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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17382
BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21 (https://dejure.org/2022,17382)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2022 - I ZR 97/21 (https://dejure.org/2022,17382)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21 (https://dejure.org/2022,17382)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Betriebs eines kommunales Internetportals - dortmund.de

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dortmund.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Betriebs eines kommunales Internetportals - dortmund.de

  • IWW
  • JurPC

    Dortmund.de

  • Wolters Kluwer

    Ausreichen der Bezugnahme auf einen USB-Stick mit der Dokumentation eines Telemedienangebots als konkrete Verletzungsform zur Konkretisierung der Unterlassungsanträge; Gebot der Staatsferne der Presse als Marktverhaltensregelung (hier: Stadtportal "dortmund.de")

  • kanzlei.biz

    Zu den Grenzen kommunaler Internetportale

  • anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art 5 GG, § 3 UWG 2004, § 253 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Die Bezugnahme im Klageantrag auf ein zu den Akten gereichtes digitales Speichermedium, auf dem ein Telemedienangebot als konkrete Verletzungsform dokumentiert ist, kann zur Konkretisierung eines Unterlassungsantrags gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ausreichen. b) Die ...

  • rechtsportal.de

    Ausreichen der Bezugnahme auf einen USB-Stick mit der Dokumentation eines Telemedienangebots als konkrete Verletzungsform zur Konkretisierung der Unterlassungsanträge; Gebot der Staatsferne der Presse als Marktverhaltensregelung (hier: Stadtportal ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: dortmund.de

  • datenbank.nwb.de

    Dortmund.de

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Betriebs eines kommunalen Internetportals

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Stadtportal einer Kommune mit Informationen über Geschehen in der Stadt zulässig wenn nach Gesamteindruck Institutsgarantie der freien Presse nicht gefährdet wird

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kommunales Internetportal: "dortmund.de" gefährdet freie Presse nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lokalberichterstattung auf dem städtischen Interportal - und die Garantie der freien Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    "dortmund.de" missachtet nicht Gebot der Staatsferne - "dortmund.de" missachtet nicht Gebot der Staatsferne

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Staatsferne-Gebot der Presse: Wettbewerbsrechtliche Grenzen eines städtischen Internetportals

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Bezugnahme auf ein digitales Speichermedium im Klageantrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Grenzen des Betriebs eines kommunalen Internetportals

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Gebot der Staatsferne der Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs eines kommunalen Internetportals

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung zu "dortmund.de": Dortmunder Stadtportal wohl nicht presseähnlich

Besprechungen u.ä. (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3213
  • ZIP 2023, 1315
  • MDR 2022, 1492
  • NVwZ 2022, 1402
  • GRUR 2022, 1336
  • MMR 2022, 1057
  • K&R 2022, 681
  • AnwBl 2022, 690
  • AnwBl Online 2022, 704
  • afp 2022, 422
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen …

    Auszug aus BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
    Für die Gesamtbetrachtung kann deshalb bedeutsam sein, ob gerade die das Gebot der Staatsferne verletzenden Beiträge das Gesamtangebot prägen (Weiterführung von BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Es soll nicht bestimmte Anbieter von bestimmten Märkten fernhalten, sondern lässt zu, dass private und staatliche Stellen sich in einem überschneidenden Bereich auf dem Markt begegnen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 19] = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Ausgangspunkt für die rechtliche Beurteilung einer kommunalen Publikation unter dem Blickwinkel von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist die in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sowie in Art. 78 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 LV NRW gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie als Kompetenznorm, die hinsichtlich gemeindlicher Informationspflichten von § 23 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemO NRW) konkretisiert wird (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 23] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Darunter fällt namentlich die Darlegung und Erläuterung der Politik hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über den Bürger unmittelbar betreffende Fragen und wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit (BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 24] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen (BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 25] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Rn. 29 Der Senat hat in der Entscheidung "Crailsheimer Stadtblatt II" dazu ausgeführt, dass der Bezugspunkt dieser Allzuständigkeit der Gemeinden die Angelegenheiten sind, die als Aufgaben der kommunalen öffentlichen Verwaltung anzusehen sind (BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 25];… vgl. auch Löwer, Energieversorgung zwischen Staat, Gemeinde und Wirtschaft, 1989, S. 219 bis 223; Müller-Franken, AfP 2016, 301, 304;… vgl. auch Löffler/Cornils, Presserecht, 6. Aufl., § 1 LPG Rn. 172; Fadavian, NWVBl. 2019, 487, 491; Degenhart, AfP 2020, 185, 189 f.).

    Ein Bezugspunkt für ihre Zuständigkeit kann vielmehr auch bei Angelegenheiten gegeben sein, mit denen sich die Gemeinde aufgrund eigener Betroffenheit im Vorfeld künftiger eigener Aufgabenwahrnehmung befassen darf (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 24] - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Rn. 30 cc) Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass weder aus § 23 GemO NRW noch aus § 1 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht weitergehende Äußerungs- und Informationsrechte der Kommune folgen (…OLG Hamm, AfP 2021, 348 [juris Rn. 132 bis 136]; vgl. auch BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 26 f.] - Crailsheimer Stadtblatt II; Fadavian, NWVBl. 2019, 487, 491).

