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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,87
BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64 (https://dejure.org/1967,87)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1967 - II ZR 157/64 (https://dejure.org/1967,87)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1967 - II ZR 157/64 (https://dejure.org/1967,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Genehmigung eines Vertrags - Nachträgliche Zustimmung - Schwebende Unwirksamkeit - Auslegungsbedürftige Äußerungen - Ausdrückliche Zustimmung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Folgen einer fehlerhaften Bestellung, Nichtigkeit von Aufsichtsratswahlen nach § 250 AktG analog, Unwirksamkeit der Stimmenabgabe und Unwirksamkeit des Beschlusses bei Ursächlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 182
    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 341
  • NJW 1967, 1711
  • MDR 1967, 739
  • WM 1967, 603
  • DB 1967, 1032
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
    Ohne ausdrücklichen Aufsichtsratsbeschluß ist eine erneute Bestellung ausgeschlossen (BGHZ 10, 187, 194; 41, 282, 285/86).

    Denn wer zwar ohne wirksamen Anstellungsvertrag, aber mit Wissen des Aufsichtsrats als Vorstandsmitglied tätig wird, ist für die Dauer der Beschäftigung so zu behandeln, als sei der Vertrag wirksam (BGHZ 41, 282).

  • BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53

    Entlassung eines Vorstandsmitgliedes

    Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
    Es hat in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Senats vom 24. Februar 1954 - II ZR 63/53 - (BGHZ 12, 327, 330 ff) den Standpunkt vertreten, ein Aufsichtsratsbeschluß sei rechtlich nicht wirksam, wenn bei der Beschlußfassung fremde Personen mitgestimmt haben, es sei denn, daß derjenige, der sich auf die Gültigkeit des Beschlusses beruft, einwandfrei die Möglichkeit ausräumt, daß der Beschluß durch das Mitstimmen der Unbefugten beeinflußt worden ist.
  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
    Ohne ausdrücklichen Aufsichtsratsbeschluß ist eine erneute Bestellung ausgeschlossen (BGHZ 10, 187, 194; 41, 282, 285/86).
  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 57/55

    Abberufung des Vorstands nach Vertrauensentzug

    Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
    Diese Pflicht trifft nicht bloß den Vorstand als Gesamtheit, sondern jedes einzelne Vorstandsmitglied (BGHZ 20, 239, 246).
  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 11/62

    Begünstigung durch sozial gerechtfertigte Zahlung?

    Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
    Die Aktiengesellschaft wird bei Vereinbarungen mit ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern durch den Vorstand vertreten (BGHZ 41, 223, 227).
  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50

    Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
    Soweit das Reichsgericht (RGZ 118, 336) und der Senat (BGHZ 2, 150) ausgesprochen haben, die Genehmigung eines Vertrages nach § 184 BGB setze begrifflich voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewußt ist oder wenigstens mit einer solchen Möglichkeit rechnet, handelt es sich um Fälle, in denen es darum ging, ob eine Äußerung oder Handlung als Genehmigung gedeutet werden könne.
  • BGH, 13.01.1958 - II ZR 212/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
    Eine Ausnahme ist aber bei Verträgen zu machen, die einem Bestellungswiderruf, der noch der gerichtlichen Nachprüfung ausgesetzt ist (§ 75 Abs. 3 Satz 4 AktG 1937), endgültigen Bestand verleihen sollen (BGHZ 26, 236).
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich …

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts steht somit rechtlich außer Zweifel, dass der Kläger die ihn als Miteigentümer naturgemäß mitbetreffende Vereinbarung zwischen seiner Schwester und der Beklagten kannte und folglich mit einer von seiner Seite nötigen Genehmigungsbedürftigkeit dieser Vereinbarung zumindest rechnete (vgl. BGHZ 47, 341, 351).
  • BGH, 19.02.2013 - II ZR 56/12

    Fortsetzung der Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des …

    Ein Aufsichtsratsbeschluss ist nicht mit der erforderlichen Mehrheit gefasst, wenn Nichtmitglieder mitgestimmt haben und ihre Stimmen für die Beschlussfassung oder die Ablehnung eines Beschlussantrags ursächlich geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1967 - II ZR 157/64, BGHZ 47, 341, 346).

    Andere Entscheidungen betreffen die Mitwirkung von Aufsichtsratsmitgliedern, deren Amtszeit abgelaufen war (BGH, Urteil vom 24. Februar 1954 - II ZR 63/53, BGHZ 11, 327, 331; Urteil vom 17. April 1967 - II ZR 157/64, BGHZ 47, 341, 346).

  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 101/00

    Faktischer Geschäftsführer; Täterschaft; Gründungs- und Kapitalerhöhungstäuschung …

    Dieser Begriff des faktischen Geschäftsführers, der in der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend verwandt wird (vgl. BGHZ 41, 282, 287; 47, 341, 343; 75, 96, 106; 104, 44, 46) ist erfüllt, wenn sowohl betriebsintern als auch nach außen alle Dispositionen weitgehend von dem faktischen Geschäftsführer ausgehen und er im übrigen auf sämtliche Geschäftsvorgänge bestimmenden Einfluß nimmt (BGHSt 31, 118, 121).
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