Rechtsprechung
| BFH, 28.06.2024 - I B 75/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 105 Abs 2 Nr 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 119 Nr 6
Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund - Fehlen der Entscheidungsgründe - Selbstbindung des BFH
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund - Fehlen der Entscheidungsgründe - Selbstbindung des BFH
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§ 105 Abs 2 Nr 5 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 119 Nr 6 FGO
Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund - Fehlen der Entscheidungsgründe - Selbstbindung des BFH - IWW
§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § ... 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, Art. 7 Abs. 1, Abs. 4 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung, § 180 Abs. 5 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 180 Abs. 1 Nr. 2a der Abgabenordnung, § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO, § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 2 Variante 2 FGO, § 15 Abs. 3 Nr. 1 Variante 1 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 4 Abs. 3 EStG, § 126 Abs. 5 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO
- Betriebs-Berater
Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund - Fehlen der Entscheidungsgründe - Selbstbindung des BFH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Revision wegen Rechtsprechungsdivergenz; Darlegung des Verfahrensmangels der fehlenden Urteilsbegründung
- datenbank.nwb.de
Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund - Fehlen der Entscheidungsgründe - Selbstbindung des BFH
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der zweite Rechtsgang - und die Selbstbindung des Bundesfinanzhofs
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionszulassungsgrund: Rechtsprechungsdivergenz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Fehlen der Entscheidungsgründe
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 06.04.2016 - 6 K 194/15
- BFH, 28.11.2019 - IV R 43/16
- FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
- BFH, 28.06.2024 - I B 75/22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BFH, 28.11.2019 - IV R 43/16
Unzulässigkeit eines erstmals im Revisionsverfahren gestellten …
Auszug aus BFH, 28.06.2024 - I B 75/22
Rn. 7 Auf die Revision der Klägerin hat der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) das FG-Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen (Urteil vom 28.11.2019 - IV R 43/16, BFH/NV 2020, 511).Rn. 36 Unabhängig von der inhaltlichen Berechtigung der Rüge kann diese jedenfalls deshalb keinen Erfolg haben, weil der IV. Senat des BFH in seinem Urteil vom 28.11.2019 - IV R 43/16 (BFH/NV 2020, 511, Rz 30) bereits entschieden hat, dass im Streitfall kein vorgreifliches Feststellungsverfahren auf Ebene der X-Partnership durchzuführen ist.
- FG München, 15.07.2020 - 7 K 770/18
Einkünfte aus Goldhandel als Progressionseinkünfte
Auszug aus BFH, 28.06.2024 - I B 75/22
Rn. 16 aa) Die Klägerin beruft sich im Hinblick auf die Beurteilung der Edelmetallhandelsaktivitäten der X-Partnership als nicht gewerblich auf eine Divergenz des angefochtenen Urteils zu den Urteilen des FG München vom 15.07.2020 - 7 K 770/18 (EFG 2020, 1679, Revision anhängig unter I R 39/21) und des Sächsischen FG vom 10.05.2022 - 8 K 1851/18 (n.v.).Rn. 20 ccc) Soweit es das Urteil des FG München vom 15.07.2020 - 7 K 770/18 (EFG 2020, 1679) betrifft, können die Voraussetzungen einer Zulassung wegen Divergenz schon deshalb nicht vorliegen, weil --wie auch die Klägerin in der Beschwerdebegründung einräumt-- die Ausführungen zur Gewerblichkeit des Goldhandels für die Entscheidung des FG München nicht tragend gewesen sind.
- BFH, 19.01.2017 - IV R 50/14
Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung - keine …
Auszug aus BFH, 28.06.2024 - I B 75/22
"Die Grundsätze des BFH zur Gewerblichkeit des Handels mit physischem Gold (BFH-Urteil vom 19.01.2017 IV R 50/14, BStBl II 2017, 456) gelten nicht für Umbuchungssachverhalte auf Gewichtskonten, denen kein Grundgeschäft in physischem Gold zugrunde liegt."."Die Grundsätze des BFH zur Gewerblichkeit des Handels mit physischem Gold (BFH-Urteil vom 19.01.2017 IV R 50/14, BStBl II 2017, 456) gelten auch für Umbuchungssachverhalte auf Gewichtskonten, denen kein Grundgeschäft in physischem Gold zugrunde liegt.".
- FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20
Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung beim Handel …
Auszug aus BFH, 28.06.2024 - I B 75/22
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.07.2022 - 2 K 265/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 9 Mit Urteil vom 07.07.2022 - 2 K 265/20 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2023, 1202) hat das FG die Klage wiederum als unbegründet abgewiesen.
