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| BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24 |
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Bewegungsspielzeug - Zur Prüfung einer unlauteren Nachahmung wegen einer mittelbaren Herkunftstäuschung
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Bewegungsspielzeug
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Prüfung einer unlauteren Nachahmung wegen mittelbarer Herkunftstäuschung - Bewegungsspielzeug
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Bewegungsspielzeug
§ 4 Abs 3 Buchst a UWG, § 9 Abs 1 UWG, § 13 Abs 2 Nr 3 UWG, § 13 Abs 3 UWG
Prüfung einer unlauteren Nachahmung wegen mittelbarer Herkunftstäuschung - Bewegungsspielzeug - IWW
§ 4 Nr. 3 Buchst. a UWG, § ... 4 Nr. 3 UWG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 555 Abs. 1, § 314 Satz 1 ZPO, § 13 Abs. 3 UWG, § 13 Abs. 2 UWG, § 13 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 13 Abs. 5 Satz 1 und 2 UWG, § 9 Abs. 1 UWG, § 13 Abs. 2, 3 UWG, § 13 Abs. 4 UWG, § 97a UrhG, § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 UWG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 4 Nr. 3 Buchst. b UWG
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Bewegungsspielzeug
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BGH erläutert Anforderungen an mittelbare Herkunftstäuschung
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Wettbewerbsrecht: Bewegungsspielzeug
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Bewegungsspielzeug
Kurzfassungen/Presse (2)
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Unlautere Nachahmung: Anforderungen an die mittelbare Herkunftstäuschung konkretisiert
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zur Feststellung einer unlauteren Nachahmung wegen mittelbarer Herkunftstäuschung - Erstattung von Abmahnkosten nur nach dem in der Abmahnung angebenen Streitwert
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.06.2023 - 416 HKO 19/22
- OLG Hamburg, 02.05.2024 - 15 U 58/23
- BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Papierfundstellen
- NJW 2025, 2851
- GRUR 2025, 918
- MIR 2025, Dok. 038
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (15)
- BGH, 07.12.2023 - I ZR 126/22
Glück - Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz betrifft Waren und …
Auszug aus BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I ZR 126/22, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 11] = WRP 2024, 184 - Glück).Der Gesamteindruck kann durch Gestaltungsmerkmale bestimmt oder mitbestimmt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrer Kombination geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH…, Urteil vom 28. Mai 2009 - I ZR 124/06, GRUR 2010, 80 [juris Rn. 32 und 34] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE;… Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11, GRUR 2012, 1155 [juris Rn. 31] = WRP 2012, 1379 - Sandmalkasten;… Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 176/14, GRUR 2016, 730 [juris Rn. 33] = WRP 2016, 966 - Herrnhuter Stern; BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 18] - Glück).
Sie sind in der Revisionsinstanz nur darauf zu überprüfen, ob das Berufungsgericht von rechtlich zutreffenden Maßstäben ausgegangen, entsprechend den Denkgesetzen und der allgemeinen Lebenserfahrung geurteilt hat und seine tatsächlichen Feststellungen das gewonnene Ergebnis tragen (…BGH, GRUR 2016, 730 [juris Rn. 34] - Herrnhuter Stern; GRUR 2024, 139 [juris Rn. 18] - Glück).
Zur Ermöglichung einer revisionsrechtlichen Prüfung muss das Berufungsgericht den für die Feststellung der Schutzfähigkeit entscheidenden Gesamteindruck einer Gestaltung, die ihn tragenden einzelnen Elemente sowie die die Besonderheit des nachgeahmten Produkts ausmachenden Elemente nachvollziehbar darlegen (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Mai 2016 - I ZR 58/14, BGHZ 210, 144 [juris Rn. 59] - Segmentstruktur;… Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 192/20, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 21] = WRP 2022, 177 - Flying V; BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 18] - Glück).
Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes gemäß § 4 Nr. 3 UWG ist der Schutz von Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Gestaltung, nicht die dahinterstehende abstrakte Idee (…vgl. BGHZ 210, 144 [juris Rn. 71] - Segmentstruktur; BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 23 und 35] - Glück).
Die wettbewerbliche Eigenart kann auch in der Kennzeichnung eines Produkts liegen (BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 21] - Glück, mwN).
Diese kann sich aus einer langjährigen Marktpräsenz, einer umfangreichen Bewerbung, Prämierungen, den Absatzzahlen, dem Marktanteil und einer aktiven Verteidigung gegen Nachahmungen ergeben (…BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 34] - Flying V; GRUR 2024, 139 [juris Rn. 25] - Glück).
Eine nachschaffende Übernahme ist demgegenüber gegeben, wenn die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist (…BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 38] - Flying V; GRUR 2024, 139 [juris Rn. 29] - Glück).
Soll die Gefahr einer Herkunftstäuschung damit begründet werden, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt werde, es handele sich bei dem Produkt des Wettbewerbers um eine neue Serie oder eine Zweitmarke des Unterlassungsgläubigers, müssen entsprechende Feststellungen zu den Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Markt und zum Verständnis der von den Produkten angesprochenen Verkehrskreise getroffen werden (BGH…, Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 15/22, GRUR 2023, 736 [juris Rn. 46 und 54] = WRP 2023, 699 - KERRYGOLD; BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 37] - Glück).
Die Frage, welche Bedeutung der Verkehr der Anbringung von unterschiedlichen Produkt- und Herstellerkennzeichnungen beimisst, bedarf einer umfassenden tatgerichtlichen Würdigung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls, um feststellen zu können, ob dadurch eine Täuschung des Verkehrs vermieden wird (BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 43] - Glück).
- BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
Flying V - Wettbewerbsverstoß: Unlautere Nachahmung unter dem Gerichtspunkt der …
Auszug aus BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Zur Ermöglichung einer revisionsrechtlichen Prüfung muss das Berufungsgericht den für die Feststellung der Schutzfähigkeit entscheidenden Gesamteindruck einer Gestaltung, die ihn tragenden einzelnen Elemente sowie die die Besonderheit des nachgeahmten Produkts ausmachenden Elemente nachvollziehbar darlegen (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Mai 2016 - I ZR 58/14, BGHZ 210, 144 [juris Rn. 59] - Segmentstruktur; Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 192/20, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 21] = WRP 2022, 177 - Flying V;… BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 18] - Glück).Dagegen können Merkmale, die technisch bedingt, aber ohne Qualitätseinbußen frei austauschbar sind, eine wettbewerbliche Eigenart (mit)begründen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Unternehmen Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (BGH…, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 107/13, GRUR 2015, 909 [juris Rn. 18 f.] = WRP 2015, 1090 - Exzenterzähne; BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 25] - Flying V).
Diese kann sich aus einer langjährigen Marktpräsenz, einer umfangreichen Bewerbung, Prämierungen, den Absatzzahlen, dem Marktanteil und einer aktiven Verteidigung gegen Nachahmungen ergeben (BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 34] - Flying V;… GRUR 2024, 139 [juris Rn. 25] - Glück).
Eine nachschaffende Übernahme ist demgegenüber gegeben, wenn die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist (BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 38] - Flying V;… GRUR 2024, 139 [juris Rn. 29] - Glück).
Diese Beurteilung ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 40] - Flying V, mwN).
Rn. 64 Die tatgerichtliche Beurteilung, ob das Angebot einer nachahmenden Ware oder Dienstleistung eine Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt, ist in der Revisionsinstanz nur darauf zu prüfen, ob das Tatgericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den Sachvortrag umfassend berücksichtigt hat und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (…BGH, GRUR 2010, 80 [juris Rn. 30] - LIKEaBIKE; vgl. auch BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 48] - Flying V).
- BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06
LIKEaBIKE
Auszug aus BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Der Gesamteindruck kann durch Gestaltungsmerkmale bestimmt oder mitbestimmt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrer Kombination geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - I ZR 124/06, GRUR 2010, 80 [juris Rn. 32 und 34] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE;… Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11, GRUR 2012, 1155 [juris Rn. 31] = WRP 2012, 1379 - Sandmalkasten;… Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 176/14, GRUR 2016, 730 [juris Rn. 33] = WRP 2016, 966 - Herrnhuter Stern;… BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 18] - Glück).Der Verkehr nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (BGH, GRUR 2010, 80 [juris Rn. 39] - LIKEaBIKE).
Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass bereits die werbliche Präsenz eines Produkts für seine hohe Bekanntheit bei den angesprochenen Verkehrskreisen sprechen kann (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 [juris Rn. 37] - LIKEaBIKE;… Köhler/Alexander in Köhler/Feddersen, UWG, 43. Aufl., § 4 Rn. 3.33), ohne dass der Hersteller mit dem Vertrieb des Erzeugnisses stets einen erheblichen wirtschaftlichen Erfolg erzielt haben muss.
Rn. 64 Die tatgerichtliche Beurteilung, ob das Angebot einer nachahmenden Ware oder Dienstleistung eine Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt, ist in der Revisionsinstanz nur darauf zu prüfen, ob das Tatgericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den Sachvortrag umfassend berücksichtigt hat und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BGH, GRUR 2010, 80 [juris Rn. 30] - LIKEaBIKE;… vgl. auch BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 48] - Flying V).
Soweit es angeführt hat, die Klägerin habe mit dem Bewegungsspielzeug "Kreiselstein" bereits eine Sortimentserweiterung vorgenommen, hat es nicht festgehalten, dass dieses Produkt unter der Bezeichnung "Kreiselstein" eine gewisse Bekanntheit (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 [juris Rn. 36] - LIKEaBIKE;… GRUR 2016, 730 [juris Rn. 31] - Herrnhuter Stern) bei den dem Kauf eines Bewegungsspielzeugs nähertretenden Verbrauchern erlangt hätte.
- BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14
Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung …
Auszug aus BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Der Gesamteindruck kann durch Gestaltungsmerkmale bestimmt oder mitbestimmt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrer Kombination geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH…, Urteil vom 28. Mai 2009 - I ZR 124/06, GRUR 2010, 80 [juris Rn. 32 und 34] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE;… Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11, GRUR 2012, 1155 [juris Rn. 31] = WRP 2012, 1379 - Sandmalkasten; Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 176/14, GRUR 2016, 730 [juris Rn. 33] = WRP 2016, 966 - Herrnhuter Stern;… BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 18] - Glück).Sie sind in der Revisionsinstanz nur darauf zu überprüfen, ob das Berufungsgericht von rechtlich zutreffenden Maßstäben ausgegangen, entsprechend den Denkgesetzen und der allgemeinen Lebenserfahrung geurteilt hat und seine tatsächlichen Feststellungen das gewonnene Ergebnis tragen (BGH, GRUR 2016, 730 [juris Rn. 34] - Herrnhuter Stern;… GRUR 2024, 139 [juris Rn. 18] - Glück).
Herkunftshinweisend kann allerdings die konkrete Umsetzung der gestalterischen Grundidee oder des Konzepts sein (…vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 [juris Rn. 19] - Sandmalkasten; GRUR 2016, 730 [juris Rn. 37] - Herrnhuter Stern).
Soweit es angeführt hat, die Klägerin habe mit dem Bewegungsspielzeug "Kreiselstein" bereits eine Sortimentserweiterung vorgenommen, hat es nicht festgehalten, dass dieses Produkt unter der Bezeichnung "Kreiselstein" eine gewisse Bekanntheit (…vgl. BGH, GRUR 2010, 80 [juris Rn. 36] - LIKEaBIKE; GRUR 2016, 730 [juris Rn. 31] - Herrnhuter Stern) bei den dem Kauf eines Bewegungsspielzeugs nähertretenden Verbrauchern erlangt hätte.
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 15/22
KERRYGOLD - Unlautere Nachahmung der Bezeichnung "KERRYGOLD" durch Verwendung der …
Auszug aus BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Soll die Gefahr einer Herkunftstäuschung damit begründet werden, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt werde, es handele sich bei dem Produkt des Wettbewerbers um eine neue Serie oder eine Zweitmarke des Unterlassungsgläubigers, müssen entsprechende Feststellungen zu den Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Markt und zum Verständnis der von den Produkten angesprochenen Verkehrskreise getroffen werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 15/22, GRUR 2023, 736 [juris Rn. 46 und 54] = WRP 2023, 699 - KERRYGOLD;… BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 37] - Glück).Rn. 73 (a) Soweit es angenommen hat, bei einer neuen Serie sei mit einer anderen Form des neuen Produkts zu rechnen, ist nicht ersichtlich, dass dies für die in Rede stehenden Warenkategorie (vgl. BGH, GRUR 2023, 736 [juris Rn. 43 f.] - KERRYGOLD) der Bewegungsspielzeuge gilt.
