Rechtsprechung
| BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Bundessozialgericht
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Hofübergabe an Familienangehörigen - Verpflichtung aus Altenteilervertrag - örtlicher Zusammenhang - Verarbeitung der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Unternehmens - freie Beheizung ...
- rechtsinformationen.bund.de
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Hofübergabe an Familienangehörigen - Verpflichtung aus Altenteilervertrag - örtlicher Zusammenhang - Verarbeitung der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Unternehmens - freie Beheizung ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst b SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 123 SGB 7, § 124 Nr 1 SGB 7
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Hofübergabe an Familienangehörigen - Verpflichtung aus Altenteilervertrag - örtlicher Zusammenhang - Verarbeitung der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Unternehmens - freie Beheizung ... - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Steht die Erfüllung von Verpflichtungen aus Altenteilerverträgen durch landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörige unter Unfallversicherungsschutz?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Versicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- datenbank.nwb.de
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Hofübergabe an Familienangehörigen - Verpflichtung aus Altenteilervertrag - örtlicher Zusammenhang - Verarbeitung der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Unternehmens - freie Beheizung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
T. R. ./. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG München, 22.04.2015 - S 1 U 5063/14
- LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15
- BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (41)
- BSG, 20.08.2019 - B 2 U 1/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - kein Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr …
Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Sie kann aber auch ohne Arbeitsverhältnis gegeben sein, wenn der Verletzte sich in ein fremdes Unternehmen eingliedert und seine konkrete Handlung dem Weisungsrecht eines Unternehmers insbesondere in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Verrichtung unterliegt (zuletzt BSG Urteil vom 20.8.2019 - B 2 U 1/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen;… BSG Urteil vom 15.5.2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 20, RdNr 31 ff).Den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) sind keine Anhaltpunkte dafür zu entnehmen, dass zwischen dem Kläger und seiner Mutter oder seinen Großeltern ein Arbeitsvertrag bestand oder er in den landwirtschaftlichen Betrieb seiner Mutter in diesem Sinne eingegliedert war (s zur Eingliederung zuletzt BSG Urteil vom 20.8.2019 - B 2 U 1/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen;… vgl auch BSG Urteil vom 20.3.2018 - B 2 U 11/17 R - BSGE 125, 225 = SozR 4-2700 § 80a Nr. 1, RdNr 17 bis 18).
Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (zuletzt mit zahlreichen weiteren Nachweisen BSG Urteil vom 20.8.2019 - B 2 U 1/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen;… BSG Urteil vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6; BSG Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - juris RdNr 25; Krasney, NZS 1999, 577; Niedermeyer, NZS 2010, 312; Spellbrink/Bieresborn, NJW 2019, 3745). Diese Voraussetzungen lagen beim Kläger nicht vor, weil er die unfallbringende Verrichtung nicht beschäftigtenähnlich und damit nicht "wie ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII Versicherter" erbrachte.
- BSG, 26.06.2014 - B 2 U 9/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 17 …
Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Dies setzt voraus, dass der Haushalt dem Unternehmen nützlich ist und sich von anderen Haushalten unterscheidet (BSG Urteil vom 26.6.2014 - B 2 U 9/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 29 RdNr 30).In dem Urteil vom 26.6.2014 (B 2 U 9/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 29 RdNr 17) hat der Senat entgegen der Ansicht des LSG nicht der Erfüllung eines Leibgedings die Eigenschaft einer auf Gegenseitigkeit beruhenden vertraglichen Verpflichtung abgesprochen, sondern lediglich die dem Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII iVm § 19 SGB XI schädliche Entgeltlichkeit verneint, wenn der Pflegende als Anerkennung für seine Pflege finanzielle Zuwendungen oder andere Vorteile erhält.
Rn. 19 aa) Wie der Senat bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 26.6.2014 - B 2 U 9/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 29 RdNr 32) muss, damit die Erfüllung einer in einem Hofübergabevertrag übernommenen Verpflichtung eine einem landwirtschaftlichen Unternehmen dienende Tätigkeit sein kann, das landwirtschaftliche Unternehmen noch von den aus dem Altenteilervertrag Verpflichteten betrieben werden.
- BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen …
Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (…zuletzt mit zahlreichen weiteren Nachweisen BSG Urteil vom 20.8.2019 - B 2 U 1/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6; BSG Urteil vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - juris RdNr 25; Krasney, NZS 1999, 577; Niedermeyer, NZS 2010, 312; Spellbrink/Bieresborn, NJW 2019, 3745). Diese Voraussetzungen lagen beim Kläger nicht vor, weil er die unfallbringende Verrichtung nicht beschäftigtenähnlich und damit nicht "wie ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII Versicherter" erbrachte.Dahinstehen kann damit, ob eine Wie-Beschäftigung iS des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII auch an der Verwandtschaftsbeziehung des Klägers zu seiner Mutter oder den Altenteilern scheitern würde (…vgl hierzu auch zuletzt BSG Urteil vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 28; BSG Urteil vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 mwN; zum Verhältnis der Prüfungspunkte "Ähnlichkeit mit einem Beschäftigungsverhältnis" und "Sonderbeziehung" vgl Spellbrink/Bieresborn, NJW 2019, 3745, 3749 f).
- BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - …
Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Darüber hinaus darf die Land- oder Forstwirtschaft nicht derart klein sein, dass ihr der Haushalt an Bedeutung gleichsteht oder gar überlegen ist (BSG Urteil vom 27.3.2012 - B 2 U 5/11 R - juris RdNr 48).Wie das LSG zutreffend erkannt hat, kann der bereits räumlich vom Haushalt der Mutter vollständig getrennte Haushalt der Altenteiler nicht iS des § 124 SGB VII als Haushalt der Unternehmerin selbst angesehen werden (s auch Büntig in Lauterbach, SGB VII, § 124 RdNr 7; Köhler, Unfallversicherungsschutz bei Haushalts- und Bautätigkeiten in landwirtschaftlichen Unternehmen, SdL 2015, 5; Masuch, Die landwirtschaftliche Unfallversicherung im Spiegel der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, SdL Sonderheft 2011, 25, 39 sowie SG Augsburg Urteil vom 30.1.2012 - S 8 U 296/11).Der Senat hat beiläufig allerdings Zweifel, ob dem LSG darin gefolgt werden könnte, dass die Anfertigung von zehn Ster (= zehn Festmeter) Holz noch zu den Tätigkeiten zählt, die im Verhältnis zwischen einem Sohn und seiner Mutter bzw einem Enkel und seinen Großeltern als geradezu selbstverständlich erwartet werden kann (vgl BSG Urteil vom 27.3.2012 - B 2 U 5/11 R - juris RdNr 59).
- BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …
Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Das Gesamtbild der Tätigkeit muss aber der Tätigkeit eines Beschäftigten ähneln (BSG Urteil vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 20).Dahinstehen kann damit, ob eine Wie-Beschäftigung iS des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII auch an der Verwandtschaftsbeziehung des Klägers zu seiner Mutter oder den Altenteilern scheitern würde (vgl hierzu auch zuletzt BSG Urteil vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 28;… BSG Urteil vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 mwN; zum Verhältnis der Prüfungspunkte "Ähnlichkeit mit einem Beschäftigungsverhältnis" und "Sonderbeziehung" vgl Spellbrink/Bieresborn, NJW 2019, 3745, 3749 f).
- BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis - …
Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (stRspr;… vgl zuletzt BSG Urteil vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 60;… BSG Urteil vom 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 37;… BSG Urteil vom 5.7.2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58;… BSG Urteil vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 RdNr 9;… BSG Urteil vom 26.6.2014 - B 2 U 4/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 RdNr 11; BSG Urteil vom 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27 RdNr 11;… BSG Urteil vom 18.6.2013 - B 2 U 10/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 47 RdNr 12).Dabei kommt es auf die das Gesamtbild bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse an (…BSG Urteil vom 23.4.2015 - B 2 U 5/14 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 33 RdNr 16;… vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 16 mwN und vom 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27 RdNr 14).
- BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14
Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als …
Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Durch die Altenteilsleistungen wird damit die Existenz des Übergebers gesichert.Die große Bedeutung dieser im Landesrecht gesondert geregelten Altenteilverträge für die Aufrechterhaltung und die rechtzeitige Übergabe landwirtschaftlicher Unternehmen auf jüngere Familienangehörige zeigt sich nicht zuletzt in den gesetzlichen Regelungen zur Altersrente für Landwirte, wie sie im Unfallzeitpunkt galten: § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) in den vom 1.1.1995 bis zum 19.4.2007 sowie vom 20.4.2007 bis zum 8.8.2018 geltenden Fassungen (BGBl I 2007, 554) knüpfte den Rentenanspruch an die Aufgabe der Tätigkeit als Landwirt (s dazu auch BVerfG Urteil vom 23.5.2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 - BVerfGE 149, 86 RdNr 86 bis 90).Für verfassungswidrig erklärte das BVerfG diese Regelung nur, weil sie keine Härtefallklausel im Falle der Unzumutbarkeit der Hofabgabe enthielt (BVerfG Urteil vom 23.5.2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 - BVerfGE 149, 86 RdNr 98), was in der Folge zur gänzlichen Aufgabe der Hofabgabeklausel durch den Gesetzgeber führte (Gesetz vom 18.12.2018 - BGBl I 2651).
- BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten …
Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Der wesentliche Zweck des Altenteils besteht in einem Nachrücken der folgenden Generation in eine die Existenz - zumindest teilweise - begründende Wirtschaftseinheit (BGH Urteil vom 28.10.1988 - V ZR 60/87 - WM 1989, 70; BGH Beschluss vom 21.11.2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126, 1127 = juris RdNr 10).Es genügt mithin nicht, dass der Übernehmer das erlangte Grundstück zur Schaffung seiner wirtschaftlichen Lebensgrundlage nutzt, erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass die Existenzgrundlage vom Übergeber bereits geschaffen war und der Übernehmer in diese eintritt (BGH Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 293/01 - juris RdNr 9; vgl auch BGH Beschluss vom 21.11.2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126, 1127 = juris RdNr 10; BGH Urteil vom 3.4.1981 - V ZR 55/80 - NJW 1981, 2568, 2569; BGH Urteil vom 28.10.1988 - V ZR 60/87 - NJW-RR 1989, 451, 452; BGH Urteil vom 23.9.1994 - V ZR 113/93 - NJW-RR 1995, 77, 78; BGH Urteil vom 28.1.2000 - V ZR 252/98 - WM 2000, 586; BGH Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 293/01 - WM 2003, 1483 = juris RdNr 9 sowie BGH Urteil vom 31.10.1969 - V ZR 138/66 - BGHZ 53, 41, 43).
