Rechtsprechung
| BFH, 20.07.2006 - I B 165/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 94; ; FGO § 103; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 165 Satz 1; ; ZPO § 317 Abs. 4; ; AO § 60 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verstoß gegen die Pflicht zur Sachaufklärung; Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 28.09.2005 - 4 K 2212/03
- BFH, 20.07.2006 - I B 165/05
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BFH, 14.06.1999 - I B 127/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 20.07.2006 - I B 165/05
Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) liegt nur vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Senatsbeschluss vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609, m.w.N.).Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1609).
- BFH, 20.01.2000 - III B 57/99
Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 20.07.2006 - I B 165/05
Für eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) ist im Übrigen die substantiierte Darlegung erforderlich, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (s. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861). - BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss
Auszug aus BFH, 20.07.2006 - I B 165/05
Ausweislich des Sitzungsprotokolls --dem nach § 94 FGO i.V.m. § 165 Satz 1 ZPO eine Beweiskraft für die Förmlichkeiten des Verfahrens einschließlich der Besetzung des Gerichts (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) zukommt (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 IX B 53/00, BFH/NV 2001, 631; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638;… Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 94 FGO Tz. 13)-- hat eine Änderung der Richterbank erst zur Verkündung des Urteils stattgefunden. - BFH, 07.12.2000 - IX B 53/00
Offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 107 FGO
Auszug aus BFH, 20.07.2006 - I B 165/05
Ausweislich des Sitzungsprotokolls --dem nach § 94 FGO i.V.m. § 165 Satz 1 ZPO eine Beweiskraft für die Förmlichkeiten des Verfahrens einschließlich der Besetzung des Gerichts (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) zukommt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 IX B 53/00, BFH/NV 2001, 631;… vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638;… Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 94 FGO Tz. 13)-- hat eine Änderung der Richterbank erst zur Verkündung des Urteils stattgefunden. - BFH, 30.11.1998 - I R 42/98
Urteilsberichtigung
Auszug aus BFH, 20.07.2006 - I B 165/05
Ein solches Kanzleiversehen ist ("jederzeit") vom Urkundsbeamten der Geschäftstelle richtig zu stellen (§ 155 FGO i.V.m. § 317 Abs. 4 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Senatsbeschluss vom 30. November 1998 I R 42/98, BFH/NV 1999, 792;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 107 FGO Rz. 7).
- BFH, 23.08.2007 - X B 183/07
NZB: Hinweispflicht
Indessen ist das Gericht weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung in dem Sinne verpflichtet, dass es die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten vorher umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis seiner Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt etwa BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2006 I B 165/05, BFH/NV 2007, 52;… vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084, …und vom 19. April 2007 VII B 162/06, BFH/NV 2007, 1519, jeweils m.w.N.). - BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13
Dauerhafte Sicherung gerichtlicher Internetrecherchen - Verletzung des Anspruchs …
Hierzu hätte es einer dauerhaften Sicherung des jeweils in Bezug genommenen Inhalts der betroffenen Webseite bedurft, insbesondere durch ihren Ausdruck (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 I B 165/05, BFH/NV 2007, 52, unter II.3.). - BFH, 13.02.2007 - XI B 33/06
NZB: Gehörsverletzung, Ablehnung einer Vertagung
Zur ordnungsgemäßen Rüge dieses Verfahrensmangels gehört jedoch nicht nur die substantiierte Darlegung, wozu sich der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nicht hat äußern können, sondern auch Ausführungen dazu, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs nach einer Vertagung der mündlichen Verhandlung noch zusätzlich vorgetragen hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 VI B 138/99, nicht veröffentlicht --n.v.--) und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 I B 165/05, BFH/NV 2007, 52).
- BFH, 27.02.2007 - III B 90/05
Ausbildungsfreibeitrag; Aufteilung
Insbesondere muss sich der Vorwurf, gegen die Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 FGO) verstoßen zu haben, auf die die FG-Entscheidung tragenden Gründe beziehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2006 I B 165/05, BFH/NV 2007, 52). - FG München, 30.01.2014 - 5 K 2858/13
Befangenheitsgesuch, Klageerhebung unter einer …
Die richterliche Hinweispflicht verlangt nicht, dass das Gericht die maßgeblichen Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert und sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte im Voraus andeutet (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 I B 165/05, BFH/NV 2007, 52). - BFH, 21.11.2006 - I S 14/06
Anhörungsrüge
Die deshalb erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der erkennende Senat durch Beschluss vom 20. Juli 2006 I B 165/05 als unbegründet zurückgewiesen.
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