Rechtsprechung
| BGH, 03.06.2026 - I ZR 49/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Bearbeitungspauschale II - Zur Frage, wann eine Bearbeitungspauschale, die nur ab einem Mindestbestellwert entfällt, in den Gesamtpreis einzurechnen ist
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Bearbeitungspauschale II - mit Berichtigungsbeschluss
- rechtsinformationen.bund.de
Bearbeitungspauschale II
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 EGRL 6/98, Art 3 Abs 1 EGRL 6/98, Art 3 Abs 4 EGRL 6/98, Art 5 EGRL 6/98, § 5a UWG
Bearbeitungspauschale II - kanzlei.biz
Bearbeitungspauschale muss nicht in den Gesamtpreis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bearbeitungspauschale bei Mindestbestellwert zählt nicht zum Gesamtpreis nach der PAngV sofern sie transparent ausgewiesen und faktisch vermeidbar ist
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bearbeitungspauschale bei Kleinbestellungen ist kein Teil des Gesamtpreises
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bearbeitungspauschale in Online-Shop gehört nicht in den PAngVO-Gesamtpreis
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2026, 1156
- MIR 2026, Dok. 052
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 26.03.2026 - C-62/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 98/6/EG - Angabe …
Auszug aus BGH, 03.06.2026 - I ZR 49/24
Eine Bearbeitungspauschale, die nur entfällt, wenn der Gesamtbestellwert einen Mindestbetrag übersteigt, ist nicht in den Gesamtpreis im Sinne von § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 3 PAngV einzurechnen, sofern diese Pauschale klar angegeben ist und die Höhe des Mindestbetrags nicht so festgesetzt wird, dass die Zahlung der Pauschale praktisch unvermeidbar ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 26. März 2026 - C-62/25, GRUR 2026, 799 = WRP 2026, 585 - Staubsaugerservice).Rn. 8 Hierauf hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 26. März 2026 (C-62/25, GRUR 2026, 799 = WRP 2026, 585 - Staubsaugerservice) geantwortet:.
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH…, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb; EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 20 - Staubsaugerservice).
Rn. 20 5. Die vom Senat unterbreitete Frage, ob eine Bearbeitungspauschale, die nur entfällt, wenn der Gesamtbestellwert einen Mindestbetrag übersteigt, in den für eine Produkteinheit anzugebenden Verkaufspreis im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG einzurechnen ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Union unter der Voraussetzung verneint, dass diese Pauschale klar angegeben ist und die Höhe des Mindestbetrags nicht so festgesetzt wird, dass die Zahlung der Pauschale praktisch unvermeidbar ist (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 29 - Staubsaugerservice).
Es ist jedoch Sache des nationalen Gerichts, insbesondere im Hinblick auf die Höhe dieses Mindestbetrags, zu prüfen, ob diese Möglichkeit, die Zahlung der Bearbeitungspauschale zu vermeiden, tatsächlich besteht (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 22 - Staubsaugerservice).
Daher darf sie nicht in diesen Begriff "Verkaufspreis" einbezogen werden (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 23 - Staubsaugerservice).
Außerdem muss der Verkaufspreis der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG in Verbindung mit ihrem zweiten Erwägungsgrund unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein, damit diese Information für die Verbraucher genau, transparent und unmissverständlich ist (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 24 f. - Staubsaugerservice).
Unter diesen Umständen würde die Einbeziehung dieser Pauschale in den Verkaufspreis der Erzeugnisse im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG für die Verbraucher die Gefahr bergen, unzutreffende Vergleiche anzustellen (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 26 - Staubsaugerservice).
Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und die gegebenenfalls anfallende Pauschale zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 27 f. - Staubsaugerservice).
- EuGH, 07.07.2016 - C-476/14
Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und …
Auszug aus BGH, 03.06.2026 - I ZR 49/24
Erzeugnisse werden Verbrauchern von Händlern im Sinne des Art. 1 der Richtlinie 98/6/EG angeboten, wenn die Werbung - wie im Streitfall - vom Durchschnittsverbraucher als Angebot des Gewerbetreibenden aufgefasst werden kann, das Erzeugnis zu den in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 28 bis 30] = WRP 2016, 1096 - Citroën Commerce).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH…, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb;… EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 20 - Staubsaugerservice).
- BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
Zulässigkeit der gesonderten Ausweisung von Flaschenpfand
Auszug aus BGH, 03.06.2026 - I ZR 49/24
Diese Vorschriften dienen der Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 135/20, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 17] = WRP 2024, 61 - Flaschenpfand IV, mwN).Die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises, die eine wesentliche Informationspflicht gemäß Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG darstellt, hat ihre Grundlage in Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/EG und ist daher richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGH, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 19] - Flaschenpfand IV, mwN).
- EuGH, 29.06.2023 - C-543/21
Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés) - Vorlage zur …
Auszug aus BGH, 03.06.2026 - I ZR 49/24
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb;… EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 20 - Staubsaugerservice). - OLG Celle, 30.01.2024 - 13 U 36/23
Preisangaberechtliche Beurteilung einer Bearbeitungspauschale bei Abschluss eines …
Auszug aus BGH, 03.06.2026 - I ZR 49/24
Auf die Berufung des Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen und die Revision zugelassen (OLG Celle, GRUR 2024, 392). - BGH, 23.01.2025 - I ZR 49/24
EuGH-Vorlage: Pflicht zur Einrechnung von Extrakosten wegen …
Auszug aus BGH, 03.06.2026 - I ZR 49/24
Rn. 7 Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 23. Januar 2025 (GRUR 2025, 333 = WRP 2025, 335 - Bearbeitungspauschale I) zur Auslegung von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
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Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2025 - I ZR 49/24 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Bearbeitungspauschale
- rechtsinformationen.bund.de
EuGH-Vorlage: Pflicht zur Einrechnung von Extrakosten wegen Mindestbestellwerts-Unterschreitung in anzugebenden Verkaufspreis - Bearbeitungspauschale
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Buchst a EGRL 6/98, Art 3 Abs 2 EGRL 6/98, § 5a Abs 1 Nr 1 UWG, § 5b Abs 4 UWG, § 3 Abs 1 PAngV
EuGH-Vorlage: Pflicht zur Einrechnung von Extrakosten wegen Mindestbestellwerts-Unterschreitung in anzugebenden Verkaufspreis - Bearbeitungspauschale - IWW
Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG, § 4 UKlaG, Art. 267 Abs. 1 Buchst. b,... Abs. 3 AEUV, § 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 PAngV, §§ 5a, 5b Abs. 4 UWG, § 3 Abs. 1 PAngV, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 5a Abs. 1 Satz 1 UWG, § 5b Abs. 4 UWG, § 5a Abs. 1 UWG, Art. 7 Abs. 1, 4 der Richtlinie 2005/29/EG, § 2 Nr. 3 PAngV, Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG, Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1, 4 der Richtlinie 98/6/EG, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG, Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 98/6/EG, Art. 1 der Richtlinie 98/6/EG, Richtlinie 98/6/EG, Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Satz 1 der Richtlinie 2011/83/EU, Richtlinie 2011/83/EU
- kanzlei.biz
Ist eine Bearbeitungspauschale Teil des anzugebenden Verkaufspreises?
- rechtsportal.de
Richtlinie 98/6/EG Art. 2 Buchst. a
- rechtsportal.de
Richtlinie 98/6/EG Art. 2 Buchst. a
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Bearbeitungspauschale
- datenbank.nwb.de
Bearbeitungspauschale
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
BGH legt EuGH vor: Berücksichtigung einer Bearbeitungspauschale für Bestellungen mit einem geringen Gesamtbestellwert bei der Preisangabe
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2025, 1408
- GRUR 2025, 333
- MMR 2025, 434
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 07.07.2016 - C-476/14
Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und …
Auszug aus BGH, 23.01.2025 - I ZR 49/24
Erzeugnisse werden Verbrauchern von Händlern im Sinne des Art. 1 der Richtlinie 98/6/EG angeboten, wenn die Werbung - wie im Streitfall - vom Durchschnittsverbraucher als Angebot des Gewerbetreibenden aufgefasst werden kann, das Erzeugnis zu den in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 28 bis 30] = WRP 2016, 1096 - Citroën Commerce).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH…, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb).
