Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 25.01.2022 - II R 36/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26847
BFH, 25.01.2022 - II R 36/19 (https://dejure.org/2022,26847)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2022 - II R 36/19 (https://dejure.org/2022,26847)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - II R 36/19 (https://dejure.org/2022,26847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,26847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    BGB § 94 Abs 1 S 1, BGB § ... 94 Abs 1 S 2, BGB § 95 Abs 1 S 1, FGO § 90a, FGO § 118 Abs 2, FGO § 121 Abs 1, FGO § 135 Abs 2, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 2 Abs 1 S 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 17 Abs 2 Alt 2
    Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94 Abs 1 S 1 BGB, § 94 Abs 1 S 2 BGB, § 95 Abs 1 S 1 BGB, § 90a FGO, § 118 Abs 2 FGO
    Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

  • IWW

    § 94 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... (BGB), § 95 BGB, §§ 94, 95 BGB, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 17 Abs. 2 Alternative 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG), § 1 GrEStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, § 8 Abs. 1 GrEStG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG, § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 94 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 94 BGB, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer; Keine Berücksichtigung von Scheinbestandteilen; Gehölze als Scheinbestandteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

  • rechtsportal.de

    Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer; Keine Berücksichtigung von Scheinbestandteilen; Gehölze als Scheinbestandteile

  • datenbank.nwb.de

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Erwerb mehrerer Grundstücke - und das zuständige Finanzamt für die Grunderwerbsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen - und die Grunderwerbsteuer

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gehölze sind Scheinbestandteile, wenn bereits zum Zeitpunkt von Aussaat oder Pflanzung vorgesehen war, sie wieder von dem Grundstück zu entfernen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, BGB § 94, BGB § 95
    Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1 ; BGB § 94 ; BGB § 95

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 276, 234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10

    Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer …

    Auszug aus BFH, 25.01.2022 - II R 36/19
    Aufstehende Gehölze sind deshalb im Ausgangspunkt wesentliche Bestandteile des Grundstücks, gleich, ob sie durch Selbst- oder Fremdaussaat unmittelbar am Standort gewachsen oder anderweit vorgezogen und eingepflanzt worden sind (vgl. BGH-Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 45/10, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 852, Rz 14; BGH-Beschlüsse vom 17.03.2016 - V ZR 185/15, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport 2016, 587, Rz 4, und vom 26.11.2020 - V ZB 151/19, NJW 2021, 2121, Rz 8).

    Rn. 17 cc) Scheinbestandteile können aber auch vorliegen, wenn aufstehende Bäume forstwirtschaftlich genutzt, d.h. zur Holzproduktion gefällt werden sollen (vgl. BGH-Urteil in NJW 2011, 852, Rz 15, ohne dass dem --anders als das FA meint-- eine Beschränkung auf die Anzucht von Forstbäumen zum späteren Aufforsten an anderer Stelle zu entnehmen wäre;… Viskorf/Viskorf, GrEStG, 20. Aufl., § 2 Rz 41), sofern dies von Anfang an beabsichtigt war.

  • BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16

    Sonderrechtsfähigkeit einer Windkraftanlage: Verbindung mit einem Grundstück nur …

    Auszug aus BFH, 25.01.2022 - II R 36/19
    Dieser muss allerdings mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen sein (BGH-Urteil vom 07.04.2017 - V ZR 52/16, NJW 2017, 2099, Rz 7).
  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 46/05

    Berechnung des Schadens bei Schädigung von Bäumen

    Auszug aus BFH, 25.01.2022 - II R 36/19
    Rn. 18 dd) Aus dem BGH-Urteil vom 27.01.2006 - V ZR 46/05 (NJW 2006, 1424), auf das sich das FA beruft, folgt nichts anderes, weil es sich auf Bäume bezieht, die ersichtlich nicht in der Absicht gepflanzt worden waren, sie später wieder zu entfernen.
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund …

    Auszug aus BFH, 25.01.2022 - II R 36/19
    Einem vorübergehenden Zweck steht es weder entgegen, wenn die spätere Wiedertrennung erst nach langer Dauer zu erwarten ist (BGH-Urteil vom 16.11.1973 - V ZR 1/72, Monatsschrift für Deutsches Recht 1974, 298, unter II.B.) noch, wenn sie wegen der Art der eingefügten Sachen zwangsläufig zu deren Zerstörung führt (BGH-Urteil vom 22.12.1995 - V ZR 334/94, BGHZ 131, 368, NJW 1996, 916, unter II.1.a; BFH-Urteil vom 09.04.1997 - II R 95/94, BFHE 182, 373, BStBl II 1997, 452, unter II.4.; beide betreffend massiv errichtete Gebäude).
  • FG Düsseldorf, 16.05.2019 - 7 K 3217/18