    Rn. 31 c) Die Kompetenz zur Information der Bürgerinnen und Bürger erlaubt Kommunen nicht jegliche pressemäßige Äußerung, die irgendeinen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft aufweist (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 28] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Kommunale Öffentlichkeitsarbeit ist begrenzt durch das Erfordernis eines spezifischen Orts- und Aufgabenbezugs; die Gemeinde erlangt aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 29] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Rn. 33 bb) Ihre äußere Grenze finden kommunale Publikationen in der institutionellen Garantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 30] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Eine ausufernde hoheitliche Öffentlichkeitsarbeit birgt Gefahren für die Neutralität der Kommunikationsprozesse; die öffentliche Hand muss sich in Art, Frequenz und Umfang in Zurückhaltung üben, zumal staatlichen Publikationen eine erhöhte Glaubwürdigkeit und damit ein besonderes Beeinflussungspotential zukommt (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 31] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Rn. 37 Das verfassungsrechtliche Gebot, die Presse zur Sicherung der Meinungsvielfalt von staatlichen Einflüssen freizuhalten, bezieht sich nicht nur auf manifeste Gefahren unmittelbarer Lenkung oder Maßregelung der im Bereich der Presse tätigen Unternehmen, sondern weitergehend auf die Verhinderung aller mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 18] - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Rn. 38 cc) Zum Verhältnis der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und der institutionellen Garantie der Presse hat der Senat in der Entscheidung "Crailsheimer Stadtblatt II" ausgeführt, dass die staatsorganisationsrechtliche Kompetenznorm des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, die keine grundrechtliche Position der Gemeinde begründet, die Garantie des Instituts der freien Presse des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht einschränkt (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 32]).

    Rn. 39 dd) Die dargestellten Grenzen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit verbieten auch bei einer vermeintlich unzureichenden Versorgung mit Informationen über das örtliche Geschehen durch die private Presse, eine solche angeblich vorhandene Informationslücke durch eine eigene, von amtlichen Bezügen losgelöste Informationstätigkeit zu schließen (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 32] - Crailsheimer Stadtblatt II; aA Katz, DÖV 2019, 261, 267; Leeb/Waldhauser, AnwZert ITR 8/2019 Anm. 2;… Jung aaO S. 129 f.; vgl. auch Buhren, LKV 2001, 303, 305).

    Eine Einflussnahme des Staates auf den Meinungsmarkt könnte mit dem Institut der freien Presse überhaupt nur vereinbar sein, wenn sie wegen der Konkurrenz mit der Fülle der vom Staat unabhängigen Zeitungen und Zeitschriften am Bild der freien Presse substantiell nichts änderte (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 32] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN;… Bullinger in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts VII, 3. Aufl., § 163 Rn. 45; Gersdorf, AfP 2016, 293, 201 mwN).

    Rn. 40 d) Für die konkrete Beurteilung kommunaler Publikationen mit Blick auf das Gebot der Staatsferne der Presse sind Art und Inhalt der veröffentlichten Beiträge auf ihre Neutralität sowie Zugehörigkeit zum Aufgabenbereich der Gemeinde zu untersuchen und ist unter Einbeziehung des äußeren Erscheinungsbilds eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 35 bis 39] - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Notwendig ist vielmehr eine wertende Betrachtung der Publikation insgesamt, bei der sich jede schematische Betrachtungsweise verbietet (BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 40 f.] - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Je deutlicher - in Quantität und Qualität - eine kommunale Publikation Themen besetzt, deretwegen Zeitungen gekauft werden, desto wahrscheinlicher ist der Leserverlust bei der privaten Presse und eine damit einhergehende, dem Institut der freien Presse zuwiderlaufende Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 40] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Erfolgt die Verteilung kostenlos, erhöht sich die Gefahr einer Substitution privater Presse (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 41] - Crailsheimer Stadtblatt II;… zur Gefahr der Substitution vgl. auch Ladeur in Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl., 4. Abschnitt Rn. 35).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es bei der wertenden Gesamtbetrachtung neben der Qualität auch auf die Quantität der unzulässigen Beiträge an (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 40] - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Die Revision weist zwar mit Recht darauf hin, dass es weder im Rahmen des § 3a UWG noch auf der Ebene des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auf eine konkrete Gefährdung der Presse ankommt (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 51] - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Danach können Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Pressefreiheit bestehen, wenn die Gemeinde als Teil des Staates auf den lokalen Kommunikationsprozess bestimmend Einfluss nimmt (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 40] - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Auch insoweit hat das Berufungsgericht auf ein vom Senat genanntes Kriterium abgestellt, wonach ein Leserverlust bei der privaten Presse und eine damit einhergehende, dem Institut der freien Presse zuwiderlaufende Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten wahrscheinlicher ist, je deutlicher ein erweitertes Amtsblatt Themen besetzt, deretwegen Zeitungen gekauft werden (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 40] - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Das Berufungsgericht hat einen pressesubstituierenden Charakter nicht (allein) deshalb verneint, weil erkennbar sei, dass es sich um eine Publikation der öffentlichen Hand handele, sondern im Rahmen der wertenden Gesamtbetrachtung diesen Umstand lediglich als einen Aspekt unter weiteren berücksichtigt (vgl. dazu BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 41] - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Sie ist aber nicht generell unzulässig, sondern kann zulässige, fiskalisch motivierte Randnutzung sein (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 41] - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Überdies führt allein die Verwendung pressemäßiger Darstellungselemente nicht automatisch zu einer Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 41] - Crailsheimer Stadtblatt II) und stellen insbesondere zahlreiche Verlinkungen keine pressetypische, sondern eine internettypische Gestaltung des Stadtportals dar.

    Notwendig ist vielmehr eine wertende Betrachtung der Publikation insgesamt, bei der sich jede schematische Betrachtungsweise verbietet (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 40] - Crailsheimer Stadtblatt II).

  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 U 1/20

    Ergebnis der Verhandlung über das Internetportal einer Stadt

    Auszug aus BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (OLG Hamm, AfP 2021, 348).

    Rn. 30 cc) Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass weder aus § 23 GemO NRW noch aus § 1 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht weitergehende Äußerungs- und Informationsrechte der Kommune folgen (OLG Hamm, AfP 2021, 348 [juris Rn. 132 bis 136];… vgl. auch BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 26 f.] - Crailsheimer Stadtblatt II; Fadavian, NWVBl. 2019, 487, 491).

    Rn. 46 (4) Dieser Rechtsfehler ist allerdings nicht entscheidungserheblich, weil das Berufungsgericht die Rubrik "Nightlife" in die wertende Gesamtbetrachtung miteinbezogen hat (vgl. OLG Hamm, AfP 2021, 348 [juris Rn. 197]).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269 [juris Rn. 8]).

