Rechtsprechung
| BFH, 30.08.2017 - II R 46/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
AO § 162 Abs 1, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, AO § 119 Abs 1, AO § 157 Abs 1, AO § 125 Abs 1, AO § 90 Abs 1, ErbStG § 30 Abs 1, ErbStG § 30 Abs 2, ErbStG § 31 Abs 1, ErbStG § 31 Abs 2
Verzicht auf Vergütungsersatzanspruch als freigebige Zuwendung - Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Bescheid
- rechtsinformationen.bund.de
Verzicht auf Vergütungsersatzanspruch als freigebige Zuwendung - Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Bescheid
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 162 Abs 1 AO, § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 119 Abs 1 AO, § 157 Abs 1 AO, § 125 Abs 1 AO
Verzicht auf Vergütungsersatzanspruch als freigebige Zuwendung - Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Bescheid - IWW
- Wolters Kluwer
Schenkungsteuerpflicht der Überlassung eines angestellten und entlohnten Arbeitnehmers eines Dritten an einen Fußballverein
- Betriebs-Berater
Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 162 Abs. 1; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Bestimmtheit von Schenkungsteuerbescheiden in Schätzfällen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 162 Abs. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Schenkungsteuerpflicht der Überlassung eines angestellten und entlohnten Arbeitnehmers eines Dritten an einen Fußballverein - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Arbeitnehmerüberlassung: Sponsor schenkt Fußballverein Spieler
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zusammenfassung mehrerer Schenkungsteuerfälle in einem Bescheid
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freigebige Zuwendung an Fußballverein - durch eine Spielerüberlassung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Spielerüberlassung kann als freigebige Zuwendung an Fußballverein Schenkungsteuer auslösen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sponsor finanziert Fußballspieler - Überlässt ein Sponsor Spieler kostenlos einem Fußballverein, muss der Verein dafür Schenkungssteuer zahlen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmerüberlassung als schenkungssteuerpflichtige freigebige Zuwendung?
- haerlein.de (Kurzinformation)
Vereinsvorstände sollten wissen, dass ein Verein, beispielsweise ein Fußballverein, schenkungssteuerpflichtig werden kann, wenn
- pwc.de (Kurzinformation)
Schenkungsteuer: Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Schenkungsteuer bei Scheinanstellung von Fußballspielern und Überlassung an Verein
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 18.03.2015 - 3 K 174/14
- BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
- BVerfG, 19.06.2019 - 1 BvR 1599/18
Papierfundstellen
- BFHE 259, 370
- NJW 2018, 813
- NZA 2018, 158
- BB 2017, 2837
- BB 2017, 2981
- BStBl II 2019, 38
- SpuRt 2018, 41
- NZA-RR 2018, 109
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (20)
- BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines …
Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
Schließlich war auch die Aufstellung einer attraktiven Mannschaft nicht als Gegenleistung des Klägers an die C-Gruppe im Rahmen der Überlassung der Aktiven anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2007 II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II.5.d).Rn. 43 aa) Dieser erfordert, dass der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende Gegenleistung zu erhalten (BFH-Urteil in BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II.8.).
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
Rn. 24 b) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Teilrechtsfähigkeit der GbR (z.B. BGH-Urteil vom 29. Januar 2001 II ZR 331/00, BGHZ 146, 341) rechtfertigt es nicht, bei einer Zuwendung von einer KG diese schenkungsteuerrechtlich als Zuwendende anzusehen.Das Urteil des BGH in BGHZ 146, 341 hat daher für die Rechtslage, die dem BFH-Urteil in BFHE 186, 147, BStBl II 1998, 630 zugrunde lag und die der BFH in seinem Urteil in BFHE 257, 363, BStBl II 2017, 653, 856 für die Erwerberseite bestätigt hat, keine Änderungen gebracht.
- BFH, 22.02.2017 - II R 52/14
Keine Steuerbefreiung für eine Anteilsvereinigung aufgrund Einbringung …
Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
Rn. 23 Für eine Schenkung "an" eine Gesamthandsgemeinschaft hat der BFH mit Urteil vom 22. Februar 2017 II R 52/14 (BFHE 257, 363, BStBl II 2017, 653, 856, Rz 19) die Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 14. September 1994 II R 95/92, BFHE 176, 44, BStBl II 1995, 81), dass für die Schenkungsteuer die Gesamthänder vermögensmäßig als bereichert anzusehen sind, bestätigt.Das Urteil des BGH in BGHZ 146, 341 hat daher für die Rechtslage, die dem BFH-Urteil in BFHE 186, 147, BStBl II 1998, 630 zugrunde lag und die der BFH in seinem Urteil in BFHE 257, 363, BStBl II 2017, 653, 856 für die Erwerberseite bestätigt hat, keine Änderungen gebracht.
- BFH, 15.07.1998 - II R 82/96
Schenkungen einer Personengesellschaft an ihren Gesellschafter
Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
Rn. 22 a) Bei einem schenkweisen Erwerb von einer Gesamthandsgemeinschaft ist schenkungsteuerrechtlich der Bedachte auf Kosten der Gesamthänder --und nicht der Gesamthand-- bereichert (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1998 II R 82/96, BFHE 186, 147, BStBl II 1998, 630, unter II.1.b).Das Urteil des BGH in BGHZ 146, 341 hat daher für die Rechtslage, die dem BFH-Urteil in BFHE 186, 147, BStBl II 1998, 630 zugrunde lag und die der BFH in seinem Urteil in BFHE 257, 363, BStBl II 2017, 653, 856 für die Erwerberseite bestätigt hat, keine Änderungen gebracht.
- FG Niedersachsen, 18.03.2015 - 3 K 174/14
Steuerliche Einordnung der Zahlung von Gehältern an Spieler und Trainer durch ein …
Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. März 2015 3 K 174/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 10 Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1096 veröffentlicht.
- BFH, 06.06.2007 - II R 17/06
Inhaltliche Bestimmtheit von Steuerbescheiden, die mehrere freigebige Zuwendungen …
Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
Als der für die Steuerentstehung maßgebliche Ausführungszeitpunkt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) ist in diesen Fällen das Ende des im Bescheid angegebenen Zeitraums für die Einzelzuwendungen anzusehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 2007 II R 17/06, BFHE 217, 398, BStBl II 2008, 46, unter II.1.a).Zeigen sie den Erwerb dem FA nicht an (§ 30 Abs. 1 und 2 ErbStG), machen sie auch keine entsprechenden Angaben im Rahmen der von ihnen angeforderten Steuererklärungen (§ 31 Abs. 1 und 2 ErbStG) und lässt sich der Zeitpunkt der einzelnen Zuwendungen durch das Finanzamt auch im Rahmen seiner Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 88 AO) nicht ermitteln, kann sich das Finanzamt ausnahmsweise damit begnügen, die Steuer unter Angabe des mutmaßlichen Zeitraums der Zuwendungen zusammenfassend festzusetzen, und dabei unterstellen, dass die Zuwendungen spätestens am Ende des angegebenen Zeitraums bewirkt wurden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 217, 398, BStBl II 2008, 46, unter II.1.a).
- BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen
Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
Rn. 33 (1) Eine Arbeitnehmerüberlassung ist gegeben, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) einen bei ihm angestellten Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) zur Verfügung stellt, den dieser nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie einen eigenen Arbeitnehmer einsetzt (vgl. z.B. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 18. Januar 2012 7 AZR 723/10, Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes --AÜG-- Nr. 14, Rz 26; BGH-Urteil vom 16. April 2014 1 StR 516/13, Neue Juristische Wochenschrift 2014, 1975, Rz 27). - BFH, 27.11.2013 - II R 25/12
Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft …
Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
Für die zutreffende --irrtumsausschließende-- Vorstellung des Zuwendenden von dem Begriff der (Un-)Entgeltlichkeit genügt es, wenn er dessen rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt "nach Laienart" zutreffend erfasst ("Parallelwertung in der Laiensphäre"); eine exakte juristische Subsumtion ist nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366, unter II.2.a, und vom 27. November 2013 II R 25/12, BFH/NV 2014, 537, Rz 11). - BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86
Begriff der Schenkung oder Ausstattung
Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
Hat nämlich derjenige, der die Arbeit geleistet hat, einen Vergütungsanspruch erlangt, so kann die Vermögensverschiebung darin gesehen werden, dass der Arbeitnehmer auf die Geltendmachung des Vergütungsanspruches gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet (vgl. BGH-Urteil vom 1. Juli 1987 IVb ZR 70/86, BGHZ 101, 229, unter 2.). - BFH, 02.03.1994 - II R 59/92
Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )
Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
Für die zutreffende --irrtumsausschließende-- Vorstellung des Zuwendenden von dem Begriff der (Un-)Entgeltlichkeit genügt es, wenn er dessen rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt "nach Laienart" zutreffend erfasst ("Parallelwertung in der Laiensphäre"); eine exakte juristische Subsumtion ist nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366, unter II.2.a, …und vom 27. November 2013 II R 25/12, BFH/NV 2014, 537, Rz 11). - BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers
- BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10
Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im …
- BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11
Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und …
- BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13
Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff: Abgrenzung von der …
- BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94
Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren
- BGH, 17.01.1984 - VI ZR 187/82
Ansprüche des Arbeitnehmerüberlassers bei Formnichtigkeit der geschlossenen …
- BFH, 29.06.2016 - II R 41/14
Freigebige Zuwendung bei der Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten
- BFH, 18.07.2013 - II R 37/11
Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung …
- BFH, 27.10.2010 - II R 37/09
Steuerfreiheit von Zuwendungen unter Lebenden bezüglich …
- BFH, 14.09.1994 - II R 95/92
Bei Vermögensübergang durch Erbanfall oder Schenkung auf eine …
- BFH, 05.02.2020 - II R 9/17
Schenkungsteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG
Erforderlich ist eine Vermögensverschiebung, d.h. eine Vermögensminderung auf der Seite des Zuwendenden und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Bedachten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.08.2017 - II R 46/15, BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 29).Soweit der BFH in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, der Bedachte einer Schenkung sei ausschließlich nach Zivilrecht zu bestimmen (vgl. BFH-Urteile vom 09.12.2009 - II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, unter II.1.a. aa; vom 18.07.2013 - II R 37/11, BFHE 242, 158, BStBl II 2013, 934, Rz 12; in BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 29, und vom 13.09.2017 - II R 54/15, BFHE 260, 181, BStBl II 2018, 292, Rz 13), hält er hieran zumindest für die Beteiligung einer Personengesellschaft an einer Schenkung nicht fest.
Insoweit hat sich an der Rechtslage, die dem Urteil in BFHE 176, 44, BStBl II 1995, 81 zugrunde lag und die der BFH in BFHE 257, 363, BStBl II 2017, 653 bestätigt hat, nichts geändert (vgl. BFH-Urteil in BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 24).
- FG Hamburg, 12.06.2018 - 3 K 77/17
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer …
Rn. 30 I. Es kann dahingestellt bleiben, ob der angefochtene Schenkungsteuerbescheid den verwirklichten Steuertatbestand hinreichend konkret bezeichnet (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30.08.2017 II R 46/15, BFHE 259, 370, BFH/NV 2018, 125).Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Sicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung objektiv unentgeltlich ist, und in subjektiver Hinsicht den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit (BFH-Urteile vom 30.08.2017 II R 46/15, BFHE 259, 370, BFH/NV 2018, 125; vom 23.06.2015 II R 52/13, BFHE 250, 215, BStBl II 2015, 960; vom 27.08.2014 II R 43/12, BFHE 246, 506, BStBl II 2015, 241).
Wurde - wie hier - nicht ein eigentlich entgeltlicher Vertrag tatsächlich unentgeltlich durchgeführt und dadurch tatsächlich auf ein Entgelt bzw. Wertersatz verzichtet (vgl. BFH-Urteil vom 30.08.2017 II R 46/15, BFHE 259, 370), sondern im Valutaverhältnis eines Vertrags zugunsten Dritter auf Grundlage einer Gefälligkeit eine Reiseleistung von vornherein unentgeltlich verschafft, entsteht ohne die tatsächliche Ersparnis von Aufwendungen kein Wertersatzanspruch, auf den verzichtet werden könnte.