- BGH, 28.10.1988 - V ZR 60/87
Voraussetzungen für die Annahme eines Leibgedingsvertrages
Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Der wesentliche Zweck des Altenteils besteht in einem Nachrücken der folgenden Generation in eine die Existenz - zumindest teilweise - begründende Wirtschaftseinheit (BGH Urteil vom 28.10.1988 - V ZR 60/87 - WM 1989, 70; BGH Beschluss vom 21.11.2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126, 1127 = juris RdNr 10).Es genügt mithin nicht, dass der Übernehmer das erlangte Grundstück zur Schaffung seiner wirtschaftlichen Lebensgrundlage nutzt, erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass die Existenzgrundlage vom Übergeber bereits geschaffen war und der Übernehmer in diese eintritt (BGH Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 293/01 - juris RdNr 9; vgl auch BGH Beschluss vom 21.11.2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126, 1127 = juris RdNr 10; BGH Urteil vom 3.4.1981 - V ZR 55/80 - NJW 1981, 2568, 2569; BGH Urteil vom 28.10.1988 - V ZR 60/87 - NJW-RR 1989, 451, 452; BGH Urteil vom 23.9.1994 - V ZR 113/93 - NJW-RR 1995, 77, 78; BGH Urteil vom 28.1.2000 - V ZR 252/98 - WM 2000, 586; BGH Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 293/01 - WM 2003, 1483 = juris RdNr 9 sowie BGH Urteil vom 31.10.1969 - V ZR 138/66 - BGHZ 53, 41, 43).
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Dabei kommt es auf die das Gesamtbild bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse an (…BSG Urteil vom 23.4.2015 - B 2 U 5/14 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 33 RdNr 16; vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 16 mwN …und vom 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27 RdNr 14). - BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht …
- BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand: …
- BSG, 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - …
- BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer …
- BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87
Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des …
- BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich - …
- BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R
Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter …
- BSG, 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung …
- BSG, 20.03.2018 - B 2 U 11/17 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mitarbeitender …
- BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R
Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Landesvertrag - Fristen für Erhebung …
- BFH, 11.03.1992 - X R 141/88
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
- BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer - …
- BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93
Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages
- BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige …
- BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01
Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen; …
- BSG, 23.01.2018 - B 2 U 7/16 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …
- BSG, 23.01.2018 - B 2 U 10/16 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …
- BGH, 28.01.2000 - V ZR 252/98
Begriff des Altenteilsvertrages; Verzug mit aufgrund eines gegenseitigen …
- BGH, 31.10.1969 - V ZR 138/66
Unpfändbarkeit von Altenteilsbezügen
- BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86
Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot …
- BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50
Übergabevertrag. Positive Vertragsverletzung
- BFH, 21.06.2012 - X B 76/11
Abzugsfähigkeit der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage als …
- BGH, 03.04.1981 - V ZR 55/80
Grundstücksüberlassung - Leibgedingevertrag
- BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 72/81
Altersruhegeld; Vorzeitiges flexibles Altersruhegeld; Arbeitseinkommen; …
- BSG, 01.02.1979 - 2 RU 29/77
Landwirtschaftliches Unternehmen - Hauptunternehmen - Nebenunternehmen - …
- BSG, 17.04.1958 - 8 RV 271/56
- SG Augsburg, 30.01.2012 - S 8 U 296/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 17 …
- BSG, 31.01.1989 - 2 BU 131/88
- BSG, 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Vorstandsmitglied …
Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht (haftungsbegründende Kausalität) hat (…stRspr, vgl zuletzt BSG Urteile vom 6.10.2020 - B 2 U 13/19 R - RdNr 8, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 52 RdNr 9…, vom 5.7.2016 - B 2 U 5/15 R - BSGE 122, 1 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 35, RdNr 13 …und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 RdNr 9; jeweils mwN)..Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (zuletzt BSG Urteile vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 52 RdNr 22…, vom 20.8.2019 - B 2 U 1/18 R - BSGE 129, 44 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 51, RdNr 16…, vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 und vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - juris RdNr 25; Krasney, NZS 1999, 577; Niedermeyer, NZS 2010, 312; Spellbrink/Bieresborn, NJW 2019, 3745).
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 12/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher …
Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität;… stRspr, BSG zB Urteile vom 30.1.2020 - B 2 U 2/18 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 70 RdNr 20, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 52;… vom 19.6.2018 - B 2 U 2/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 46 RdNr 13; vom 30.3.2017 - B 2 U 15/15 R - NZS 2017, 625 = NJW 2017, 2858;… vom 5.7.2016 - B 2 U 19/14 R - BSGE 121, 297 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 36, RdNr 11;… vom 4.12.2014 - B 2 U 10/13 R - BSGE 118, 1 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 32, RdNr 11 und - B 2 U 13/13 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 31 RdNr 11;… vom 26.6.2014 - B 2 U 4/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 RdNr 11;… vom 18.6.2013 - B 2 U 10/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 47 RdNr 12;… vom 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27 RdNr 11;… vom 15.5.2012 - B 2 U 16/11 R - BSGE 111, 52 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 21, RdNr 10 mwN;… vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 RdNr 25 f …und vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, RdNr 20). - BSG, 24.09.2025 - B 2 U 12/23 R
Wettkandidat bei Wetten, dass..? kann als Unternehmer unfallversichert sein
Das Gesamtbild der Tätigkeit muss aber der Tätigkeit eines Beschäftigten ähneln (BSG Urteile vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 52 RdNr 22…, vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 23 …und vom 31.5.2005 - B 2 U 35/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 RdNr 11).