    Die dem Berufungsgericht nach Maßgabe des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO obliegende Kontrolle der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage des erstinstanzlichen Urteils besteht im Fall eines - wie hier - zulässigen Rechtsmittels ungeachtet einer entsprechenden Berufungsrüge (vgl. BGHZ 158, 269 [juris Rn. 14 und 19 f.]).

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 139/20

    Markenschutz des Goldtons des "Lindt Goldhasen"

    Auszug aus BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
    Bei der späteren Vollstreckung von Unterlassungstiteln kann auf in Bezug genommene, zu den Akten gereichte Anlagen in aller Regel ohne weiteres zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - I ZR 139/20, GRUR 2021, 1199 [juris Rn. 13] = WRP 2021, 1295 - Goldhase III, mwN).

    Der Gefahr eines Verlusts der Anlagen oder ihrer Rückgabe an die Parteien kann entgegengewirkt werden; sie besteht grundsätzlich auch für das Urteil und die Akte (BGH, GRUR 2021, 1199 [juris Rn. 14] - Goldhase III).

  • BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11

    Nichtannahmebeschluss AnyDVD

    Auszug aus BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
    Rn. 36 Für die allein maßgebliche Frage, ob dieses Telemedienangebot die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gezogene äußere Grenze kommunaler Öffentlichkeitsarbeit überschreitet, kommt es nicht darauf an, ob am traditionellen Pressebegriff festzuhalten ist, der an das körperliche Druckerzeugnis anknüpft, oder ob auch Online-Medien in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen (…vgl. dazu Grabenwarter in Dürig/Herzog/Scholz aaO Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 Rn. 250 bis 254 mwN;… bejahend für im Internet veröffentlichte Artikel, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit der Druckausgabe sind, BVerfG, NJW 2017, 1537 [juris Rn. 16]; zum Schutz der Pressefreiheit für das Setzen eines in eine pressetypische Stellungnahme eingebetteten Links in einem Onlineartikel vgl. BVerfG, NJW 2012, 1205 [juris Rn. 31]).
  • BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) …

    Auszug aus BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
    Rn. 36 Für die allein maßgebliche Frage, ob dieses Telemedienangebot die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gezogene äußere Grenze kommunaler Öffentlichkeitsarbeit überschreitet, kommt es nicht darauf an, ob am traditionellen Pressebegriff festzuhalten ist, der an das körperliche Druckerzeugnis anknüpft, oder ob auch Online-Medien in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen (…vgl. dazu Grabenwarter in Dürig/Herzog/Scholz aaO Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 Rn. 250 bis 254 mwN; bejahend für im Internet veröffentlichte Artikel, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit der Druckausgabe sind, BVerfG, NJW 2017, 1537 [juris Rn. 16];… zum Schutz der Pressefreiheit für das Setzen eines in eine pressetypische Stellungnahme eingebetteten Links in einem Onlineartikel vgl. BVerfG, NJW 2012, 1205 [juris Rn. 31]).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2019 - 4 U 180/17

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch eines privaten Verlagsunternehmens …

    Auszug aus BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
    Für die dafür erforderliche Gesamtbetrachtung müssen die Beiträge jeweils in den Kontext der gesamten Publikation gestellt werden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Mai 2019 - 4 U 180/17, juris Rn. 101).
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu …

    Auszug aus BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die beklagte Partei deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihr verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2021 - I ZR 90/20, BGHZ 231, 38 [juris Rn. 19] - Influencer I, mwN).
  • BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem …

    Auszug aus BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
    Staatliche Öffentlichkeitsarbeit gestattet damit insbesondere, die Bürgerinnen und Bürger mit solchen Informationen zu versorgen, deren diese zur Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung bedürfen (vgl. BVerfG, NJW 2011, 511 [juris Rn. 23]).
  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden …

    Auszug aus BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
    Rn. 12 a) Die Bestimmtheit des Klageantrags ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - I ZR 201/20, GRUR 2022, 229 [juris Rn. 21] = WRP 2022, 318 - ÖKO-TEST III, mwN).
  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17

    Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten: …

  • LG Dortmund, 08.11.2019 - 3 O 262/17

    Wettbewerbsverstoß wenn auf Website der Stadt Dortmund presseähnliche …

  • BGH, 04.02.2021 - I ZR 79/20

    Wettbewerbsverstoß und Gehörsverletzung im Pressebereich: Anforderungen an die …

  • LG München I, 11.11.2025 - 42 O 14139/24

    GEMA erfolgreich gegen OpenAI (ChatGPT): Originalgetreue Wiedergabe von …

    Rn. 128 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hat ein Unterlassungsantrag derart deutlich gefasst zu sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nach § 308 Abs. 1 ZPO erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, nicht letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH 14.07.2022, I ZR 97/21 Rn. 12 - dortmund.de).
  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 152/21

    muenchen.de - Wettbewerbsverstoß bei Anzeigenwerbung in einer kommunalen …

    Insbesondere ist es zutreffend davon ausgegangen, dass die Bezugnahme auf den von den Klägerinnen als Anlage K 1 zu den Akten gereichten USB-Stick, der das beanstandete Telemedienangebot als konkrete Verletzungsform dokumentiert, zur Konkretisierung des Unterlassungsantrags ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 12 f.] = WRP 2022, 1246 - dortmund.de, mwN).

    Es soll nicht bestimmte Anbieter von bestimmten Märkten fernhalten, sondern lässt zu, dass private und staatliche Stellen sich in einem überschneidenden Bereich auf dem Markt begegnen (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 129/10, GRUR 2012, 728 [juris Rn. 11] = WRP 2012, 935 - Einkauf aktuell;… BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 19] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN; GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 21] - dortmund.de).

    Diese gewährleistet den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 26 bis 28] - dortmund.de, mwN).

    Allein ein lokaler oder gemeinschaftsstiftender Bezug macht dagegen eine Angelegenheit noch nicht zu einer solchen der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 29] - dortmund.de).

    Rn. 29 b) Die Kompetenz zur Information der Bürgerinnen und Bürger erlaubt Kommunen nicht jegliche pressemäßige Äußerung, die irgendeinen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft aufweist (BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 31] - dortmund.de, mwN).

    Kommunale Öffentlichkeitsarbeit ist begrenzt durch das Erfordernis eines spezifischen Orts- und Aufgabenbezugs; die Gemeinde erlangt aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 32] - dortmund.de, mwN).

    Rn. 31 bb) Ihre äußere Grenze finden kommunale Publikationen in der institutionellen Garantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 33 f.] - dortmund.de, mwN).

    Rn. 33 Für die allein maßgebliche Frage, ob dieses Telemedienangebot die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gezogene äußere Grenze kommunaler Öffentlichkeitsarbeit überschreitet, kommt es nicht darauf an, ob grundsätzlich am traditionellen Pressebegriff festzuhalten ist, der an das körperliche Druckerzeugnis anknüpft, oder ob auch Online-Medien in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen (BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 36] - dortmund.de;… vgl. dazu Grabenwarter in Dürig/Herzog/Scholz, GG, 82. Ergänzungslieferung Januar 2018, Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 Rn. 250 bis 254 mwN;… bejahend für im Internet veröffentlichte Artikel, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit der Druckausgabe sind, BVerfG, NJW 2017, 1537 [juris Rn. 16];… offengelassen für ein Internetportal BVerfG, NVwZ 2023, 665 [juris Rn. 16];… zum Schutz der Pressefreiheit für das Setzen eines in eine pressetypische Stellungnahme eingebetteten Links in einem Onlineartikel vgl. BVerfG, NJW 2012, 1205 [juris Rn. 31]).

    Das Gebot der Staatsferne der Presse schützt auch vor Substitutionseffekten kommunaler Online-Informationsangebote, die dazu führen, dass die private Presse ihre besondere Aufgabe im demokratischen Gemeinwesen nicht mehr erfüllen kann (BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 37] - dortmund.de, mwN).

    Diese dient nicht nur dem Schutz der Klägerinnen als Mitbewerberinnen, sondern auch dem Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an einer unabhängigen Information und Meinungsbildung (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 21] - dortmund.de).

    Im Ergebnis muss dabei die Institutsgarantie aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG größtmögliche Wirksamkeit erhalten, während die Gemeinde lediglich in der Lage sein muss, gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 38] - dortmund.de; vgl. auch Fadavian, NWVBl. 2019, 487, 490; kritisch Schwarz/Dorsch, NVwZ 2022, 1329, 1331).

    Ob und inwieweit dies bei kommunalen Online-Publikationen - im Unterschied zum Markt der klassischen lokalen (Print-)Presse - aufgrund der Informationsfülle im Internet der Fall ist, bedarf der Feststellung im Einzelfall (BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 39] - dortmund.de, mwN).

    Rn. 39 c) Für die konkrete Beurteilung kommunaler Publikationen mit Blick auf das Gebot der Staatsferne der Presse sind Art und Inhalt der veröffentlichten Beiträge auf ihre Zugehörigkeit zum Aufgabenbereich der Gemeinde zu untersuchen und ist unter Einbeziehung des äußeren Erscheinungsbilds eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen (…vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 35] - Crailsheimer Stadtblatt II; GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 40] - dortmund.de, mwN).

    Je deutlicher - in Quantität und Qualität - eine kommunale Publikation Themen besetzt, deretwegen Zeitungen gekauft werden, desto wahrscheinlicher ist der Leserverlust bei der privaten Presse und eine damit einhergehende, dem Institut der freien Presse zuwiderlaufende Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten (…vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 40] - Crailsheimer Stadtblatt II; GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 52] - dortmund.de).

    Dafür können Verlinkungen auf diese Beiträge sprechen - zum Beispiel von der Startseite des Informationsangebots - oder der Umstand, dass sie zu den meistgelesenen Beiträgen zählen (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 54] - dortmund.de).

    Die Grenze wird aber überschritten, wenn das Angebot nicht mehr als staatliche Publikation erkennbar ist (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 53] - dortmund.de).

    Es ist der Gemeinde weder verwehrt, bei kommunalen Publikationen im Internet auf internettypische Gestaltungen zurückzugreifen, noch ist es ihr grundsätzlich versagt, Überschriften, Unterüberschriften und Bilder zu verwenden (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 65] - dortmund.de).

    Rn. 44 ee) Erfolgt die Verteilung der Publikation oder die Bereitstellung des Online-Angebots kostenlos, erhöht sich die Gefahr einer Substitution privater Presse (BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 53] - dortmund.de).

    Sie ist nicht generell unzulässig, sondern kann zulässiger, fiskalisch motivierter Randnutzen sein (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 53] - dortmund.de, mwN).

    Rn. 67 1. Bei kommunalen Online-Publikationen und insbesondere bei den vom Berufungsgericht als presseähnlich gerügten Rubriken "Restaurants" und "Shopping" ist zu prüfen, ob die Informationsfülle im Internet im Streitfall möglicherweise dazu führt, dass sich trotz der Tätigkeit des Staates auf dem Meinungsmarkt am Bild der freien Presse nichts ändert (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 39] - dortmund.de).

    Rn. 68 2. Mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Senats wird das Berufungsgericht zudem eine Gewichtung der von ihm als unzulässig gerügten Rubriken vornehmen und feststellen müssen, ob gerade diese Beiträge besonderes Gewicht haben und das Gesamtangebot prägen (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 54] - dortmund.de).