Dies entspricht den in den Erwägungsgründen 2, 6 und 12 der Richtlinie 98/6/EG genannten Zielen dieser Richtlinie, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, eine genaue, transparente und unmissverständliche Information der Verbraucher über die Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse zu unterstützen, den Verbrauchern auf einfachste Weise optimale Möglichkeiten zu bieten, die Preise von Erzeugnissen zu beurteilen und miteinander zu vergleichen und somit anhand einfacher Vergleiche fundierte Entscheidungen zu treffen sowie eine einheitliche und transparente Information zugunsten sämtlicher Verbraucher im Rahmen des Binnenmarkts sicherzustellen (vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 31] - Citroën Commerce;… GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 25] - Verband Sozialer Wettbewerb).
Rn. 19 Nach diesen Grundsätzen sind etwa obligatorisch anfallende Kosten der Überführung des gekauften Kraftfahrzeugs Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG (vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 38] - Citroën Commerce), nicht aber ein Pfandbetrag, der dem Verbraucher bei der Rückgabe des Pfandbehälters zu erstatten ist (…vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 21 und 25] - Verband Sozialer Wettbewerb).
Rn. 22 b) Die mit Blick auf den verbraucherschützenden Zweck der Richtlinie vorzunehmende Beurteilung, ob es sich bei einem Zuschlag der vorliegenden Art um einen unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteil des Preises handelt, der obligatorisch vom Verbraucher zu tragen ist und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bildet (vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce;… GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] - Verband Sozialer Wettbewerb), begegnet Schwierigkeiten.
- EuGH, 29.06.2023 - C-543/21
Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés) - Vorlage zur …
Auszug aus BGH, 23.01.2025 - I ZR 49/24
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb).Dies entspricht den in den Erwägungsgründen 2, 6 und 12 der Richtlinie 98/6/EG genannten Zielen dieser Richtlinie, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, eine genaue, transparente und unmissverständliche Information der Verbraucher über die Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse zu unterstützen, den Verbrauchern auf einfachste Weise optimale Möglichkeiten zu bieten, die Preise von Erzeugnissen zu beurteilen und miteinander zu vergleichen und somit anhand einfacher Vergleiche fundierte Entscheidungen zu treffen sowie eine einheitliche und transparente Information zugunsten sämtlicher Verbraucher im Rahmen des Binnenmarkts sicherzustellen (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 31] - Citroën Commerce; GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 25] - Verband Sozialer Wettbewerb).
Rn. 19 Nach diesen Grundsätzen sind etwa obligatorisch anfallende Kosten der Überführung des gekauften Kraftfahrzeugs Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 38] - Citroën Commerce), nicht aber ein Pfandbetrag, der dem Verbraucher bei der Rückgabe des Pfandbehälters zu erstatten ist (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 21 und 25] - Verband Sozialer Wettbewerb).
Rn. 22 b) Die mit Blick auf den verbraucherschützenden Zweck der Richtlinie vorzunehmende Beurteilung, ob es sich bei einem Zuschlag der vorliegenden Art um einen unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteil des Preises handelt, der obligatorisch vom Verbraucher zu tragen ist und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bildet (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] - Verband Sozialer Wettbewerb), begegnet Schwierigkeiten.
- BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
Zulässigkeit der gesonderten Ausweisung von Flaschenpfand
Auszug aus BGH, 23.01.2025 - I ZR 49/24
Diese Vorschriften dienen der Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 135/20, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 17] = WRP 2024, 61 - Flaschenpfand IV, mwN).Die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises, die eine wesentliche Informationspflicht gemäß Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG darstellt, hat ihre Grundlage in Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/EG und ist daher richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGH, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 19] - Flaschenpfand IV, mwN).
