Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12975
BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17 (https://dejure.org/2018,12975)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2018 - IV B 46/17 (https://dejure.org/2018,12975)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2018 - IV B 46/17 (https://dejure.org/2018,12975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 85, FGO § 116 Abs 6, FGO § 118 Abs 2, ZPO § 295 Abs 1, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 5 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, AO § 140, AO § 141
    Verpflichtung des FG zur Erhebung eines Zeugenbeweises

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verpflichtung des FG zur Erhebung eines Zeugenbeweises

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 85 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 295 Abs 1 ZPO
    Verpflichtung des FG zur Erhebung eines Zeugenbeweises

  • IWW

    § 174 Abs. 4 der Abgabenordnung (AO), § ... 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO, § 82 FGO, § 373 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 76 Abs. 1 Sätze 2 und 3 FGO, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 85 FGO, § 295 Abs. 1 ZPO, § 155 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 4 Abs. 3 EStG, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG, §§ 140, 141 AO, § 4 Abs. 1 EStG, § 143 Abs. 2, § 139 Abs. 4 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Sachaufkärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisantrags

  • Betriebs-Berater

    Verpflichtung des FG zur Erhebung eines Zeugenbeweises

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Sachaufkärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Verpflichtung des FG zur Erhebung eines Zeugenbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1636
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 12.03.2014 - XI B 97/13

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Sachverhaltswürdigung …

    Auszug aus BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17
    Das FG kann auf eine beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2009 VI R 58/07, BFHE 227, 365, BStBl II 2010, 531, und BFH-Beschluss vom 12. März 2014 XI B 97/13, Rz 12).

    Unsubstantiiert ist z.B. ein Beweisantrag, der keine beweisbedürftigen Tatsachen benennt, nicht erkennen lässt, welche entscheidungserheblichen Tatsachen bezeugt werden sollen oder die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, der das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme in Bezug auf einzelne konkrete Tatsachen nicht genau angibt oder so unbestimmt ist, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann und bei dem es sich deshalb um einen Beweisermittlungs- oder Beweisausforschungsantrag handelt (BFH-Beschluss vom 12. März 2014 XI B 97/13, Rz 13, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BFH, 26.07.2016 - III B 148/15

    Ordnungsgemäßer Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17
    Ein Beweisantrag ist dann unsubstantiiert, wenn nicht angegeben wird, welche konkrete Tatsache durch welches Beweismittel nachgewiesen werden soll (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juli 2016 III B 148/15, Rz 11).

    Vielmehr ist auch die prozessuale Vorgeschichte --insbesondere der Inhalt eingereichter Schriftsätze und die darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen-- einzubeziehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2016 III B 148/15, Rz 12, und vom 13. Dezember 2016 X B 23/16, Rz 20).

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung …

    Auszug aus BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17
    Hat der Steuerpflichtige demgegenüber nur die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufgezeichnet, so hat er aufgrund dieser tatsächlichen Handhabung sein Wahlrecht im Sinne einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ausgeübt (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.2.b bb).
  • BFH, 19.10.2005 - XI R 4/04

    Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

    Auszug aus BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17
    Die erforderliche Eröffnungsbilanz ist zeitnah aufzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509, unter II.2.).
  • BFH, 23.12.2004 - III B 160/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht - Nichterhebung von Beweisen - Erwerb eines Gebäudes …

    Auszug aus BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17
    Rn. 35 Die Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO ist auch dann ermessensgerecht, wenn neben dem Verfahrensmangel noch weitere Zulassungsgründe geltend gemacht werden und auch im Falle der Zulassung das Revisionsverfahren voraussichtlich zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG führt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2004 III B 160/03, BFH/NV 2005, 1075, unter 3., …und vom 27. März 2007 I B 94/06, BFH/NV 2007, 1669, unter II.3.).
  • BFH, 27.03.2007 - I B 94/06

    Rechtliches Gehör; Divergenz

    Auszug aus BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17
    Rn. 35 Die Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO ist auch dann ermessensgerecht, wenn neben dem Verfahrensmangel noch weitere Zulassungsgründe geltend gemacht werden und auch im Falle der Zulassung das Revisionsverfahren voraussichtlich zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG führt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2004 III B 160/03, BFH/NV 2005, 1075, unter 3., und vom 27. März 2007 I B 94/06, BFH/NV 2007, 1669, unter II.3.).
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …

    Auszug aus BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17
    Eine vergleichbar verschärfte Verpflichtung zur konkreten, eingehenderen Beschreibung der tatsächlichen Umstände des Beweisantrags ist als gesteigerte Substantiierungslast dann anzunehmen, wenn eine Person aufgrund Zugriffs zu den hierfür benötigten Informationen konkretere Informationen geben kann (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2002 IX ZR 313/99, BGHZ 150, 353, unter III.2. - zur Substantiierungslast des Insolvenzverwalters für tatsächliche Vorgänge aus der Sphäre des Insolvenzschuldners).
  • BFH, 03.12.2009 - VI R 58/07

    Keine Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen; grobes Verschulden des …

    Auszug aus BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17
    Das FG kann auf eine beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2009 VI R 58/07, BFHE 227, 365, BStBl II 2010, 531, und BFH-Beschluss vom 12. März 2014 XI B 97/13, Rz 12).
  • BFH, 19.10.2011 - X R 65/09

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der …

    Auszug aus BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17
    Ein Beweisantrag besteht nach § 82 FGO i.V.m. § 373 der Zivilprozessordnung (ZPO) aus der Benennung der Zeugen und der Bezeichnung der Tatsachen, zu denen die Zeugen vernommen werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, Rz 99).
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete …

    Auszug aus BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17
    Dem Beteiligten ist es zuzumuten, sich hiermit auseinanderzusetzen, etwa greifbare Anhaltspunkte zu benennen, die für seine Vermutung oder gegen die Erklärung der Gegenseite sprechen (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1988 7 CB 81/87, unter 1.b aa).
  • BFH, 13.12.2016 - X B 23/16

    Prüfung der Substantiiertheit eines Beweisantrags auch durch Einbeziehung …

  • BFH, 11.04.2016 - X B 77/15

    Rüge eines Verfahrensfehlers

  • BFH, 22.06.2016 - III B 134/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge/Übergehen eines Beweisantrags

  • BFH, 21.12.2001 - VIII B 132/00

    Fehlerhafte Beurteilung der Beweislast; Verfahrensmangel

  • BFH, 02.10.2013 - III B 56/13

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags - …

  • BFH, 15.05.2007 - I B 120/06

    Kein Besetzungsmangel bei vorhersehbarer Vakanz; Zweifel an einem …

  • BFH, 17.11.2020 - VIII R 20/18

    Steuerbarkeit des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien

    Unsubstantiiert ist ein Beweisantrag, der so unbestimmt ist, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann und bei dem es sich deshalb um einen Beweisermittlungs- oder Beweisausforschungsantrag handelt (…BFH-Beschlüsse vom 12.03.2014 - XI B 97/13, BFH/NV 2014, 1062, und vom 14.03.2018 - IV B 46/17, BFH/NV 2018, 728, Rz 14).

    Eine verschärfte Verpflichtung zur konkreten, eingehenderen Beschreibung der tatsächlichen Umstände des Beweisantrags ist als gesteigerte Substantiierungslast dann anzunehmen, wenn eine Person aufgrund Zugriffs zu den hierfür benötigten Informationen konkretere Informationen geben kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 728, Rz 15).

    Die Beweisanträge sollten das FG vielmehr im Wege eines unzulässigen "Ausforschungsbeweises" (s. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 728, Rz 27) dazu bringen, zu ermitteln, ob, wann und in welchem Ausmaß es überhaupt zu einer Börsen- und Handelssperre der Aktien der N-AG und der Abschaltung von für den börslichen wie außerbörslichen Handel mit den Aktien notwendigen IT-Einrichtungen gekommen ist.

  • BFH, 19.12.2019 - IV R 53/16

    Ladungsfrist bei Terminverlegung - Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen …

    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht jedoch nur das aufzuklären, was aus seiner Sicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.04.2011 - IV B 32/10, Rz 8, und vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 13).
  • BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24

    Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen

    Rn. 12 aa) Stellt jedoch ein Verfahrensbeteiligter einen Beweisantrag, ist das FG grundsätzlich verpflichtet, dem Beweisantrag zu entsprechen (BFH-Beschluss vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 13).

    Eine Beweiserhebung kann nur dann unterbleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 26; vom 17.04.2024 - X B 61/23, Rz 13 und vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 13).

    Denn das FG muss einem Beweisantrag als Ausforschungsbeweis nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27; vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 14 und vom 29.05.2009 - VIII B 205/08, unter II.d aa, m.w.N.).