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die …

    Auszug aus BFH, 25.01.2022 - II R 36/19
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16.05.2019 - 7 K 3217/18 GE wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 25.04.2018 - II R 50/15

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb durch eine zur …

    Auszug aus BFH, 25.01.2022 - II R 36/19
    Danach gehören zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) alle Leistungen des Erwerbers, die dieser nach den vertraglichen Vereinbarungen gewährt, um das Grundstück zu erwerben (BFH-Urteil vom 25.04.2018 - II R 50/15, BFHE 262, 169, BStBl II 2018, 602, Rz 13, m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZR 185/15

    Wohnungseigentumssache: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung …

    Auszug aus BFH, 25.01.2022 - II R 36/19
    Aufstehende Gehölze sind deshalb im Ausgangspunkt wesentliche Bestandteile des Grundstücks, gleich, ob sie durch Selbst- oder Fremdaussaat unmittelbar am Standort gewachsen oder anderweit vorgezogen und eingepflanzt worden sind (vgl. BGH-Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 45/10, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 852, Rz 14; BGH-Beschlüsse vom 17.03.2016 - V ZR 185/15, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport 2016, 587, Rz 4, und vom 26.11.2020 - V ZB 151/19, NJW 2021, 2121, Rz 8).
  • BGH, 26.11.2020 - V ZB 151/19

    Zuständigkeitsbestimmung in einer Wohnungseigentumssache: Prozessuales Vorgehen …

    Auszug aus BFH, 25.01.2022 - II R 36/19
    Aufstehende Gehölze sind deshalb im Ausgangspunkt wesentliche Bestandteile des Grundstücks, gleich, ob sie durch Selbst- oder Fremdaussaat unmittelbar am Standort gewachsen oder anderweit vorgezogen und eingepflanzt worden sind (vgl. BGH-Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 45/10, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 852, Rz 14; BGH-Beschlüsse vom 17.03.2016 - V ZR 185/15, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport 2016, 587, Rz 4, und vom 26.11.2020 - V ZB 151/19, NJW 2021, 2121, Rz 8).
  • BFH, 08.09.2010 - II R 28/09

    Sanierungsverpflichtung als Gegenleistung für eine Erbbaurechtsbestellung - …

    Auszug aus BFH, 25.01.2022 - II R 36/19
    Soweit sich ein Kaufvertrag auch auf Gegenstände bezieht, die kein Grundstück sind, gehören die hierauf entfallenden Teile des Kaufpreises nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage, denn es können nur solche Leistungsverpflichtungen des Erwerbers Gegenleistung sein, die er um des Grundstückserwerbs willen zu erbringen hat (BFH-Urteil vom 08.09.2010 - II R 28/09, BFHE 231, 244, BStBl II 2011, 227, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

    Auszug aus BFH, 25.01.2022 - II R 36/19
    Rn. 12 a) Grundstück im bürgerlichen Rechtssinne ist der räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts ohne Rücksicht auf die Art seiner Nutzung unter einer besonderen Nummer eingetragen ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19.12.1967 - V BLw 24/67, BGHZ 49, 145; BFH-Urteil vom 22.07.2010 - IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261, Rz 29;… Grüneberg/Herrler, Bürgerliches Gesetzbuch, 81. Aufl., Überbl v § 873 Rz 1, m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1967 - V BLw 24/67

    Grundstücksbegriff des Grundstücksverkehrsgesetzes

  • BFH, 09.04.1997 - II R 95/94

    Für die Frage, ob eine von einem Mieter hergestellte Bodenbefestigung (Parkplatz) …

  • BFH, 26.10.2006 - II R 32/05

    Keine mehrere grundbesitzende Personengesellschaften einbeziehende gesonderte …

  • OLG Brandenburg, 24.08.2021 - 5 W 74/21

    Gegenstandswert der notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages über Waldflächen

  • BFH, 14.08.1986 - IV R 341/84

    Keine Mitunternehmerschaft von Ehegatten in der Land- und Forstwirtschaft trotz …

  • BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Sicherung eines …

  • RG, 04.10.1922 - V 611/21

    Schädigung durch gewerbliche Anlage

  • BFH, 11.05.1966 - II 171/63
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2024 - 1 K 180/23

    Zur Einbeziehung von aufstehenden Bäumen in die Bemessungsgrundlage der …

    Er berief sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 25.01.2022 (II R 36/19) und eine dazu erschienene Veröffentlichung in der Zeitschrift UVR der Autoren Zugmaier/Siegel ((Keine) Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Waldflächen, UVR 2023, 61 ff. Für Zwecke der Aufteilung des Kaufpreises könne seines Erachtens auf eine Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 27.03.2014 zurückgegriffen werden, sodass sich die Grunderwerbsteuer um 60 % reduziere.

