Rechtsprechung
| BFH, 27.04.2012 - III B 241/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Abtrennung als Verfahrensfehler - Darlegung eines fehlenden Rügeverzichts
- openjur.de
Abtrennung als Verfahrensfehler; Darlegung eines fehlenden Rügeverzichts
- Bundesfinanzhof
GG Art 103 Abs 1, FGO § 73, FGO § 74, FGO § 96 Abs 2, FGO § 128 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Abtrennung als Verfahrensfehler - Darlegung eines fehlenden Rügeverzichts - rechtsinformationen.bund.de
Abtrennung als Verfahrensfehler - Darlegung eines fehlenden Rügeverzichts
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 73 FGO, § 74 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 128 Abs 2 FGO
Abtrennung als Verfahrensfehler - Darlegung eines fehlenden Rügeverzichts - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Klärung der Zulässigkeit der Trennung zweier Klagen im finanzgerichtlichen Verfahren i. R. der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - datenbank.nwb.de
Verfahrenstrennung als Verfahrensmangel; Rüge des Übergehens von Beweisanträgen; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abtrennung als Verfahrensfehler
Verfahrensgang
- FG Köln, 05.05.2011 - 11 K 1046/11
- BFH, 27.04.2012 - III B 241/11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BFH, 27.09.1994 - VIII R 36/89
Verpflichtungsklage gegen Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung mangels …
Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 241/11
Rn. 6 Derartige Anordnungen begründen allenfalls dann einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, wenn das FG sie willkürlich --also ohne sachlichen Grund-- erlassen hat oder wenn der Steuerpflichtige dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird (vgl. etwa BFH-Urteil vom 27. September 1994 VIII R 36/89, BFHE 176, 289, BStBl II 1995, 353;… BFH-Beschluss vom 20. August 1998 XI B 110/95, BFH/NV 1999, 329, m.w.N.). - BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als …
Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 241/11
Da es sich bei § 74 FGO um eine Ermessensvorschrift handelt ("kann"), hätte der Kläger schon angesichts der vom FG im Urteil auf Seite 10 angestellten Erwägungen schlüssig dartun müssen, weshalb das dem FG eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens mithin aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92, m.w.N.). - BFH, 04.11.2010 - VII B 60/10
Tarifierung von TFT-Farbmonitoren als solche "von der hauptsächlich in einem …
Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 241/11
Hiermit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht begründet werden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2010 VII B 60/10, BFH/NV 2011, 869).
- BFH, 20.08.1998 - XI B 110/95
Trennung von Verfahren
Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 241/11
Rn. 6 Derartige Anordnungen begründen allenfalls dann einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, wenn das FG sie willkürlich --also ohne sachlichen Grund-- erlassen hat oder wenn der Steuerpflichtige dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird (vgl. etwa BFH-Urteil vom 27. September 1994 VIII R 36/89, BFHE 176, 289, BStBl II 1995, 353; BFH-Beschluss vom 20. August 1998 XI B 110/95, BFH/NV 1999, 329, m.w.N.). - BFH, 02.03.2005 - VII B 142/04
Einzelrichter; Rückübertragung auf den Senat
Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 241/11
Rn. 17 b) Soweit es sich --wie bei dem Übergehen von Beweisanträgen und dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO)-- um verzichtbare Verfahrensmängel handelt (…vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 101, m.w.N.), fehlt es zudem an Ausführungen, warum der in der mündlichen Verhandlung nicht anwesende Kläger sein Rügerecht nicht verloren hat (…zum Verlust des Rügerechts des ordnungsgemäß geladenen, aber nicht zur mündlichen Verhandlung erschienenen Klägers vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580; vom 2. März 2005 VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576). - BFH, 09.02.2006 - X B 138/05
NZB: Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 241/11
Rn. 5 b) Da Beschlüsse über die Verbindung und Trennung von Verfahren (§ 73 FGO) nach § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde angefochten werden können und daher nicht der Beurteilung der Revision unterliegen (§ 124 Abs. 2 FGO), kann auch eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht auf eine angeblich fehlerhafte Verfahrenstrennung gestützt werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2006 X B 138/05, BFH/NV 2006, 972). - BFH, 29.10.1999 - III B 32/99
Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 241/11
Rn. 17 b) Soweit es sich --wie bei dem Übergehen von Beweisanträgen und dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO)-- um verzichtbare Verfahrensmängel handelt (…vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 101, m.w.N.), fehlt es zudem an Ausführungen, warum der in der mündlichen Verhandlung nicht anwesende Kläger sein Rügerecht nicht verloren hat (zum Verlust des Rügerechts des ordnungsgemäß geladenen, aber nicht zur mündlichen Verhandlung erschienenen Klägers vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580;… vom 2. März 2005 VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576). - BFH, 31.07.2007 - VIII B 42/05
Aussetzung des Verfahrens
Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 241/11
Rn. 11 Da das Verfahren über einen Abrechnungsbescheid i.S. des § 218 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) und das Billigkeitsverfahren über den Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO zudem selbständig nebeneinander stehen können (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 VIII B 42/05, BFH/NV 2007, 2305), musste sich dem FG auch nicht aufdrängen, dass es sich nach dem Willen des Klägers in Bezug auf den Erlass offenbar nur um einen Hilfsantrag handeln sollte.
- BFH, 30.03.2021 - VII B 62/20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen - Verbindung von …
Rn. 32 Eine Ausnahme lässt die höchstrichterliche Rechtsprechung nur dann zu, wenn sich nach entsprechender Rüge eines Beteiligten ergibt, dass die Vornahme oder das Unterlassen der Verbindung oder Trennung willkürlich gewesen --also ohne sachlichen Grund erfolgt-- ist oder dass ein Beteiligter durch die Verbindung oder Trennung prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wurde (…vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 966, Rz 30; vom 27.04.2012 - III B 241/11, BFH/NV 2012, 1322, Rz 6, …und vom 13.05.2011 - V B 60/10, BFH/NV 2011, 1886, Rz 8, jeweils m.w.N.; BFH-Urteil vom 27.09.1994 - VIII R 36/89, BFHE 176, 289, BStBl II 1995, 353, unter C.II.3.; s.a. Thürmer in HHSp, § 73 FGO Rz 42; Brandis in Tipke/Kruse, § 73 FGO Rz 13).Eine entsprechende Überprüfung erfolgt gegebenenfalls erst im Rechtsmittelverfahren gegen die Endentscheidung des FG, also im Rahmen einer gegen diese Entscheidung gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 966; in BFH/NV 2012, 1322, und in BFH/NV 2011, 1886) oder einer Revision (…vgl. BFH-Beschluss vom 08.11.2005 - VIII R 2/96, BFH/NV 2006, 573, unter 2.b, und BFH-Urteil in BFHE 176, 289, BStBl II 1995, 353).
- BFH, 24.03.2025 - V B 57/23
Verfahrenstrennung bei einem einzigen Klagegegenstand
Jedoch hätte sich der Kläger damit auseinandersetzen müssen, dass Beschlüsse über die Verbindung und Trennung von Verfahren (§ 73 Abs. 1 FGO) nach § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde angefochten werden können und daher nicht der Beurteilung der Revision unterliegen (§ 124 Abs. 2 FGO), so dass auch eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht auf eine angeblich fehlerhafte Verfahrenstrennung gestützt werden kann (BFH-Beschlüsse vom 27.04.2012 - III B 241/11, BFH/NV 2012, 1322, Rz 5;… vom 03.04.2008 - I B 77/07, BFH/NV 2008, 1445, unter II.2.b); vom 09.02.2006 - X B 138/05, BFH/NV 2006, 972, unter II.2.d).Derartige Anordnungen sind allenfalls dann beachtlich, wenn das FG sie willkürlich --also ohne sachlichen Grund-- erlassen hat oder wenn der Steuerpflichtige dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 27.04.2012 - III B 241/11, BFH/NV 2012, 1322, Rz 6).
- BFH, 22.05.2019 - IV B 11/18
Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein …
Der Kläger hat weder substantiiert vorgetragen, dass die Verfahrenstrennung willkürlich erfolgt, noch dass er dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert worden sei (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. April 2012 - III B 241/11, Rz 6, m.w.N.). - BFH, 15.09.2025 - IX R 11/23
Beschwer für die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach …
Soweit sich die Klägerin gegen die Abtrennung des Verfahrens wendet, hat sie weder substantiiert vorgetragen, dass die Verfahrenstrennung willkürlich erfolgt war noch dass sie dadurch prozessual in der Wahrnehmung ihrer Rechte behindert worden war (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27.04.2012 - III B 241/11, Rz 6, m.w.N.). - FG Köln, 05.08.2014 - 11 K 654/09
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für USt aufgrund Erwerb eines …
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei dem inhaltlich nicht näher spezifizierten Antrag auf Beiziehung der Gerichtsakten anderer Verfahren bereits um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis handelt (vgl. auch BFH-Beschluss vom 28.7.2005 VII B 11/05, juris; siehe dazu insgesamt auch BFH-Beschluss vom 27.4.2012 III B 241/11, BFH/NV 2012, 1322 …und vom 1.9.2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".