Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - I-22 U 70/05   

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OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - I-22 U 70/05 (https://dejure.org/2005,3397)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2005 - I-22 U 70/05 (https://dejure.org/2005,3397)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - I-22 U 70/05 (https://dejure.org/2005,3397)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch eines Architekten auf Vergütung erbrachter Architektenleistungen; Beweislast hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer Architektenleistung; Anspruch auf Vergütung für die Durchführung einer Bauvoranfrage; Anforderungen an die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenleistungen werden regelmäßig nur gegen Entgelt erbracht

  • Judicialis

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 7 a.F.; ; BGB § ... 198 a.F.; ; BGB § 201 a.F.; ; BGB § 284 Abs. 1 S. 2 a.F.; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 631 a.F.; ; BGB § 631 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 632 a.F.; ; HOAI § 15; ; ZPO § 141; ; ZPO § 448; ; DÜG § 1; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1 S. 1 § 632 (a.F.)
    Zustandekommen eines Architektenvertrages - Beweislast für Unentgeltlichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber muss Unentgeltlichkeit beweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber hat die Unentgeltlichkeit der Architektenleistungen zu beweisen

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Jedenfalls bei umfangreichen Architektenleistungen hat Bauherr Beweislast für Unentgeltlichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber hat die Unentgeltlichkeit der Architektenleistungen zu beweisen! (IBR 2006, 504)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2006, 504
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 214/00

    Zur Auftragserteilung und Vergütung eines Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 22 U 70/05
    Nur für das Fehlen substantiiert behaupteter Bedingungen trägt der Auftragnehmer die Beweislast (BGH NJW 1985, 497, Werner/Pastor, Bauprozess, 11. A. Rn. 619; vergl. auch BGH BauR 1996, 414; Koeble, BauR 1997, 191, 193; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. A., 12. Teil Rn. 20), während sie für die Unentgeltlichkeit der Leistung nach allgemeiner Auffassung, die auch der Senat teilt, beim Auftraggeber liegt(BGH NJW 1987, 2742, OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1726, 1729; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 91; Werner/Pastor, Bauprozess, 11. A. Rn. 620; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. A.,5. Teil Rn. 64).

    Greift der Auftraggeber die Kostenberechnung an, so bedarf es eines substantiierten Vortrags zu den einzelnen Berechnungsansätzen; ein pauschales Bestreiten genügt nicht (BGH, NJW-RR 1992, 278; NJW-RR 1999, 1541, 1542; OLG Stuttgart, BauR 1991, 491, 493; OLG München, BauR 1991, 650, 651; OLG Hamm, BauR 1994, 536, 537; OLG Düsseldorf, - 23. ZS -, NZBau 2002, 279, 282, OLG Düsseldorf, - 21 ZS -, BauR 1996, 293, 295).

  • BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86

    Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 22 U 70/05
    Nur für das Fehlen substantiiert behaupteter Bedingungen trägt der Auftragnehmer die Beweislast (BGH NJW 1985, 497, Werner/Pastor, Bauprozess, 11. A. Rn. 619; vergl. auch BGH BauR 1996, 414; Koeble, BauR 1997, 191, 193; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. A., 12. Teil Rn. 20), während sie für die Unentgeltlichkeit der Leistung nach allgemeiner Auffassung, die auch der Senat teilt, beim Auftraggeber liegt(BGH NJW 1987, 2742, OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1726, 1729; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 91; Werner/Pastor, Bauprozess, 11. A. Rn. 620; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. A.,5. Teil Rn. 64).

    a) Dabei hat das Landgericht zutreffend angenommen, dass jedenfalls umfangreichere Architektenleistungen regelmäßig nur gegen Entgelt erbracht werden (BGH NJW 1987, 2742; 2743; Senatsentscheidung vom 13.8.1996, NJW-RR 1998, 1317; Werner/Pastor, Bauprozess, 11. A. Rn. 620).

  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97

    Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 22 U 70/05
    Abschlagsforderungen können, selbst wenn sie verjährt sind, in die Schlussrechnung einbezogen werden (BGH BauR 1999, 267).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 23 U 88/07

    Abgrenzung der rein akquisitorischen Tätigkeit des Architekten zum Vorliegen

    Dabei ist davon auszugehen, dass jedenfalls umfangreichere Architektenleistungen regelmäßig nur gegen Entgelt erbracht werden, wobei umfangreichere Arbeiten des Architekten jedenfalls dann vorliegen, wenn er die Pläne der Leistungsphasen 1 und 2 anfertigt und die vorrausichtlichen Baukosten ermittelt (BGH Urteil vom 9.4.1987, VII ZR 266/86, NJW 1987, 2742; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2005, 22 U 70/05, IBR 2006, 504; OLG Düsseldorf Urteil vom 13.8.1996, 22 U 212/95, NJW-RR 1998, 1317; OLG München Urteil vom 11.10.1995, 27 U 12/95, BauR 1996, 417; Locher/Koeble/Frik a.a.O. Einl., Rdn. 12; Korbion/Mantscheff/Vygen, a.a.O., § 1 Rdn. 12; Werner/Pastor, a.a.O. Rn. 620).
  • OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09

    Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten

    Da der Kläger den Vertragsabschluss nicht beweisen kann, kommt es auf die weitergehende Frage, auf die das Landgericht im Übrigen maßgeblich abgestellt hat, ob die im Rahmen eines geschlossenen Architektenvertrags zu erbringenden Leistungen trotz der grundsätzlichen Vergütungspflichtigkeit ausnahmsweise nicht vergütet werden sollen - was allerdings der Beklagte zu beweisen gehabt hätte (vgl. beispielhaft OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Oktober 2005 - 22 U 70/05, IBR 2006, 505 - nachgehend BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - VII ZR 270/05, IBR 2006, 504 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen], je auch abrufbar bei juris) - nicht an.
  • OLG Frankfurt, 19.03.2008 - 21 U 25/06

    Baupauschalpreisvertrag: Anforderung an die Vergütungsabrechnung nach Kündigung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der beklagtenseits zitierten Rechtsprechung: Der Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil v. 28.10.2005, Az 22 U 70/05) lag ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Architekt unstreitig über mehrere Jahre (1997 - 2000) ein bestimmtes Projekt kontinuierlich fortentwickeln sollte und er mit Wissen und Billigung der Auftraggeber eine Bauvoranfrage gestellt und nach Genehmigung durch einen Vorbescheid weitere planerische Leistungen erbracht hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2006 - VII ZR 270/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36662
BGH, 29.06.2006 - VII ZR 270/05 (https://dejure.org/2006,36662)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - VII ZR 270/05 (https://dejure.org/2006,36662)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - VII ZR 270/05 (https://dejure.org/2006,36662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber hat die Unentgeltlichkeit der Architektenleistungen zu beweisen! (IBR 2006, 504)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2006, 504
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09

    Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten

    Da der Kläger den Vertragsabschluss nicht beweisen kann, kommt es auf die weitergehende Frage, auf die das Landgericht im Übrigen maßgeblich abgestellt hat, ob die im Rahmen eines geschlossenen Architektenvertrags zu erbringenden Leistungen trotz der grundsätzlichen Vergütungspflichtigkeit ausnahmsweise nicht vergütet werden sollen - was allerdings der Beklagte zu beweisen gehabt hätte (vgl. beispielhaft OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Oktober 2005 - 22 U 70/05, IBR 2006, 505 - nachgehend BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - VII ZR 270/05, IBR 2006, 504 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen], je auch abrufbar bei juris) - nicht an.
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