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Rechtsprechung
   BFH, 17.06.1998 - II R 29/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3247
BFH, 17.06.1998 - II R 29/97 (https://dejure.org/1998,3247)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1998 - II R 29/97 (https://dejure.org/1998,3247)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - II R 29/97 (https://dejure.org/1998,3247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 3; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1 und 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Kapitallebensversicherungsvertrag - Bezugsberechtigung - Erbschaftsteuer - Steuerpflichtiger Erwerb - Nachlaßverbindlichkeiten - Vermögensvorteil - Vermögensrechtlicher Leistungsaustausch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.02.1989 - VIII R 303/84

    Keine Sanierungsabsicht bei Schulderlaß wegen eines besonderen Interesses an der …

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - II R 29/97
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) schützt die Beteiligten aber auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711, und vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100).
  • BFH, 19.09.1990 - X R 79/88

    Auf bis zuletzt nicht angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkt gestützte …

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - II R 29/97
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) schützt die Beteiligten aber auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711, und vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100).
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Hieraus konnte der Kläger berechtigterweise den Eindruck gewinnen, dass das Gericht seiner bis dahin nicht in Frage gestellten Auffassung zum Ansatz des Verlusts aus der Auflösung der R-GmbH im Veranlagungszeitraum 1986 folgen werde und lediglich bezüglich der Höhe dieses Verlusts weitere Unterlagen für erforderlich erachte (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185).
  • BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98

    Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG sowie aus § 93 Abs. 1 FGO, wonach der Vorsitzende in der mündlichen Verhandlung die Streitsache tatsächlich und rechtlich zu erörtern hat, folgt, daß die Beteiligten auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen bewahrt werden sollen (…sog. Verbot der Überraschungsentscheidung, vgl. BFH-Urteile vom 21. August 1997 V R 65/94, BFH/NV 1998, 971; vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185;… Beschlüsse vom 2. Dezember 1998 II B 60/98, BFH/NV 1999, 792;… vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 93 FGO Tz. 3, § 96 FGO Tz. 114).
  • BFH, 06.05.2005 - XI B 239/03

    Verhältnis Mitwirkungspflicht/Amtsermittlungspflicht

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) schützt die Beteiligten aber auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen (BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185).
  • BFH, 24.05.2007 - IV B 41/06

    Kein Vorliegen eines Liebhabereibetriebs, wenn Gewinn aus Land- und …

    Das FG verletzt deshalb das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185, …und vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 10a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.08.2004 - II B 69/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Darüber hinaus soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) die Beteiligten auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen schützen (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. November 2001 I B 124/00, BFH/NV 2002, 919; BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2007 - IV B 43/06

    Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Gestaltungsklage; Vorliegen …

    Das FG verletzt deshalb das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185, …und vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 10a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 45/01

    Recht auf Gehör

    Das FG verletzt deshalb das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185;… vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 10 a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2008 - IV B 89/07

    Überraschungsentscheidung - rechtliches Gehör - Willkürentscheidung

    Das FG verletzt deshalb das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185, …und vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 10a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2002 - VI B 174/01

    Isolierte Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; außerordentliche …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst die Möglichkeit, zu Tatsachen und Beweisergebnissen sowie zu rechtlichen Gesichtspunkten (Verbot der Überraschungsentscheidung) Stellung nehmen zu können (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185).
  • BFH, 25.08.1999 - X R 74/96

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) schützt die Beteiligten aber auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen (z.B. BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185; vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2006 - I B 166/05

    Verletzung des Rechts auf Gehör; unterbliebener Hinweis auf geänderte …

  • BFH, 13.02.2003 - IV B 139/01

    Anspruch auf rechtliches Gehör; NZB bei kumulativer Begr. der Vorentsch.; …

  • BFH, 16.05.2001 - I B 84/00

    Rückstellung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Pachtvertrag - Schwimmbadbetrieb - …

  • BFH, 14.05.2003 - X B 168/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

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