    Rn. 28 Aufstehende Gehölze sind daher im Ausgangspunkt grundsätzlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks, gleich, ob sie durch Selbst- oder Fremdaussaat unmittelbar am Standort gewachsen oder anderweit vorgezogen und eingepflanzt sind (BFH-Urteil vom 25.01.2022, II R 36/19, juris Rn. 13; vom 23.02.2022, II R 45/19, juris Rn. 12 jew. m. w. N.).

    Scheinbestandteile hat die Rechtsprechung für Verkaufspflanzen in Baumschulen (BFH-Urteil vom 14.08.1986, IV R 341/84, juris Rn. 13 m. w. N.), für Weihnachtsbaumpflanzen (BFH-Urteil vom 23.02.2022, II R 45/19, juris Rn. 16 ff.) und auch für Bäume angenommen, die forstwirtschaftlich genutzt werden sollen (BFH-Urteil vom 25.01.2022, II R 36/19, juris Rn. 17).

    Rn. 32 Anders als in dem Fall, den der BFH am 25.01.2022 (II R 36/19) entschieden hat, haben die Vertragsschließenden vorliegend in dem Kaufvertrag vom 15.05.2023 keine Kaufpreisaufteilung vorgenommen.

    Zudem kommt es für die Beantwortung der Frage, ob Bäume als Scheinbestandteile sonderrechtsfähig sind, nicht auf den Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses an, sondern nach der o. g. BFH-Rechtsprechung auf den Zeitpunkt der Anpflanzung der Bäume (BFH-Urteil vom 25.01.2022, II R 36/19, juris Rn. 13 ff.).

    Denn der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem Fall, den der BFH am 25.01.2022 (II R 36/19) entschieden hat, dadurch, dass der zivilrechtliche Verpflichtungsvertrag keine Regelung zu einer Kaufpreisaufteilung vorsieht und aufgrund des Alters der Bäume auch keine Erkenntnisse zu der Absicht des Anpflanzenden mehr zu gewinnen sind.

  • FG Münster, 14.11.2019 - 8 K 168/19

    Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

    Rn. 33 Die Revision war - auch im Hinblick auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 16.05.2019, a.a.O. und das dazu anhängige Revisionsverfahren (II R 36/19) - zur Fortbildung des Rechts zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
  • BFH, 04.06.2025 - II R 47/22

    Zahlung für Übernahme eines Ökokontos als Teil der grunderwerbsteuerrechtlichen …

    Die Auffassung, dass der auf Ökopunkte entfallende Teil des Kaufpreises nicht grunderwerbsteuerpflichtig sei, weil Ökopunkte der Sache nach vom Eigentum am Grundstück trennbar seien, decke sich mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu dem Erwerb von Grundstücken mit Weihnachtsbaumbepflanzung (Urteil vom 23.02.2022 - II R 45/19, BFHE 276, 239, BStBl II 2023, 721) und zum Erwerb von forstwirtschaftlich genutzten Waldflächen mit Eigenjagd (Urteil vom 25.01.2022 - II R 36/19, BFHE 276, 234, BStBl II 2023, 719).
  • FG Sachsen, 19.04.2023 - 5 K 388/21

    Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Grunderwerbsteuer; Antrags auf …

    Soweit sich eine Gegenleistung auch auf Gegenstände bezieht, die kein Grundstück sind, wie etwa auf Scheinbestandteile, so gehören die hierauf entfallenden Teile der Gegenleistung nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage (BFH, Urteil vom 25. Januar 2022 - II R 36/19, BFH/NV 2022, 1397 ), denn es können nur solche Leistungsverpflichtungen des Erwerbers Gegenleistung sein, die er um des Grundstückserwerbs im Sinne des bürgerlichen Rechts willen zu erbringen hat (BFH, Urteil vom 8. September 2010 - II R 28/09, BStBl II 2011, 227 ).
  • BFH - II R 23/24 (anhängig)

    Grunderwerbsteuer, Forstwirtschaft, Bemessungsgrundlage, Scheinbestandteil, …

    Ist der Wert der auf einem Grundstück stehenden Bäume auch dann aus der Bemessungsgrundlage auszuschließen, wenn --anders als in den BFH-Urteilen vom 25.01.2022 - II R 36/19 und vom 23.02.2022 - II R 45/19-- keine Aufteilung des Kaufpreises im Grundstückskaufvertrag erfolgt ist?Wer trägt in diesem Fall die objektive Feststellungslast dafür, dass bereits im Zeitpunkt von Aussaat oder Pflanzung die Absicht bestand, die Gehölze (Forstpflanzen) später wieder zu entnehmen?.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht