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   BFH, 24.01.2005 - III R 43/03   

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https://dejure.org/2005,5308
BFH, 24.01.2005 - III R 43/03 (https://dejure.org/2005,5308)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2005 - III R 43/03 (https://dejure.org/2005,5308)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - III R 43/03 (https://dejure.org/2005,5308)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 33a; ; FGO § 54; ; FGO § 56; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 294; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; ZPO § 294 Abs. 2; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 § 155; ZPO § 85 Abs. 2 § 294 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist wegen eines Büroversehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumng der Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines entschuldbaren Büroversehens; Unterschrift der Angestellten unter der schriftlichen Darstellung ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 56, EStG § 33a Abs 1 S 1, BGB § 1602
    Unterhalt; Wiedereinsetzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.12.2001 - X R 42/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangsbuch unter Einsatz eines PC

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III R 43/03
    Ferner fehlt vollständig die Vorlage einer Ablichtung des Fristenkontrollbuchs mit der Eintragung und Löschung der Frist aufgrund des festgestellten Postausgangs, das neben dem Postausgangsbuch als unabdingbares Mittel der Glaubhaftmachung für die aus Sicht des Prozessbevollmächtigten rechtzeitige Absendung der Revisionsbegründungsschrift gilt (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vom 28. April 2003 V B 184/02, n.v., juris, und vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533).

    Schließlich ist als weiteres mögliches Mittel der Glaubhaftmachung auch keine eidesstattliche Versicherung zur Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung des Prozessbevollmächtigten der Kläger durch seine Angestellte abgegeben worden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 533).

  • BFH, 25.06.2003 - XI B 186/02

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III R 43/03
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489, und vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589).

    Es ist insbesondere darzulegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen hat, die geeignet sind, die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 V B 241/02, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, und in BFH/NV 2003, 1589).

  • BFH, 24.07.2002 - VII B 150/02

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III R 43/03
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 VII B 150/02, BFH/NV 2002, 1489, und vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589).
  • BFH, 14.03.2000 - IX R 57/99

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III R 43/03
    Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470; BFH-Zwischenurteil vom 14. März 2000 IX R 57/99, BFH/NV 2000, 1210; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Anm. 20 --Büroversehen--).
  • FG Köln, 28.03.2003 - 7 K 4897/02

    Unterhaltsleistungen nur bei Bedürftigkeit abziehbar

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III R 43/03
    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1167 veröffentlicht ist, wies die Klage als unbegründet ab.
  • BFH, 29.10.1999 - VI R 36/99

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III R 43/03
    Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470; BFH-Zwischenurteil vom 14. März 2000 IX R 57/99, BFH/NV 2000, 1210; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Anm. 20 --Büroversehen--).
  • BFH, 07.02.1997 - III B 146/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist trotz

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III R 43/03
    Ferner fehlt vollständig die Vorlage einer Ablichtung des Fristenkontrollbuchs mit der Eintragung und Löschung der Frist aufgrund des festgestellten Postausgangs, das neben dem Postausgangsbuch als unabdingbares Mittel der Glaubhaftmachung für die aus Sicht des Prozessbevollmächtigten rechtzeitige Absendung der Revisionsbegründungsschrift gilt (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vom 28. April 2003 V B 184/02, n.v., juris, und vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533).
  • BFH, 28.04.2003 - V B 184/02

    Keine Wiedereinsetzung, wenn durch die Büroorganisation eines Stb. keine

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III R 43/03
    Ferner fehlt vollständig die Vorlage einer Ablichtung des Fristenkontrollbuchs mit der Eintragung und Löschung der Frist aufgrund des festgestellten Postausgangs, das neben dem Postausgangsbuch als unabdingbares Mittel der Glaubhaftmachung für die aus Sicht des Prozessbevollmächtigten rechtzeitige Absendung der Revisionsbegründungsschrift gilt (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vom 28. April 2003 V B 184/02, n.v., juris, und vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533).
  • BFH, 28.04.2003 - V B 241/02

    Wiedereinsetzung bei Büroversehen

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III R 43/03
    Es ist insbesondere darzulegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen hat, die geeignet sind, die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 V B 241/02, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, und in BFH/NV 2003, 1589).
  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Auf die Frage, ob die Revisionsbegründungsfrist nach der am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Neuregelung des Fristbeginns gemäß § 120 Abs. 2 FGO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 21. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) weiterhin nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen gehört, hinsichtlich derer der Prozessbevollmächtigte bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt gehalten ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 945; vom 24. Januar 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312, m.w.N.), kommt es hier nicht an.
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 17/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung der Revisionsbegründungsfrist und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47; vom 20.07.2016 - I R 6/16, BFH/NV 2016, 1733; vom 03.04.2013 - V R 24/12, BFH/NV 2013, 970; vom 06.11.2012 - VIII R 40/10, BFH/NV 2013, 397; vom 18.01.2007 - III R 65/05, BFH/NV 2007, 945; vom 24.01.2005 - III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2016 - I R 6/16

    Wiedereinsetzung: Prüfung des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch

    Auf die Frage, ob dies auch für die Revisionsbegründungsfrist im Finanzprozess gilt und ob jene Frist nach der am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Neuregelung des Fristbeginns gemäß § 120 Abs. 2 FGO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) weiterhin nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen gehört, so dass der Prozessbevollmächtigte bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt gehalten ist (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Januar 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312), kommt es hier nicht an.
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