  • OLG Hamburg, 10.12.2025 - 5 U 104/24

    KI und Urheberrecht: Berufung zurückgewiesen

    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn auf die konkrete Verletzungshandlung Bezug genommen wird und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den geltend gemachten Verstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (BGH GRUR 2022, 1336 Rn. 12 - dortmund.de).
  • LG Bonn, 28.06.2023 - 1 O 79/21

    Portal "gesund.bund.de": Landgericht untersagt nationales Gesundheitsportal

    Rn. 87 14. Juli 2022 - I ZR 97/21 -, dortmund.de, Rn. 17, juris).

    Der Gefahr eines Verlusts der Anlagen oder ihrer Rückgabe an die Parteien kann entgegengewirkt werden; sie besteht grundsätzlich auch für das Urteil und die Akte (…BGH, GRUR 2021, 1199 [juris Rn. 14] - Goldhase III; BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21 -, dortmund.de, Rn. 17, juris).

    Denn er hat die Klage bereits mangels Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 3a UWG abgewiesen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21 -, dortmund.de, Rn. 20 ff. juris) und die Frage, ob zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht und eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vorliegt, ausdrücklich offengelassen (BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21 -, Rn. 66, juris, dortmund.de).

    Darin liegt zugleich eine unzulässige geschäftliche Handlung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, da es sich bei dem aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abzuleitenden Gebot der Staatsferne der Presse nach ständiger Rechtsprechung des BGH um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG handelt (vgl. stellvertretend für viele BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21 -, Rn. 20 f., juris, dortmund.de).

    Es soll nicht bestimmte Anbieter von bestimmten Märkten fernhalten, sondern lässt zu, dass private und staatliche Stellen sich in einem überschneidenden Bereich auf dem Markt begegnen (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17 - Crailsheimer Stadtblatt II - juris, Rn. 19 und BGH, Urteil vom 14.07.2022 - I ZR 97/21 - dortmund.de, Rn.21).

    Rn. 116 Vertretung und damit die Meinungsbildung von unten nach oben gefährdet" (BGH, Urteil vom 14.07.2022 - I ZR 97/21 - dortmund.de, Rn. 37 m.w.N.).

    Notwendig ist vielmehr eine wertende Betrachtung der Publikation insgesamt, bei der sich jede schematische Betrachtungsweise verbietet" (…BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 40 f.] - Crailsheimer Stadtblatt II; BGH, Urteil vom 14.07.2022 - I ZR 97/21 - dortmund.de, Rn. 40 m.w.N.).

    Je deutlicher - in Quantität und Qualität - eine kommunale Publikation Themen besetzt, derentwegen Zeitungen gekauft werden, desto wahrscheinlicher ist der Leserverlust bei der privaten Presse und eine damit einhergehende, dem Institut der freien Presse zuwiderlaufende Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten" (…vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 40] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN; BGH, Urteil vom 14.07.2022 - I ZR 97/21 - dortmund.de, Rn. 52).

    Erfolgt die Verteilung kostenlos, erhöht sich die Gefahr einer Substitution privater Presse (BGH, Urteil vom 14.07.2022 - I ZR 97/21 - dortmund.de, Rn. 53, juris m.w.N.).

    Hierzu gehören neben substantiiertem Vortrag zu einzelnen unzulässigen redaktionellen Beiträgen auch substantiierter Vortrag dazu, dass die wertende Gesamtbetrachtung der Publikation zu einer Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse führt (BGH, Urteil vom 14.07.2022 - I ZR 97/21 - dortmund.de, Rn. 58, juris).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof betont, dass die Grenzen (kommunaler) Öffentlichkeitsarbeit es verbieten, auch bei einer vermeintlich unzureichenden Versorgung mit Informationen über das örtliche Geschehen durch die private Presse, eine solche angeblich vorhandene Informationslücke durch eine eigene, von amtlichen Bezügen losgelöste Informationstätigkeit zu schließen (BGH, Urteil vom 14.07.2022 - I ZR 97/21 - dortmund.de, Rn. 39 m.w.N.).

    Weder im Rahmen von § 3a UWG noch auf Ebene des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist erforderlich, dass eine konkrete Gefährdung der Presse dargetan wird (BGH, Urteil vom 14.07.2022 - I ZR 97/21 - dortmund.de, Rn. 59, juris).

    Im Ergebnis müsse dabei jedoch die Institutsgarantie aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG größtmögliche Wirksamkeit erhalten, während die Gemeinde lediglich in der Lage sein muss, ihre Aufgaben zu erfüllen (BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21 -, Rn. 38, juris).

  • LG München I, 31.07.2026 - 42 O 763/25

    Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und …

    Rn. 136 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hat ein Unterlassungsantrag derart deutlich gefasst zu sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nach § 308 Abs. 1 ZPO erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, nicht letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH 14.07.2022, I ZR 97/21 Rn. 12).
  • OLG München, 24.07.2025 - 6 U 6754/20

    Abmahnungsberechtigter, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Freistellungsanspruch, …

    Diese gewährleistet den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (…vgl. RU Rn. 27; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 26 bis 28 - dortmund.de, m.w.N.).

    Allein ein lokaler oder gemeinschaftsstiftender Bezug macht dagegen eine Angelegenheit noch nicht zu einer solchen der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG (…vgl. RU Rn. 28; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 29 - dortmund.de).

    Rn. 23 b) Die Kompetenz zur Information der Bürgerinnen und Bürger erlaubt Kommunen nicht jegliche pressemäßige Äußerung, die irgendeinen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft aufweist (…RU Rn. 29; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 31 - dortmund.de, m.w.N.).

    Kommunale Öffentlichkeitsarbeit ist begrenzt durch das Erfordernis eines spezifischen Orts- und Aufgabenbezugs; die Gemeinde erlangt aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (…RU Rn. 30; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 32 - dortmund.de, m.w.N.).

    Rn. 25 bb) Ihre äußere Grenze finden kommunale Publikationen in der institutionellen Garantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (…RU Rn. 31; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 33 f. - dortmund.de, m.w.N.).

