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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3910
BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98 (https://dejure.org/1999,3910)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1999 - III ZR 304/98 (https://dejure.org/1999,3910)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - III ZR 304/98 (https://dejure.org/1999,3910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 134; ; BGB § 652; ; BGB § 627; ; BGB § 328; ; BGB § 612 Abs. 2; ; AFG § 4; ; AFG § 13; ; AFG § 13 Abs. 1; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Berufung - Vergütung - Reisekosten - Honorar - "Pro rata temporis" - Beratungsleistung - Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot - Vermittlung von Arbeit - Franchising - Minimumhonorar

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Eismann 9 -, Auslegung einer Vergütungsabrede, Maklerdienstvertrag, Zuführungsvereinbarung, Vermittlung von FN, Zuführung von Vertriebsmitarbeitern, Personalvermittlung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1499
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98
    Ein solcher Verstoß war indes vorliegend nicht gegeben, ohne daß dabei die Frage vertieft zu werden bräuchte, ob und inwieweit das durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1786) weitgehend beseitigte (vgl. hierzu Wertenbruch NJW 1995, 223) Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit bereits durch das vor dem Vertragsschluß im Dezember 1992 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 1991 (NJW 1991, 2891) eine die generelle Nichtigkeitssanktion entgegenstehender Vereinbarungen nicht mehr rechtfertigende Einschränkung erfahren hat (vgl. auch BGH, Vorlagebeschluß vom 25. September 1991 - IV ZR 87/90 - WM 1991, 2029).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98
    Aus dem von der Revision angeführten Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juli 1997 (NJW 1997, 2973) sowie aus dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1998 (VIII ZB 12/98 - NJW 1999, 218) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98
    Aus dem von der Revision angeführten Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juli 1997 (NJW 1997, 2973) sowie aus dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1998 (VIII ZB 12/98 - NJW 1999, 218) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97

    Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in …

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98
    Dabei ist, was das Berufungsgericht nicht beachtet hat, die in dem Angebot der Beklagten ausdrücklich angesprochene Abrechnung "pro rata temporis" - wie sie etwa in dem der vorliegenden Situation durchaus vergleichbaren Fall (vgl. OLG Köln BB 1996, 1889) vorzunehmen ist, wenn bei einem Dienstvertrag ein Vertragspartner von dem besonderen Kündigungsrecht nach § 627 BGB Gebrauch macht und dem Dienstverpflichteten nach § 628 BGB nur ein Teilentgelt zusteht (vgl. Senat, Urteil vom 5. November 1998 - III ZR 226/97 - NJW 1999, 276, 277) - nur dann durchführbar, wenn sich feststellen läßt, daß für eine bestimmte Vertragslaufzeit eine bestimmte Vergütung geschuldet wird bzw. werden sollte.
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über …

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98
    a) Die Revision rügt, das Berufungsgericht habe dadurch, daß es den zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag rechtlich nicht - entsprechend der im Angebot verwendeten Formulierung "Beratungsdienstleistung" - als reinen Dienstvertrag eingeordnet habe, den Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Vertragsauslegung verletzt (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94 - NJW 1995, 3183, 3184 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86

    Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des …

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98
    Ist nämlich der Vermittler aufgrund der getroffenen Abreden - wofür vorliegend der Wortlaut des Angebots spricht und was das Berufungsgericht, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang seiner Ausführungen ergibt, letztlich nicht anders sieht - zu einem Tätigwerden verpflichtet (Maklerdienstvertrag), so ist es eine Frage der Vertragsgestaltung bzw. der Vertragsauslegung, ob nur im Falle des Erfolgs der Vermittlungstätigkeit eine Vergütung geschuldet wird oder ob das (ein) Entgelt unabhängig vom Erfolg der Bemühungen des Vermittlers zu zahlen ist (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1987 - IVa ZR 103/86 - NJW 1988, 967, 968).
  • OLG Köln, 05.07.1996 - 4 U 27/95

    Einstufung einer beratenden Unterstützung bei der Suche und Auswahl eines …

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98
    Dabei ist, was das Berufungsgericht nicht beachtet hat, die in dem Angebot der Beklagten ausdrücklich angesprochene Abrechnung "pro rata temporis" - wie sie etwa in dem der vorliegenden Situation durchaus vergleichbaren Fall (vgl. OLG Köln BB 1996, 1889) vorzunehmen ist, wenn bei einem Dienstvertrag ein Vertragspartner von dem besonderen Kündigungsrecht nach § 627 BGB Gebrauch macht und dem Dienstverpflichteten nach § 628 BGB nur ein Teilentgelt zusteht (vgl. Senat, Urteil vom 5. November 1998 - III ZR 226/97 - NJW 1999, 276, 277) - nur dann durchführbar, wenn sich feststellen läßt, daß für eine bestimmte Vertragslaufzeit eine bestimmte Vergütung geschuldet wird bzw. werden sollte.
  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 87/90

    Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsvermittlungsmonopols

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98
    Ein solcher Verstoß war indes vorliegend nicht gegeben, ohne daß dabei die Frage vertieft zu werden bräuchte, ob und inwieweit das durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1786) weitgehend beseitigte (vgl. hierzu Wertenbruch NJW 1995, 223) Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit bereits durch das vor dem Vertragsschluß im Dezember 1992 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 1991 (NJW 1991, 2891) eine die generelle Nichtigkeitssanktion entgegenstehender Vereinbarungen nicht mehr rechtfertigende Einschränkung erfahren hat (vgl. auch BGH, Vorlagebeschluß vom 25. September 1991 - IV ZR 87/90 - WM 1991, 2029).
  • BGH, 19.02.1986 - IVa ZR 58/84

    Verstoß eines Provisionsversprechens gegen das Verbot der Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98
    Das einem privaten Vermittler unter Verstoß gegen diese Bestimmung erteilte Provisionsversprechen war nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach § 134 BGB nichtig (s. nur Urteil vom 19. Februar 1986 - IVa ZR 58/84 - WM 1986, 943, 944 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2001 - III ZR 268/00

    Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Dabei erhält das Berufungsgericht Gelegenheit, nochmals der Frage nachzugehen, ob ein etwaiger zwischen der Klägerin und der Gemeinschuldnerin zustande gekommener Vertrag eher als Dienst- oder, wie die Revision rügt, als Maklervertrag einzustufen ist (vgl. auch das eine etwas andere Vertragsgestaltung betreffende Senatsurteil vom 22. Juli 1999 - III ZR 304/98 - NJW-RR 1999, 1499).
  • BGH, 20.11.2025 - I ZR 60/25

    Kapitalvermittlung - und der jährliche Provisionsanspruch

    Hingegen deutet eine Vertragsgestaltung, bei der lediglich die Tätigkeit als solche vergütet wird, bei der also das Entgelt unabhängig vom Erfolg der Bemühungen des Vermittlers zu zahlen ist, auf eine dienstvertragliche Natur hin (vgl. BGH…, Urteil vom 20. März 1985, NJW 1985, 2477 [juris Rn. 18];… BGH, NJW 1988, 967 [juris Rn. 21]; BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - III ZR 304/98, NJW-RR 1999, 1499 [juris Rn. 24]).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2025 - 5 U 123/23

    Zur vertraglichen Einordnung eines Advisory Agreements

    Steht das Tätigwerden im Vordergrund, ist es eine Frage der Vertragsgestaltung bzw. Vertragsauslegung, in welcher Form die Beratungstätigkeit mit dem Erfolg der Bemühungen des Vermittlers in einem Zusammenhang stehen soll (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - III ZR 304/98, juris Rn. 24).
  • BGH, 13.12.2001 - III ZR 284/00

    Auslegung eines Unternehmensberatervertrages; Erneute Vernehmung eines Zeugen in …

    (1) einen möglichen Bedeutungsinhalt gegeben, der weder im Vertragswortlaut noch im Vorbringen der Parteien einen Anhalt findet (vgl. Senatsurteil vom 22. Juli 1999 - III ZR 304/98 - NJW-RR 1999, 1499, 1500).
  • LAG Hamm, 10.10.2000 - 6 Sa 2591/98

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem …

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  • LG Frankfurt/Main, 04.03.2009 - 6 O 554/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung wegen eines erfolgsunabhängigen …

    Im Übrigen ist es selbst für die Mischform des so genannten Maklerdienstvertrages, der im Kern Mäklervertrag im Sinne des BGB (…Palandt, BGB, Einführung vor § 652, Rn. 6), anerkannt, dass jedenfalls individualvertraglich die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung möglich ist (vgl. BGH NJW-RR 1999, Seite 1499).
  • LAG Hamm, 04.02.2003 - 6 Sa 433/02

    Verrechnungsabrede bei Vorschuss

    Im Rahmen der Vertragsauslegung sind nicht nur das schriftliche Angebotsschreiben, sondern auch Inhalt und Verlauf der diesem Angebot vorausgegangenen Verhandlungen zu berücksichtigen (BGH 22.07.1999, III ZR 304/98).
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