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   BGH, 07.05.1958 - IV ZR 18/58   

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https://dejure.org/1958,3597
BGH, 07.05.1958 - IV ZR 18/58 (https://dejure.org/1958,3597)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1958 - IV ZR 18/58 (https://dejure.org/1958,3597)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1958 - IV ZR 18/58 (https://dejure.org/1958,3597)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1957 - IV ZR 300/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1958 - IV ZR 18/58
    Wie der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 22. Februar 1957 - IV ZR 300/56 - ausgeführt hat, ist die Vorschrift des § 228 Abs. 1 Satz 2 BEG; die landesrechtliche Vorschriften insoweit aufrechterhält, als diese "weitergehende entschädigungsrechtliche Ansprüche" gewähren, dahin zu verstehen, daß die Aufrechterhaltung des Landesrechts für jeden entschädigungsrechtlichen Einzelanspruch in Betracht zu ziehen ist.
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    In der neuen Verhandlung wird das Berufungsgericht bei der Bemessung dieser Vergütung unter Beachtung des § 287 Abs. 2 ZPO darauf abzustellen haben, welches Entgelt vernünftige Vertragspartner in der Lage der Parteien als angemessenes Honorar für die werbemäßige Verwertung des Fotos des Klägers ausgehandelt hätten (BGHZ 30, 7, 17 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58]; BGH, Urteil vom 24. November 1981 - X ZR 36/80 - GRUR 1982, 286, 288).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Zwar wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht jede Form der Verwendung eines fremden Namens als "Gebrauchen" im Sinne des § 12 BGB angesehen, sondern nur solche Namensanmaßungen, die geeignet sind, eine namensmäßige Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (BGHZ 30, 7, 10 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente; BGHZ 81, 75, 78 - Carrera/Rennsportgemeinschaft; BGHZ 91, 117, 120 - Mordoro).

    Jedoch wird die Möglichkeit einer Zuordnungsverwirrung nicht nur - wenngleich in erster Linie - bei einem namens- bzw. kennzeichenmäßigen Gebrauch des Namens durch einen Dritten - an dem es vorliegend fehlt -, sondern auch bei solchen Verwendungsweisen gesehen, durch die der Namensträger zu bestimmten Einrichtungen, Gütern oder Erzeugnissen in Beziehung gesetzt wird, mit denen er nichts zu tun hat (BGHZ 30, 7, 10 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente; BGH, Urt. v. 15.03.1963 - Ib ZR 98/61, GRUR 1964, 38, 40 = WRP 1963, 345 - Dortmund grüßt; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdn. 46).

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Diese tatsächlichen Grundlagen beizubringen, liegt auch bei Anwendung des § 252 BGB dem Kläger ob; er muß die Tatsachen, die seine Gewinnerwartung wahrscheinlich machen sollen, im einzelnen darlegen und notfalls beweisen (BGHZ 2, 310; 30, 7, 16) [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] .
  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Jene Grundsätze sind - auf Art. 1 und 2 GG aufbauend - darauf gerichtet, die Achtung der Menschenwürde zu sichern und die freie Entfaltung der individuellen Persönlichkeit des Einzelnen im Rahmen der Rechtsordnung zu ermöglichen (zur Entwicklung dieser Grundsätze vgl. BGHZ 39, 130 [BGH 05.03.1963 - VI ZR 55/62]; 30, 7, 10) [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58].

    Das so verstandene allgemeine Persönlichkeitsrecht ist begrenzt auf den unantastbaren persönlichen Bereich des Einzelnen, der sich in die Gemeinschaft einzufügen und auf die Rechte und Interessen anderer Rücksicht zu nehmen hat (BGHZ 30, 7, 11) [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58].

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Ihm steht ferner bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der gleichfalls in entsprechender Anwendung der §§ 12, 862, 1004 BGB entwickelte vorbeugende Unterlassungsanspruch zu, sofern die Besorgnis künftiger Wiederholung des Eingriffs besteht (vgl. BGHZ 30, 7, 14 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58]; BGHZ GS 34, 99, 102).
  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Es handelt sich um eine Verwendung, die dem Fall der namentlichen Erwähnung einer Person in einer Werbeanzeige ähnelt (vgl. BGHZ 30, 7, 9 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58]/10-Catarina Valente).
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

    Jedoch liegt eine Verletzung des Namensrechts im Streitfall nicht vor, weil die hierfür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu fordernde Möglichkeit einer Identitäts- bzw. Zuordnungsverwirrung (vgl. BGHZ 30, 7, 10 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente; BGHZ 91, 117, 120 - Mordoro; näher dazu v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. Kap. 53 Rdn. 16 und Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 425, jeweils m.w.N.) vorliegend nicht besteht.

