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   BGH, 19.05.2015 - II ZR 291/14   

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https://dejure.org/2015,19492
BGH, 19.05.2015 - II ZR 291/14 (https://dejure.org/2015,19492)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2015 - II ZR 291/14 (https://dejure.org/2015,19492)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - II ZR 291/14 (https://dejure.org/2015,19492)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 GmbHG
    GmbH: Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters für den Fehlbetrag aus der Nichtzahlung einer später fällig gewordenen und nicht erfüllten Stammeinlage auf den zwischenzeitlich kaduzierten Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters

  • IWW

    § 22 GmbHG, § 24 GmbHG, § 22 Abs. 1 GmbHG, § 21 GmbHG, § 46 Nr. 2 GmbHG, §§ 22, 24 GmbHG, § 21 Abs. 3 GmbHG, §§ 21 bis 23 GmbHG, § 16 Abs. 2 GmbHG, § 16 Abs. 3 GmbHG, § 16 Absatz 1 Satz 1 GmbHG

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 24
    Keine Ausfallhaftung des Gesellschafters, der durch Übertragung seines Geschäftsanteils auf den später kaduzierten Mitgesellschafter ausgeschieden ist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines vor Fälligkeit der Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters für Fehlbeträge

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Hafteinlage, Kaduzierung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Ausfallhaftung des vor Fälligkeit der Einlageschuld eines Mitgesellschafters ausgeschiedenen GmbH-Gesellschafters

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Keine Haftung des Gesellschafters, der vor Fälligkeit der Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, für dessen Einlageschuld

  • Betriebs-Berater

    Keine Haftung des vor Fälligkeit der Einlageforderung ausgeschiedenen Gesellschafters für Fehlbeträge im Kaduzierungsverfahren

  • rewis.io

    GmbH: Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters für den Fehlbetrag aus der Nichtzahlung einer später fällig gewordenen und nicht erfüllten Stammeinlage auf den zwischenzeitlich kaduzierten Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters für Einlageschuld eines Mitgesellschafters, die erst nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft fällig wurde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 21 Abs. 2; GmbHG § 22; GmbHG § 24
    Haftung eines vor Fälligkeit der Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters für Fehlbeträge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Gesellschafters der vor Fälligkeit der Einlagenschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters ausscheidet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht gezahlte Stammeinlage - und die Haftung des ausgeschiedenen Mitgesellschafters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Ausmaß der an die Kaduzierung anknüpfenden Haftung eines Rechtsvorgängers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ausfallhaftung von Rechtsvorgänger in Beziehung zum nicht kaduzierten Geschäftsanteil

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Haftung des vor Fälligkeit der Einlageforderung ausgeschiedenen Gesellschafters für Fehlbeträge im Kaduzierungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Ausfallhaftung von Rechtsvorgänger in Beziehung zum nicht kaduzierten Geschäftsanteil

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausfallhaftung der GmbH-Gesellschafter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermeidung der Ausfallhaftung für Einlageschuld eines GmbH-Mitgesellschafters

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des GmbH-Gesellschafters

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Haftung des GmbH-Gesellschafters

Besprechungen u.ä. (5)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung eines Mitgesellschafters

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    GmbHG §§ 22, 24
    Keine Ausfallhaftung des vor Fälligkeit der Einlageschuld eines Mitgesellschafters ausgeschiedenen GmbH-Gesellschafters

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Ausfallhaftung für vor Ausscheiden des Gesellschafters noch nicht fällige Einlageschuld

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für erst nach Ausscheiden fällig werdende, rückständige Einlageschuld eines Mitgesellschafters

  • verschmelzungsbericht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Mitgesellschafter eingeschränkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2731
  • ZIP 2015, 1530
  • MDR 2015, 1020
  • DNotZ 2015, 860
  • NZI 2015, 950
  • NJ 2015, 472
  • WM 2015, 1525
  • BB 2015, 1921
  • BB 2015, 2189
  • DB 2015, 1833
  • NZG 2015, 1002
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.09.2018 - II ZR 312/16

    Anspruch aus Ausfallhaftung gemäß § 24 GmbHG gegenüber eines erst nach Fälligkeit

    Aus den vom Berufungsgericht zur Begründung seiner Auffassung angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13. Mai 1996 - II ZR 275/94, BGHZ 132, 390 und Urteil vom 19. Mai 2015 - II ZR 291/14, ZIP 2015, 1530) ergibt sich nichts anderes.

    Hieran hat er in der Entscheidung vom 19. Mai 2015 (II ZR 291/14, ZIP 2015, 1530 Rn. 9, 17) festgehalten, eine weitergehende Erstreckung der Haftung auf bereits vor Fälligkeit der betreffenden Einlageschuld ausgeschiedene Gesellschafter jedoch selbst für den Fall der Übertragung an den später mit seinem eigenen Anteil kaduzierten Gesellschafter abgelehnt.

    bb) Dass die damit aufschiebend bedingt begründete Haftung der Beklagten aus § 24 GmbHG erst mit Eintritt der weiteren Voraussetzungen der §§ 21 bis 23 GmbHG endgültig entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1996 - II ZR 275/94, BGHZ 132, 390, 394; Urteil vom 19. Mai 2015 - II ZR 291/14, ZIP 2015, 1530 Rn. 17) und dies hier - wenn überhaupt - erst nach Abschluss des Kaduzierungsverfahrens gegen H. im Laufe dieses Rechtsstreits und damit nach Inkrafttreten der Neuregelung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG am 1. November 2008 der Fall sein kann, gibt keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.

    Wie der Senat mit der Entscheidung vom 19. Mai 2015 (II ZR 291/14, ZIP 2015, 1530 Rn. 17) klargestellt hat, ist auch insoweit dem Schutzzweck der Kapitalaufbringung und dem damit verbundenen Gläubigerschutz nach § 24 GmbHG Vorrang zu gewähren.

    - II ZR 275/94, BGHZ 132, 390, 394; Urteil vom 19. Mai 2015 - II ZR 291/14, ZIP 2015, 1530 Rn. 17).

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