- OLG Celle, 30.01.2024 - 13 U 36/23
Preisangaberechtliche Beurteilung einer Bearbeitungspauschale bei Abschluss eines …
Auszug aus BGH, 23.01.2025 - I ZR 49/24
Auf die Berufung des Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen und die Revision zugelassen (OLG Celle, GRUR 2024, 392). - OLG Hamm, 28.06.2012 - 4 U 69/12
Wettbewerbswidrigkeit eines Warenangebots unter Erhebung eines …
Auszug aus BGH, 23.01.2025 - I ZR 49/24
Rn. 27 Bei dieser Sachlage dürfte eine Irreführung der Verbraucher am ehesten dadurch vermieden werden, dass der geforderte Verkaufspreis (ohne Bearbeitungspauschale) sowie der Hinweis auf die bei Unterschreitung des Schwellenwerts anfallenden zusätzlichen Kosten und deren Höhe angegeben werden (für gesonderte Ausweisung des Zuschlags als Kostenposition auch OLG Hamm, WRP 2013, 382 [juris Rn. 36];… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 43. Aufl., § 1 PAngV Rn. 10;… Weidert in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl., § 1 PAngV Rn. 41;… für Angabe des Verkaufspreises unter Einrechnung des bei Unterschreitung des Mindestbestellwerts anfallenden Zuschlags sowie des Verkaufspreises bei Erreichen des Mindestbestellwerts BeckOK.UWG/Barth, 26. Edition [Stand 1. Oktober 2024], § 3 PAngV Rn. 29-30a;… Föhlisch in Hoeren/Sieber/Holznagel, Handbuch Multimediarecht, 62. Ergänzungslieferung [Stand Juni 2024], Teil 13.4, Verbraucherschutz im Internet Rn. 174;… Barth/Hoppe, GRUR-Prax 2024, 367 Rn. 15).
- BGH, 03.06.2026 - I ZR 49/24
Bearbeitungspauschale II
Rn. 7 Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 23. Januar 2025 (GRUR 2025, 333 = WRP 2025, 335 - Bearbeitungspauschale I) zur Auslegung von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:. - LG Düsseldorf, 04.04.2025 - 38 O 284/24
ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG
Rn. 25 Diese auf die Verbraucherwahrnehmung abstellende Sichtweise, die bereits bei der Anwendung anderer Vorschriften der PreisangabenRL zugrunde gelegt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, Citroë…n Commerce GmbH/Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e. V. [Rn. 30]), steht im Einklang mit dem von der PreisangabenRL verfolgten Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen und zu diesem Zweck für eindeutige Informationen über die Preise und die Methoden zur Berechnung bekannt gegebener Ermäßigungen zu sorgen (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eV ./. Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.]), und entspricht der nationalen Rechtsprechungspraxis (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Januar 2025 - I ZR 49/24 - Bearbeitungspauschale [unter B II 4]). - LG Düsseldorf, 17.07.2026 - 38 O 219/25
Scheinbare Preisermäßigung verpflichtet zur Angabe des 30-Tagesbestpreises
Rn. 74 Diese auf die Verbraucherwahrnehmung abstellende Sichtweise, die bereits bei der Anwendung anderer Vorschriften der PreisangabenRL zugrunde gelegt worden ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, Citroën Commerce GmbH/Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e. V. [Rn. 30]), steht im Einklang mit dem von der PreisangabenRL verfolgten Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen und zu diesem Zweck für eindeutige Informationen über die Preise und die Methoden zur Berechnung bekannt gegebener Ermäßigungen zu sorgen (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eV/Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.]), und entspricht der nationalen Rechtsprechungspraxis (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Januar 2025 - I ZR 49/24 - Bearbeitungspauschale [unter B II 4]). - OLG Bamberg, 04.02.2026 - 3 UKl 4/25
Unterlassungsanspruch, Systemgebühr, Gutschein, "Print@Home"-Funktion, …
Denn dem Angebot der Beklagten lässt sich nicht entnehmen, dass sie eine solche Systemgebühr erheben wird (in Abgrenzung zu OLG Celle, Urteil vom 30.01.2024 -13 U 36/23, Rn. 24ff. für einen Mindestbestellwert von 29, 00 EUR, nachfolgend vom BGH vorgelegt zum EuGH durch Beschluss 23.01.2025, Az. I ZR 49/24 -Bearbeitungspauschale).Rn. 34 c) Aus den vorgenannten Gründen kommt eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die Vorlage des BGH zum EuGH mit Beschluss vom 23.01.2025 (I ZR 49/24-Bearbeitungspauschale) nicht in Betracht.
