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Rechtsprechung
   BFH, 30.06.2006 - III B 193/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10698
BFH, 30.06.2006 - III B 193/04 (https://dejure.org/2006,10698)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2006 - III B 193/04 (https://dejure.org/2006,10698)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - III B 193/04 (https://dejure.org/2006,10698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 46 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 65 Abs. 1; ; FGO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 65 Abs. 1 Halbsatz 1; ; FGO § 65 Abs. 1 Halbsatz 2; ; FGO § 109; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; AO 1977 § 347 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Verfahrensfehler durch Sachurteil, Übergehen von Sachanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Inhalt der Klage; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Fehlen von Entscheidungsgründen; Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlass eines Prozessurteils statt eines Sachurteils als Verfahrensmangels; Ordnungsgemäße Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens auch für Verpflichtungsklagen; Angemessenheit der Besoldung für kinderbezogene Gehaltsbestandteile

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
    Der Kläger begehrte von der Beklagten und Beschwerdegegnerin (der zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg --Beklagte--) Gehaltsnachzahlungen in Form von Kindergeld sowie Orts- bzw. Familienzuschlägen gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. November 1998 2 BvL 10/96 u.a. (BVerfGE 99, 300), welche die Beklagte ab dem Jahr 1999 gewährte.

    Die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 99, 300, auf die sich der Kläger stets berufen hatte, betraf die Angemessenheit der Besoldung für kinderbezogene Gehaltsbestandteile (Bemessung des zusätzlichen Bedarfs für das dritte und jedes weitere Kind), nicht aber die Frage, ob bei dem anderen Elternteil lebende Kinder bei der Ermittlung der Höhe des Kindergeldes als Zählkinder zu berücksichtigen sind.

  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG …

    Auszug aus BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
    Im Übrigen gelten die Gründe des FG für die Unzulässigkeit der Klage --wie oben dargelegt-- der Sache nach ebenso für den Fall, dass der in der mündlichen Verhandlung gestellte Antrag als Verpflichtungsantrag auszulegen ist (zum Antrag auf Festsetzung von Kindergeld als Verpflichtungsantrag vgl. Senatsurteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04, BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184).
  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 163/03

    Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Auszug aus BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
    Hat das FG sein Urteil auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden und vorliegen (BFH-Beschluss vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 36/02

    Veranlagungswahlrecht; Untätigkeitsklage

    Auszug aus BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
    Ist kein Einspruch möglich, weil das Finanzamt über den Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts nicht entscheidet, muss der Kläger darlegen, dass er einen sog. Untätigkeitseinspruch gemäß § 347 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) erhoben hat, der für die Zulässigkeit der Verpflichtungsklage Voraussetzung ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 19. Mai 2004 III R 36/02, BFH/NV 2004, 1655).
  • BFH, 02.02.1999 - II R 91/97

    Verfahrensmängel gem. § 116 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
    Eine Entscheidung ist nur dann i.S. von § 119 Nr. 6 FGO "nicht mit Gründen versehen", wenn die Gründe überhaupt fehlen oder aus dem Urteil die wesentlichen rechtlichen Erwägungen, die aus der Sicht des Gerichts für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (§ 96 Abs. 1 Sätze 1 und 3 FGO), nicht erkennbar sind, so dass die Beteiligten die Entscheidung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen können (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106) oder wenn das Urteil einen wesentlichen Streitpunkt nicht behandelt (…BFH-Beschluss vom 30. September 2003 IV B 23/02, BFH/NV 2004, 457, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2003 - IV B 23/02

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung; Mitunternehmerschaft; …

    Auszug aus BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
    Eine Entscheidung ist nur dann i.S. von § 119 Nr. 6 FGO "nicht mit Gründen versehen", wenn die Gründe überhaupt fehlen oder aus dem Urteil die wesentlichen rechtlichen Erwägungen, die aus der Sicht des Gerichts für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (§ 96 Abs. 1 Sätze 1 und 3 FGO), nicht erkennbar sind, so dass die Beteiligten die Entscheidung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen können (…BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106) oder wenn das Urteil einen wesentlichen Streitpunkt nicht behandelt (BFH-Beschluss vom 30. September 2003 IV B 23/02, BFH/NV 2004, 457, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2004 - II B 79/03

    NZB: Verfahrensfehler - Prozessurteil statt Sachurteil

    Auszug aus BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
    Zwar liegt ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor, wenn das FG zu Unrecht statt eines Sachurteils ein Prozessurteil erlässt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2004 II B 79/03, BFH/NV 2004, 1670, m.w.N.).
  • BFH, 12.08.1998 - VI B 132/98

    Lohnsteuer-Jahresausgleich - Kinderfreibetrag - Grundfreibetrag - …

    Auszug aus BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
    Das gilt auch bei Abweisung der Klage als unzulässig und hilfsweise als unbegründet (…BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1996 VIII B 15/96, BFH/NV 1997, 500, und vom 12. August 1998 VI B 132/98, BFH/NV 1999, 208).
  • BFH, 09.12.1996 - VIII B 15/96

    Zulassungsvoraussetzungen einer Revision

    Auszug aus BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
    Das gilt auch bei Abweisung der Klage als unzulässig und hilfsweise als unbegründet (BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1996 VIII B 15/96, BFH/NV 1997, 500, …und vom 12. August 1998 VI B 132/98, BFH/NV 1999, 208).
  • BFH, 18.06.1996 - IV R 66/95

    Verfahrensmangel bei Ladung eines ehrenamtlichen Richters aus einer Hilfsliste

    Auszug aus BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
    Das Übergehen eines Sachantrags kann daher nicht mit der Rüge nach § 119 Nr. 6 FGO, sondern nur mit dem Antrag nach § 109 FGO auf Ergänzung des Urteils geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.1992 - IV B 168/90

    Bedeutung eines hilfsweisen Eingehens auf die Begründetheit einer Klage

  • BFH, 20.12.2006 - I B 47/05

    Abkommensrechtliche Behandlung von Sondervergütungen

    Ein solcher liegt aber --abgesehen von den hier erkennbar nicht vorliegenden Fällen des Fehlens jeglicher Begründung oder der nicht rechtzeitigen Absetzung des Urteils-- nur dann vor, wenn entweder die Urteilsgründe insgesamt nicht nachvollziehbar sind oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (…BFH-Beschlüsse vom 15. April 2005 II B 21/04, BFH/NV 2005, 1357;… vom 22. September 2005 X B 58/05, BFH/NV 2005, 2193; vom 30. Juni 2006 III B 193/04, BFH/NV 2006, 2101).
  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 2 K 6/23

    Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung - …

    Bei Anfechtungsklagen müssen gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO auch der Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bezeichnet werden (BFH, Beschluss vom 30. Juni 2006, III B 193/04, BFH/NV 2006, 2101;… Paetsch in Gosch, AO/FGO, § 65 FGO Rn. 71, 75 m.w.N., Stand November 2022).
  • BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06

    Rügeverlust für unterlassene Beweisaufnahme bei Verzicht auf mündliche …

    Ein solches Begehren auf ergänzende Entscheidung zu einem im Urteil übergangenen Antrag kann nämlich nur mit dem Antrag nach § 109 FGO (innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils, § 109 Abs. 2 Satz 1 FGO), nicht aber mit einer Nichtzulassungsbeschwerde oder der Revision gegen das (unvollständige) Urteil geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2006 III B 193/04, BFH/NV 2006, 2101).
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