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Rechtsprechung
   BFH, 20.06.2007 - II R 66/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8669
BFH, 20.06.2007 - II R 66/06 (https://dejure.org/2007,8669)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2007 - II R 66/06 (https://dejure.org/2007,8669)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - II R 66/06 (https://dejure.org/2007,8669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Judicialis

    AO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; AO § ... 153 Abs. 1 Satz 2; ; AO § 169; ; AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AO § 169 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 171 Abs. 5; ; AO § 173; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 393 Abs. 1 Satz 1; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Keine Reduzierung des Beweismaßes bei Steuerhinterziehung; Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung durch Transfer von Kapitalvermögen ins Ausland; Beweislast für steueranspruchsbegründende Tatsachen im finanzgerichtlichen Verfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbenhaftung - Steuerhinterziehung durch Erblasser - Frage nach der Beweislast

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 173 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1
    Beweislast; Feststellungslast; Mitwirkung; Nachlassverbindlichkeit; Neue Tatsache; Steuerhinterziehung; Steuerschuld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der …

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - II R 66/06
    Wie nunmehr mit Urteil des BFH vom 7. November 2006 VIII R 81/04 (BStBl II 2007, 364) entschieden wurde, sind die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung dem Grunde nach auch bei einer Verletzung von Mitwirkungspflichten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen.

    Lediglich die Schätzung der Höhe hinterzogener Steuern ist mit einer Einschränkung bezüglich des Schätzungsrahmens möglich (so BFH in BStBl II 2007, 364, m.w.N. auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung - …

    Auszug aus BFH, 20.06.2007 - II R 66/06
    Die dafür erforderlichen Feststellungen sind zwar nicht nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, sondern nach denjenigen der AO und FGO zu treffen (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570, unter C. I. 2. a); der Grundsatz "in dubio pro reo" ist jedoch auch im Besteuerungs- und Finanzgerichtsverfahren zu beachten (o.a. Beschluss des Großen Senats unter C. II. 1.).
  • BFH, 15.01.2013 - VIII R 22/10

    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der …

    Rn. 28 (1) Zum einen gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass, wer Kapital anonym ins Ausland verbringt, auch in der Steuererklärung unrichtige Angaben hinsichtlich der daraus erzielten Erträge macht (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057).
  • FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11

    Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs. …

    Rn. 250 b) Ausgehend von diesen Grundsätzen konnte das Gericht bereits die objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung bzw. einer leichtfertigen Steuerverkürzung, d.h. eines der Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO, nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11

    Verkauf von Aktien - Treuhandverhältnis - Feststellung der Voraussetzungen einer …

    Das FG hat die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung, d.h. eines der Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen (BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057).
  • FG Nürnberg, 29.04.2025 - 2 K 727/18

    Unangemessene Benachteiligung, Hinterziehungszinsen, Steuerstrafverfahren, …

    Da die Prostitutionsumsätze dem Grunde nach mit der unverminderten (vgl. BFH-Beschluss vom 05.03.1979 - GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570;… BFH-Urteil vom 20.10.2016 - V R 36/14, BFH/NV 2017, 327, Rn. 19) für das Arrestverfahren erforderlichen (siehe unter III.) Wahrscheinlichkeit gegeben sind, kann der Senat sie der Höhe nach schätzen, auch soweit eine Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO; dazu näher unter 4.) in Rede steht (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2006 - VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364, unter II.1.a); vom 20.06.2007 - II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057, unter II.1.d); vom 03.12.2019 - VIII R 23/16, HFR 2020, 1016, Rn. 16; vom 03.12.2019 - X R 5/18, BFH/NV 2020, 698, Rn. 96).