  • BFH, 12.06.2025 - IV R 28/22

    Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von Darlehensforderungen im …

    Rn. 47 (3) Soweit die Klägerin mit ihrem Beweisantrag --worauf die Ausführungen ihres Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Senat schließen lassen-- das Ziel verfolgt haben sollte, einen fehlenden Willen des K zur Aufgabe des Betriebs der L-KG nachzuweisen, sei ergänzend darauf hingewiesen, dass --wenn in diesem Fall der gestellte Antrag zum Beweis des tatsächlichen Willens des K als eine innere Tatsache dann nicht bereits als ungeeignet abzulehnen gewesen wäre (vgl. zu den Anforderungen an Beweisanträge z.B. BFH-Beschluss vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 13)-- der fehlende innere Wille des K zur Erklärung der Betriebsaufgabe für die vom FG zu entscheidende Frage, ob die L-KG nach den nach außen erkennbaren objektiven Umständen des Einzelfalls ihren Betrieb zum 31.08.2012 dauerhaft eingestellt hat, ebenfalls unerheblich gewesen wäre.
  • FG München, 02.10.2019 - 7 K 982/17

    Gewerblicher Goldhandel einer Partnership englischen Rechts

    Hat der Steuerpflichtige demgegenüber nur die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufgezeichnet, so hat er aufgrund dieser tatsächlichen Handhabung sein Wahlrecht im Sinne einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ausgeübt (BFH-Urteil vom 19.03.2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659; Beschluss vom 14.03.2018 IV B 46/17, BFH/NV 2018, 728).
  • BFH, 12.11.2025 - IX B 120/24

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an einen Antrag auf …

    Stellt ein Verfahrensbeteiligter einen Beweisantrag, ist das FG grundsätzlich verpflichtet, dem Beweisantrag zu entsprechen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 13, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 12).

    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, aus denen --auf den Streitfall bezogen-- geschlossen werden kann, ob und in welcher Höhe Hinzuschätzungen vorzunehmen sind, brauchen vom FG regelmäßig nicht befolgt zu werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.09.2013 - XI B 75/12, Rz 14; vom 22.06.2016 - III B 134/15, Rz 16; vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 14; vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 13).

  • BFH, 12.02.2019 - VIII B 89/18

    Sachaufklärungspflicht des FG bei ausländischen Beweismitteln

    Das gilt aber nur in dem Sinne, dass das FG von sich aus auch Beweise erheben kann, die von den Beteiligten nicht angeboten worden sind (…z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 2016 III B 134/15, BFH/NV 2016, 1571, Rz 11; vom 14. März 2018 IV B 46/17, BFH/NV 2018, 728, Rz 12).
  • FG München, 20.07.2023 - 5 K 1966/19

    Zurechnung von Prostitutionsumsätzen

    Rn. 50 Das Gericht kann auf eine beantragte Beweiserhebung verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist (BFH-Beschluss vom 14. März 2018 IV B 46/17, BFH/NV 2018, 728, Rz 14, m.w.N.).
  • FG München, 29.09.2022 - 11 K 539/18

    Aufwendungen für die Anschaffung von Gold als dem Progressionsvorbehalt …

    Die erforderliche Eröffnungsbilanz ist zeitnah aufzustellen (BFH-Beschluss vom 14. März 2018 IV B 46/17, BFH/NV 2018, 728).
  • BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18

    Mitwirkungspflichten bei Auslandszeugen

    Das gilt aber nur in dem Sinne, dass das FG von sich aus auch Beweise erheben kann, die von den Beteiligten nicht angeboten worden sind (…z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 2016 III B 134/15, BFH/NV 2016, 1571, Rz 11; vom 14. März 2018 IV B 46/17, BFH/NV 2018, 728, Rz 12).
  • BFH, 13.06.2023 - VIII B 39/22

    Zur Feststellung der Einkünfteerzielung und Schätzung von Kapitalerträgen aus …

  • FG Köln, 14.09.2023 - 7 K 2450/20

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von inländischen Einkünften aus …

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2026 - 4 K 4061/24

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Abdeckrechnungen von Servicegesellschaften im …

  • FG Niedersachsen, 25.05.2023 - 10 K 182/20

    Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2024 - 6 K 3108/18

    Handel mit Edelmetallen durch ausländische Personengesellschaft - Verluste aus …

  • FG Hamburg, 02.12.2021 - 6 K 112/20

    StBerG, Widerruf der Zulassung: Voraussetzungen für einen Vermögensverfall

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht