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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2024 - I ZR 10/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,44414
BGH, 21.11.2024 - I ZR 10/24 (https://dejure.org/2024,44414)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2024 - I ZR 10/24 (https://dejure.org/2024,44414)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2024 - I ZR 10/24 (https://dejure.org/2024,44414)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Urheberrecht an einer Fotografie; Rechtsschutzbedürfnis bei notwendiger näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen - Cornea-Implantat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 3 Buchst e EGRL 29/2001, § 45 Abs 1 UrhG, § 45 Abs 3 UrhG, § 63 Abs 1 S 1 UrhG
    Urheberrecht an einer Fotografie; Rechtsschutzbedürfnis bei notwendiger näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen - Cornea-Implantat

  • IWW

    §§ 22, ... 23 KUG, §§ 823 ff. BGB, § 45 UrhG, § 45 Abs. 1 UrhG, § 87c Abs. 2 UrhG, § 29a PatG, § 24 KUG, § 563 Abs. 1 ZPO, § 139 ZPO, § 45 Abs. 1, Abs. 3 UrhG, Art. 5 Abs. 3 Buchst. e, Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG, 3 UrhG, Art. 5 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG, § 63 Abs. 1 Satz 1 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwendung von Vervielfältigungsstücken der Fotografie in einer Patentanmeldung; Beurteilung der Schutzwürdigkeit der Rechtsposition der Klägerin erst aufgrund näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Cornea-Implantat

  • datenbank.nwb.de

    Cornea-Implantat

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Klagen bei Nutzung geschützter Werke in Patentanmeldungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht an einer Fotografie: Kein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei notwendiger näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2025, 493
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Rechtsschutzbedürfnis für eine …

    Auszug aus BGH, 21.11.2024 - I ZR 10/24
    Ist etwa ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsverfahren nicht erkennbar, sind diese auf der Hand liegend falsch oder stellen sie sich als eine unzulässige Schmähung dar, bei der nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Dritten im Vordergrund steht, kann eine gesonderte Klage auf Unterlassung oder Widerruf durchaus als zulässig anzusehen sein (st. Rspr.; zu Angaben im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens vgl. BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309 [juris Rn. 14 bis 17] - Fischdosendeckel; zu ehrverletzenden Angaben vgl. BGH…, Urteil vom 20. Juni 2023 - VI ZR 207/22, GRUR 2023, 1325 [juris Rn. 9 f.] = WRP 2023, 1477; zum Bildnisschutz gemäß §§ 22, 23 KUG vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 86/16, GRUR 2018, 757 [juris Rn. 16 bis 19] - Kindeswohlgefährdung; jeweils mwN).

    Rn. 20 a) Das Revisionsgericht hat die Sache an das Berufungsgericht regelmäßig zurückzuverweisen und nicht in der Sache selbst zu befinden, wenn es im Gegensatz zum Berufungsgericht die Zulässigkeit der Klage bejaht (BGH, GRUR 2018, 757 [juris Rn. 30] - Kindeswohlgefährdung, mwN).

    Stellt das Berufungsurteil einen Sachverhalt fest, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet und erscheint bei Zurückverweisung der Sache ein anderes Ergebnis nicht möglich und besteht keine Veranlassung, den Parteien durch eine Zurückverweisung Gelegenheit zur weiteren Ergänzung ihres Vorbringens zu geben, kann das Revisionsgericht die Entscheidung treffen, die an sich schon in der Berufungsinstanz hätte ergehen müssen (vgl. BGH, GRUR 2018, 757 [juris Rn. 30] - Kindeswohlgefährdung, mwN).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus BGH, 21.11.2024 - I ZR 10/24
    Besteht mit Blick auf ein mit der Klage als verletzt gerügtes Schutzrecht (hier: Urheberrecht an einer Fotografie) eine spezielle Schrankenregelung, deren Voraussetzungen im Rahmen der Begründetheit einer Klage zu prüfen sind (hier: § 45 Abs. 1 und Abs. 3 UrhG in Bezug auf die angegriffene Verwendung von Vervielfältigungsstücken der Fotografie in einer Patentanmeldung), lässt sich die Schutzwürdigkeit der Rechtsposition des Klägers erst aufgrund näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen beurteilen und kann daher nach den allgemeinen Grundsätzen (dazu BGH…, Urteil vom 10. Januar 2019 - I ZR 267/15, GRUR 2019, 813 [juris Rn. 30] = WRP 2019, 1013 - Cordoba II) nicht bereits auf der Ebene der Zulässigkeit der Klage unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses verneint werden (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309 [juris Rn. 14 bis 17] - Fischdosendeckel).

    Ist etwa ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsverfahren nicht erkennbar, sind diese auf der Hand liegend falsch oder stellen sie sich als eine unzulässige Schmähung dar, bei der nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Dritten im Vordergrund steht, kann eine gesonderte Klage auf Unterlassung oder Widerruf durchaus als zulässig anzusehen sein (st. Rspr.; zu Angaben im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309 [juris Rn. 14 bis 17] - Fischdosendeckel; zu ehrverletzenden Angaben vgl. BGH…, Urteil vom 20. Juni 2023 - VI ZR 207/22, GRUR 2023, 1325 [juris Rn. 9 f.] = WRP 2023, 1477; zum Bildnisschutz gemäß §§ 22, 23 KUG vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 86/16, GRUR 2018, 757 [juris Rn. 16 bis 19] - Kindeswohlgefährdung; jeweils mwN).

    In Bezug auf Angaben, die im Rahmen einer Patentanmeldung gemacht wurden, hat der Senat entschieden, dass in Anbetracht der Regelungen im Patentgesetz über das Verfahren der Patenterteilung und die Rechtsbehelfe, die Dritte gegen ein erteiltes Patent ergreifen können, für eine auf einen Wettbewerbsverstoß oder eine unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB gestützte Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von als herabsetzend beanstandeten Äußerungen in der Beschreibung des Patents zu Nachteilen im Stand der Technik in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. BGHZ 183, 309 [juris Rn. 18 und 24] - Fischdosendeckel).

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19

    Kastellaun - Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung …

    Auszug aus BGH, 21.11.2024 - I ZR 10/24
    Rn. 23 1. Das Berufungsgericht wird zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen der Schrankenregelung des § 45 Abs. 1 und 3 UrhG vorliegen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, BGHZ 228, 277 [juris Rn. 21 bis 28] - Kastellaun).

    Darüber hinaus ist der Dreistufentest Maßstab für die Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes im Einzelfall (vgl. BGH…, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 139/15, GRUR 2020, 853 [juris Rn. 56 bis 60] = WRP 2020, 1043 - Afghanistan-Papiere II, mwN; BGHZ 228, 277 [juris Rn. 27] - Kastellaun).

    Rn. 26 b) Mit Blick auf die Prüfung des Drei-Stufen-Tests ist davon auszugehen, dass es sich bei § 45 UrhG um die Regelung eines bestimmten Sonderfalls (erste Stufe) handelt (BGHZ 228, 277 [juris Rn. 27] - Kastellaun).

  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei …

    Auszug aus BGH, 21.11.2024 - I ZR 10/24
    Besteht mit Blick auf ein mit der Klage als verletzt gerügtes Schutzrecht (hier: Urheberrecht an einer Fotografie) eine spezielle Schrankenregelung, deren Voraussetzungen im Rahmen der Begründetheit einer Klage zu prüfen sind (hier: § 45 Abs. 1 und Abs. 3 UrhG in Bezug auf die angegriffene Verwendung von Vervielfältigungsstücken der Fotografie in einer Patentanmeldung), lässt sich die Schutzwürdigkeit der Rechtsposition des Klägers erst aufgrund näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen beurteilen und kann daher nach den allgemeinen Grundsätzen (dazu BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - I ZR 267/15, GRUR 2019, 813 [juris Rn. 30] = WRP 2019, 1013 - Cordoba II) nicht bereits auf der Ebene der Zulässigkeit der Klage unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses verneint werden (Fortführung von BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309 [juris Rn. 14 bis 17] - Fischdosendeckel).

    Wenn sich die Schutzwürdigkeit der klägerischen Position erst aufgrund näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen beurteilen lässt, kann das Rechtsschutzbedürfnis nicht verneint werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - I ZR 267/15, GRUR 2019, 813 [juris Rn. 30] = WRP 2019, 1013 - Cordoba II, mwN).