Die Rechtsprechung geht dann von dem Bestehen eines quasi-entgeltlichen Verhältnisses aus, in dem ein angemessener Ausgleichsanspruch besteht (vgl. BFH-Urteil vom 30.08.2017 II R 46/15, BFHE 259, 370, BFH/NV 2018, 125).
- BFH, 16.09.2020 - II R 24/18
Zuwendungsgegenstand bei mehrmonatiger Reise mit zugebuchten Leistungen
Rn. 19 a) Mehrere Steuerfälle erfordern entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder --bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück-- die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid zugrunde liegen, sowie eine gesonderte Steuerfestsetzung für jeden einzelnen Lebenssachverhalt (Steuerfall) (BFH-Urteile vom 30.08.2017 - II R 46/15, BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 17, und vom 06.11.2019 - II R 34/16, BFHE 267, 440, BStBl II 2020, 465, Rz 18).Es ist deshalb grundsätzlich unzulässig, bei mehreren Lebenssachverhalten die verschiedenen Steuerschulden desselben Steuerschuldners in einem Betrag unaufgegliedert zusammenzufassen (BFH-Urteile vom 07.12.2016 - II R 21/14, BFHE 256, 381, BStBl II 2018, 196, Rz 26, m.w.N., und in BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 17).
In diesem Falle genügt die Angabe des mutmaßlichen Zeitraums, in dem diese Zuwendungen vorgenommen wurden, und eines einheitlichen (Schätz-)Betrags nach § 162 AO (vgl. BFH-Urteile vom 06.06.2007 - II R 17/06, BFHE 217, 398, BStBl II 2008, 46, unter II.1.a, und in BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 18).
Rn. 25 e) Die fehlende Angabe der besteuerten einzelnen Lebenssachverhalte oder die unzulässige unaufgegliederte Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Bescheid führt grundsätzlich zur Nichtigkeit eines solchen Bescheids nach § 125 Abs. 1 AO (BFH-Urteile in BFHE 228, 177, BStBl II 2010, 463, Rz 18, m.w.N.;… in BFH/NV 2014, 716, Rz 30; in BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 17, und in BFHE 267, 440, BStBl II 2020, 465, Rz 18, m.w.N.).
- BFH, 03.07.2019 - II R 6/16
Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Unterstützungsleistung unterliegt nicht …
Der subjektive Tatbestand ist erfüllt, wenn der Zuwendende den rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt der Unentgeltlichkeit "nach Laienart" zutreffend erfasst ("Parallelwertung in der Laiensphäre"); eine exakte juristische Subsumtion ist nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 30.08.2017 - II R 46/15, BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 43). - BFH, 06.11.2019 - II R 34/16
Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen - Schenkung eines …
Die fehlende Angabe der besteuerten einzelnen Lebenssachverhalte führt zur Nichtigkeit eines solchen Bescheids nach § 125 Abs. 1 AO (vgl. BFH-Urteil vom 30.08.2017 - II R 46/15, BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 16, 17). - FG Nürnberg, 14.03.2024 - 4 K 263/22
Verschenken von GmbH-Anteilen an Mitunternehmer
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass bei einem schenkweisen Erwerb von einer Gesamthandsgemeinschaft der Beschenkte auf Kosten der Gesamthänder und nicht der Gesamthand bereichert sei (BFH-Urteile vom 15.07.1998 II R 82/96, BStBl II 1998, 630 und vom 30.08.2017 II R 46/15, BStBl II 2019, 38).Zur Begründung führte es aus, der Schenker der GmbH-Anteile sei A, da bei einer Gesamthandsgemeinschaft im Rahmen der Schenkungsteuer die Gesamthänder als vermögensmäßig entreichert anzusehen seien (BFH-Urteil vom 30.08.2017 II R 46/15).
Abweichend vom BFH-Urteil vom 30.08.2017 (II R 46/15, BStBl II 2019, 38) solle die KG wie zivilrechtlich als eigene Rechtsträgerin gesehen werden und nicht als transparent, da das Zuwendungsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem durch die Übertragung des dinglichen Eigentums zu bestimmen sei (…BFH-Urteil vom 28.10.2009 II R 32/08, BFH/NV 2010, 893).
