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   BFH, 05.11.2015 - III R 17/14   

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https://dejure.org/2015,44499
BFH, 05.11.2015 - III R 17/14 (https://dejure.org/2015,44499)
BFH, Entscheidung vom 05.11.2015 - III R 17/14 (https://dejure.org/2015,44499)
BFH, Entscheidung vom 05. November 2015 - III R 17/14 (https://dejure.org/2015,44499)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Entlastungsbetrag bei besonderer Veranlagung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24b EStG 2009, § 26 Abs 1 EStG 2009, § 26c EStG 2009, § 32 Abs 7 EStG 2009, EStG VZ 2012
    Entlastungsbetrag bei besonderer Veranlagung

  • IWW

    § 26c des Einkommensteuergesetzes, § ... 24b EStG, § 26c EStG, § 32 Abs. 7 EStG, § 24b Abs. 2 EStG, § 90 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 121 FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 24b Abs. 1 EStG, § 32 Abs. 6 EStG, § 26 Abs. 1 EStG, § 24b Abs. 2 Satz 1 EStG, § 26b EStG, § 26a EStG, § 26c Abs. 1 Satz 1 EStG, § 38b Satz 2 Nr. 2 EStG, § 32a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 32 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 143 Abs. 1, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Entlastungsbetrages für alleinstehende Steuerpflichtige bei besonderer Veranlagung gem. § 26c EStG im Jahr der Eheschließung

  • rewis.io

    Entlastungsbetrag bei besonderer Veranlagung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24b Abs. 1; EStG § 26c
    Anwendbarkeit des Entlastungsbetrages für alleinstehende Steuerpflichtige bei besonderer Veranlagung gem. § 26c EStG im Jahr der Eheschließung

  • datenbank.nwb.de

    Abzug des anteiligen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und besondere Veranlagung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - und das Ehegatten-Splitting

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entlastungsbetrag für alleinstehende Steuerpflichtige bei besonderer Veranlagung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Heirat

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    Anspruchsberechtigte
    Alleinstehend
    Splitting-Verfahren

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 6 K 2901/13

    Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der (Wieder-)Heirat

    Auszug aus BFH, 05.11.2015 - III R 17/14
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. Mai 2014  6 K 2901/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage statt (Urteil vom 5. Mai 2014  6 K 2901/13, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1395).

  • BFH, 22.09.1993 - X R 60/91

    Kein Baukindergeld bei besonderer Veranlagung nach § 26c EStG für im gemeinsamen

    Auszug aus BFH, 05.11.2015 - III R 17/14
    c) Diese Fiktion schließt grundsätzlich die Anwendung aller einkommensteuerrechtlichen Vorschriften aus, die an das Tatbestandsmerkmal "Ehe" anknüpfen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. September 1993 X R 60/91, BFHE 172, 359, BStBl II 1994, 26).
  • FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 13 K 182/19

    Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Jahr der Trennung

    Eine andere Rechtsauffassung könne auch nicht daraus abgeleitet werden, dass der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 5. November 2015, III R 17/14, BFH/NV 2016, 548 zu § 26c (alte Fassung) EStG Steuerpflichtigen, die für den Veranlagungszeitraum ihrer Eheschließung die besondere Veranlagung gewählt und damit ihr Veranlagungswahlrecht gegen eine Veranlagungsart mit Splittingtarif ausgeübt hätten, den Entlastungsbetrag zeitanteilig gewährt hatte.

    Diese Auslegung entspreche der Intention des Gesetzgebers, die er mit der Einführung der besonderen Veranlagung nach § 26c EStG ab dem Veranlagungszeitraum 1986 durch das Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26. Juni 1985 (BGBl. I 1985, 1153) verfolgt habe (BFH-Urteil vom 05. November 2015, III R 17/14 Rn. 14f, BFH/NV 2016, 548).

  • FG München, 27.11.2019 - 9 K 3275/18

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Wie der Bundesfinanzhof (- BFH - Urteil vom 05. November 2015 III R 17/14, BFH/NV 2016, 548) für den Fall der - nur noch bis 2011 nach § 26c EStG möglichen - Wahl der besonderen Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung entschieden hat, sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens i.S.d. § 24b Abs. 3 Satz 1 EStG jedoch nicht schon dann erfüllt, wenn die Möglichkeit zur Wahl dieser Veranlagungsart bestanden hätte, sondern erst, wenn der Steuerpflichtige sie tatsächlich gewählt hat.
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