- BSG, 06.10.2020 - B 2 U 13/19 R
(Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Freiwilliges …
Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht (haftungsbegründende Kausalität) hat (stRspr, zuletzt BSG Urteile vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 52;… vom 5.7.2016 - B 2 U 5/15 R - BSGE 122, 1 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 35, RdNr 13 …und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 RdNr 9; jeweils mit zahlreichen weiteren Verweisen).. - LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 12/18
1. Auch Verpflichtungen aus einem Hofübergabevertrag können zu einem …
Zur Herstellung eines Sachzusammenhangs zwischen einer Verrichtung und der Landwirtschaft müssen jedoch besondere Voraussetzungen erfüllt sein, u.a. ein örtlicher Zusammenhang mit den Altenteilern oder dem übernommenen Betrieb (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R).Landwirtschaftliche Unternehmer stehen dann unter Versicherungsschutz, wenn die unfallbringende Verrichtung einem landwirtschaftlichen Unternehmen zuzurechnen ist, weil eine sachliche bzw. innere Beziehung der Verrichtung mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen besteht (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R - juris).
Die Land- oder Forstwirtschaft darf nicht derart klein sein, dass ihr der Haushalt an Bedeutung gleichsteht oder sogar überlegen ist (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R - juris).
Erforderlich ist - um eine einseitige Ausweitung des Versicherungsschutzes durch privatautonome Vereinbarungen auszuschließen - dass das übertragene landwirtschaftliche Unternehmen noch existiert, dass es sich um eine Verrichtung handelt, die in den zu Art. 96 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB - ergangenen landesgesetzlichen Vorschriften aufgeführt wird (vgl. für Hessen die §§ 4 ff. Hessisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch - HessAGBGB -) und dass die Verrichtung, um einen Sachzusammenhang mit der Landwirtschaft zu begründen, in einem örtlichen Zusammenhang mit den Altenteilern bzw. dem übernommenen Betrieb erbracht wird oder in der Verarbeitung von Erzeugnissen des landwirtschaftlichen Unternehmens selbst besteht (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R - juris).
Derartige Verträge sollen gewährleisten, dass der landwirtschaftliche Betrieb als generationenübergreifende Lebensgrundlage den Personen zur sozialen Absicherung dient, die für den Betrieb unternehmerisch tätig sind und tätig waren (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 2019, a.a.O.).
- BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …
Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht (haftungsbegründende Kausalität) hat (stRspr;… vgl zuletzt BSG Urteile vom 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen…, vom 6.10.2020 - B 2 U 13/19 R - RdNr 8, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 52 RdNr 9…, vom 5.7.2016 - B 2 U 5/15 R - BSGE 122, 1 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 35, RdNr 13 …und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 RdNr 9; jeweils mwN). - BSG, 22.06.2023 - B 2 U 19/21 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 8 …
Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Verrichtung von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (…zuletzt BSG Urteile vom 31.3.2022 - B 2 U 13/20 R - BSGE 134, 109 = SozR 4-2700 § 3 Nr. 3, RdNr 26, vom 16.3.2021 - B 2 U 3/19 R - juris RdNr 17…, vom 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R - BSGE 131, 144 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 55, RdNr 22, vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 52 RdNr 22…, vom 20.8.2019 - B 2 U 1/18 R - BSGE 129, 44 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 51, RdNr 16…, vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 RdNr 20 und vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - juris RdNr 25). - LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 U 180/20
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr.; vgl. zuletzt BSG, Urteile vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R -, vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R -, vom 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R - und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, alle juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Abgrenzung der Arbeitnehmerähnlichkeit von der Unternehmerähnlichkeit bei der …
Rn. 62 Arbeitnehmerähnlichkeit setzt nicht voraus, dass alle Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sein müssen; insbesondere braucht keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen vorzuliegen, ebenso wenig ist die Eingliederung in das unterstützte Unternehmen zwingend erforderlich (BSG, Urteile vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R -, Rn. 22…, vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23, …und vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91 -, Rn. 15, jeweils in Juris).Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R -, Rn. 22, Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung gem § 63 SGB 7 - …
Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr.; vgl. zuletzt BSG, Urteile vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R -, vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R -, vom 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R - und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, alle Juris).Ganz abgesehen davon, dass der Haushalt der Klägerin und ihres verstorbenen Ehemannes nicht i.S.d. § 124 SGB VII als Haushalt der Unternehmer selbst angesehen werden kann (BSG, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R -, Juris Rn. 14), sind irgendwelche den Haushalt betreffenden landwirtschaftsspezifischen Besonderheiten weder vorgetragen noch erkennbar, so dass das Erhalten von Obst in verzehrfähigem Zustand nicht als versicherte, einem landwirtschaftlichen Unternehmen dienende Haushaltstätigkeit im Sinne des § 124 Nr. 1 SGBVII angesehen werden kann.
