Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.09.2010 - 4 U 30/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Land muss Tiepolo herausgeben
- lto.de (Kurzinformation)
Niedersachsen muss Tiepolo-Gemälde herausgeben
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Museum muss gestohlenes Kunstwerk herausgeben
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Landesmuseum Niedersachsen kaufte geklautes Gemälde unter verdächtigen Umständen: Museum muss den "Tiepolo" zurückgeben
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 985; EGBGB Art. 28; EGBGB Art. 43; EGBGB Art. 43 ff.; EuGVÜ Art. 2
Sachenrecht - haufe.de (Kurzinformation)
Museum muss gestohlenes Gemälde zurückgeben
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Landesmuseum Niedersachsen muss Gemälde "Il Miraculo di Sant Antonio" von Tiepolo herausgeben - Durch ungewöhnliche Kaufumstände hätte Verdacht auf zweifelhafte Herkunft des Gemäldes geschöpft werden müssen
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sorgfaltsanforderungen bei der Ersitzung eines wertvollen Gemäldes
Papierfundstellen
- NJW 2011, 791
- GRUR-RR 2011, 24
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17
Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke
Rn. 40 (2) Allerdings soll nach neuerer, auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zurückgehender Ansicht, in Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen den Ersitzenden die volle Beweislast hinsichtlich sämtlicher Voraussetzungen des § 937 BGB einschließlich seines guten Glaubens bei Besitzerwerb treffen, wenn die Sache einem früheren Besitzer gestohlen wurde oder sonst abhanden gekommen ist (OLG Celle, GRUR-RR 2011, 24, 27;… Erman/Ebbing, BGB, 15. Aufl., § 937 Rn. 7a;… wohl auch MüKoBGB/Baldus, 7. Aufl. § 937 Rn. 89;… jurisPK-BGB/Lenders, 8. Aufl., § 937 Rn. 17).Rn. 41 (a) Das Oberlandesgericht Celle beruft sich für seine Ansicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1994 (II ZR 4/94, BB 1995, 276); es entnimmt ihm, dass den Ersitzenden die volle Beweislast hinsichtlich sämtlicher Voraussetzungen des § 937 BGB treffe, wenn dem früheren Besitzer die Sache abhanden gekommen sei, weil für den früheren Besitzer, dem die Sache abhanden gekommen sei, die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 2 BGB gelte, die er der für den gegenwärtigen Besitzers streitenden Eigentumsvermutung aus § 1006 Abs. 1 BGB entgegenhalten könne (OLG Celle, GRUR-RR 2011, 24, 27).
- OLG Nürnberg, 06.09.2017 - 12 U 2086/15
Darlegungs- und Beweislast bei Ersitzung
Diese Beweislastverteilung gilt auch, wenn eine Sache dem früheren Besitzer gestohlen wurde oder sonst abhandengekommen ist (entgegen OLG Celle, Urteil vom 17.09.2010 - 4 U 30/08, GRUR-RR 2011, 24).Dies folge aus dem in den §§ 932, 935 BGB zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Willen, den Eigentümer einer gestohlenen Sache unter den besonderen Schutz des Gesetzes zu stellen (OLG Celle, GRUR-RR 2011, 24, Tz. 31 bei juris;… zitiert bei Lenders in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 937 BGB Rn. 17, sowie bei Baldus in: MünchKomm-BGB, 7. Aufl. 2017, § 937 Rn. 89).
Zu berücksichtigen sind danach (vgl. zum Ganzen: OLG Celle, GRUR-RR 2011, 24, Tz. 32 bei juris;… Oechsler in: MünchKomm-BGB, 7. Aufl. 2017, § 932 Rn. 48ff.;… Lenders in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 937 BGB Rn. 9 f.):.
- OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Verjährung von Herausgabeansprüchen wegen verfolgungsbedingten Entzugs eines …
Nichts anderes ergibt sich auch aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 17. September 2010, GRUR-RR 11, 24 ff. - Tiepolo-Gemälde).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - I-4 U 30/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr auf Invaliditätsleistungen aus einer Gruppenunfallversicherung aufgrund einer psychischen Einwirkung; Wirksamkeit eines Leistungsausschlusses für rein psychische Reaktionen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 09.01.2007 - 11 O 513/05
- LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 11 O 513/05
- OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - I-4 U 30/08
- BGH, 15.07.2009 - IV ZR 13/09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03
Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 4 U 30/08
Rn. 27 Der vorliegende Fall gibt dem Senat keinen Anlass, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit eines Leistungsausschlusses für rein psychische Reaktionen (BGH, Urteil vom 23.06.2004, IV ZR 130/03, abgedruckt in R + S 2004, 385 zu § 2 Abs. 4 AUB 94) auf ein Unfallereignis abzuweichen.
- OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 7 U 195/13
Zur Frage, ob eine PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) unter den …
Als krankhafte Störung infolge psychischer Reaktion fällt sie unter den Ausschlusstatbestand nach § 2 IV AUB 88 (vgl. OLG Hamm RuS 2013, 88; OLG Düsseldorf RuS 2010, 165; OLG Brandenburg VersR 2006, 125; abweichend: OLG Celle, Urteil vom 22.5.2015, Az.: 8 U 199/14, eine spezielle Sachverhaltskonstellation betreffend). - LG Aachen, 15.07.2011 - 9 O 166/11
Einstufbarkeit der visuellen Wahrnehmung eines schockierenden Ereignisses als …
Die seelischen Beschwerden beruhen dann nämlich nicht, wie von der Klausel wörtlich verlangt, auf einer psychischen Reaktionen, sondern sind physisch hervorgerufen (BGH VersR 2004, 1039; OLG Düsseldorf r+s 2010, 165;… Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 28. Auflage 2010, AUB 2008 Rn. 69).Physiologische Veränderungen dieser Art sind vielmehr nur mögliche Begleiterscheinung einer posttraumatischen Belastungsstörung infolge eines traumatisierenden Ereignisses (vgl. insbesondere OLG Düsseldorf r+s 2010, 165).
- BGH, 15.07.2009 - IV ZR 13/09 OLG Düsseldorf - Az. I-4 U 30/08 vom 19.12.2008;.
- LG Duisburg, 13.05.2022 - 6 O 245/18 Eine posttraumatische Belastungsstörung, die - wie im vorliegenden Fall - eine psychische Störung als Reaktion auf eine durch den Unfall erlittene Erkrankung darstellt, mithin zwar durch den Unfall verursacht wurde, aber ebenso durch ein anderes belastendes Ereignis hätte ausgelöst werden können, ist nach den vorgenannten Maßstäben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (so auch: OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2002, 2 U 103/02, r+s 2004, 34; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.10.2005, 12 U 87/05, BeckRS 2006, 12494; OLG Celle, Urteil vom 22.05.2008, 8 U 5/08, r+s 2008, 389; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2008, I-4 U 30/08, juris, Rn. 17 ff.; LG Dortmund, Urteil vom 06.03.2009, 2 O 130/08, r+s 2010, 478; OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2011, 20 U 96/10, r+s 2013, 88, 89).
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