    Rn. 26 Die Institutsgarantie der Presse ist dabei unabhängig davon einschlägig, dass die Klägerinnen nicht ein Druckerzeugnis der Beklagten, sondern deren Internetauftritt und damit ein Telemedienangebot beanstanden (…vgl. RU Rn. 32 bis 34; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 36, 37, 21 - dortmund.de; jew. m.w.N.).

    Ebenso kommt es nicht darauf an, ob die Klägerinnen mit Blick auf ihre (reinen) Online-Angebote in den Schutzbereich der Pressefreiheit fallen oder ob sich der Streitgegenstand auf den digitalen Markt beschränkt (…vgl. RU Rn. 35, 36; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 21 - dortmund.de).

    Im Ergebnis muss dabei die Institutsgarantie aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG größtmögliche Wirksamkeit erhalten, während die Gemeinde lediglich in der Lage sein muss, gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln (…vgl. RU Rn. 37; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 38 - dortmund.de; m.w.N.).

    Ob und inwieweit dies bei kommunalen Online-Publikationen - im Unterschied zum Markt der klassischen lokalen (Print-)Presse - aufgrund der Informationsfülle im Internet der Fall ist, bedarf der Feststellung im Einzelfall (…vgl. RU Rn. 38, 67; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 39 - dortmund.de).

    Rn. 29 c) Für die konkrete Beurteilung kommunaler Publikationen mit Blick auf das Gebot der Staatsferne der Presse sind Art und Inhalt der veröffentlichten Beiträge auf ihre Zugehörigkeit zum Aufgabenbereich der Gemeinde zu untersuchen und ist unter Einbeziehung des äußeren Erscheinungsbilds eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen (…vgl. RU Rn. 39;… BGH, GRUR 2019, 189 Rn. 35 - Crailsheimer Stadtblatt II; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 40 - dortmund.de).

    Je deutlicher - in Quantität und Qualität - eine kommunale Publikation Themen besetzt, deretwegen Zeitungen gekauft werden, desto wahrscheinlicher ist der Leserverlust bei der privaten Presse und eine damit einhergehende, dem Institut der freien Presse zuwiderlaufende Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten (…vgl. RU Rn. 41;… BGH, GRUR 2019, 189 Rn. 40 - Crailsheimer Stadtblatt II; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 52 - dortmund.de).

    Dafür können Verlinkungen auf diese Beiträge sprechen - zum Beispiel von der Startseite des Informationsangebots - oder der Umstand, dass sie zu den meistgelesenen Beiträgen zählen (…vgl. RU Rn. 42, 68; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 54 - dortmund.de).

    Es ist der Gemeinde weder verwehrt, bei kommunalen Publikationen im Internet auf internettypische Gestaltungen zurückzugreifen, noch ist es ihr grundsätzlich versagt, Überschriften, Unterüberschriften und Bilder zu verwenden (…vgl. RU Rn. 43; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 53, 65 - dortmund.de).

    Das gilt vor allem angesichts der zunehmenden Zahl von - zumindest teilweise - kostenpflichtigen Online-Nachrichtenportalen, weil damit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Verbraucher eher zu dem kostenfreien Internetangebot einer Kommune greifen, als das kostenpflichtige Online-Angebot der Lokalzeitung in Anspruch zu nehmen (…vgl. RU Rn. 44, m.w.N.; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 53 - dortmund.de).

    Geht sie über einen solchen Randnutzen hinaus, kann dies zu einer Verletzung der Marktverhaltensregelung des Gebots der Staatsferne der Presse jedenfalls beitragen (…vgl. RU Rn. 45; BGH, GRUR 2022, 1336 Rn. 53 - dortmund.de, m.w.N.).

    Rn. 41 aa) Bei der zunächst erforderlichen Untersuchung der veröffentlichten Beiträge nach Art und Inhalt auf ihre Zugehörigkeit zum Aufgabenbereich der Gemeinde ist im Rahmen einer Einzelbetrachtung zu klären, welche Beiträge - für sich betrachtet - "unzulässig" sind (vgl. BGH, GRUR-RS 2022, 19691 Rn. 41 - dortmund.de).

    Es ist hingegen nicht Aufgabe des Senats, unabhängig vom Vortrag der Klägerinnen den gesamten Inhalt des Telemedienangebots der Beklagten (dokumentiert auf dem USB-Stick Anlage K 1) auf Umstände durchzusehen, die in die wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen sein könnten, auch wenn die Klägerinnen mit ihrem Hauptantrag den Internetauftritt der Beklagten insgesamt in Bezug genommen und angegriffen haben (vgl. BGH, GRUR-RS 2022, 19691 Rn. 57, 58 - dortmund.de).

  • OLG Koblenz, 02.06.2026 - 9 U 1015/25

    Photovoltaikanlagen - Eintragung in die Handwerksrolle bei Werbung für …

    Rn. 36 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Klageantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die beklagte Partei deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was Gegenstand der Urteilsformel ist, letztlich dem Vollstreckungsverfahren überlassen bleibt (vgl. Senat, Urteil vom 28. April 2026 - 9 U 1100/25 - Urteil vom 28. Januar 2025 - 9 U 940/24 - Urteil vom 12. November 2024 - 9 U 406/24 - Urteil vom 1. September 2021 - 9 U 1067/19 - BGH, GRUR 2022, 1336, 1337, Rdnr. 12 - dortmund.de;… 2021, 1400, 1403, Rdnr. 19 - Influencer I;… 971, 972, Rdnr. 15, m.w.N. - myboshi;… 758, 759, Rdnr. 13, m.w.N. - Rechtsberatung durch Architektin;… Urteil vom 22. März 2018 - I ZR 118/16 -, juris, Rdnr. 16, m.w.N. - Hohlfasermembranspinnanlage II).

    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn auf die konkrete Verletzungshandlung Bezug genommen wird und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Wettbewerbsverstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (vgl. Senat, Urteil vom 28. April 2026 - 9 U 1100/25 - Urteil vom 29. Oktober 2024 - 9 U 242/24 - BGH, GRUR 2022, 1336, 1337, Rdnr. 12 - dortmund.de;… GRUR-RS 2021, 4282, Rdnr. 12;… GRUR 2019, 627, 628, Rdnr. 15, m.w.N. - Deutschland-Kombi;… Urteil vom 22. März 2018 - I ZR 118/16 -, juris, Rdnr. 16, m.w.N. - Hohlfasermembranspinnanlage II).

  • LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22

    Verhandlungspflicht für digitale Plattform

    Rn. 65 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2ZPO darf ein Unterlassungsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2022, 1336 Rn. 12 - dortmund.de).

    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung oder die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, worin die Verletzungshandlung und damit der Anknüpfungspunkt des Unterlassungsgebots liegen soll (vgl. BGH GRUR 2022, 1336 Rn. 12 - dortmund.de;… BGH GRUR 2018, 1161 Rn. 16 - Hohlfasermembranspinnanlage II).

  • BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23

    Kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Online-Portal des Landkreises …

    Die Bezugnahme auf den von der Klägerin als Anlage K 5 zu den Akten gereichten USB-Stick, der das beanstandete Internetangebot als konkrete Verletzungsform dokumentiert, reicht zur Konkretisierung des Unterlassungsantrags im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO aus (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 12 f.] = WRP 2022, 1246 - dortmund.de, mwN;… Urteil vom 13. Juli 2023 - I ZR 152/21, GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 9] = WRP 2023, 1083 - muenchen.de).

    Der Umstand, dass der USB-Stick mit einem zukünftigen Urteil nicht zu einer einheitlichen Urkunde verbunden werden kann, steht der Zulässigkeit der Klage ebenfalls nicht entgegen (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 15 bis 17] - dortmund.de).

    Rn. 24 d) Das Berufungsgericht hat weiter mit Recht angenommen, dass es sich bei dem Gebot der Staatsferne der Presse, auf das sich die Klägerin beruft, um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG handelt (…vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 19] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN; GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 21] - dortmund.de;… GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 25] - muenchen.de).

    Rn. 30 bb) Gegen diese Würdigung des Berufungsgerichts, die an den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgerichtet ist (…vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 23 bis 41] - Crailsheimer Stadtblatt II; GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 26 bis 29 und 31 bis 40] - dortmund.de;… GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 27 bis 34 und 37 bis 45] - muenchen.de), wendet sich die Revision ohne Erfolg.

    Rn. 31 (1) Das Berufungsgericht hat zutreffend allein das beanstandete Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal des Beklagten in den Blick genommen, da im Streitfall - anders als in den Verfahren, in denen der redaktionelle Teil einer Publikation der Gemeinde als die Presse substituierend beanstandet wurde (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 - Crailsheimer Stadtblatt II; GRUR 2022, 1336 - dortmund.de; GRUR 2023, 1299 - muenchen.de) - nur dieser wirtschaftliche Aspekt in Rede steht, der ebenfalls von der Pressefreiheit umfasst wird, die sich auf den Anzeigenteil erstreckt.

    Dies stellt nur eine Möglichkeit dar, bei Online-Informationsangeboten die Prägung des Gesamtangebots durch die beanstandeten Beiträge festzustellen (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 54] - dortmund.de).

  • OLG Stuttgart, 15.06.2023 - 2 U 32/22

    Dosenpfand - Wettbewerbsverstoß: Ablehnung der Pfandrückzahlung für zerdrückte …

    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn auf die konkrete Verletzungshandlung Bezug genommen wird und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Wettbewerbsverstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21, juris Rn. 12 - dortmund.de).
  • BGH, 24.02.2026 - KZR 51/22

    Wikingerhof/Booking.com II

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2023 - 5 U 1/22

    Rechte eines Beziehers von Strom auf der Mittelspannungsebene nach Ausfall des …

  • OLG Stuttgart, 23.09.2025 - 6 UKl 2/25

    App "Lidl Plus": Verletzung von Informationspflichten?

  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2025 - 6 O 271/25

    Rechtsschutz gegen KI-generierte Äußerungen (Google-Suchzusammenfassung)

  • VGH Bayern, 14.11.2024 - 4 B 23.2005

    Verpflichtung einer Kommune zu parteipolitischer Neutralität

  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 98/21

    Umfang eines ausgesprochenen Verbots bei Abwandlungen

  • BGH, 20.11.2025 - I ZR 73/24

    Preisänderungsregelung II

  • OLG Hamburg, 29.08.2024 - 5 U 116/23

    Wir sind Papst - Marken- und urheberrechtliche Unterlassungsansprüche gegen das …

  • OLG Hamburg, 26.01.2023 - 5 U 61/21

    VW Bulli - Markenrechtliche Ansprüche der VW AG gegen einen Hersteller von …

  • OLG Hamburg, 30.07.2024 - 3 U 82/23

    High Protein, Proteingehalt im Puddingbecher, High Protein Pudding - …

  • BGH, 28.03.2025 - KZR 73/23

    Steinbruch - Beteiligung des Steinbruchbetreibers bei der Neuvergabe des …

  • OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22

    BOSS - Unionsmarkenrechtverletzung: Verletzung der Unionsmarke "HUGO BOSS" durch …

  • OLG Karlsruhe, 13.11.2024 - 6 U 38/24

    automatische Versicherungsvertragserweiterung - Unlautere geschäftliche Handlung; …

  • OLG Karlsruhe, 12.10.2022 - 6 U 309/21

    Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsantrag gegen die Verbreitung einer …

  • OLG Köln, 07.02.2024 - 6 U 109/23

    Feststellung des Rechtswegs gemäß § 17 Abs. 2 GVG unter Prüfung des Rechtsstreits …

  • LG Berlin, 23.02.2023 - 52 O 64/22

    Kulturzeitschrift - Gebot der Staatsferne der Presse bei Herausgabe und …

  • LG Düsseldorf, 17.07.2026 - 38 O 219/25

    Scheinbare Preisermäßigung verpflichtet zur Angabe des 30-Tagesbestpreises

  • LG Düsseldorf, 31.08.2026 - 38 O 44/25
  • OLG Hamburg, 26.09.2024 - 5 UKl 1/23

