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Rechtsprechung
   BFH, 23.04.2025 - I B 51/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10128
BFH, 23.04.2025 - I B 51/22 (https://dejure.org/2025,10128)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2025 - I B 51/22 (https://dejure.org/2025,10128)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2025 - I B 51/22 (https://dejure.org/2025,10128)
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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 393 Abs 3 S 1, StPO § 110 Abs 3, GG Art 1 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6
    Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 393 Abs 3 S 1 AO, § 110 Abs 3 StPO, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 6 FGO, § 393 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), Art. 10 des Grundgesetzes (GG), Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 13 Abs. 1 GG, § 393 Abs. 3 Satz 1 AO, § 110 der Strafprozessordnung (StPO), § 110 Abs. 1 StPO, § 110 Abs. 3 StPO, § 98 StPO, § 110 StPO, § 200 Abs. 3 Satz 2 AO, § 147 Abs. 6 AO, § 147 Abs. 1 AO, § 90 Abs. 2 AO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot für eine von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Steuerverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte - und ihre Verwertung im Besteuerungsverfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten - …

    Auszug aus BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
    Rn. 25 d) Es besteht nach ständiger Rechtsprechung im Besteuerungsverfahren kein allgemeines Verwertungsverbot für Erkenntnisse, die verfahrensfehlerhaft erlangt worden sind (z.B. BFH-Urteile vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227;… vom 04.10.2006 - VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190; jeweils m.w.N.).

    Die auf diese Weise ermittelten Tatsachen sind schlechthin und ohne Ausnahme unverwertbar (…Senatsurteil vom 19.08.2009 - I R 106/08, BFH/NV 2010, 5; BFH-Urteile vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; vom 15.04.2015 - VIII R 1/13, wistra 2015, 479; Drüen in Tipke/Kruse, § 393 AO Rz 62).

    Im Falle des hier gegebenen qualifizierten, grundrechtsrelevanten Verfahrensverstoßes ist das Verwertungsverbot darüber hinaus ausnahmsweise auf Tatsachen oder Beweismittel zu erstrecken, die ohne die rechtswidrig ermittelte Tatsache oder ohne das rechtswidrig erlangte Beweismittel mutmaßlich nicht aufgeklärt worden wären (sogenannte Fernwirkung, vgl. BFH-Urteile vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, Rz 98 und vom 04.12.2012 - VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220).

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
    Nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Kommunikationsdaten unterliegen nicht dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis des Art. 10 des Grundgesetzes (GG), sondern werden durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls durch Art. 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) geschützt (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, BVerfGE 115, 166, Rz 73 f.; BVerfG-Beschluss vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06, BVerfGE 124, 43, Rz 45).

    Rn. 19 a) Die der Staatsanwaltschaft zugewiesene Aufgabe der Durchsicht von Papieren (§ 110 Abs. 1 StPO) und elektronischen Speichermedien (§ 110 Abs. 3 StPO) des von der Durchsuchung Betroffenen bedeutet Kenntnisnahme des Inhalts der bei der Durchsuchung vorgefundenen Papiere oder Speichermedien zur Prüfung, ob sie als Beweismittel in Betracht kommen; lediglich die verfahrensrelevanten und verwertbaren Informationen sollen für dauerhafte und vertiefte Analysen greifbar bleiben (BVerfG-Beschlüsse vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29; vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06, BVerfGE 124, 43, Rz 88).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

    Auszug aus BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
    Rn. 19 a) Die der Staatsanwaltschaft zugewiesene Aufgabe der Durchsicht von Papieren (§ 110 Abs. 1 StPO) und elektronischen Speichermedien (§ 110 Abs. 3 StPO) des von der Durchsuchung Betroffenen bedeutet Kenntnisnahme des Inhalts der bei der Durchsuchung vorgefundenen Papiere oder Speichermedien zur Prüfung, ob sie als Beweismittel in Betracht kommen; lediglich die verfahrensrelevanten und verwertbaren Informationen sollen für dauerhafte und vertiefte Analysen greifbar bleiben (BVerfG-Beschlüsse vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29; vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06, BVerfGE 124, 43, Rz 88).

    Soweit eine Unterscheidung der Daten nach ihrer potentiellen Verfahrenserheblichkeit vorgenommen werden kann, ist die Möglichkeit einer Trennung der potentiell erheblichen von den restlichen Daten von Verfassungs wegen zu prüfen; in Betracht kommt hierbei neben dem Erstellen einer (Teil-)Kopie hinsichtlich der verfahrenserheblichen Daten das Löschen oder die Herausgabe der für das Verfahren irrelevanten Daten an den Gewahrsamsinhaber (BVerfG-Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, Rz 115).

  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des …

    Auszug aus BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
    Hiervon ist für die Beurteilung im Besteuerungsverfahren bereits aufgrund der Tatbestandswirkung des bestandskräftig gewordenen Durchsuchungsbeschlusses (s. hierzu z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.04.2015 - VIII R 1/13, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht --wistra-- 2015, 479) auszugehen.

    Die auf diese Weise ermittelten Tatsachen sind schlechthin und ohne Ausnahme unverwertbar (…Senatsurteil vom 19.08.2009 - I R 106/08, BFH/NV 2010, 5; BFH-Urteile vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; vom 15.04.2015 - VIII R 1/13, wistra 2015, 479; Drüen in Tipke/Kruse, § 393 AO Rz 62).