- BFH, 04.11.2004 - III R 38/02
Kein Pauschbetrag für behinderte Menschen neben als außergewöhnliche Belastung …
Auszug aus BFH, 28.06.2024 - I B 75/22
An diese Beurteilung war das FG gemäß § 126 Abs. 5 FGO und ist nach dem Grundsatz der Selbstbindung des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 04.11.2004 - III R 38/02, BFHE 208, 155, BStBl II 2005, 271) auch der beschließende Senat im zweiten Rechtsgang gebunden. - BFH, 12.04.1991 - III R 181/90
Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter …
Auszug aus BFH, 28.06.2024 - I B 75/22
Es muss sich hierbei um einen wesentlichen Streitpunkt handeln (BFH-Beschluss vom 12.04.1991 - III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638). - BFH, 05.06.2024 - I B 52/22
Unerreichbarkeit eines Auslandszeugen
Auszug aus BFH, 28.06.2024 - I B 75/22
Rn. 25 Unabhängig von dem Vorstehenden kommt das Urteil des Sächsischen FG vom 10.05.2022 - 8 K 1851/18 schließlich auch deshalb nicht als Divergenzentscheidung in Betracht, weil es auf die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Finanzamts hin vom beschließenden Senat mit Beschluss vom 05.06.2024 - I B 52/22 wegen Verfahrensmangels aufgehoben worden ist. - BFH, 13.11.1996 - X R 18/95
Sinn des Begründungszwangs für Urteile - Mitteilung der wesentlichen rechtlichen …
Auszug aus BFH, 28.06.2024 - I B 75/22
Ein FG-Urteil ist insbesondere dann "nicht mit Gründen versehen", wenn es die streitige und entscheidungserhebliche Frage der Höhe der Abgabe nicht vollständig behandelt (…BFH-Urteile vom 19.10.1995 - VII R 48/95, BFH/NV 1996, 337 und vom 13.11.1996 - X R 18/95, BFH/NV 1997, 494). - BFH, 19.10.1995 - VII R 48/95
Zulassungsfreie Revision wegen mangelnder Auseinandersetzung mit der streitigen …
Auszug aus BFH, 28.06.2024 - I B 75/22
Ein FG-Urteil ist insbesondere dann "nicht mit Gründen versehen", wenn es die streitige und entscheidungserhebliche Frage der Höhe der Abgabe nicht vollständig behandelt (BFH-Urteile vom 19.10.1995 - VII R 48/95, BFH/NV 1996, 337 …und vom 13.11.1996 - X R 18/95, BFH/NV 1997, 494). - BFH, 18.12.2024 - I R 39/21
Zeitliche Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte
Auszug aus BFH, 28.06.2024 - I B 75/22
Rn. 16 aa) Die Klägerin beruft sich im Hinblick auf die Beurteilung der Edelmetallhandelsaktivitäten der X-Partnership als nicht gewerblich auf eine Divergenz des angefochtenen Urteils zu den Urteilen des FG München vom 15.07.2020 - 7 K 770/18 (EFG 2020, 1679, Revision anhängig unter I R 39/21) und des Sächsischen FG vom 10.05.2022 - 8 K 1851/18 (n.v.). - BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel und Divergenz - …
- BFH, 09.06.2021 - I B 58/20
Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung - Keine Beiladung …
- BFH, 12.06.2008 - XI B 201/07
Behauptete Divergenz als Zulassungsgrund bei Nichtzulassungsbeschwerde: …
- BFH, 04.08.2026 - IV B 15/26
Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils
Rn. 22 b) Auch der BFH selbst ist im zweiten Rechtsgang an die der zurückverweisenden Entscheidung im ersten Rechtsgang zugrunde gelegte Rechtsauffassung gebunden (…Grundsatz der Selbstbindung, vgl. hierzu insgesamt z.B. BFH-Urteile vom 17.05.2006 - VIII R 21/04, BFH/NV 2006, 1839, unter II.1.b; vom 13.07.2016 - VIII R 73/13, BFHE 254, 404, BStBl II 2022, 271, Rz 10; BFH-Beschluss vom 28.06.2024 - I B 75/22, Rz 36), und zwar unabhängig davon, ob diese rechtsfehlerhaft ist oder nicht (z.B. BFH-Urteil vom 13.12.2017 - XI R 12/16, Rz 17). - BFH, 11.03.2025 - IX R 11/22
Verstoß gegen die Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils
Rn. 22 d) Grundsätzlich im selben Umfang wie das FG ist auch der erkennende Senat an die dem zurückverweisenden Urteil zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden (sogenannte Selbstbindung des Revisionsgerichts im zweiten Rechtsgang; vgl. z.B. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72, BFHE 109, 206, unter 4. und Beschluss des Großen Senats des BFH vom 04.10.1973 - GrS 8/70, BFHE 110, 322, BStBl II 1974, 12 und BFH-Beschluss vom 28.06.2024 - I B 75/22, Rz 36, m.w.N.). - BFH, 11.12.2025 - III R 44/22
Keine Bauabzugsteuer bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der …
Rn. 50 4. Soweit das FA einen Verfahrensmangel in Gestalt eines Begründungsfehlers des FG rügt, kann dahinstehen, ob es die diesbezügliche Verfahrensrüge gemäß § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO in schlüssiger Weise erhoben hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.02.2004 - VII R 48/02 und vom 28.06.2024 - I B 75/22, BFH/NV 2024, 1353, Rz 30; Senatsurteil vom 25.07.2019 - III R 34/18, BFHE 265, 487, BStBl II 2021, 20, Rz 34). - BFH, 27.10.2023 - I E 4/23
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert in einem "Goldfinger-Fall"
Gegen das Urteil vom 07.07.2022 hat die Klägerin Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt; dieses Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen I B 75/22 anhängig. - BFH, 09.12.2025 - VIII B 12/25
Kein Begründungserfordernis für Ausschöpfen der 5 Monats-Frist
Die Wiedergabe der Entscheidungsgründe und der damit verbundene Begründungszwang dient der Mitteilung der wesentlichen rechtlichen Erwägungen, die aus der Sicht des Gerichts für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (vgl. BFH-Beschluss vom 28.06.2024 - I B 75/22, BFH/NV 2024, 1353, Rz 30;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 119 Rz 35), nicht wann sie niedergelegt wurden.
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