Rechtsprechung
| BFH, 28.03.2012 - II R 37/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen
- openjur.de
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen
- Bundesfinanzhof
BewG § 33, BewG § 68, BewG § 138, BewG § 140, BewG § 141 Abs 1, BewG § 143 Abs 3, BewG § 146 Abs 5, GG Art 3 Abs 1
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen - rechtsinformationen.bund.de
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 BewG 1991, § 68 BewG 1991, § 138 BewG 1991, § 140 BewG 1991, § 141 Abs 1 BewG 1991
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs
- datenbank.nwb.de
Zuordnung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs zum Grundvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs
- buchstelle-lage.de (Kurzinformation)
Bewertung der Hofstelle eines verpachteten Betriebes
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.01.2010 - 1 K 427/06
- BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BFH, 09.04.2008 - II R 24/06
Nutzungsüberlassung eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum …
Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
Rn. 10 b) Zu der Frage, ob einzelne Wirtschaftsgüter am maßgeblichen Stichtag dauernd dazu bestimmt sind, einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen, enthält R 125 Abs. 4 der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 in Anlehnung an Abschn. 1.01 Abs. 3 der Richtlinien für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zutreffende Erläuterungen (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2008 II R 24/06, BFHE 220, 508, BStBl II 2008, 951). - BFH, 16.02.2011 - II R 1/10
Umgebauter Geländewagen als Zugmaschine i. S. des KraftStG
Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
Auf die vom Kläger erhobene Verfahrensrüge, das FG habe zu Unrecht festgestellt, K habe die Hofstelle ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt, braucht danach nicht eingegangen zu werden (BFH-Urteil vom 16. Februar 2011 II R 1/10, BFH/NV 2011, 1021, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 12.05.2005 - 11 K 3773/04
Landwirtschaftlicher Betrieb; Bewertung; Bauland; Vorrang des Grundvermögens; …
Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
Leerstehende, früher land- und forstwirtschaftlich genutzte Wirtschaftsgebäude verlieren mit der Einstellung der aktiven Bewirtschaftung des Betriebs und der nicht langfristigen Verpachtung der Ländereien regelmäßig nicht ihre land- und forstwirtschaftliche Zweckbestimmung i.S. des § 33 Abs. 1 Satz 1 BewG (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2005 11 K 3773/04 BG, EFG 2005, 1164;… Bruschke in Gürsching/ Stenger, a.a.O., § 33 BewG Rz 67).
- BFH, 09.08.1989 - II R 116/86
Kleingartenland ist in der Regel wegen des weitgehenden Pachtschutzes als land- …
Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
Während § 68 Abs. 1 BewG das Grundvermögen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen negativ im Sinne eines Vorranges des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens abgrenzt, ordnet § 33 BewG positiv an, welche Wirtschaftsgüter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1989 II R 116/86, BFHE 158, 90, BStBl II 1989, 870). - FG Niedersachsen, 08.01.2010 - 1 K 427/06
Ausschließlicher Wohnzweck einer Hofstelle nach Aufgabe der Landwirtschaft; …
Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1772 veröffentlicht. - BFH, 12.12.1975 - III R 51/74
Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz - Hof - Wirtschaftliche …
Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
Rn. 12 Werden der land- und forstwirtschaftliche Betrieb eingestellt und die Ländereien verpachtet, endet grundsätzlich die Zugehörigkeit der Wohnung des (früheren) Betriebsinhabers zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1975 III R 51/74, BFHE 118, 71, BStBl II 1976, 281; Bruschke in Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, § 33 BewG Rz 66 f.). - BFH, 09.11.1994 - II R 89/91
Anbau als land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Auszug aus BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
In diesem Fall ist eine Zusammenfassung von Wohnung und Wirtschaftsteil zu einer wirtschaftlichen Einheit nicht möglich, weil beide Gebäudeteile nicht derselben Vermögensart angehören (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1994 II R 89/91, BFH/NV 1995, 495).
- BFH, 25.11.2020 - II R 9/19
Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer: …
Die andere Frage, ob auch der Eigentümer des nießbrauchbelasteten Betriebs seinerseits (noch) einen bewertungsrechtlichen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innehat (vgl. dazu noch BFH-Urteil vom 28.03.2012 - II R 37/10, BFH/NV 2012, 1416, Rz 14: "möglicherweise noch bestehenden ...", aber nunmehr BFH-Urteil in BFHE 265, 82, BStBl II 2019, 660, Rz 18: "ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten)"), ist im Rechtsstreit der Klägerin nicht erheblich. - BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser …
In diesem Falle wäre die Zusammenfassung mit land- und forstwirtschaftlichem Vermögen zu einer wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 BewG nicht mehr möglich, da die wirtschaftliche Einheit dieselbe Vermögensart voraussetzt (…BFH-Urteil vom 14.12.1994 - II R 121/91, BFH/NV 1995, 583, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 28.03.2012 - II R 37/10, BFH/NV 2012, 1416, Rz 13). - FG Münster, 06.10.2021 - 3 K 1895/18
Miterfassung des Besatzkapitals bei der Feststellung des Grundbesitzwertes eines …
Rn. 37 Zum einen verändern weder Flächen noch andere Wirtschaftsgüter ihre Qualität als land- und forstwirtschaftliches Vermögen, solange sie keine andere Zweckbestimmung erhalten (vgl. BFH, Urteil vom 28.03.2012 II R 37/10, BFH/NV 2012, 1416 m. w. N. zu § 33 BewG (in der Sache deckungsgleich mit § 158 BewG); FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2005 11 K 3773/04 BG, EFG 2005, 1164). - FG Hessen, 24.09.2013 - 3 K 708/08
Kein Ansatz unterschiedlicher Bodenrichtwerte - Kein Nachweis eines geringeren …
Leer stehende, früher land- und forstwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäude verlieren mit der Einstellung der aktiven Bewirtschaftung des Betriebs und der Verpachtung der Ländereien regelmäßig nicht ihre land- und forstwirtschaftliche Zweckbestimmung (vgl. BFH-Urteil vom 28.03.2012 II R 37/10, BFH/NV 2012, 1416). - FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 2926/10
Inhaltsadressat eines Einheitswertbescheides für eine Erbengemeinschaft
Im Übrigen habe der BFH mit Urteil vom 28.03.2012, II R 37/10, entschieden, dass im Zeitpunkt der Einstellung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes die Zugehörigkeit der Wohnung des früheren Betriebsinhabers zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ende.
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