- SG München, 17.02.2023 - S 1 U 5029/22
Kein Arbeitsunfall bei Holzverarbeitung zugekauften Holzes
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 U 2377/19
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - rentenberechtigende MdE - …
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2025 - L 3 U 1352/22
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 120/21
Anforderungen an den Nachweis der versicherten Tätigkeit des Verunglückten zur …
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2021 - L 3 U 776/20
- LSG Schleswig-Holstein, 13.03.2025 - L 8 U 28/24
Ausschluss der Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall bei …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.09.2017 - I-2 U 24/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Verbraucherzentrale NRW
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 10.01.2017 - 25 O 176/16
- OLG Hamm, 07.09.2017 - I-2 U 24/17
- BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 247/17
- BGH, 06.06.2018 - VIII ZR 247/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- EuGH, 23.10.2014 - C-359/11
Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas …
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
Die bis zum 30.10.2014 geltenden Bestimmungen der GasGVV und der StromGVV genügten den Anforderungen der RL 2003/54/EG u. 2003/55/EG (später abgelöst durch die RL 2009/72/EG) nicht (vgl. EuGH NJW 2015, 849 Tz.53), deswegen mussten die Vorschriften über das Recht, Preisänderungen vorzunehmen, angepasst werden.Die Anforderungen an die Darstellung des Anlasses für die Preisänderung ergeben sich nach einer Auslegung des § 5 Abs. 2 S.2, letzter HS StromGVV im Lichte der dieser Vorschrift zu Grunde liegenden EU-Richtlinien, der darauf bezogenen Rechtsprechung des BGH und des EuGH sowie unter Rückgriff auf die Gesetzesmaterialien (BR Drs. 402/14).Ausgangspunkt für den Umfang der Darlegung des Anlasses der Preisänderung ist das in der RL 2003/54 EG verschiedentlich formulierte Transparenzgebot (vgl. EuGH Urt. vom 23.10.2014, Az: C.359/11 u. C 400/11 in NJW 2015, 849 mit den Anm. Scholtka/Martin zu dem Urteil v. 23.10.2014 in EuZW 2015, 108, 111), insb.
in Art. 3 Abs. 2 u.3 u. der Anhang A der RL 2003/54 EG (abgedruckt in EuGH NJW 2015, 849 Tz.4 ff).
Rn. 38 Ausführlich und differenziert setzt sich der Generalanwalt beim EuGH in seinem Schlussantrag vom 08.05.2014 (BeckRS 2014, 80883) zu den vom EuGH entschiedenen Rechtssachen C-359/11 u. C-400/11 (= NJW 2015, 849) mit den sich aus dem Transparenzerfordernis ergebenden Pflichten der Versorgungsunternehmen auseinander (…BeckRS a.a.O. Rn.57 ff).
Sinn und Zweck der transparenten Preisgestaltung ist nach der Rechtsprechung des EuGH die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs (EuGH NJW 2015, 849 Tz.39).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-359/11
Schulz und Egbringhoff - Richtlinie 2003/54/EG - Elektrizitätsbinnenmarkt - …
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
Der Verbraucherschutz ist zwar nicht das Hauptziel (vgl. Schlussantrag d. Generalanwalts zu EUGH C-359/11 u. C-400/11, BeckRS 2014, 80883 Rn.59), aber auch nicht nur ein Reflex der auf die Marktliberalisierung zugeschnittenen Richtlinien.Rn. 38 Ausführlich und differenziert setzt sich der Generalanwalt beim EuGH in seinem Schlussantrag vom 08.05.2014 (BeckRS 2014, 80883) zu den vom EuGH entschiedenen Rechtssachen C-359/11 u. C-400/11 (= NJW 2015, 849) mit den sich aus dem Transparenzerfordernis ergebenden Pflichten der Versorgungsunternehmen auseinander (…BeckRS a.a.O. Rn.57 ff).
Er misst dem Transparenzerfordernis die Funktion zu, dass Versorger ihren Kunden "hinreichende Informationen" zu Anlass, Voraussetzungen und Umfang von Preisänderungen "offenlegen" müssen (BeckRS 2014, 80883 Rn.60, 62), damit der Kunde seine Rechte - den Vertrag ggfs. zu kündigen oder der Preiserhöhung zu widersprechen - effektiv wahrnehmen kann, wobei diese Informationen "ohne Zweifel … von vorrangiger Bedeutung für einen Kunden [sind], der zu entscheiden hat, ob er einer Preiserhöhung widerspricht oder nicht" (BeckRS 2014, 80883 Rn.60).In Ansehung dessen, dass eine herausragende Bedeutung der Informationen zu Anlass, Voraussetzungen und Umfang von Preisänderungen gesehen wird, zieht der Senat den Schluss, dass diese Informationen in übersichtlicher Form, exakt und inhaltlich korrekt an den Kunden weitergegeben werden müssen.
Dieses Ermessen darf sich nur nicht darin erschöpfen, dem Verbraucher kein Instrument zur Verfügung zu stellen, um dem einseitigen Preiserhöhungsrecht des Versorgers entgegen treten zu können (BeckRS 2014, 80883 Rn.63).
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09
Double-opt-in-Verfahren - Zulässigkeit von Telefonwerbung
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
Die Hauptanträge zu 1 a) - c) sind in der im Senatstermin gestellten Fassung gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ausreichend bestimmt.Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was der Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 156, 1, 8 f; BGH WRP 2005, 739; BGH GRUR 2007, 607 Tz.16; BGH WRP 2011, 1153, 1154).Abweichendes kann aber dann gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (BGH WRP 2011, 1153, 1154).Im vorliegenden Fall nimmt der Kläger die Beklagte auf Unterlassung der Nichteinhaltung der Informationspflichten aus §§ 5 Abs. 2 S.2, letzter HS; 2 Abs. 3 S.1 Nr. 5 S.1 u. Abs. 3 S.3 StromGVV in Anspruch.
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
Telefonwerbung für "Individualverträge"
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
Die Hauptanträge zu 1 a) - c) sind in der im Senatstermin gestellten Fassung gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ausreichend bestimmt.Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was der Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 156, 1, 8 f; BGH WRP 2005, 739; BGH GRUR 2007, 607 Tz.16; BGH WRP 2011, 1153, 1154).Aus diesem Grund sind Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, regelmäßig als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH GRUR 2000, 438, 440; BGH WRP 2002, 85; BGH GRUR 2007, 607 Tz.16; BGH GRUR 2011, 1153, 1154).
- BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96
Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
Insbesondere wenn in den Blick genommen wird, dass der Kläger die Beklagte nicht nur wegen des konkreten Verstoßes gegen die gesetzlichen Informationspflichten in Anspruch nehmen darf, sondern im Interesse des hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen gestattet sind, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH WRP 2000, 1131 Tz.18; BGH WRP 1999, 1035 Tz.22), ist es dem Kläger nicht möglich, einen Anspruch auf Unterlassung der Nichteinhaltung der sich aus §§ 5 Abs. 2 S.2, letzter HS; 2 Abs. 3 S.1 Nr. 5 S.1u.Dies liegt darin begründet, dass eine in einer bestimmten Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr. d. BGH, vgl. NJW 2001, 3710, Tz.29; WRP 2000, 1131 Tz.18; WRP 1999, 1035 Tz.22).Ein in dieser Weise allgemein gefasster Unterlassungsantrag ist dann unbegründet, wenn er über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere wenn er auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH WRP 2000, 1131 Tz.18; BGH WRP 1999, 1035 Tz.22).
- BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99
Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
Insoweit erfolgt mit der Formulierung der Hauptanträge eine zulässige Verallgemeinerung des Anspruchsziels (vgl. BGH NJW 2001, 3710 Tz.29).Es ist anerkannt, dass bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag und der darauf beruhenden Verurteilung im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen gestattet sind, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt.Dies liegt darin begründet, dass eine in einer bestimmten Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr. d. BGH, vgl. NJW 2001, 3710, Tz.29; WRP 2000, 1131 Tz.18; WRP 1999, 1035 Tz.22).Ein in dieser Weise allgemein gefasster Unterlassungsantrag ist dann unbegründet, wenn er über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere wenn er auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH WRP 2000, 1131 Tz.18; BGH WRP 1999, 1035 Tz.22).
- BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97
Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
Insbesondere wenn in den Blick genommen wird, dass der Kläger die Beklagte nicht nur wegen des konkreten Verstoßes gegen die gesetzlichen Informationspflichten in Anspruch nehmen darf, sondern im Interesse des hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen gestattet sind, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH WRP 2000, 1131 Tz.18; BGH WRP 1999, 1035 Tz.22), ist es dem Kläger nicht möglich, einen Anspruch auf Unterlassung der Nichteinhaltung der sich aus §§ 5 Abs. 2 S.2, letzter HS; 2 Abs. 3 S.1 Nr. 5 S.1u.Dies liegt darin begründet, dass eine in einer bestimmten Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr. d. BGH, vgl. NJW 2001, 3710, Tz.29; WRP 2000, 1131 Tz.18; WRP 1999, 1035 Tz.22).Ein in dieser Weise allgemein gefasster Unterlassungsantrag ist dann unbegründet, wenn er über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere wenn er auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (BGH WRP 2000, 1131 Tz.18; BGH WRP 1999, 1035 Tz.22).
- EuGH, 21.03.2013 - C-92/11
Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer …
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
In dem "RWE-Urteil" führt der EuGH aus, dass dem Verbraucher im Wege einer Informationsverpflichtung des Versorgers transparente Preise zur Verfügung gestellt werden müssen, was dem geringeren Informationsstand des Verbrauchers geschuldet ist (EuGH Urt. v, 21.03.2014, Az.: C-92/11 Rn.41 u.45). - BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
Die Hauptanträge zu 1 a) - c) sind in der im Senatstermin gestellten Fassung gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ausreichend bestimmt.Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was der Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 156, 1, 8 f; BGH WRP 2005, 739; BGH GRUR 2007, 607 Tz.16; BGH WRP 2011, 1153, 1154). - BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
Creation Lamis
Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
Aus diesem Grund sind Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, regelmäßig als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH GRUR 2000, 438, 440; BGH WRP 2002, 85; BGH GRUR 2007, 607 Tz.16; BGH GRUR 2011, 1153, 1154). - BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02
Fördermittelberatung
- BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 350/13
Fernwärmelieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer …
- BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97
Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des …
- BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98
Rechenzentrum
- LG Köln, 03.04.2018 - 31 O 444/16
Grundversorger müssen alte und erhöhte Preisbestandteile nennen
Auch das OLG Hamm habe in seiner Entscheidung vom 07.09.2017 (Az. I-2 U 24/17) die Transparenzanforderungen betont und zugleich gefordert, dass die Kostenfaktoren, die Anlass der Preisänderung gewesen sind, vollständig und zutreffend angegeben werden.Bei § 5 Abs. 2 S. 2 StromGVV handelt es sich um eine verbraucherschützende Vorschrift (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2017, - I-2 U 24/17).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - I-2 U 24/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
PatG § 139 Abs. 1 ; EPÜ Art. 64
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Dauerbackware mit einem oberen und einem unteren, im Wesentlichen jeweils plattenförmigen Gebäckteil und einer zwischen diesen befestigten plattenförmigen Füllung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Dauerbackwaren mit einem oberen und einem unteren, im wesentlichen jeweils plattenförmigen Gebäckteil und einer zwischen diesen befestigten plattenförmigen Füllung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille;… BGH, Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8;… vgl. ferner BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23; BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).Rn. 128 Wie sich aus den Ausführungen unter 2 a) ergibt, dient die Formulierung eines Patentanspruchs als "product-by-process"-Anspruch zwar regelmäßig allein der Kennzeichnung des patentgemäßen Erzeugnisses und bringt keine Beschränkung auf Erzeugnisse zum Ausdruck, die tatsächlich mittels der im Patentanspruch geschilderten Vorgehensweise hergestellt worden sind (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille;… BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23; BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).
Etwas anderes kann allerdings ausnahmsweise gelten, wenn sich im Einzelfall aus der gebotenen (sachgerechten) Auslegung des Patentanspruchs unter Berücksichtigung der Patentbeschreibung Hinweise auf eine Beschränkung des geschützten Gegenstands auf den zu seiner Kennzeichnung herangezogenen Herstellungsweg ergeben (vgl. hierzu Cepl, Mitt. 2013, 62, 65;… Benkard/Scharen, a.a.O., § 14 Rn. 46; vgl. auch BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).
- BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90
Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille;… BGH, Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8;… vgl. ferner BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23;… BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).Rn. 128 Wie sich aus den Ausführungen unter 2 a) ergibt, dient die Formulierung eines Patentanspruchs als "product-by-process"-Anspruch zwar regelmäßig allein der Kennzeichnung des patentgemäßen Erzeugnisses und bringt keine Beschränkung auf Erzeugnisse zum Ausdruck, die tatsächlich mittels der im Patentanspruch geschilderten Vorgehensweise hergestellt worden sind (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille;… BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23;… BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).
- BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01
Aufzeichnungsträger
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
"Product-by-process"-Ansprüche zeichnen sich dadurch aus, dass der Patentschutz zwar auf eine Sache gerichtet, die patentgeschützte Sache jedoch - insgesamt oder teilweise (BGH, GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger) - durch das Verfahren zu seiner Herstellung umschrieben ist (…vgl. Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. A Rn. 104, Rn. 86; Cepl, Mitt. 2013, 62).Vielmehr ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, ob und inwieweit sich aus dem angegebenen Herstellungsweg durch diesen bedingte Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses ergeben, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß qualifizieren (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger;… Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8;… Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 14 Rn. 46).
- BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98
"zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
Vielmehr ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, ob und inwieweit sich aus dem angegebenen Herstellungsweg durch diesen bedingte Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses ergeben, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß qualifizieren (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger;… Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8;… Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 14 Rn. 46).Maßgebend ist dabei - wie stets - wie der angesprochene Fachmann die Angaben zum Herstellungsweg versteht und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit der auf diesem Wege herstellbaren Sache zieht (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband).
- BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08
Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille;… BGH, Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; vgl. ferner BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23;… BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).Rn. 128 Wie sich aus den Ausführungen unter 2 a) ergibt, dient die Formulierung eines Patentanspruchs als "product-by-process"-Anspruch zwar regelmäßig allein der Kennzeichnung des patentgemäßen Erzeugnisses und bringt keine Beschränkung auf Erzeugnisse zum Ausdruck, die tatsächlich mittels der im Patentanspruch geschilderten Vorgehensweise hergestellt worden sind (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23;… BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).
- BGH, 29.09.2016 - X ZR 58/14
Streitpatent betreffend mikromechanische Uhrwerkbauteile; Auslegung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8;… vgl. ferner BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23;… BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).Vielmehr ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, ob und inwieweit sich aus dem angegebenen Herstellungsweg durch diesen bedingte Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses ergeben, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß qualifizieren (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger; Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8;… Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 14 Rn. 46).
- OLG Düsseldorf, 05.07.2024 - 2 U 74/23
Auslegung des Schutzanspruchs unter Berücksichtigung der …
"Product-by-process"-Ansprüche zeichnen sich dadurch aus, dass der Patentschutz zwar auf eine Sache gerichtet, die patentgeschützte Sache jedoch - insgesamt oder teilweise (BGH, GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger) - durch das Verfahren zu seiner Herstellung umschrieben ist (Senat, Urt. v. 15.03.2018 - I-2 U 24/17, GRUR-RS 2018, 7207 Rn. 57 - Dauerbackware).Wird ein Erzeugnis derart durch ein Herstellungsverfahren definiert, ist Gegenstand des Patentanspruchs trotz der Umschreibung durch das Herstellungsverfahren das Erzeugnis als solches (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille;… Urt. v. 29.09.;… 2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8;… Urt. v. 16.04.2024 - X ZR 28/22 - Pulsationsdämpfer; Senat, Urt. v. 15.03.2018 - I-2 U 24/17, GRUR-RS 2018, 7207 Rn. 57 - Dauerbackware).
In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille;… Urt. v. 29.09.;… 2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; Senat, Urt. v. 15.03.2018 - I-2 U 24/17, GRUR-RS 2018, 7207 Rn. 57 - Dauerbackware).
Vielmehr ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, ob und inwieweit sich aus dem angegebenen Herstellungsweg durch diesen bedingte Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses ergeben, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß qualifizieren (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger;… Urt. v. 29.09.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; Senat, Urt. v. 15.03.2018 - I-2 U 24/17, GRUR-RS 2018, 7207 Rn. 57 - Dauerbackware m.w.N.).
Maßgebend ist dabei - wie stets - wie der angesprochene Fachmann die Angaben zum Herstellungsweg versteht und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit der auf diesem Wege herstellbaren Sache zieht (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; Senat, Urt. v. 15.03.2018 - I-2 U 24/17, GRUR-RS 2018, 7207 Rn. 57 - Dauerbackware).
Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn sich im Einzelfall aus der gebotenen (sachgerechten) Auslegung des Schutzanspruchs unter Berücksichtigung der Patentbeschreibung Hinweise auf eine Beschränkung des geschützten Gegenstands auf den zu seiner Kennzeichnung herangezogenen Herstellungsweg ergeben (Senat, Urt. v. 15.03.2018 - I-2 U 24/17, GRUR-RS 2018, 7207 Rn. 73 - Dauerbackware, m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes …
Abgesehen davon, dass auch die Beklagte den aus ihrer Sicht in Patentanspruch 1 angegebenen Herstellungswegen - was charakteristisch für einen product-by-process-Anspruch wäre - über die ohnehin in Patentanspruch 1 genannte Erhöhung der L-Aminosäureproduktion hinaus keine sich aus dem (vermeintlich) angegebenen Herstellungsweg bedingten Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses beimisst, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß charakterisieren (…vgl. BGH, Urt. v. 29.09.2016, Az.: X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger; GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018, Az.: I-2 U 24/17, BeckRS 2018, 7207), enthält Patentanspruch 1 ohnehin keine Verfahrensmerkmale. - OLG Düsseldorf, 21.10.2021 - 2 U 5/21
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille;… BGH, Urt. v. 29.09.;… 2016, Az.: X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rz. 8;… vgl. ferner BGH, LMuR 2010, 153 Rz. 23 = BeckRS 2010, 18946;… BGH, GRUR 2015, 361 Rz. 9 - Kochgefäß; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018, Az.: I-2 U 24/17, GRUR-RS 2018, 7207, Rz. 57 - Dauerbackware;… GRUR-RR 2020, 137, Rz. 112 - Bakterienkultivierung).Maßgebend ist dabei - wie stets - wie der angesprochene Fachmann die Angaben zum Herstellungsweg versteht und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit der auf diesem Wege herstellbaren Sache zieht (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018, Az.: I-2 U 24/17, GRUR-RS 2018, 7207, Rz. 57 - Dauerbackware).
- LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 13/18
Behälter mit blasgeformtem Polyestergehäuse
Im Hinblick auf diese Vorgabe - und die weitere Vorgabe in Merkmal 2 - handelt es sich bei dem Klagepatentanspruch 1 um einen product-by-process-Anspruch bzw. um einen Sachanspruch mit product-by-process-Merkmalen (vgl. zum letzteren Begriff OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2018 - I-2 U 24/17 - Dauerbackware, BeckRS 2018, 7207 Rn. 56).Um welche Produkteigenschaften es sich dabei handelt, ist wiederum durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger;… GRUR 2015, 361, 362 - Kochgefäß Urteil vom 29.09.2016 - X ZR 58/14 - mikromechanisches Uhrwerk, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2018 - I-2 U 24/17- Dauerbackware, BeckRS 2018, 7207 Rn. 56).
Aus der vorzunehmenden Auslegung kann sich im Einzelfall allerdings auch ergeben, dass der Patentanspruch auf den darin genannten Herstellungsweg beschränkt ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2018 - I-2 U 24/17, - Dauerbackware, BeckRS 2018, 7207 Rn. 72).
- OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 12/18
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents; …
Abgesehen davon, dass auch die Beklagten den aus ihrer Sicht in Patentanspruch 1 angegebenen Herstellungswegen - was charakteristisch für einen product-by-process-Anspruch wäre - über die ohnehin in Patentanspruch 1 genannte Erhöhung der L-Aminosäureproduktion hinaus keine sich aus dem (vermeintlich) angegebenen Herstellungsweg bedingten Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses beimessen, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß charakterisieren (…vgl. BGH, Urt. v. 29.09.2016, Az.: X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger; GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018, Az.: I-2 U 24/17, BeckRS 2018, 7207), enthält Patentanspruch 1 ohnehin keine Verfahrensmerkmale. - LG Düsseldorf, 17.10.2019 - 4b O 112/16 Maßgebend ist dabei, wie der angesprochene Fachmann die Angaben zum Herstellungsweg versteht und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit der auf diesem Wege herstellbaren Sache zieht (BGH GRUR 2001, 1129 - Zipfelfreies Stahlband; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018 - I-2 U 24/17 m.w.N.).
- LG Düsseldorf, 17.11.2019 - 4b O 112/16
Herstellungsverfahren für thermoplastisches Polyurethan
Maßgebend ist dabei, wie der angesprochene Fachmann die Angaben zum Herstellungsweg versteht und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit der auf diesem Wege herstellbaren Sache zieht (BGH GRUR 2001, 1129 - Zipfelfreies Stahlband; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018 - I-2 U 24/17 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4b O 80/19
Polyester-Herstellungsverfahren
Dieser wird durch das Verfahren seiner Herstellung nach Anspruch 6 ("biologisch abbaubarer Polyester […] erhältlich nach einem Verfahren gemäß Anspruch 6") definiert (sog. "product-by-process-Anspruch", vgl. auch BGH, GRUR 1993, 651 (655) - Tetraploide Kamille; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018, Az.: I-2 U 24/17, Rn. 56, zitiert nach BeckRS 2018, 7207 - Dauerbackware), wobei Anspruch 6 auf das Verfahren nach Anspruch 5 verweist und Anspruch 5 an ein Verfahren nach den Ansprüchen 1 - 4 anknüpft (zu den sich daraus ergebenden Merkmalen siehe nachfolgend unter Ziff. III. 2.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 21.02.2018 - 2 U 24/17 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 31.01.2017 - 3 O 96/16
- OLG Saarbrücken, 21.02.2018 - 2 U 24/17
- BGH, 14.06.2019 - V ZR 73/18
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BSG, 11.04.2017 - B 2 U 24/17 B |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".