    Ob sich dies - im Blick auf die Verstärkung des Rufausnutzungseffekts durch Mitnennung des Namens McLaren/Honda - auch aus § 1 UWG ergeben könnte, bedarf keiner näheren Prüfung; denn jedenfalls sind die Ansprüche, soweit sie sich auf Folgen der Nennung des Namens McLaren/Honda ergeben, gemäß § 823 Abs. 1 BGB und § 812 Abs. 1 BGB begründet, weil die ohne Erlaubnis der Namensträger zu Zwecken der Werbung für ein eigenes Produkt der Beklagten erfolgte ausdrückliche und deutlich lesbare Namensverwendung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Träger dieser Namen darstellt (vgl. BGHZ 30, 7, 10 ff. [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente; BGHZ 81, 75, 78 - Carrera).

  • BGH, 10.11.1961 - I ZR 78/60

    Hochzeitsbild

    Da das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild durch § 22 KunstUrhG unter Sonderschutz gestellt ist, braucht insoweit nicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückgegangen werden, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB ist (BGHZ 13, 334, 338 [BGH 25.05.1954 - I ZR 211/53] ; 15, 249, 257, 258 [BGH 26.11.1954 - I ZR 266/52] ; 20, 345, 351 [BGH 08.05.1956 - I ZR 62/54] ; 24, 72, 76 [BGH 02.04.1957 - VI ZR 9/56] ; 26, 349, 354 [BGH 14.02.1958 - I ZR 151/56] ; 27, 284, 285 [BGH 20.05.1958 - VI ZR 104/57] ; 30, 7, 11) [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] .

    Dementsprechend hat auch der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner erwähnten Entscheidung vom 19. September 1961 bei einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einen Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden im Grundsatz anerkannt (ähnlich wohl auch der IV. Zivilsenat in BGHZ 30, 7 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] ).

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen

    Da es im übrigen auf die jeweils erforderliche Sorgfalt ankommt, wären etwaige Unsitten und Nachlässigkeiten, die infolge des großen Geschäftsumfangs bei den Illustrierten eingerissen sein mögen, nicht zu berücksichtigen, so daß sich die Einholung eines Sachverständigengutachtens erübrigt (BGH GRUR 1958, 409 zu I 3 - Herrenreiter, insoweit in BGHZ 26, 349 nicht abgedruckt; BGHZ 30, 7, 15 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92

    "WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in

    Soweit sie einen solchen Herkunftshinweis nicht enthalten, fällt ihre Benutzung aber - entgegen der Auffassung der Revision - nicht in den sachlichen Schutzumfang einer Firmen- oder Warenkennzeichnung; denn der Schutz solcher Kennzeichen erfaßt sowohl gemäß § 16 UWG als auch gemäß § 24 Abs. 1 WZG nur Benutzungshandlungen, die geeignet sind, zu Verwechslungen mit dem Namen, der Firma oder den Waren bzw. Dienstleistungen des Inhabers zu führen, und auch § 12 BGB setzt in seiner hier allein in Betracht kommenden Alternative des unbefugten Namensgebrauchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Möglichkeit einer Identitätsverwirrung voraus (vgl. BGHZ 30, 7, 10 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] - Caterina Valente; BGHZ 81, 75, 78 - Carrera; BGHZ 91, 117, 120 - Mordoro).
  • BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92

    Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage

  • BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 98/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 94/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer Fotografie ("Petite

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 112/89

    Johanniter; Namensschutz für ein alkoholisches Getränk bei langjähriger Duldung

  • OLG Köln, 09.01.1973 - 15 U 27/72

    Rechtsweg für Klagen gegen Rundfunkanstalten wegen

  • OLG Stuttgart, 08.12.1982 - 4 U 84/82

    Verletzung eines Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • OLG Karlsruhe, 17.07.1987 - 14 U 234/85

    Wirksamkeit einer vorformulierten Einwilligung eines "Spiel" -Teilnehmers zur

  • BGH, 29.09.1969 - II ZR 167/68

    Befugnis zum Vertrieb von "Kölnisch-Wasser"-Artikeln unter bestimmtem Namen -

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 80/63

    Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sonstiges Recht i.S.d.

  • AG Greiz, 18.04.2002 - 4 C 71/02

    Schmerzensgeld nur bei schwerer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts;

  • BGH, 30.03.1971 - I ZR 130/69

    Schlankheitskur

  • BGH, 29.03.1967 - Ib ZR 165/64

    Genehmigung der Errichtung einer Trümmerverwertungsanlage - Rücktritt von einem

  • BGH, 14.05.1969 - I ZR 37/67

    Anwendbarkeit des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf Verletzungstatbestände vor

  • BGH, 18.10.1967 - IV ZR 336/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.04.1962 - AnwZ (B) 1/62

    Zulassung eines Berufsbeamten als Rechtsanwalt - Zulassung eines ehemaligen

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