Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bemessung einer abzuliefernden Nebentätigkeitsvergütung - Gutachtertätigkeit als Nebentätigkeit - Verstoß gegen Dienstpflichten eines Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 14.04.1964 - IV 5/64
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.1966 - IV 389/64
- BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66
- BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
- BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ist in bezug auf die - entgeltliche - Nebentätigkeit der Beamten der auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [345]) als hergebracht anerkannte und auf die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gerichtete Grundsatz in Betracht zu ziehen, daß durch die Berufung in das Beamtenverhältnis die Pflicht des Beamten begründet wird, "seine ganze Persönlichheit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (... § 36 Satz 1 BRRG)".Denn der durch die Berufung in das Beamtenverhältnis grundsätzlich seinem Beruf zu "voller Hingabe" verpflichtete Beamte muß sich zwar jederzeit seinem Dienstherrn mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung halten, jedoch richten sich die Dienstpflichten, die er nach Kräften zu erfüllen hat, - wie schon das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [345]) geklärt hat - nach den "jeweiligen Anforderungen".
- Im zeitlichen Geltungsbereich der Arbeitszeitvorschriften gewinnt außerdem die vom Bundesverfassungericht (BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [345]) zum Ausdruck gebrachte und vom Senat geteilte Auffassung Bedeutung, die Alimentation der Beamten - bestehend aus Dienstbezügen, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung - sei zwar kein Entgelt im Sinne einer Entlohnung für konkrete Dienste, wohl aber "die vom Staat festzusetzende Gegenleistung des Dienstherrn dafür, daß sich ihm der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflichten nach Kräften erfüllt".
- BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Jedoch hat der Verfassungsgeber selbst das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG durch den Vorbehalt der "verfassungsmäßigen Ordnung" begrenzt, und für die Dienstverhältnisse der Beamten gehört zur "verfassungsmäßigen Ordnung" - wie das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt klargestellt hat (vgl. BVerwGE 25, 210 [220] und 29, 304 [307]) - jedenfalls die durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.Außerdem darf er sie aber im allgemeinen auch für eine Nebentätigkeit verwenden, allerdings nur, soweit dadurch dienstliche Interessen - diese im weitesten Sinne verstanden (vgl. dazu BVerwGE 12, 34 [36]) - nicht beeinträchtigt werden (BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [306] und 31, 241 [244 ff.]).
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Die vermögensrechtlichen Ansprüche der Beamten haben in Art. 33 Abs. 5 GG eine Sonderregelung gefunden, die der des Art. 14 GG vorgeht, weil zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums eben der Grundsatz gehört, daß dem Beamten ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist (Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 14 RdNr. 18; BVerfGE 3, 58 [153]; BVerwGE 2, 10 [14]).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Auch im Hinblick auf den bei der Einschränkung von Grundrechten zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ("Übermaßverbot", vgl. hierzu BVerfGE 16, 194 [202]; 19, 342 [348]; 20, 150 [155]; 29, 245 [254]) erscheint es schwerlich möglich, für alle Beamten in gleicher Höhe und für alle Arten von Nebentätigkeiten einheitlich und im voraus eine äußerste Grenze (Höchstbetrag) festzulegen. - BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58
Liquorentnahme
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Auch im Hinblick auf den bei der Einschränkung von Grundrechten zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ("Übermaßverbot", vgl. hierzu BVerfGE 16, 194 [202]; 19, 342 [348]; 20, 150 [155]; 29, 245 [254]) erscheint es schwerlich möglich, für alle Beamten in gleicher Höhe und für alle Arten von Nebentätigkeiten einheitlich und im voraus eine äußerste Grenze (Höchstbetrag) festzulegen. - BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61
Sammlungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Auch im Hinblick auf den bei der Einschränkung von Grundrechten zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ("Übermaßverbot", vgl. hierzu BVerfGE 16, 194 [202]; 19, 342 [348]; 20, 150 [155]; 29, 245 [254]) erscheint es schwerlich möglich, für alle Beamten in gleicher Höhe und für alle Arten von Nebentätigkeiten einheitlich und im voraus eine äußerste Grenze (Höchstbetrag) festzulegen. - BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Schon das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 27, 364 [374] und 33, 44 [51, 52]) geklärt, daß im Rahmen des beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatzes die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung bezieht, im Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG steht. - BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60
Wehrmachtspensionäre
