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Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2004 - IV B 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14122
BFH, 28.07.2004 - IV B 83/04 (https://dejure.org/2004,14122)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2004 - IV B 83/04 (https://dejure.org/2004,14122)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - IV B 83/04 (https://dejure.org/2004,14122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 104 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 § 116 Abs. 3 S. 1
    Beschwerdebegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Frist zur Begründung der NZB bei Versäumung der Einspruchsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.10.2003 - XI B 95/02

    Beschwerdebegründungsfrist versäumter Einlegungsfrist

    Auszug aus BFH, 28.07.2004 - IV B 83/04
    Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) in § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO neu eingeführte zweimonatige Begründungsfrist ist --wie sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt-- eine selbständige, vom Lauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde unabhängige Frist, die auch dann mit der Zustellung des vollständigen Urteils zu laufen beginnt, wenn wegen der Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2003 XI B 95/02, BFHE 203, 407, BStBl II 2004, 26; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1992 9 B 256/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2780, zur gleich lautenden Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung).
  • BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BFH, 28.07.2004 - IV B 83/04
    Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) in § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO neu eingeführte zweimonatige Begründungsfrist ist --wie sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt-- eine selbständige, vom Lauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde unabhängige Frist, die auch dann mit der Zustellung des vollständigen Urteils zu laufen beginnt, wenn wegen der Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2003 XI B 95/02, BFHE 203, 407, BStBl II 2004, 26; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1992 9 B 256/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2780, zur gleich lautenden Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung).
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80

    Zustellung einer Urteilsausfertigung - Sozialgerichtliches Verfahren - Keine …

    Auszug aus BFH, 28.07.2004 - IV B 83/04
    Auch bei verkündeten Urteilen ist der Zeitpunkt der nach § 104 Abs. 1 Satz 2 FGO gleichwohl erforderlichen Zustellung des Urteils für den Beginn der Begründungsfrist maßgebend (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Februar 1981 2 RU 37/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1982, 79).
  • BFH, 27.04.2022 - XI B 8/22

    Zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen Übermittlung einer …

    Die Klägerin konnte daher nicht erwarten, dass der Senat zunächst über ihr Wiedereinsetzungsbegehren entscheiden würde (vgl. BFH-Beschluss vom 28.07.2004 - IV B 83/04, BFH/NV 2004, 1664;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 116 Rz 21, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.2014 - 3 B 48.13

    Begriff der Zahnheilkunde; Durchführung von Faltenunterspritzungen im Gesichts- …

    Verneinendenfalls hat die Klägerin zwar die Zweimonatsfrist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - die ungeachtet des Wiedereinsetzungsantrags wegen Versäumung der Beschwerdefrist mit der Zustellung des angefochtenen Berufungsurteils begonnen hat (Beschluss vom 25. November 1993 - BVerwG 1 B 178/93 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 14; BFH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - IV B 83/04 - juris) - versäumt.
  • BFH, 20.04.2005 - X B 13/05

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der Zweimonatsfrist

    Diese Zweimonatsfrist beginnt auch dann mit der vorliegend am 21. Dezember 2004 erfolgten Zustellung des angefochtenen Urteils zu laufen, wenn --wie im Streitfall-- das Urteil verkündet worden ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2004 IV B 83/04, BFH/NV 2004, 1664).
  • BSG, 08.07.2025 - B 2 U 7/24 B
    Vielmehr ist die Begründungsfrist eine von der Einlegungsfrist unabhängige Zweimonatsfrist, die grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils anläuft, wenn die Einlegungsfrist versäumt und deshalb Wiedereinsetzung beantragt worden ist (vgl BSG Beschlüsse vom 12.4.2017 - B 12 KR 62/16 B - juris RdNr 4 und vom 4.4.2017 - B 5 R 23/17 B - juris RdNr 4; BVerwG Beschlüsse vom 26.9.2016 - 2 B 39/16 - juris RdNr 7 und vom 2.3.1992 - 9 B 256/91 - juris RdNr 2; BAG Beschlüsse vom 7.7.2011 - 2 AZN 294/11 - juris RdNr 3 und vom 26.7.1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174 = juris RdNr 5; BFH Beschlüsse vom 28.7.2004 - IV B 83/04 - juris RdNr 6 und vom 16.10.2003 - XI B 95/02 - BFHE 203, 407 = juris RdNr 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 5 S 7.17

    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Die Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO ist eine selbständige, vom Lauf der Einlegungsfrist für die Beschwerde nach § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO unabhängige Frist, die auch dann mit der Zustellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts zu laufen beginnt, wenn wegen der Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. Februar 2015 - OVG 3 S 92.14 -, juris Rn. 3, sowie zur Beschwerdebegründungsfrist bei der Nichtzulassungsbeschwerde Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 4 B 40.07 -, juris Rn. 2, und Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28. Juli 2004 - IV B 83/04 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 3 S 92.14

    Einstehen des Antragstellers für Versäumnis der Beschwerdefrist durch …

    Der Lauf der Beschwerdebegründungsfrist beginnt grundsätzlich auch dann mit der Zustellung der angegriffenen Entscheidung zu laufen, wenn die Frist zur Einlegung der Beschwerde versäumt und deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt wurde (so zur Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG, Beschluss vom 25. November 1993 - 1 B 178/93 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 4 B 40/07 -, juris; BFH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - IV B 83/04 -, juris).
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