Rechtsprechung
| BFH, 12.08.2015 - I R 45/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i. S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO - Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft - "Verwirklichung des Sachverhaltes" i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 89 Abs 2, AO § 124, AO § 126 Abs 1, StAuskV § 1, StAuskV § 2, BGB § 133, AO § 118 S 1
Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i.S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO - Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft - "Verwirklichung des Sachverhaltes" i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV - rechtsinformationen.bund.de
Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i.S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO - Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft - "Verwirklichung des Sachverhaltes" i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 89 Abs 2 AO, § 124 AO, § 126 Abs 1 AO, § 1 StAuskV, § 2 StAuskV
Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i.S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO - Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft - "Verwirklichung des Sachverhaltes" i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV - IWW
§ 32b Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes 2002, § ... 32b EStG 2002, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 19 Abs. 1 EStG, § 89 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § 89 Abs. 2 Satz 1 AO, § 89 Abs. 2 AO, § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 89 Abs. 3 bis 5 AO, § 124 Abs. 1 Satz 1, § 122 AO, § 124 Abs. 3, § 125 Abs. 1 AO, § 126 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV, § 89 Abs. 2 Satz 4 AO, § 89 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, §§ 130 f. AO, § 2 Abs. 3 StAuskV, § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
- Betriebs-Berater
Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft - "Verwirklichung des Sachverhaltes"
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 89 Abs. 2; AO § 124; AO § 126 Abs. 1; StAuskV § 1; StAuskV § 2
Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i.S.d. § 89 Abs. 2 AO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i.S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das finanzamtliche Schreiben als verbindliche Auskunft
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Finanzamt ist an fehlerhafte Auskunft gebunden
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft
- pwc.de (Kurzinformation)
Auslegung und Bindungswirkung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Verbindliche Auskunft
- Die gesetzlichen Regelungen im Einzelnen
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2014 - 2 K 2244/12
- BFH, 12.08.2015 - I R 45/14
Papierfundstellen
- BFHE 251, 119
- NVwZ 2016, 406
- BB 2016, 86
- DB 2016, 212
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (6)
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2014 - 2 K 2244/12
Keine Steuerfreiheit der Lohnzahlungen der NATO/ISAF für einen Einsatz in …
Auszug aus BFH, 12.08.2015 - I R 45/14
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2014 2 K 2244/12 aufgehoben.Rn. 5 Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz im Urteil vom 14. Mai 2014 2 K 2244/12 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 1455) ab, da weder die vom Finanzamt X erteilte Auskunft bindend sei, noch die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung erfüllt seien.
- BFH, 20.12.2000 - I R 50/00
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
Auszug aus BFH, 12.08.2015 - I R 45/14
Denn als nichtig kann ein Verwaltungsakt allenfalls dann angesehen werden, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies außerdem bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381, Rz 19, m.w.N.). - BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07
Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten …
Auszug aus BFH, 12.08.2015 - I R 45/14
Rn. 10 Bei verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 AO handelt es sich um Verwaltungsakte (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996; vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651, und vom 16. Mai 2013 V R 23/12, BFHE 241, 242, BStBl II 2014, 325, m.w.N.).
- BFH, 29.02.2012 - IX R 11/11
Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen …
Auszug aus BFH, 12.08.2015 - I R 45/14
Rn. 10 Bei verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 AO handelt es sich um Verwaltungsakte (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996; vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651, und vom 16. Mai 2013 V R 23/12, BFHE 241, 242, BStBl II 2014, 325, m.w.N.). - BFH, 12.07.2012 - I R 32/11
Billigkeitserweis: Abgrenzung zur Steuerfestsetzung, kein Vorbehalt der …
Auszug aus BFH, 12.08.2015 - I R 45/14
Ob ein solcher vorliegt, ist keine Tat-, sondern eine Rechtsfrage (…vgl. Gräber/ Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 118 Rz 25) und in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs danach zu beurteilen, wie der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2012 I R 32/11, BFHE 237, 307, BStBl II 2015, 175, Rz 17). - BFH, 16.05.2013 - V R 23/12
Bedeutung des Widerrufs einer verbindlichen Auskunft für das Klageverfahren gegen …
Auszug aus BFH, 12.08.2015 - I R 45/14
Rn. 10 Bei verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 AO handelt es sich um Verwaltungsakte (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996; vom 29. Februar 2012 IX R 11/11, BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651, und vom 16. Mai 2013 V R 23/12, BFHE 241, 242, BStBl II 2014, 325, m.w.N.).
- FG Münster, 17.06.2019 - 4 K 3539/16
Verfahrensrecht - Entfaltet eine von einem örtlich unzuständigen Finanzamt …
Ob eine solche verbindliche Auskunft vorliegt und welchen Inhalt sie hat, ist, wie allgemein bei Verwaltungsakten, in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und folglich danach zu beurteilen, wie der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. nur BFH-Urteil vom 12.08.2015 I R 45/14, BFHE 251, 119).Das wiederum kann nur angenommen werden, wenn der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies außerdem bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. nur BFH-Urteil vom 12.08.2015 I R 45/14, BFHE 251, 119 m.w.N.).
