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   BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00   

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https://dejure.org/2002,488
BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00 (https://dejure.org/2002,488)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2002 - I ZR 168/00 (https://dejure.org/2002,488)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2002 - I ZR 168/00 (https://dejure.org/2002,488)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein sog. P-Vermerk begründet keine Vermutung, dass der Genannte Hersteller eines damit versehenen Tonträgers ist

  • IWW
  • JurPC

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; UrhG §§ 98 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 2, 85 Abs. 1
    P-Vermerk

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Konkretisierung des Streitgegenstandes in einem Klageantrag - Bestimmtheit eines Antrags auf Verurteilung zur Herausgabe rechtswidrig hergestellter Tonträger - Vernichtung schutzrechtsverletzender Verfielfältigungsstücke durch Gerichtsvollzieher - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    P-Vermerk

    §§ 10 Abs. 2, 85 Abs. 1, 98 Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; UrhG § 98 Abs. 1; ; UrhG § 10 Abs. 1; ; UrhG § 10 Abs. 2; ; UrhG § 85 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines Herausgabeantrags; Bedeutung des P-Vermerks

  • rechtsportal.de

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines Herausgabeantrags; Bedeutung des P-Vermerks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vernichtung rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    UrhG § 10 Abs. 1, 2, § 85 Abs. 1; ZPO § 98 Abs. 1, § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Keine Vermutung der Herstellereigenschaft zu Gunsten des in einem P-Vermerk auf Tonträger Genannten

Papierfundstellen

  • BGHZ 153, 69
  • NJW 2003, 668
  • GRUR 2003, 228
  • ZUM 2003, 298
 
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Wird zitiert von ... (135)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Soweit die Vermutungswirkungen des § 10 Abs. 3 UrhG - wie im Streitfall - nicht greifen, ist in jedem Fall ein Indizienbeweis zulässig, bei dem mittelbare Tatsachen die Grundlage für die Annahme der Rechtsinhaberschaft liefern (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2002 - I ZR 168/00, BGHZ 153, 69, 79 f. - P-Vermerk; Thum in Wandtke/Bullinger aaO § 10 UrhG Rn. 53; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl., § 10 UrhG Rn. 56).
  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (BGH, Urteil vom 28. November 2002 - I ZR 168/00, BGHZ 153, 69, 75 f. mwN).
  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

    a) Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8; 28. November 2002 - I ZR 168/00 - zu II 2 b (1) der Gründe, BGHZ 153, 69; vgl. BAG 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - Rn. 11, BAGE 136, 156) .
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