- BGH, 10.07.2026 - I ZR 49/24 Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 23. Januar 2025 (GRUR 2025, 333 = WRP 2025, 335 - Bearbeitungspauschale I) zur Auslegung von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
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Rechtsprechung
| BGH, 10.07.2026 - I ZR 49/24 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 26.03.2026 - C-62/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 98/6/EG - Angabe …
Auszug aus BGH, 10.07.2026 - I ZR 49/24
Hierauf hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 26. März 2026 (C-62/25, GRUR 2026, 799 = WRP 2026, 585 - Staubsaugerservice) geantwortet:.Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH…, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb; EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 20 - Staubsaugerservice).
Die vom Senat unterbreitete Frage, ob eine Bearbeitungspauschale, die nur entfällt, wenn der Gesamtbestellwert einen Mindestbetrag übersteigt, in den für eine Produkteinheit anzugebenden Verkaufspreis im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG einzurechnen ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Union unter der Voraussetzung verneint, dass diese Pauschale klar angegeben ist und die Höhe des Mindestbetrags nicht so festgesetzt wird, dass die Zahlung der Pauschale praktisch unvermeidbar ist (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 29 - Staubsaugerservice).
Es ist jedoch Sache des nationalen Gerichts, insbesondere im Hinblick auf die Höhe dieses Mindestbetrags, zu prüfen, ob diese Möglichkeit, die Zahlung der Bearbeitungspauschale zu vermeiden, tatsächlich besteht (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 22 - Staubsaugerservice).
Daher darf sie nicht in diesen Begriff "Verkaufspreis" einbezogen werden (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 23 - Staubsaugerservice).
Außerdem muss der Verkaufspreis der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG in Verbindung mit ihrem zweiten Erwägungsgrund unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein, damit diese Information für die Verbraucher genau, transparent und unmissverständlich ist (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 24 f. - Staubsaugerservice).
Unter diesen Umständen würde die Einbeziehung dieser Pauschale in den Verkaufspreis der Erzeugnisse im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG für die Verbraucher die Gefahr bergen, unzutreffende Vergleiche anzustellen (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 26 - Staubsaugerservice).
Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und die gegebenenfalls anfallende Pauschale zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 27 f. - Staubsaugerservice).
- EuGH, 07.07.2016 - C-476/14
Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und …
Auszug aus BGH, 10.07.2026 - I ZR 49/24
Erzeugnisse werden Verbrauchern von Händlern im Sinne des Art. 1 der Richtlinie 98/6/EG angeboten, wenn die Werbung - wie im Streitfall - vom Durchschnittsverbraucher als Angebot des Gewerbetreibenden aufgefasst werden kann, das Erzeugnis zu den in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 28 bis 30] = WRP 2016, 1096 - Citroën Commerce).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH…, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb;… EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 20 - Staubsaugerservice).
- BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20
Zulässigkeit der gesonderten Ausweisung von Flaschenpfand
Auszug aus BGH, 10.07.2026 - I ZR 49/24
Diese Vorschriften dienen der Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 135/20, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 17] = WRP 2024, 61 - Flaschenpfand IV, mwN).Die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises, die eine wesentliche Informationspflicht gemäß Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG darstellt, hat ihre Grundlage in Art. 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/EG und ist daher richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGH, GRUR 2023, 1701 [juris Rn. 19] - Flaschenpfand IV, mwN).
- EuGH, 29.06.2023 - C-543/21
Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés) - Vorlage zur …
Auszug aus BGH, 10.07.2026 - I ZR 49/24
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb;… EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 20 - Staubsaugerservice). - OLG Celle, 30.01.2024 - 13 U 36/23
Preisangaberechtliche Beurteilung einer Bearbeitungspauschale bei Abschluss eines …
Auszug aus BGH, 10.07.2026 - I ZR 49/24
Auf die Berufung des Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen und die Revision zugelassen (OLG Celle, GRUR 2024, 392). - BGH, 23.01.2025 - I ZR 49/24
EuGH-Vorlage: Pflicht zur Einrechnung von Extrakosten wegen …
Auszug aus BGH, 10.07.2026 - I ZR 49/24
Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 23. Januar 2025 (GRUR 2025, 333 = WRP 2025, 335 - Bearbeitungspauschale I) zur Auslegung von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
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