    Mit dem Ansatz von durchgängig 24 Prostituierten nimmt der Senat zugunsten des Klägers einen geringfügigen Abschlag vor, um Abstand zum oberen Rand des Schätzungsrahmens zu wahren (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2006 - VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364, unter II.1.a); vom 20.06.2007 - II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057, unter II.1.d); vom 03.12.2019 - VIII R 23/16, HFR 2020, 1016, Rn. 16; vom 03.12.2019 - X R 5/18, BFH/NV 2020, 698, Rn. 96).

  • FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10

    Sonstige Bezüge, Scheinverträge, verschwiegene Einnahmen, Steuerhinterziehung, …

    D.h. das Finanzgericht muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon überzeugt sein, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 20.06.2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057;… BFH-Beschluss vom 19.01.2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709).
  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung …

    Das Finanzgericht (FG) weicht weder ausdrücklich noch --wie die Klägerin behauptet-- unausgesprochen von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 20. Juni 2007 II R 66/06 (BFH/NV 2007, 2057) ab, wonach die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung auch bei einer Verletzung von Mitwirkungspflichten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen und bei nichtbehebbaren Zweifeln die Feststellung einer Steuerhinterziehung mittels reduzierten Beweismaßes nicht zulässig ist.
  • BFH, 20.06.2012 - X B 1/12

    Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht bei Rüge des …

    Rn. 5 a) Die von der Klägerin gerügte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den BFH-Urteilen vom 7. November 2006 VIII R 81/04 (BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364), und vom 20. Juni 2007 II R 66/06 (BFH/NV 2007, 2057) liegt nicht vor und kann daher die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht rechtfertigen.
  • FG Hamburg, 20.06.2013 - 3 V 69/13

    Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Überweisung angeblicher …

    Bei nicht behebbaren Zweifeln ist die Feststellung einer Steuerhinterziehung mittels reduzierten Beweismaßes nicht zulässig (BFH-Urteil vom 20.06.2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057).

    Die Überzeugung, ein Steuerpflichtiger habe Steuern hinterzogen, darf daher nicht (auch) auf eine verweigerte Mitwirkung seinerseits gestützt werden (BFH-Urteil vom 20.06.2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057).

  • BFH, 04.07.2008 - II B 66/07

    Feststellung einer Steuerhinterziehung durch FA und FG - Darlegung der …

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids etwa im Hinblick auf die Festsetzungsverjährung entscheidungserhebliche Frage, ob Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vorliegt (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO), von den Finanzbehörden und den Steuergerichten eigenständig nach den Vorschriften der AO und der FGO zu entscheiden ist (grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570; vgl. ferner z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216; vom 19. März 1998 V R 54/97, BFHE 185, 351, BStBl II 1998, 466; vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364, und vom 20. Juni 2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057).
  • BFH, 28.01.2008 - V B 63/07

    Verstoß gegen bindende Wirkung der zurückverweisenden Entscheidung des BFH als …

    Können die für diese Beurteilung erforderlichen Tatsachen nicht festgestellt werden, geht dies nach den Regeln über die Feststellungslast (objektive Beweislast) zu Lasten des FA, da es sich um steuererhöhende Tatsachen handelt (…BFH-Urteile vom 2. März 2006 II R 57/04, BFH/NV 2006, 1480, unter II. 6., m.w.N., und vom 20. Juni 2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 154, 159; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz 83, 85).
  • BFH, 03.12.2008 - VIII B 54/07

    Grundsätzliche Bedeutung von Fragen zu einem aus § 30a AO folgenden …

  • FG München, 08.04.2014 - 5 V 3539/13

    Festsetzungsverjährung, Ermittlungspflicht des FA, Mietverträge unter nahen …

  • FG Münster, 29.06.2011 - 4 K 258/08

    Expedientenrabatte für Reiseverkehrskaufleute Arbeitslohn

  • FG Münster, 23.04.2008 - 12 K 6282/04

    Änderbarkeit der Einkommensteuer-Festsetzungen im Nachhinein; Steuerpflicht …

  • FG Düsseldorf, 20.08.2009 - 12 K 4843/08

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Steuerrückstände wegen angeblicher …

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