    Anforderungen an eine elektronische Kündigungsmöglichkeit von …

  • OLG Koblenz, 11.02.2025 - 9 U 1090/24

    Auch Lidl muss Elektroschrott zurücknehmen

  • KG, 18.11.2025 - 5 UKl 10/25

    Gestaltung des Kündigungsprozesses hinsichtlich Dauerschuldverträgen im …

  • OLG Stuttgart, 30.01.2025 - 2 U 145/23

    Proteingewicht, High Protein Grießpudding - Wettbewerbswidrige …

  • OLG Hamburg, 25.04.2024 - 3 U 192/19

    Lauterkeitsrechtliche Unterlassungsklage gegen Kundenschreiben zu der Umstellung …

  • LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25

    Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …

  • OLG Hamburg, 08.05.2025 - 5 U 61/21

    VW Bulli II

  • KG, 21.01.2025 - 5 UKl 8/24

    Anforderungen an die Auffindbarkeit einer Kündigungsschaltfläche für ein …

  • OLG Hamburg, 28.11.2024 - 5 U 112/23

    Rotes Kreuz auf weißem Grund - Markenschutz: Grundrechtliche Rechtfertigung der …

  • OLG Hamburg, 02.07.2026 - 5 U 25/25

    Spülmaschinentabs - Slogan "Frosch schlägt Somat" bei Verweis auf Stiftung …

  • OLG Hamburg, 12.06.2024 - 5 U 106/23

    Unterlassung des Vertriebs von parallelimportierten Kraftfahrzeugen wegen …

  • KG, 28.01.2025 - 5 U 13/22

    Zulässigkeit einer Internetwerbung für ärztliche Fachzentren für ambulante …

  • LG Berlin II, 07.05.2026 - 93 O 103/25

    Abendroutine - Pflege mit einer Dermatologin: Ärztin zieht Kittel aus

  • OLG Hamburg, 29.02.2024 - 5 U 68/23

    Zulässigkeit einer Nutzung des Zeichens "ZauberMix" bzw. "zaubermix" für …

  • LG Hamburg, 24.07.2025 - 416 HKO 51/23

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 10 Abs. 7 Spirituosenverordnung durch …

  • OLG Frankfurt, 15.06.2023 - 6 U 107/22

    Rückerstattungsanspruch gegen Bank

  • OLG Hamburg, 30.01.2025 - 5 U 56/24

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch …

  • KG, 18.02.2025 - 5 U 18/24

    Totenasche - Voraussetzungen einer geschäftlichen Handlung im Sinne des …

  • OLG Hamburg, 23.01.2025 - 5 U 100/23

    smartBASE

  • LG Stuttgart, 13.11.2024 - 53 O 213/23

    Klage gegen die Nachrichten-App "NEWSZONE" des SWR abgelehnt

  • KG, 02.12.2025 - 5 U 87/22

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Marktverhaltensregelung § 312a Abs. 3 BGB durch …

  • OLG Hamburg, 02.10.2024 - 3 U 21/24

    Goldstandard - Irreführung des Fachverkehrs über werblich herausgestellte …

  • KG, 02.04.2025 - 5 U 112/23

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine Fluggesellschaft wegen …

  • LG Hamburg, 29.01.2026 - 310 O 376/23

    Zur Frage, wie bestimmt ein Auskunftsanspruch sein muss

  • KG, 23.07.2024 - 5 U 78/22

    Anforderungen an eine ausreichende Werbekennzeichnung bei einem E-Mail-Newsletter

  • KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21

    Gelenkschmerztherapie - Mehrfache Begründung eines lauterkeitsrechtlichen …

  • OLG Hamburg, 06.06.2024 - 5 U 64/23

    Kryptowährungs-Portal - Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsverhältnis zum Betreiber …

  • OLG Hamburg, 30.04.2025 - 5 U 22/24

    Gesamtumstände der Äußerung und Verbreitung für die Beurteilung der unlauteren …

  • KG, 05.11.2024 - 5 U 1/22

    Werbung für theoretischen Fahrschulunterricht

  • KG, 05.09.2024 - 5 U 42/21
  • OLG Hamburg, 21.12.2022 - 5 U 151/21

    Schalungsbretter - Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines Designs für …

  • KG, 12.11.2025 - 5 U 6/25

    Zulässigkeit von Kündigungsbutton mit Passwortabfrage

  • LG Hamburg, 18.09.2025 - 312 O 13/23

    Online-Buchungsportal für Ferienhäuser muss vor Vertragsabschluss tatsächlichen …

  • KG, 14.08.2024 - 5 U 139/21

    Erforderlichkeit eines deutlichen Abfasssens des Unterlassungsanspruchs im Rahmen …

  • VG Berlin, 16.11.2023 - 26 K 60.22

    Klage des Herausgebers einer Kultur- und Literaturzeitschrift gegen Förderung …

  • KG, 26.02.2025 - 5 U 15/23

    Werbung per E-Mail ohne Einwilligung und bundesweiter Marktbezug bei …

  • KG, 16.09.2025 - 5 U 63/23
  • LG Heilbronn, 10.09.2025 - 8 O 227/24

    Kaufland Vertrieb JOTA GmbH & Co. KG

  • LG Stuttgart, 23.05.2025 - 33 O 56/24

    Bonavita spol. s.r.o.

  • KG, 31.01.2025 - 5 U 115/23
  • KG, 13.01.2025 - 5 U 115/23

    Unterlassung der Werbung von Unterspritzungen mit Hyaluronsäure mit sog. …

  • OLG Hamburg, 22.12.2025 - 5 U 33/25
  • LG Berlin II, 24.03.2025 - 52 O 233/22
  • OLG Stuttgart, 12.10.2023 - 2 U 123/21

    Berechtigter Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag aufgrund einer …

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