  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos: …

    Auszug aus BGH, 21.11.2024 - I ZR 10/24
    Dagegen steht der Annahme der Entscheidungsreife entgegen, wenn in der Revisionsinstanz ein Gesichtspunkt Bedeutung erlangt, den die Vorinstanzen übersehen oder für unmaßgeblich gehalten haben, und hierzu neuer Sachvortrag auch nur möglich erscheint oder einen Hinweis nach § 139 ZPO erfordert hätte (BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15, BGHZ 211, 309 [juris Rn. 56] - auf fett getrimmt, mwN).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte

    Auszug aus BGH, 21.11.2024 - I ZR 10/24
    Darüber hinaus ist der Dreistufentest Maßstab für die Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 139/15, GRUR 2020, 853 [juris Rn. 56 bis 60] = WRP 2020, 1043 - Afghanistan-Papiere II, mwN;… BGHZ 228, 277 [juris Rn. 27] - Kastellaun).
  • BGH, 20.06.2023 - VI ZR 207/22

    Rechtschutzbedürfnis für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen, die der …

    Auszug aus BGH, 21.11.2024 - I ZR 10/24
    Ist etwa ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsverfahren nicht erkennbar, sind diese auf der Hand liegend falsch oder stellen sie sich als eine unzulässige Schmähung dar, bei der nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Dritten im Vordergrund steht, kann eine gesonderte Klage auf Unterlassung oder Widerruf durchaus als zulässig anzusehen sein (st. Rspr.; zu Angaben im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens vgl. BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309 [juris Rn. 14 bis 17] - Fischdosendeckel; zu ehrverletzenden Angaben vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2023 - VI ZR 207/22, GRUR 2023, 1325 [juris Rn. 9 f.] = WRP 2023, 1477; zum Bildnisschutz gemäß §§ 22, 23 KUG vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 86/16, GRUR 2018, 757 [juris Rn. 16 bis 19] - Kindeswohlgefährdung; jeweils mwN).
  • OLG München, 09.11.2023 - 29 U 6382/20

    Polyalkoholfreie Corneadezellularisierung

    Auszug aus BGH, 21.11.2024 - I ZR 10/24
    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, GRUR 2024, 461).
  • OLG Hamburg, 10.12.2025 - 5 U 104/24

    KI und Urheberrecht: Berufung zurückgewiesen

    Insoweit ist auch im Rahmen der lediglich entsprechenden Anwendung der Schranken eine richtlinienkonforme Auslegung vorzunehmen (…vgl. Thum in Wandtke/Bullinger, UrhG, 6. Aufl., § 72 Rn. 85 m.w.N.) und auch der Drei-Stufen-Test ist bei Lichtbildern anzuwenden (vgl. BGH GRUR 2025, 493 Rn. 24 - Cornea-Implantat).
  • BGH, 23.04.2026 - I ZR 41/24

    Der Schatz von Oggersheim - Keine Gewinnherausgabe wegen des Buchs "Vermächtnis - …

    Außerhalb dieses Bereichs kann sich eine Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht auch aus materiell-rechtlichen Gründen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2024 - I ZR 10/24, GRUR 2025, 493 [juris Rn. 12] = WRP 2025, 622 - Cornea-Implantat, mwN), etwa um die vertragliche Verpflichtung in einen Ausgleich mit dem Grundrecht des Beklagten zu 1 auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) zu bringen.
  • OLG Nürnberg, 21.08.2026 - 3 U 885/26

    Vorwurf der Verbreitung unwahrer geschäftsschädigender Tatsachen durch Versendung …

    Aus diesen Gründen wird das Rechtsschutzbedürfnis für eine entsprechende Ehrverletzungsklage regelmäßig verneint (vgl. Klein, NJW 2018, 3143 (3143) m.w.N.; BGH…, Urteil vom 28. Februar 2012, VI ZR 29/11, NJW 2012, 1659 Rn. 7; zuletzt BGH, Urteil vom 21. November 2024 - I ZR 10/24, GRUR 2025, 493 - Cornea-Implantat, Rn. 13 f.).

    Rn. 10 b) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage kann aber mit solchen Überlegungen nicht verneint werden, wenn sich die Schutzwürdigkeit der klägerischen Position erst aufgrund näherer Prüfung materiellrechtlicher Fragen beurteilen lässt (BGH, Urteil vom 21. November 2024 - I ZR 10/24, GRUR 2025, 493 - Cornea-Implantat, Rn. 12, 16).

    Bei Leistungsklagen einschließlich Unterlassungsklagen ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis jedoch regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH, Urteil vom 21. November 2024 - I ZR 10/24, GRUR 2025, 493 - Cornea-Implantat, Rn. 12; BGH…, Urteil vom 4. Juni 2014 - VIII ZR 4/13, BeckRS 2014, 13957, Rn. 17 f.; BGH, Urteil vom 24. Februar 2005 - I ZR 101/02, NJW 2005, 1788 (1789)).

    Für eine Abweisung der Klage als unzulässig ist daher beispielsweise kein Raum, wenn für das mit der Klage als verletzt gerügte Schutzrecht eine spezielle Schrankenregelung besteht, deren Voraussetzungen im Rahmen der Begründetheit einer Klage zu prüfen sind (BGH, Urteil vom 21. November 2024 - I ZR 10/24, GRUR 2025, 493 - Cornea-Implantat, Rn. 16).

    Rn. 13 aa) Vorliegend ergibt sich dieses Erfordernis nach einer vertieften Prüfung zwar nicht daraus, dass in die Rechtsposition eines nicht am Verfahren beteiligten Dritten, der sich naturgemäß gegen eine mögliche Verletzung seiner Rechte im Ausgangsverfahren nicht zur Wehr setzen kann, eingegriffen würde (wobei selbst dies für sich genommen nicht das Verfahrensprivileg entfallen lassen würde, vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2024 - I ZR 10/24, GRUR 2025, 493 - Cornea-Implantat, Rn. 15).

    Eine Überprüfung der Erheblichkeit und Richtigkeit dieser Behauptungen ist, sofern nicht besondere Ausnahmen eingreifen, dem Gericht des Ausgangsverfahrens vorbehalten; das Ergebnis dieses Prozesses soll nicht "von außen" dadurch beeinflusst werden, dass den Parteien Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch einen anderen Rechtsstreit abgeschnitten werden (Klein, NJW 2018, 3143 (3143) m.w.N.; BGH, Urteil vom 21. November 2024 - I ZR 10/24, GRUR 2025, 493 - Cornea-Implantat, Rn. 14).

    Insoweit erinnert der Senat daran, dass selbst außenstehenden Dritten Beeinträchtigungen von Rechten und Interessen, die sich aus einem zwischen anderen Personen geführten Verfahren ergeben, grundsätzlich zuzumuten sind (BGH, Urteil vom 21. November 2024 - I ZR 10/24, GRUR 2025, 493 - Cornea-Implantat, Rn. 15); dies muss erst recht für die unmittelbar Verfahrensbeteiligten gelten.

  • BGH, 18.06.2025 - I ZR 99/24

    Inkasso durch Rechtsanwalt

    Ob das Vorbringen wahr und erheblich ist, soll allein in dem seiner eigenen Ordnung unterliegenden Ausgangsverfahren geklärt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 20. Juni 2023 - VI ZR 207/22, GRUR 2023, 1325 [juris Rn. 9] = WRP 2023, 1477; Urteil vom 21. November 2024 - I ZR 10/24, GRUR 2025, 493 [juris Rn. 13] = WRP 2025, 622 - Cornea-Implantat).
  • BAG, 12.05.2026 - 3 AZR 127/25

    Betriebsrente - Anpassung - Antragsgrundsatz

    Ist - wie hier - die Erfüllung eines mit der Klage geltend gemachten Anspruchs zwischen den Parteien unstreitig, bedarf es ersichtlich des Rechtsschutzes nicht (…vgl. zur Nichterfüllung eines materiellen Anspruchs als Voraussetzung für das Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage BAG 22. September 2020 - 3 AZR 303/18 - Rn. 39;… vgl. auch BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 403/20 - Rn. 42, BAGE 176, 27;… 21. Januar 2020 - 1 AZR 149/19 - Rn. 17, BAGE 169, 243;… 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 19, BAGE 164, 307; BGH 21. November 2024 - I ZR 10/24 - Rn. 12 mwN).
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