Rechtsprechung
| BGH, 05.09.2019 - III ZR 29/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 4 UKlaG, § 42 Abs. 2 ZPO, § 306a BGB, § 1 UKlaG, §§ 307 bis 309 BGB, § 4 Abs. 1, Halbsatz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Bekanntschaft mit dem Mitarbeiter bei Vorlage der eidesstattlichen Versicherung; Festsetzung des Werts der Beschwer i.R.v. Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechtsverstößen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Bekanntschaft mit dem Mitarbeiter bei Vorlage der eidesstattlichen Versicherung; Festsetzung des Werts der Beschwer i.R.v. Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechtsverstößen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15
- OLG Schleswig, 07.02.2019 - 2 U 5/18
- BGH, 05.09.2019 - III ZR 29/19
- LG Kiel, 31.07.2020 - 6 O 351/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.01.2017 - III ZR 296/16
Wert der Beschwer in Verfahren auf Unterlassung des Gebrauchs bestimmter …
Auszug aus BGH, 05.09.2019 - III ZR 29/19
Januar 2017 - III ZR 296/16, juris Rn. 4 f mwN). - OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13
Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und …
Auszug aus BGH, 05.09.2019 - III ZR 29/19
Bei gleicher Wirkung ist aber auch das Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben der fraglichen Maßnahme gleich zu bewerten (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 6 U 84/13, juris Rn. 93).
- OLG Frankfurt, 04.10.2023 - 17 U 214/22
Vorfälligkeitsentschädigung: Institutsaufwand als Pauschale
Die Gestaltung muss wirkungsgleich gegenüber einer Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein (BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - III ZR 29/19 -, Rn. 4, juris). - OLG Köln, 04.11.2019 - 17 U 44/18
Rechtsanwalts-AGB auf dem Prüfstand
Der Gebührenstreitwert des Berufungsverfahrens wird gemäß § 63 Abs. 2 GKG - ausgehend von 21 Teilklauseln zu je 2.500,00 EUR (vgl. BGH, Beschl. v. 05.09.2019 - III ZR 29/19; Beschl. v. 21.08.2019 - VIII ZR 263/18) - abschließend auf bis 52.500,00 EUR festgesetzt. - LG München II, 01.06.2018 - 11 O 2249/17
Haftung für legislatives Unrecht und Werbeanlagensatzung
Rn. 44 aa) Mit seinem Grundsatzurteil vom 16.10.2010 (Az.: III ZR 29/19) hat der BGH entschieden, dass der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren bei der Verweigerung ihres gemeindlichen Einvernehmens keine den Bauwilligen schützende Amtspflichten obliegen, wenn die Baugenehmigungsbehörde nach § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB i.V.m. den jeweils einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften das rechtswidrig verweigerte Einvernehmen ersetzen kann.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".