Zuwendende sind in diesen Fällen die durch die Zuwendung allein vermögensmäßig entreicherten Gesamthänder (BFH-Urteile vom 15.07.1998 II R 82/96, BStBl II 1998, 630 und vom 30.08.2017 II R 46/15, BStBl II 2019, 38).
Daher sind die Gesamthänder vermögensmäßig entreichert (BFH-Urteile vom 30.08.2017 II R 46/15, BStBl II 2019, 38; vom 15.07.1998, BStBl II 1998, 630; und vom 14.09.1994 II R 95/92, BStBl II 1995, 81).
- BFH, 22.08.2018 - II R 51/15
Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. …
Erforderlich hierfür ist eine Vermögensverschiebung, d.h. eine Vermögensminderung auf der Seite des Zuwendenden und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Zuwendungsempfängers (BFH-Urteil vom 30. August 2017 II R 46/15, BFHE 259, 370, Rz 29). - FG Münster, 12.01.2017 - 3 K 518/15
Vorliegen einer freigebigen Zuwendung an die Mitgesellschafter bei der Einlage …
Hierauf weist auch das Niedersächsische Finanzgericht in seinem Urteil vom 18.03.2015 (3 K 174/14, EFG 2016, Revision beim BFH anhängig unter II R 46/15) hin. - BFH, 28.01.2026 - II R 27/22
Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter …
Rn. 14 aa) Der Gegenstand der Schenkung richtet sich nach bürgerlichem Recht (…z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.09.2013 - II R 63/11, BFH/NV 2014, 349, Rz 11; vom 30.08.2017 - II R 46/15, BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 29).Ob eine Bereicherung des Empfängers vorliegt und welche Personen als Zuwendender und als Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt sind, bestimmt sich grundsätzlich nach der Zivilrechtslage (BFH-Urteile vom 18.07.2013 - II R 37/11, BFHE 242, 158, BStBl II 2013, 934, Rz 12; vom 30.08.2017 - II R 46/15, BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 29).
Erforderlich ist eine Vermögensverschiebung, das heißt eine Vermögensminderung auf der Seite des Zuwendenden und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Bedachten (vgl. BFH-Urteile vom 29.06.2016 - II R 41/14, BFHE 254, 64, BStBl II 2016, 865, Rz 9; vom 30.08.2017 - II R 46/15, BFHE 259, 370, BStBl II 2019, 38, Rz 29).
- FG Niedersachsen, 18.03.2015 - 3 K 174/14
Steuerliche Einordnung der Zahlung von Gehältern an Spieler und Trainer durch ein …
Revision eingelegt - BFH-Az.: II R 46/15. - BFH, 09.04.2025 - II R 48/21
Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
- BFH, 17.11.2021 - II R 21/20
Schenkungsteuer bei Amortisation von Geschäftsanteilen
- BFH, 19.06.2024 - II R 40/21
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung
- BFH, 17.07.2019 - II B 30/18
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
- FG Bremen, 09.08.2021 - 2 K 77/21
Zugehörigkeit von Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche zur …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2021 - 4 K 1274/20
Freigebige Zuwendung zwischen Gesellschaftern einer Personengesellschaft nach …
- FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 136/19
Ehevertrag und Schenkungsteuer
- FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2020 - 4 K 1417/19
Kettenschenkung im Schenkungsteuerrecht
- FG Baden-Württemberg, 24.06.2020 - 7 K 2351/17
Voraussetzungen einer gemischten Schenkung an Mitgesellschafter durch gegen …
- BFH, 17.07.2019 - II B 31/18
Verstoß gegen den Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren
- BFH, 19.06.2024 - II R 41/21
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.06.2024 II R 40/21 - Forderungsverzicht …
- FG Niedersachsen, 05.05.2026 - 7 K 129/23
Einbringung; herrschendes Unternehmen; Abtretung; Anwachsung; Nachbehaltensfrist; …
- FG Baden-Württemberg, 24.06.2020 - 7 K 2352/17
Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24.06.2020 7 …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 5 MB 1/21
Festsetzungsverjährung bei Spielgerätesteuern
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