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Nun bietet allerdings Art. 33 Abs. 5 GG den Beamten keinen geringeren Schutz als Art. 14 GG z.B. den Berufssoldaten, die mit dem Kernbestand ihrer Bezüge durch Art. 14 GG geschützt werden (BVerfGE 16, 94 [114]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG II C 104.64 - [ZBR 1967, 127]). - BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Die vermögensrechtlichen Ansprüche der Beamten haben in Art. 33 Abs. 5 GG eine Sonderregelung gefunden, die der des Art. 14 GG vorgeht, weil zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums eben der Grundsatz gehört, daß dem Beamten ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist (Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 14 RdNr. 18; BVerfGE 3, 58 [153]; BVerwGE 2, 10 [14]). - BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Schon das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 27, 364 [374] und 33, 44 [51, 52]) geklärt, daß im Rahmen des beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatzes die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung bezieht, im Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG steht. - BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 753/68
Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der …
- BVerwG, 26.01.1961 - II C 108.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.12.1969 - II C 61.67
Nebentätigkeitsverordnung "besondere gesetzliche Vorschrift" im Sinne des § 23 …
- BVerwG, 15.09.1966 - II C 104.64
Berechnung des Witwengeldes nach den Vorschriften über ruhegehaltfähige …
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70
Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.03.1974 - VI C 9.74
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG II C 28.66 - die Vorschrift, auf die der Beklagte den Leistungsbescheid gestützt hatte, für verfassungswidrig erklärt hatte, hat der Beklagte durch Bescheid vom 15. Januar 1974 den Bescheid vom 20. Mai 1960 und den Widerspruchsbescheid vom 24. Juli 1963 aufgehoben.Billigem Ermessen entspricht es, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, weil dieser auf Grund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1973 - BVerwG II C 28.66 - die angefochtenen Verfügungen aufgehoben hat und dies einem Anerkenntnis des Klagebegehrens gleichkommt (vgl. Beschluß vom 31. März 1971 - BVerwG VI C 74.65 -).
- BVerwG, 05.12.1973 - VI C 2.68 Über deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz kann das Bundesverwaltungsgericht selbst entscheiden (vgl. Urteile vom 25. Januar 1973 - BVerwG II C 87.65 [BVerwGE 41, 316] und BVerwG II C 28.66 -).
- OVG Bremen, 11.01.1980 - 2 T 1/79
Zulässige Nebentätigkeit eines Beamten; Rechtmäßige Besetzung eines Spruchkörpers …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nebentätigkeit eines Beamten - Folgen der Änderung der Nebentätigkeitsverordnung (NtVO)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 14.04.1964 - IV 5/64
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.1966 - IV 389/64
- BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66
- BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
- BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51
Normenkontrolle I
- BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
Das nachträgliche Fortfallen der in § 14 DBG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage ist für den Rechtsbestand der vor der Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnungen ohne Einfluß (BVerfGE 9, 3 [12]; 12, 341 [347]; vgl. auch BVerfGE 14, 245 [249]). - BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62
Blankettstrafgesetz
Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
Das nachträgliche Fortfallen der in § 14 DBG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage ist für den Rechtsbestand der vor der Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnungen ohne Einfluß (BVerfGE 9, 3 [12]; 12, 341 [347]; vgl. auch BVerfGE 14, 245 [249]).
- BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60
Spinnweber-Zusatzsteuer
Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
Das nachträgliche Fortfallen der in § 14 DBG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage ist für den Rechtsbestand der vor der Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnungen ohne Einfluß (BVerfGE 9, 3 [12]; 12, 341 [347]; vgl. auch BVerfGE 14, 245 [249]). - BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51
Normenkontrolle II
Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
Über die Gültigkeit dieser Ermächtigungsgrundlage hat das Bundesverwaltungsgericht in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (vgl. BVerfGE 2, 124 [128]; st. Rspr.). - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70
Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorlage durch Beschluß vom 27. Juli 1961 - 2 BvL 9/70 - für unzulässig und führte zur Begründung aus:. - BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
Durch Aussetzungs- und Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - legte das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob § 80 Satz 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1954 (GVBl. S. 237) - LBG NW (1954) - den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes genügt. - BVerfG, 04.02.1964 - 2 BvL 26/63
Unzulässigkeit der Richtervorlage hinsichtlich der StVollstrO
Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
Im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG kann das Bundesverfassungsgericht die Rechtsgültigkeit dieses Verordnungsrechtes nicht prüfen (vgl. BVerfGE 1, 184 [189 ff., 201]; 17, 208 [210]; st. Rspr.). - BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 23/58
Unzulässigkeit einer Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht
Auszug aus BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
§ 14 DBG unterliegt auch nicht dadurch der Verwerfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts, daß der Landesgesetzgeber - zugleich mit der Aufhebung des Deutschen Beamtengesetzes in § 217 Abs. 1 Nr. 2 LBG (1954) - in § 80 LBG (1954) eine inhaltsähnliche Ermächtigungsgrundlage schuf (vgl. BVerfGE 16, 343 [346 f.]).
- BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70
Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre …
Schon deshalb kann die Revision sich auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Senats berufen, die sich mit der Pflicht zur Abführung der erwähnten Vergütung befaßt sowie mit der Frage, welchen Anforderungen im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG ein Gesetz genügen muß, das zum Erlaß einer Rechtsverordnung über Grund und Höhe dieser Pflicht ermächtigt (vgl. Beschlüsse vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676] und - BVerwG II C 28.66 -, ferner BVerwGE 35, 201 und BVerwGE 41, 316).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begrenzung der Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst und Ablieferungspflicht - Verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtsgültigkeit der bestehenden Nebentätigkeitsregelung - Verfassungswidrige Unbestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigung zur Regelung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 14.04.1964 - IV 5/64
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.1966 - IV 389/64
- BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66
- BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66
- BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes …
Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66
Der Oberbundesanwalt hält mit dem Hinweis auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - (ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676) die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts für geboten.Zu dieser Auffassung bestimmen den Senat die Erwägungen, die schon seinem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - (ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676) zugrunde liegen und die im folgenden zusammengefaßt wiederholt und ergänzt werden.
Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts bejaht der Senat aus den gleichen Gründen wie im Falle BVerwG II C 87.65.
Es bleibt zu erwähnen, daß der Senat - ebenso wie im Falle BVerwG II C 87.65 - außer seiner den Vorlagebeschluß tragenden Ansicht von der Unbestimmtheit des § 81 LBG rechtliche Bedenken auch dagegen hat, daß die in Nr. 12 Abs. 1 NTVO bestimmten Freibeträge von 2.400 bzw. 3.600 DM undifferenziert und angesichts der Undifferenziertheit unangemessen niedrig bestimmt sind.
- BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66
Der Senat hat diesen Begriff im Zusammenhang mit der Vorschrift des § 158 BBG, nach der beamtenrechtliche Versorgungsbezüge beim Zusammentreffen mit Einkünften aus einer "Verwendung im öffentlichen Dienst" in bestimmtem Umfange ruhen, einschränkend so ausgelegt, daß er die hier gegebene Gutachtertätigkeit des Klägers nicht umfassen würde (vgl. BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]).Dabei hat der Senat den Sinn und Zweck der Ruhensvorschriften berücksichtigt, die "doppelte Alimentierung" eines früheren Beamten und jetzigen Versorgungsberechtigten zu vermeiden (BVerwGE 22, 4 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64]), also ähnliche Erwägungen angestellt, wie sie hier dem Berufungsurteil - mit abweichendem Ergebnis - zugrunde liegen.
- BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65
Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66
Sie sollen gewährleisten, daß die dienstlichen Interessen nicht durch eine Nebentätigkeit des Beamten beeinträchtigt oder ernsthaft gefährdet werden (vgl. BVerwGE 31, 241 [247/248]).
- BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
Rn. 53 Das Verwaltungsgericht schließe sich der vom Bundesverwaltungsgericht in den Vorlagebeschlüssen vom 19. März 1970 (…ZBR 1970, S. 184) und 28. Januar 1971 (ZBR 1971, S. 172) vertretenen Rechtsauffassung an. - BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65
Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung …
Das Erfordernis größerer Differenzierung hat der Senat schon in seinen an das Bundesverfassungsgericht gerichteten Beschlüssen vom 19. März 1970 in der vorliegenden Sache und vom 28. Januar 1971 - BVerwG II C 28.66 - zur Sprache gebracht. - StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an …
Rn. 89 b) Weiterhin beeinflußt die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten die Unterrichtsgestaltung und damit zwangsläufig auch die Arbeitszeit der Lehrer; sie wird damit ebenfalls als sachgerechtes Kriterium unterschiedlicher Festsetzung des Regelstundenmaßes angesehen (vgl. z.B. BVerwG, ZBR 1971, 172; 1972, 156; 1978, 71; DVBl. 1983, 502 f.). - BVerwG, 26.09.1974 - II C 39.72
Nebentätigkeiten eines Beamten - Begriff der Nebentätigkeit
Das Erfordernis größerer Differenzierung hat der Senat schon in seinen an das Bundesverfassungsgericht gerichteten Beschlüssen vom 19. März 1970 ... und vom 28. Januar 1971 - BVerwG II C 28.66 - zur Sprache gebracht.
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