Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2014 - III ZR 474/13 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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ZPO § 29c Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
- lexetius.com
ZPO § 29c Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften: Zulässigkeit einer Vereinbarung über einen vom Wohnsitz des Verbrauchers abweichenden Gerichtsstand
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29c Abs 1 S 1 ZPO, § 29c Abs 3 ZPO, § 312 BGB
Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften: Zulässigkeit einer Vereinbarung über einen vom Wohnsitz des Verbrauchers abweichenden Gerichtsstand - IWW
§ 32 ZPO, § ... 29c ZPO, § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 38 Abs. 2 ZPO, § 38 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 307 Abs. 1 BGB, Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, Art. 28 EGBGB, Art. 29 EGBGB, Art. 29 Abs. 1 bis 3 EGBGB, Art. 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EGBGB, § 545 Abs. 2 ZPO, § 29c Abs. 3 ZPO, § 312 BGB, § 312b BGB, § 29c Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 29c Abs. 1 ZPO, ZPO, § 29c, § 7 des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (HWiG), § 7 Abs. 1 HWiG, § 29 Abs. 3 ZPO, Art. 16 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 17 EUGVVO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 29c Abs. 1 Satz 1 aF ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von Vereinbarungen bzgl. Bestimmung eines abweichenden Gerichtsstands für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften; Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit bzgl. Rückabwicklung eines Vermögensverwaltungsvertrags
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Derogation des besonderen Gerichtsstands für Verbraucherklagen aus Haustürgeschäften
- Betriebs-Berater
Unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit von Vereinbarungen bzgl. Bestimmung eines abweichenden Gerichtsstands für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften; Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit bzgl. Rückabwicklung eines Vermögensverwaltungsvertrags
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Gerichtsstandsvereinbarung in der für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften ein von § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO abweichender Gerichtsstand bestimmt wird sind unzulässig
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 138
Gerichtsstand, Gerichtsstandvereinbarung, Haustürgeschäft, Verbraucher - wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gerichtsstandsvereinbarung für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften unzulässig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gerichtsstand für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften unabdingbar
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gerichtsstandsvereinbarung für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften unzulässig
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EUGVVO 44/2001 Art. 16; EUGVVO 44/2001 Art. 17; ZPO § 29c; ZPO § 545; ZPO § 562; ZPO § 563
Zuständigkeit --> Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand - zpoblog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Von § 29c Abs. 1 ZPO zu Lasten des Verbrauchers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bei Haustürgeschäften kann es keine von § 29c ZPO abweichende Gerichtsstandsvereinbarung geben
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Auslegung von § 29c ZPO - Unzulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Rückabwicklung eines Vermögensverwaltungsvertrags
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 25.03.2013 - 4 O 42/12
- OLG Naumburg, 02.10.2013 - 5 U 78/13
- BGH, 30.10.2014 - III ZR 474/13
Papierfundstellen
- BGHZ 203, 140
- NJW 2015, 169
- ZIP 2014, 2414
- MDR 2014, 1463
- VersR 2015, 511
- WM 2014, 2257
- BB 2014, 2945
- BB 2014, 3088
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.01.2003 - X ARZ 362/02
Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher …
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - III ZR 474/13
Rn. 16 Bei der Klage eines Verbrauchers aus einem Haustürgeschäft nach § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO aF ist - anders als bei Klagen gegen den Verbraucher nach § 29c Abs. 1 Satz 2 ZPO - kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X AZR 362/02, WM 2003, 605, 606).Rn. 24 Der Sinn und Zweck dieser ursprünglich spezialgesetzlichen Regelung besteht auch nach ihrer Einfügung in die Zivilprozessordnung unverändert darin, den Verbraucher im Prozessfall davor zu bewahren, seine Rechte bei einem möglicherweise weit entfernten Gericht geltend machen zu müssen (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X AZR 362/02, WM 2003, 605, 606).
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - III ZR 474/13
Rn. 13 Der Beurteilung der internationalen Zuständigkeit durch das Berufungsgericht, die unbeschadet der Vorschrift des § 545 Abs. 2 ZPO der revisionsgerichtlichen Nachprüfung nicht entzogen ist (vgl. Senatsurteil vom 28. November 2002 - III ZR 102/02, BGHZ 153, 82, 84 ff), kann in einem entscheidenden Punkt nicht gefolgt werden. - KG, 05.06.2014 - 22 U 90/13
Haustürgeschäfts-AGB: Wirksamkeit eines vereinbarten ausländischen …
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - III ZR 474/13
Der streitgegenständlichen Gerichtsstandsvereinbarung steht daher nicht § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO entgegen (vgl. in einem Parallelfall KG, BKR 2014, 390, 391 f). - OLG Stuttgart, 05.07.2012 - 5 U 73/12
Ausschluss nachträglicher Gerichtsstandsvereinbarungen bei Haustürgeschäften
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - III ZR 474/13
Vielmehr wird durch die Vorschrift jenseits der dort genannten Ausnahmen jegliche von § 29c Abs. 1 ZPO, das heißt auch von - wie vorliegend - § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO abweichende Vereinbarung ausgeschlossen (OLG Bamberg, Urteil vom 12. Juli 2013 - 6 U 8/13, Seite 6 f, nv; OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 5 U 73/12, Seite 3, nv;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 29c Rn. 7; Teuber, Die internationale Zuständigkeit bei Verbraucherstreitigkeiten, 2003, Seite 137 f; Kleinknecht, Die verbraucherschützenden Gerichtsstände im deutschen und europäischen Zivilprozessrecht, 2007, Seite 190).
- BGH, 08.11.2017 - IV ZR 551/15
Besonderer Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers: Anwendbarkeit …
Anhaltspunkte dafür, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der nationalen Vorschriften zum Schutz des Versicherungsnehmers für außerhalb des Geltungsbereichs der EuGVVO 2001 liegende Sachverhalte hinter deren Schutzniveau zurückbleiben wollte, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2014 - III ZR 474/13, ZIP 2014, 2414 Rn. 25;… Rixecker aaO; so auch Staudinger, ZfIR 2015, 361, 364). - OLG Hamm, 22.12.2016 - 9 U 198/15
Sozialversicherungsbeiträge; Arbeitsförderungsgeld; Heimunterbringungskosten; …
Rn. 60 Der Bundesgerichtshof hat in der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung vom 27. Januar 2015 (Versicherungsrecht 2015, 511 ff.) ausgeführt, dass die Kosten, die durch die Beschäftigung des Geschädigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen und durch die Hilfen zu selbstbestimmten Leben im betreuten Wohnen entstanden seien, erstattungsfähig seien. - OLG München, 11.03.2021 - 23 U 1410/20
Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge
In der Entscheidung BGH NJW 2015, S. 169 ff. hatte der BGH über die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften zu entscheiden. - OLG München, 15.01.2021 - 23 U 1410/20
Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge
In der Entscheidung BGH NJW 2015, S. 169 ff. hatte der BGH über die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften zu entscheiden.
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