Rechtsprechung
| LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergehen des Wahlrechts zur Stellung von Sicherheiten auf den Gläubiger bei Vorliegen der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Versäumnis des Schuldners zur Ausübung des eingeräumten Wahlrechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übergehen des Wahlrechts zur Stellung von Sicherheiten auf den Gläubiger bei Vorliegen der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Versäumnis des Schuldners zur Ausübung des eingeräumten Wahlrechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
§ 648a BGB und Zwangsvollstreckung - Hinterlegung beim AG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie wird ein Urteil auf Stellung einer § 648a BGB-Sicherheit vollstreckt? (IBR 2011, 141)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2011, 569
- BauR 2011, 728
- IBR 2011, 20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94
Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger
Auszug aus LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10
Durch die ausgesprochene Vorauszahlung an die Hinterlegungsstelle des AG I ist dem Sicherungszeck der Bürgschaft Rechnung getragen aber auch zugleich ausreichend sichergestellt, dass die Gläubigerin über den Geldbetrag nicht nach Belieben verfügen kann (…vgl. hierzu OLG G a. a. O.), und im übrigen die Schuldnerin nach § 264 Abs. 1 2.Halbsatz BGB nicht daran gehindert, ihrer titulierten Verpflichtung zur Sicherheitsleistung in anderer Weise nach § 232 BGB freiwillig nachzukommen (vgl. BGH NJW 1995, 3189 ). - OLG Frankfurt, 17.12.2007 - 24 W 61/07
Zwangsvollstreckung: Gestellung einer Bürgschaft; Verurteilung in die Kosten
Auszug aus LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10
Rn. 5 Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB zu leisten, eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 ZPO darstellt (vgl. nur OLG E, FamRZ 1984, 704; OLG G, OLGR 2008, 602, Joussen in Vygen/Kratzenberg Kommentar zur VOB/B (vormals Ingenstau/Korbion) 17. Auflage 2010 § 648 a BGB Rdnr. 158;… Zöller-Stöber 28. Auflage 2010 § 887 ZPO Rdnr. 3 "Sicherheitsleistung" jeweils m. w. N.; Weyer IBR 2008, 702) und dementsprechend, sofern - wie hier - die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Zustellung und Sicherheitsleistung) vorliegen und die Schuldnerin ihrem in Ziffer 1 a - g des Urteils der Kammer vom 27.07.2010 eingeräumten Wahlrecht zur Stellung von Sicherheiten gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB nicht nachkommt, die Ausübung dieses Wahlrechtes gemäß §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf die Gläubigerin übergeht (…vgl. nur OLG E a. a. O.;… OLG G a. a. O.;… und Weyer a. a. O.).Dies hat zur Folge, dass die Gläubigerin gemäß § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung gemäß §§ 232 Abs. 1, 233 BGB beanspruchen und zugleich nach § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des dafür erforderlichen Betrages beanspruchen kann (vgl. nur Weyer IBR 2008, 702 m. w. N.;… OLG G a. a. O.und Kniffka/Schmitz IBR-Online Kommentar § 648 a BGB Rdnr.33). - OLG Düsseldorf, 12.03.1984 - 3 WF 40/84
Geldvollstreckung; Zahlungstitel; Hinterlegungstitel; Geldhinterlegung; …
Auszug aus LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10
Rn. 5 Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB zu leisten, eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 ZPO darstellt (vgl. nur OLG E, FamRZ 1984, 704;… OLG G, OLGR 2008, 602, Joussen in Vygen/Kratzenberg Kommentar zur VOB/B (vormals Ingenstau/Korbion) 17. Auflage 2010 § 648 a BGB Rdnr. 158;… Zöller-Stöber 28. Auflage 2010 § 887 ZPO Rdnr. 3 "Sicherheitsleistung" jeweils m. w. N.; Weyer IBR 2008, 702) und dementsprechend, sofern - wie hier - die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Zustellung und Sicherheitsleistung) vorliegen und die Schuldnerin ihrem in Ziffer 1 a - g des Urteils der Kammer vom 27.07.2010 eingeräumten Wahlrecht zur Stellung von Sicherheiten gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB nicht nachkommt, die Ausübung dieses Wahlrechtes gemäß §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf die Gläubigerin übergeht (…vgl. nur OLG E a. a. O.;… OLG G a. a. O.;… und Weyer a. a. O.).Dies hat zur Folge, dass die Gläubigerin gemäß § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung gemäß §§ 232 Abs. 1, 233 BGB beanspruchen und zugleich nach § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des dafür erforderlichen Betrages beanspruchen kann (vgl. nur Weyer IBR 2008, 702 m. w. N.;… OLG G a. a. O.und Kniffka/Schmitz IBR-Online Kommentar § 648 a BGB Rdnr.33).
- OLG Saarbrücken, 15.04.2015 - 5 W 24/15
Zwangsvollstreckung der Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit für den …
Rn. 5 Die Antragsgegnerin zieht auch nicht die zutreffende Annahme des Landgerichts in Zweifel, dass es sich bei der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach §§ 648a, 232 BGB um eine vertretbare Handlung im Sinne des § 887 ZPO handelt (vgl. LG Hagen, Beschl. v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 - zitiert nach juris und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Voit in Musielak, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 887 Rdn. 15;… Stöber in Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 887 Rdn. 4 - "Sicherheitsleistung").Rn. 6 Das hatte zur Folge, dass die Ausübung ihres Wahlrechts in - entsprechender - Anwendung der §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf die Antragstellerin überging, die nach § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung von Geld gemäß § 232 Abs. 1 BGB und zugleich nach § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des hierfür erforderlichen Betrages verlangen konnte (vgl. LG Hagen, Beschl. v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 - zitiert nach juris und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Habermann in Staudinger, BGB, Neubearb.
Rn. 9 Allerdings bleibt es dem Schuldner, der mit der vom Gläubiger gewählten Art der Sicherheit nicht einverstanden ist, auch nach Beginn der Zwangsvollstreckung unbenommen, sich von der Verbindlichkeit zu befreien, indem er seiner Verpflichtung zur Sicherheitsleistung in anderer Weise nachkommt (§ 264 Abs. 1 2. Halbs. BGB; vgl. LG Hagen, Beschl. v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 - zitiert nach juris und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - BGH, Urt. v. 22.6.1995 - IX ZR 100/94 - NJW 1995, 3189).
- LG Stuttgart, 05.10.2026 - 7 O 179/25
Zwangsvollstreckung einer Bauhandwerkersicherheit durch Hinterlegung - …
Sie ist deshalb berechtigt, aus den nach § 232 BGB und § 650f Abs. 2 BGB zulässigen Sicherungsmitteln die Hinterlegung von Geld zu wählen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.08.2025 - VII ZB 4/25 -, juris Rn. 12; OLG Schleswig, Teilurteil vom 06.09.2023 - 12 U 59/23 -, juris Rn. 18; OLG Hamm, Teilurteil vom 09.01.2019 - 12 U 123/18 -, juris Rn. 23; OLG Karlsruhe, Teilurteil vom 11.10.2016 - 8 U 102/16 -, juris Rn. 7 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.2015 - 5 W 24/15 -, juris Rn. 6; LG Hagen, Beschluss vom 30.11.2010 - 21 O 83/10 -, juris Rn. 5; Koeble, in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 6. Aufl. 2025, 9. - LG Osnabrück, 19.07.2016 - 5 O 2742/15 Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass die Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB zu leisten, eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 ZPO darstellt (vgl. LG Hagen, Beschl, v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Voit in Musielak, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 887 Rdn. 15;… Stöber In Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 887 Rdn. 4 - "Sicherheitsleistung").
Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des hierfür erforderlichen Betrages, verlangen konnte (vgl. LG Hagen, Beschl. v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Habermann in Staudinger, BGB, Neubearb.
- LG Köln, 27.08.2020 - 37 O 294/18
Kann ein nicht rechtskräftiger Titel auf Leistung einer § 648a BGB-Sicherheit …
Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur stellt die Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648a BGB a.F., 232 f. BGB zu leisten, eine vertretbare Handlung im Sinne des § 887 ZPO dar (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 1206; LG Hagen, Beschluss vom 30.11.2010 - 23 O 83/10, bestätigt durch OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11;… Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 887 Rn. 3.20;… Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 887 Rn. 15).
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Rechtsprechung
| LG Hagen, 27.07.2010 - 21 O 83/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de
Anspruch des Werkunternehmers gegen den Besteller auf Sicherheitsleistung für die vereinbarte und noch offenen Vergütung aus den verschiedenen Bauvorhaben zuzüglich eines Zuschlages von 10 % ohne Abnahme der jeweils einzelnen Werkleistungen; Wirksamkeit eines ...
- Wolters Kluwer
Anspruch des Werkunternehmers gegen den Besteller auf Sicherheitsleistung für die vereinbarte und noch offenen Vergütung aus den verschiedenen Bauvorhaben zuzüglich eines Zuschlages von 10 % ohne Abnahme der jeweils einzelnen Werkleistungen; Wirksamkeit eines ...
- ibr-online
Anspruch aus § 648a BGB auch bei Mängeln und vor Abnahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Neuer § 648a BGB und Zwangsvollstreckung (IBR 2011, 20)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2011, 565
- IBR 2011, 20
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99
Absicherung des Vergütungsanspruchs
Auszug aus LG Hagen, 27.07.2010 - 21 O 83/10
Zugleich stellt § 648 a Abs. 1 BGB klar, dass Sicherheit nach dieser Vorschrift nicht nur für die bisher von der Klägerin erbrachten, sondern auch für alle von ihr nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen (vgl. dazu nur BGHZ 146, 24, 31 f. m. w. N.) einschließlich aller etwaiger auch nach Kündigung noch zustehender Vergütungsansprüche beanspruchen kann. - BGH, 14.10.1993 - IX ZR 104/93
Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde
Auszug aus LG Hagen, 27.07.2010 - 21 O 83/10
Rn. 17 Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 92, 269 ZPO, wobei der Wert des zurückgenommenen Klageantrags zu 2. auf Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft mit 875, 00 Euro bemessen worden ist (vgl. BGH WUM 2006, 215; BGH NJW-RR 1994, 758 m. w. N.), weil mit Rückgabe der Bürgschaft jegliche Inanspruchnahme daraus verhindert wird, während der Klageantrag zu 1. nur Sicherheit aber noch keine Befriedigung bietet und deshalb, wie von der Klägerin selbst angegeben, mit 1/3 der zu sichernden Forderungen von insgesamt 30.687,87 Euro = 10.229,29 Euro angesetzt worden ist. - BGH, 15.02.2006 - VIII ZB 93/04
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Herausgabe einer Mietkaution
Auszug aus LG Hagen, 27.07.2010 - 21 O 83/10
Rn. 17 Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 92, 269 ZPO, wobei der Wert des zurückgenommenen Klageantrags zu 2. auf Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft mit 875, 00 Euro bemessen worden ist (vgl. BGH WUM 2006, 215; BGH NJW-RR 1994, 758 m. w. N.), weil mit Rückgabe der Bürgschaft jegliche Inanspruchnahme daraus verhindert wird, während der Klageantrag zu 1. nur Sicherheit aber noch keine Befriedigung bietet und deshalb, wie von der Klägerin selbst angegeben, mit 1/3 der zu sichernden Forderungen von insgesamt 30.687,87 Euro = 10.229,29 Euro angesetzt worden ist.
- OLG Hamm, 09.01.2019 - 12 U 123/18
Vorläufige Vollstreckbarkeit; Höhe der Sicherheitsleistung; …
Das Landgericht Hagen hat den Betrag der ausgeurteilten Bauhandwerkersicherheitsleistung nebst Kostenzuschlag für die Höhe der Sicherheitsleistung zugrunde gelegt (vgl. LG Hagen (Westfalen), Urteil vom 27.07.2010 - 21 O 83/10).Dies ist auch eine Art der vorläufigen Vollstreckung, die in der Praxis erfolgt (vgl. LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 30. November 2010 - 21 O 83/10 -, juris).
- OLG Karlsruhe, 11.10.2016 - 8 U 102/16
Vorläufig vollstreckbares Urteil über die Stellung einer Bauhandwerkersicherheit: …
Rn. 12 Die Höhe der Sicherheit bemisst sich nach allem nach dem Betrag der ausgeurteilten Sicherheitsleistung nebst Kostenzuschlag und möglicher weiterer Vollstreckungsschäden, mithin in Höhe von (geschätzten) 110 % des Betrages der ausgeurteilten Sicherheitsleistung (vgl. LG Hagen [Westfalen], Urteil vom 27.07.2010 - 21 O 83/10 -, juris). - OLG Hamburg, 23.10.2015 - 9 U 91/15
Höhe der Vollstreckungssicherheit bei Verurteilung zur Stellung einer …
Bisweilen wird auch der Betrag der ausgeurteilten Sicherheitsleistung nebst Kostenzuschlag für die Höhe der Sicherheitsleistung zugrunde gelegt (LG Hagen (Westfalen), Urteil vom 27.07.2010 - 21 O 83/10). - OLG Hamm, 28.01.2011 - 19 U 155/10
Zulässigkeit des Verzichts auf die Stellung von Sicherheiten bei Abschluss eines …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.07.2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen (21 O 83/10) wird zurückgewiesen. - LG Kiel, 26.07.2012 - 9 O 128/12
Höhe der Sicherheit: Vereinbarte Vergütung maßgeblich!
Aufgrund der Neufassung des § 648 a BGB hat die Klägerin als Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber einen isoliert einklagbaren Anspruch auf Sicherheit für eine vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung (vgl. LG Hagen, IBR 2011, 20; Berufung gegen das Urteil zurückgewiesen durch OLG Hamm, B. v. 28.01.2011 - 19 U 155/10).
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