Diese "Verwirklichung des Sachverhaltes" bezieht sich auf den der Auskunft zugrunde liegenden tatbestandsrelevanten Sachverhalt, der die fragliche steuerliche Rechtsfolge auslöst; bloße Vorbereitungshandlungen sindunbeachtlich (vgl. BFH-Urteil vom 12.08.2015 I R 45/14, BFHE 251, 119).
Rn. 42 Sind diese zeitlichen Vorgaben eingehalten, ist es darüber hinaus für die Bindungswirkung weder nach § 89 Abs. 2 Satz 1 AO noch nach § 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV von Bedeutung, ob die erteilte Auskunft für die Aufnahme der Tätigkeit konkret ursächlich war (vgl. BFH-Urteil vom 12.08.2015 I R 45/14, BFHE 251, 119).
Eine gleichwohl erteilte Auskunft verliert dessentwegen aber nicht ihre Bindungswirkung bzw. Wirksamkeit, da es sich allein um eine Frage der formellen Rechtmäßigkeit handelt (vgl. nochmals BFH-Urteil vom 12.08.2015 I R 45/14, BFHE 251, 119).
Entsprechendes lässt sich bereits aus der Entscheidung des BFH im Urteil vom 12.08.2015 I R 45/14 (BFHE 251, 119) entnehmen, nach der eine Auskunft eines vor einem Wohnsitzwechsel zuständigen Finanzamtes dem später zuständigen Finanzamt entgegengehalten werden konnte.
- BFH, 09.03.2016 - I R 66/14
Auskunftsgebühr bei doppelter Antragstellung im Organschaftsfall
Die verbindliche Auskunft ist als Verwaltungsakt ausgestaltet (z.B. Senatsurteil vom 12. August 2015 I R 45/14, BFHE 251, 119, m.w.N.) und mit diesem Charakter korrespondiert die Gebührenpflicht. - FG Münster, 15.03.2024 - 4 K 2056/21
Antrag auf Erlass der Kirchensteuer
Eine wirksame verbindliche Auskunft ist Verwaltungsakt (BFH-Urteil vom 12.08.2015 I R 45/14, BFH/NV 2016, 261 Rz. 10) und wird über ihre Rechtsgrundfunktion zum Maßstab für nachfolgende Verwaltungsakte (…Seer in Tipke/Kruse § 89 AO Rz. 52).Dies gilt auch im Falle der Rechtswidrigkeit der verbindlichen Auskunft, sofern der Rechtswidrigkeitsmangel nicht zur Nichtigkeit führt (…BFH-Urteil vom 16.5.2013 V R 23/12, BStBl. II 2014, 325 Rz. 18; BFH-Urteil vom 12.08.2015 I R 45/14, BFH/NV 2016, 261 Rz. 17;… ferner allgemeine Meinung in der Literatur: Kobor in BeckOK-AO § 89 AO Rz. 35;… Rätke in Klein, 17. Aufl. 2023, § 89 AO Rz. 40;… Seer in Tipke/Kruse § 89 AO Rz. 52;… Wernsmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 89 AO Rz. 256, 262).
Rn. 74 Ob eine verbindliche Auskunft vorliegt, beurteilt sich in entsprechender Anwendung des § 133 BGB danach, wie der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 12.08.2015 I R 45/14, BFH/NV 2016, 261 Rz. 10).
Rn. 76 c. Angesichts dessen kann der Senat dahinstehen lassen, welcher Sachverhalt der verbindlichen Auskunft zugrunde lag (der Formulierung "Veräußerung zu 85 %" kann man allenfalls implizit die Mitteilung einer Teilveräußerung entnehmen) und ob gemessen hieran der später verwirklichte Sachverhalt von diesem Sachverhalt (wesentlich) abwich (zum diesem Erfordernis der Sachverhaltsidentität BFH-Urteil vom 12.08.2015 I R 45/14, BFH/NV 2016, 261 Rz. 21).
- BFH, 14.03.2024 - V R 51/20
Spartenrechnung im Sinne des § 8 Abs. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG)
Denn diese bezieht sich --entsprechend der von der Klägerin zur Klärung gestellten Rechtsfrage und damit wie die Klägerin als Empfängerin nach den ihr bekannten Umständen deren materiellen Gehalt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.08.2015 - I R 45/14, BFHE 251, 119)-- ausschließlich auf die Aufnahme der B-AG "in den steuerlichen Querverbund" und die Möglichkeit einer "Ergebnisverrechnung", nicht aber auf die --hier streitige-- Frage des intertemporalen Verlustausgleichs. - FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 1077/17
Zahlungen der NATO an einen bei der ISAF in Afghanistan beschäftigten und in …
Auf die Revision des Klägers wurde das vorgenannte Urteil zwar aufgehoben und der Klage stattgegeben (BFH-Urteil vom 12. August 2015 I R 45/14, BFHE 251, 119), allerdings (nur) deshalb, weil der BFH die Auffassung vertrat, dass das beklagte Finanzamt eine verbindliche Auskunft zur Steuerfreiheit des Arbeitslohns erteilt habe.Rn. 15 Im Übrigen sei die Revision zuzulassen, weil der BFH in seinem Urteil vom 12. August 2015 (I R 45/14) die Frage, ob Einkünfte für eine Tätigkeit für die ISAF in Afghanistan im Inland steuerbefreit seien, ausdrücklich offengelassen habe.
- VG Cottbus, 09.09.2016 - 1 K 1346/14
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
Das wäre aber nur dann der Fall, wenn dem Bescheid seine gravierende Fehlerhaftigkeit gewissermaßen "auf die Stirn" geschrieben stünde (vgl. BFH, Urteil vom 12. August 2015 - I R 45/14 -, juris Rn. 19). - FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2023 - 6 K 6042/20
Gewerbesteuerliche Auswirkungen von Mietminderungen gegenüber …
Rn. 54 Eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO ist ein Verwaltungsakt (BFH, Urteil vom 12. August 2015 - I R 45/14, BFH/NV 2016, 261; BFH, Urteil vom 16. Mai 2013 - V R 23/12, BStBl. II 2014, 325; BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 11/11, BStBl. II 2012, 651), die mit ihrer Bekanntgabe wirksam wird (§ 124 Abs. 1 Satz 1, § 122 AO).Dass der Antrag auf Erteilung der Auskunft möglicherweise nicht vollumfänglich den formellen Anforderungen entsprochen hat, ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung, nachdem die damals zuständige Finanzbehörde die verbindliche Auskunft erteilt hat (BFH, Urteil vom 12. August 2015 - I R 45/14, BFH/NV 2016, 261).
Der Begriff der "Verwirklichung" des geplanten Sachverhalts bezieht sich dabei auf den der Auskunft zu Grunde liegenden, im Hinblick auf die erteilte Rechtsfrage tatbestandsrelevanten Sachverhalt, der die steuerliche Rechtsfolge auslöst (BFH, Urteil vom 12. August 2015 - I R 45/14, BFH/NV 2016, 261).
- BFH, 09.03.2016 - I R 81/14
Inhaltsgleich mit I R 66/14 - Auskunftsgebühr bei doppelter Antragstellung im …
Die verbindliche Auskunft ist als Verwaltungsakt ausgestaltet (z.B. Senatsurteil vom 12. August 2015 I R 45/14, BFHE 251, 119, m.w.N.) und mit diesem Charakter korrespondiert die Gebührenpflicht. - FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2019 - 9 K 9081/18
Befreiung von der inländischen Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen aus einer …
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2014 2 K 2244/12, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1455 , in welchem das FG die Steuerpflichtigkeit der streitgegenständlichen Einkünfte in Deutschland festgestellt habe, sei zwar vom Bundesfinanzhof (BFH) aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben worden (Urteil vom 12. August 2015 - I R 45/14, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2016, 261), zeige jedoch, dass die Behandlung der streitgegenständlichen Einkünfte durch ihn, den Beklagten, zutreffend sei.Den Umstand, dass der BFH das in gleicher Richtung ergangene Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2014 ( 2 K 2244/12, EFG 2014, 1455 ) mit Revisionsurteil vom 12. August 2015 ( I R 45/14, BFH/NV 2016, 261 ) aufgehoben hat, kann der Kläger nicht zu seinem Vorteil anführen.
- FG München, 14.12.2020 - 7 K 1492/17
Gewerbesteuerbefreiung von Pensionskassen
Rn. 78 Ob eine verbindliche Auskunft vorliegt und welchen Inhalt diese hat, ist in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) danach zu beurteilen, wie der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 12. August 2015 - I R 45/14, BFHE 251, 119). - FG Hessen, 07.09.2020 - 9 K 596/19
Berechtigung einer Ausbildung zum "Tax Technician"in Irland zur Ablegung einer …
- VG Aachen, 30.11.2018 - 6 K 1959/18
Immissionsschutzrecht; Nebenbestimmung; Fernüberwachung; Lesezugriff; …
- FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - 9 K 9084/21
Festsetzung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu …
- VG Cottbus, 17.07.2019 - 6 K 19/16
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- FG Hamburg, 14.11.2018 - 2 K 353/16
Keine Entprägung einer GmbH & Co. KG durch Treuhandvereinbarung und Reichweite …
- VG Cottbus, 01.10.2018 - 6 K 733/15
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - 9 K 9084/21 zurück zur Übersicht Seite drucken
Festsetzung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu …
- FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - 9 K 9086/21 zurück zur Übersicht Seite drucken
Festsetzung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu …
- FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - 9 K 9085/21 zurück zur Übersicht Seite drucken
Festsetzung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu …
- VG Aachen, 13.07.2018 - 6 L 859/18
Immissionsschutzrecht; Nebenbestimmung; bestandskräftig; Zwangsgeldandrohung; …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Erforderlichkeit einer …
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