- BGH, 01.07.2021 - I ZR 137/20
Kaffeebereiter - Wettbewerbsverstoß: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Die Revision legt nicht dar, dass die für vorbekannte Gestaltungen im wettbewerblichen Umfeld darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - I ZR 137/20, GRUR 2021, 1544 [juris Rn. 23] = WRP 2022, 48 - Kaffeebereiter) Vortrag zu übereinstimmenden oder ähnlichen Gestaltungsmerkmalen der Materialien anderer Bewegungsspielzeuge gehalten hätten.Rn. 57 Diese tatbestandliche Feststellung ist nicht widersprüchlich und daher gemäß § 555 Abs. 1, § 314 Satz 1 ZPO im Revisionsverfahren bindend (vgl. BGH…, Urteil vom 1. Dezember 2008 - II ZR 102/07, BGHZ 179, 71 [juris Rn. 16] - MPS;… Urteil vom 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08, GRUR 2011, 459 [juris Rn. 12] = WRP 2011, 467 - Satan der Rache; BGH, GRUR 2021, 1544 [juris Rn. 31] - Kaffeebereiter).
- BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14
Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Zur Ermöglichung einer revisionsrechtlichen Prüfung muss das Berufungsgericht den für die Feststellung der Schutzfähigkeit entscheidenden Gesamteindruck einer Gestaltung, die ihn tragenden einzelnen Elemente sowie die die Besonderheit des nachgeahmten Produkts ausmachenden Elemente nachvollziehbar darlegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2016 - I ZR 58/14, BGHZ 210, 144 [juris Rn. 59] - Segmentstruktur;… Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 192/20, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 21] = WRP 2022, 177 - Flying V;… BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 18] - Glück).Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes gemäß § 4 Nr. 3 UWG ist der Schutz von Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Gestaltung, nicht die dahinterstehende abstrakte Idee (vgl. BGHZ 210, 144 [juris Rn. 71] - Segmentstruktur;… BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 23 und 35] - Glück).
- BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11
Sandmalkasten
Auszug aus BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Der Gesamteindruck kann durch Gestaltungsmerkmale bestimmt oder mitbestimmt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrer Kombination geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH…, Urteil vom 28. Mai 2009 - I ZR 124/06, GRUR 2010, 80 [juris Rn. 32 und 34] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE; Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11, GRUR 2012, 1155 [juris Rn. 31] = WRP 2012, 1379 - Sandmalkasten;… Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 176/14, GRUR 2016, 730 [juris Rn. 33] = WRP 2016, 966 - Herrnhuter Stern;… BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 18] - Glück).Herkunftshinweisend kann allerdings die konkrete Umsetzung der gestalterischen Grundidee oder des Konzepts sein (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 [juris Rn. 19] - Sandmalkasten;… GRUR 2016, 730 [juris Rn. 37] - Herrnhuter Stern).
- BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12
Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …
Auszug aus BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Eine persönliche Haftung als Geschäftsführer für eine unlautere Wettbewerbshandlung der von ihm vertretenen Gesellschaft erfordert, dass der Wettbewerbsverstoß auf einem Verhalten beruht, das nach seinem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen dem Geschäftsführer anzulasten ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12, BGHZ 201, 344 [juris Rn. 19] - Geschäftsführerhaftung). - BGH, 01.12.2008 - II ZR 102/07
MPS - Zur Nachteilsausgleichspflicht im faktischen Aktienkonzern
Auszug aus BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Rn. 57 Diese tatbestandliche Feststellung ist nicht widersprüchlich und daher gemäß § 555 Abs. 1, § 314 Satz 1 ZPO im Revisionsverfahren bindend (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - II ZR 102/07, BGHZ 179, 71 [juris Rn. 16] - MPS;… Urteil vom 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08, GRUR 2011, 459 [juris Rn. 12] = WRP 2011, 467 - Satan der Rache;… BGH, GRUR 2021, 1544 [juris Rn. 31] - Kaffeebereiter). - BGH, 16.12.2010 - I ZR 161/08
Satan der Rache
- BGH, 09.02.2023 - I ZR 61/22
Ersatz der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für Abschlussschreiben - Kosten …
- BGH, 01.09.2022 - I ZR 108/20
Riptide II - Anspruch auf Schadensersatz wegen urheberrechtswidrigem Filesharing; …
- OLG Karlsruhe, 10.01.2024 - 6 U 28/23
Mobile Friseurin - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen …
- BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13
Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart …
- OLG Hamburg, 07.05.2026 - 5 U 125/24 Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (stRspr; vgl. nur BGH GRUR 2025, 918, 921 Rn. 22 - Bewegungsspielzeug).
Der Gesamteindruck kann durch Gestaltungsmerkmale bestimmt oder mitbestimmt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrer Kombination geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH GRUR 2025, 918, 921 Rn. 25 - Bewegungsspielzeug, m.w.N.).
Aufgrund der Merkmale, die die wettbewerbliche Eigenart ausmachen, muss der Grad der Nachahmung festgestellt werden (BGH GRUR 2025, 918, 924 Rn. 54 - Bewegungsspielzeug).
Dabei ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Produkte abzustellen (…BGH GRUR 2017, 1135, 1138 Rn. 29 - Leuchtballon; BGH GRUR 2025, 918, 925 Rn. 58 - Bewegungsspielzeug).
Eine nahezu identische Nachahmung liegt vor, wenn nach dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Erzeugnisse die Nachahmung nur geringfügige Abweichungen vom Original aufweist (BGH GRUR 2025, 918, 924 Rn. 54 - Bewegungsspielzeug).
Rn. 100 Bei der Feststellung der Nachahmung können auch Produktbezeichnungen zu berücksichtigen sein, wenn diese einen Einfluss auf die wettbewerbliche Eigenart haben (BGH GRUR 2025, 918, 925 Rn. 61 - Bewegungsspielzeug;… Köhler/Alexander in Köhler/Feddersen, UWG, 44. Aufl., UWG § 4 Rn. 3.37a).
Soll die Gefahr einer Herkunftstäuschung damit begründet werden, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt werde, es handele sich bei dem Produkt des Wettbewerbers um eine neue Serie oder eine Zweitmarke des Unterlassungsgläubigers, müssen entsprechende Feststellungen zu den Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Markt und zum Verständnis der von den Produkten angesprochenen Verkehrskreise getroffen werden (BGH GRUR 2025, 918, 926 Rn. 63 - Bewegungsspielzeug, m.w.N.).
Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2025, 918, 921 Rn. 22 - Bewegungsspielzeug).
- OLG Koblenz, 08.07.2025 - 9 U 443/25
Vorliegen von irreführenden Spitzenstellungsangaben bei einer Werbung für …
Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 UWG hat der Abmahnende in der Abmahnung vielmehr den Gegenstandswert - als Grundlage der Berechnung des geltend gemachten Aufwendungsersatzanspruchs - lediglich zu nennen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2025 - I ZR 80/24 -, juris, Rdnr. 82 - Bewegungsspielzeug;… OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2024, 334, 340 f., Rdnr. 76;… BeckOK Fritzsche/Münker/Stollwerck-Scholz, UWG, 28. Edition, Stand: 1. April 2025, § 13, Rdnr. 69 Köhler/Feddersen-Bornkamm/Feddersen, UWG, 43. Aufl. 2025, § 13, Rdnr. 14a), nicht aber außerdem noch diese Angabe näher zu erläutern. - OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Weiterer Anspruch der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen-rechtlichen …
Rn. 259 Diese wettbewerbliche Eigenart kann durch langjährige Marktpräsenz, umfangreiche Bewerbung, Prämierungen, Absatzzahlen, Marktanteil und/oder die aktive Verteidigung gegen Nachahmungen gesteigert sein (vgl. zu diesen Kriterien BGH GRUR 2024, 139 Rn. 25 - GLÜCK; zuletzt BGH GRUR 2025, 918, 924 Rn. 49 - Bewegungsspielzeug).Rn. 262 Insofern ist es erforderlich, den für die Feststellung der Schutzfähigkeit entscheidenden Gesamteindruck einer Gestaltung, die ihn tragenden einzelnen Elemente sowie die die Besonderheit des nachgeahmten Produkts ausmachenden Elemente nachvollziehbar darzulegen (vgl. BGH GRUR 2025, 918, 921 Rn. 26 - Bewegungsspielzeug).
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2026 - 6 O 156/25
Unlautere Nachahmung von Gartenmöbeln nach § 4 Nr. 3 UWG durch nahezu identische …
Die Beklagte zu 1) ist hiernach als Veranlasserin des Vertriebs Mittäterin der physischen Angebote innerhalb der von ihr in Gang gesetzten Vertriebskette (…vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 02.05.2024 - 15 U 58/23, GRUR-RS 2024, 45766 Rn. 71; insoweit unbeanstandet nachgehend BGH, GRUR 2025, 918 - Bewegungsspielzeug). - OLG Nürnberg, 07.05.2026 - 3 U 2063/25 Denn werden die Informationen erst in einem Gerichtsverfahren nachgereicht, sind die Aufwendungen für die Rechtsverteidigung regelmäßig bereits entstanden (BGH GRUR 2025, 918 Rn. 83 Bewegungsspielzeug; zum vergleichbaren § 13 Abs. 5 UWG).
- OLG Hamburg, 04.12.2025 - 15 U 132/22
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Daran muss sie sich im Hinblick auf die Berechnung der Abmahnkosten festhalten lassen (so in einem vergleichbaren Fall: BGH Urt. v. 10.4.2025 - I ZR 80/24, GRUR-RS 2025, 9595 , Rn. 80ff. - Bewegungsspielzeug). - OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 74/25 Rn. 59 Als angesprochener Verkehrskreis sind hier neben den gewerblichen Abnehmern (welche die Beklagte nach den tatbestandlichen Feststellungen der landgerichtlichen Entscheidung ausschließlich beliefert) auch die Endverbraucher anzusehen, da bei mehreren Vertriebsstufen - wie hier durch den beabsichtigten und im Fall der Firma A. auch bereits erfolgten Weiterverkauf an die Endverbraucher - die Vorstellung der Abnehmer auf allen Stufen erheblich ist (vgl. BGH GRUR 2025, 918 Rn. 56 ff. - Bewegungsspielzeug;… BGH GRUR 2015, 909 Rn. 14 - Exzenterzähne;… Ohly/Sosnitza, UWG, 8. Auflage 2023, § 4 Rn. 3/54).
- OLG Hamburg, 05.02.2026 - 3 UKl 1/24
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Zwar wurde die Abmahnung vom 18.10.2023 nur auf das UWG und nicht das UKlaG gestützt und hätte ein Nachreichen der gemäß § 5 UKlaG i.V.m. § 13 Abs. 2 UWG erforderlichen Informationen durch das Schreiben vom 17.01.2024, in dem der Kläger das erste Mal auf das UKlaG Bezug genommen hat, den Abmahnkostenersatzanspruch nicht nachträglich entstehen lassen können, weil der Beklagten in der Zwischenzeit bereits Aufwendungen für die Rechtsverteidigung entstanden waren (vgl. BGH, GRUR 2025, 918 Rn. 83 - Bewegungsspiel- zeug). - OLG Hamburg, 05.02.2026 - 3 UKI 1/24 Zwar wurde die Abmahnung vom 18.10.2023 nur auf das UWG und nicht das UKlaG gestützt und hätte ein Nachreichen der gemäß § 5 UKlaG i.V.m. § 13 Abs. 2 UWG erforderlichen Informationen durch das Schreiben vom 17.01.2024, in dem der Kläger das erste Mal auf das UKlaG Bezug genommen hat, den Abmahnkostenersatzanspruch nicht nachträglich entstehen lassen können, weil der Beklagten in der Zwischenzeit bereits Aufwendungen für die Rechtsverteidigung entstanden waren (vgl. BGH, GRUR 2025, 918 Rn. 83 - Bewegungsspiel- zeug).
- LG Köln, 15.10.2025 - 84 O 15/25 Bei einer Maßnahme, die typischerweise auf Geschäftsleitungsebene entschieden wird, kann nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen daher davon ausgegangen werden, dass sie von der Geschäftsführung veranlasst wurde (BGH, Urteil vom 10.April 2025, Az. I ZR 80/24 - Bewegungsspielzeug -, Rdnr.87; Köhler/Feddersen in Köhler/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 43.Aufl., 2025, § 8 UWG, Rdnr.2.20).
- LG Köln, 22.01.2026 - 31 O 166/25
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