Rechtsprechung
| BGH, 26.09.2024 - III ZB 82/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Wiedereinsetzung, elektronischer Fristenkalender
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendige Kontrolle des Fristenkalenders bei elektronischer Kalenderführung - Wiedereinsetzung, elektronischer Fristenkalender
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 234 ZPO, § 236 ZPO, § 520 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendige Kontrolle des Fristenkalenders bei elektronischer Kalenderführung - Wiedereinsetzung, elektronischer Fristenkalender - IWW
§ 85 Abs. 2, §§ 233, 236 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
- Betriebs-Berater
Wiedereinsetzung, elektronischer Fristenkalender
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233 S. 1
Kontrolle des Fristenkalenders auch bei einer elektronischen Kalenderführung; Rechtzeitige Erkennung und Beseitigung von Datenverarbeitungsfehlenr des eingesetzten Programms sowie Eingabefehlern oder -versäumnissen mit geringem Aufwand - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Elektronischer Fristenkalender ist manuell zu prüfen!
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
WE: Elektronische Führung des Fristenkalenders - Wie muss man diesen Kalender kontrollieren?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der elektronische Fristenkalender - und die Wiedereinsetzung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kontrollpflicht des Fristenkalenders auch bei elektronischer Führung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kontrolle bei Einsatz eines elektronischen Fristenkalenders
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Elektronischer Fristenkalender ist manuell zu überprüfen! (IBR 2024, 651)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 13.03.2023 - 3 O 427/21
- OLG Hamm, 23.10.2023 - 34 U 146/23
- BGH, 26.09.2024 - III ZB 82/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 1436
- WM 2024, 1991
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.02.2019 - III ZB 96/18
Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - III ZB 82/23
Auch bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können (Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. Februar 2019 - III ZB 96/18, NJW 2019, 1456; BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - X ZB 2/20, NJW-RR 2021, 444).Bei der Eingabe von Fristen in den elektronischen Fristenkalender bestehen spezifische Fehlermöglichkeiten, insbesondere auch bei der Datenverarbeitung (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2019 - III ZB 96/18, NJW 2019, 1456 Rn. 13 mwN).
- BGH, 02.02.2021 - X ZB 2/20
Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - III ZB 82/23
Auch bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können (Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. Februar 2019 - III ZB 96/18, NJW 2019, 1456; BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - X ZB 2/20, NJW-RR 2021, 444).Es bedarf daher auch bei einer elektronischen Kalenderführung einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können (…vgl. Senat aaO; BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - X ZB 2/20, NJW-RR 2021, 444 Rn. 8).
- OLG Hamm, 23.10.2023 - 34 U 146/23
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - III ZB 82/23
Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des 34. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Oktober 2023 - I-34 U 146/23 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
- VGH Bayern, 22.05.2026 - 22 ZB 25.880
Versäumen einer Frist zum Stellen eines Antrags auf Zulassung der Berufung, …
Es bedarf daher auch bei einer elektronischen Kalenderführung einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können (BGH, B.v. 26.9.2024 - III ZB 82/23 - juris Rn. 9;… vgl. OVG NW, B.v. 24.7.2014 - 13 A 1181/14 - juris Rn. 5;… NdsOVG, B.v. 4.11.2008 - 4 LC 234/07 - juris Rn. 6;… Bier/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Juli 2025, § 60 VwGO Rn. 42;… Peters in Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, Stand 1.4.2026, § 60 Rn. 19).Ob in jedem Fall ein Kontrollausdruck in Papier erforderlich ist oder andere Maßnahmen eine gleichwertige Kontrolle ermöglichen, kann offen bleiben (BGH, B.v. 26.9.2024 - III ZB 82/23 - juris 10;… vgl. BGH, B.v. 12.4.2018 - V ZB 138/17 - juris Rn. 9).
- BGH, 29.01.2026 - V ZB 49/25
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Keine Erschwerung des Zugangs zur …
Es bedarf daher auch bei einer elektronischen Kalenderführung einer Kontrolle der Eingaben in den Fristenkalender, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 138/17, NJW-RR 2018, 1267 Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2021 - X ZB 2/20, NJW-RR 2021, 444 Rn. 8; Beschluss vom 26. September 2024 - III ZB 82/23, MDR 2024, 1466 Rn. 9, jeweils mwN).Rn. 11 bb) Wie diese Kontrolle im Einzelnen zu erfolgen hat und ob insbesondere angesichts der fortschreitenden Digitalisierung weiterhin verlangt werden kann, dass ein Kontrollausdruck in Papierform in die Handakte aufgenommen wird (kritisch Siegmund, NJW 2019, 1458), kann offenbleiben (so auch BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2021 - X ZB 2/20, NJW-RR 2021, 444 Rn. 10; Beschluss vom 26. September 2024 - III ZB 82/23, MDR 2024, 1466 Rn. 10).
- OLG Karlsruhe, 26.06.2025 - 2 UF 94/25
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; anwaltliches Verschulden; Kontrolle der …
Dabei muss sichergestellt sein, dass nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkannt und beseitigt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2024 - III ZB 82/23 -, Rn. 9, juris; BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2021 - X ZB 2/20 -, Rn. 8, juris; BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2019 - III ZB 96/18 -, Rn. 13, juris).Rn. 25 Offengelassen hat der BGH bislang die Frage, wie diese Kontrolle im Einzelnen zu erfolgen hat und ob durch andere Maßnahmen als einen Kontrollausdruck in der Handakte eine gleichwertige Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt gewährleistet werden kann (BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2021 - X ZB 2/20 -, Rn. 10, juris; BGH, Beschluss vom 26. September 2024 - III ZB 82/23 -, Rn. 10, juris).
- OLG Hamm, 23.10.2023 - 34 U 146/23 Rn. 36 Gegen diesen Beschluss wurde Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (Az. III ZB 82/23) eingelegt..
- OLG Hamm, 17.07.2025 - 22 U 3/25
Verwerfung der Berufung der Widerkläger auf Auflassung und Bewilligung der …
Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt, der laufende Fristen in einem elektronischen Fristenkalender erfasst, durch geeignete Organisationsmaßnahmen die Kontrolle der Fristeingabe gewährleisten muss (BGH…, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 138/17, Rn. 7, beck-online; Beschluss vom 26. September 2024 - III ZB 82/23, Rn. 9, beck-online).
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