  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen - …

    Auszug aus BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
    Im Falle des hier gegebenen qualifizierten, grundrechtsrelevanten Verfahrensverstoßes ist das Verwertungsverbot darüber hinaus ausnahmsweise auf Tatsachen oder Beweismittel zu erstrecken, die ohne die rechtswidrig ermittelte Tatsache oder ohne das rechtswidrig erlangte Beweismittel mutmaßlich nicht aufgeklärt worden wären (sogenannte Fernwirkung, vgl. BFH-Urteile vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, Rz 98 und vom 04.12.2012 - VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
    Nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Kommunikationsdaten unterliegen nicht dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis des Art. 10 des Grundgesetzes (GG), sondern werden durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls durch Art. 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) geschützt (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, BVerfGE 115, 166, Rz 73 f.; BVerfG-Beschluss vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06, BVerfGE 124, 43, Rz 45).
  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen …

    Auszug aus BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
    Der nach Maßgabe von § 147 Abs. 6 AO zulässige Datenzugriff der Finanzbehörde im Rahmen der Außenprüfung ist auf Unterlagen beschränkt, die der Steuerpflichtige nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat (BFH-Urteil vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452), und erstreckt sich deshalb nicht auf den allgemeinen E-Mail-Verkehr zwischen den Gesellschaftern und zwischen diesen und dem Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft.
  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer …

    Auszug aus BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
    Für die Dauer der Durchsicht gibt es keine festen Zeitgrenzen, sie muss aber zügig durchgeführt werden und in angemessener Zeit beendet sein (BVerfG-Beschluss vom 17.11.2022 - 2 BvR 827/21, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.08.2003 - StB 7/03, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2003, 670;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 67. Aufl., § 110 Rz 2b).
  • BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 827/21

    Durchsicht von Unterlagen in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren …

    Auszug aus BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
    Für die Dauer der Durchsicht gibt es keine festen Zeitgrenzen, sie muss aber zügig durchgeführt werden und in angemessener Zeit beendet sein (BVerfG-Beschluss vom 17.11.2022 - 2 BvR 827/21, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.08.2003 - StB 7/03, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2003, 670;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 67. Aufl., § 110 Rz 2b).
  • BFH, 19.08.2009 - I R 106/08

    Verwertungsverbot von Prüfungsfeststellungen

    Auszug aus BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
    Die auf diese Weise ermittelten Tatsachen sind schlechthin und ohne Ausnahme unverwertbar (Senatsurteil vom 19.08.2009 - I R 106/08, BFH/NV 2010, 5; BFH-Urteile vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; vom 15.04.2015 - VIII R 1/13, wistra 2015, 479; Drüen in Tipke/Kruse, § 393 AO Rz 62).
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

  • VG Hamburg, 15.07.2026 - 32 D 2889/26
    Die Datentrennung ist regelmäßig nicht mit einer Minderung des Beweiswerts verbunden, da die jeweilige Datei beim Kopiervorgang lediglich dupliziert wird (…BVerfG, Beschl. v. 12.4.2005, 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, Rn. 115; BFH, Beschl. v. 23.4.2025, I B 51/22, juris Rn. 19;… VGH Mannheim, Beschl. v. 2.4.2019, 1 S 982/18, juris Rn. 54).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Durchsicht zügig durchgeführt wird, um abhängig von der Menge des vorläufig sichergestellten Materials und der Schwierigkeit seiner Auswertung in angemessener Zeit zu einer Entscheidung darüber zu gelangen, was als potentiell beweiserheblich dem Gericht zur Beschlagnahme angetragen und was an den Beschuldigten herausgegeben werden soll (…BVerfG, Beschl. v. 17.11.2022, 2 BvR 827/21, juris Rn. 5;… BVerfG, Beschl. v. 30.1.2002, 2 BvR 2248/00, juris Rn. 11; BFH, Beschl. v. 23.4.2025, I B 51/22, juris Rn. 19).

  • VG Hamburg, 15.07.2026 - 32 D 2902/26
    Die Datentrennung ist regelmäßig nicht mit einer Minderung des Beweiswerts verbunden, da die jeweilige Datei beim Kopiervorgang lediglich dupliziert wird (…BVerfG, Beschl. v. 12.4.2005, 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, Rn. 115; BFH, Beschl. v. 23.4.2025, I B 51/22, juris Rn. 19;… VGH Mannheim, Beschl. v. 2.4.2019, 1 S 982/18, juris Rn. 54).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Durchsicht zügig durchgeführt wird, um abhängig von der Menge des vorläufig sichergestellten Materials und der Schwierigkeit seiner Auswertung in angemessener Zeit zu einer Entscheidung darüber zu gelangen, was als potentiell beweiserheblich dem Gericht zur Beschlagnahme angetragen und was an den Beschuldigten herausgegeben werden soll (…BVerfG, Beschl. v. 17.11.2022, 2 BvR 827/21, juris Rn. 5;… BVerfG, Beschl. v. 30.1.2002, 2 BvR 2248/00, juris Rn. 11; BFH, Beschl. v. 23.4.2025, I B 51/22, juris Rn. 19).

  • VGH Hessen, 10.12.2025 - 28 A 369/22

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung

    Dass der nur vorläufig sichergestellte Chat dennoch an den Antragsgegner übermittelt wurde und die Staatsanwaltschaft hierzu nachträglich ihre Zustimmung erteilt hat, stellt einen schwerwiegenden Rechtsverstoß dar, der für sich allein schon geeignet ist, ein Beweisverwertungsverbot zu begründen (zu einem ähnlichen Sachverhalt BFH, Beschluss vom 23. April 2025 - I B 51/22 -, juris Rn. 18).
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