Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,162
BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72 (https://dejure.org/1975,162)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1975 - IV C 66.72 (https://dejure.org/1975,162)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1975 - IV C 66.72 (https://dejure.org/1975,162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Baugenehmigung unter der Verletzung einer rechtsverbindlichen Zusage - Rechtsverbindlichkeit einer dem Nachbarn von der Baugenehmigungsbehörde gegebenen Zusage der Erteilung einer "nur" mit dem objektiven, nicht nachbarschützenden Baurecht ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 34 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche Zusage - Baugenehmigung - Verpflichtungsklage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 244
  • NJW 1976, 255
  • NJW 1976, 303
  • MDR 1976, 255
  • DVBl 1976, 220
  • DÖV 1976, 134
  • BauR 1976, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Nach ihnen ist die Rücknahme zwar grundsätzlich in das Ermessen der Behörde gestellt, regelmäßig aber dann ausgeschlossen, wenn ein schutzwürdiges Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand des Verwaltungsaktes zu Ausnahmen führt (vgl.Urteil vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 44.70 - in BVerwGE 38, 290 [294];Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - in DVBl. 1975, 512 [514]; ebenso der Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes, Bundestagsdrucksache 7/910).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene die Rechtswidrigkeit des ergangenen Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (vgl.Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - in DVBl. 1975, 512).

  • BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66

    Vertrauensschutz gegenüber dem Vertreter des Bundesinteresses im Rahmen des …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    § 80 Abs. 1 VwGO - als solche gegen sich gelten lassen, sondern könnte sich auch für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens nicht auf den Schutz seines Vertrauens in die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung berufen; denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es während des - gesetzlich vorgesehenen - Rechtsbehelfsverfahrens keinen Vertrauensschutz für den begünstigten Beteiligten gibt, weil dieser die Unbeständigkeit des ergangenen Verwaltungsaktes kennt, er sein Verhalten darauf einrichten und daher keinen Vertrauensschutz in Anspruch nehmen kann (vgl.Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG V C 153.66 - in BVerwGE 31, 67 [69]).

    Zwar ist ihm die Berufung auf den Vertrauensschutz nicht schon im Sinne des vorher erwähntenUrteils vom 21. November 1968 - BVerwG V C 153.66 - in BVerwGE 31, 67 [69] allein mit Rücksicht auf das von den Klägern eingeleitete Rechtsbehelfsverfahren entzogen, das - richtig gesehen - nicht auf die Anfechtung der Baugenehmigung gerichtet sein konnte und daher den Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit der Baugenehmigung nicht schon um seiner selbst willen ausschließen mußte.

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Soweit das Berufungsgericht seine Annahme, nachbarschützende Vorschriften seien durch die Baugenehmigung nicht verletzt worden, in Auslegung des nach § 137 Abs. 1 VwGO irrevisiblen Landesrechts gewonnen hat, ist sie gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO auch für die Revisionsentscheidung maßgebend; soweit sie auf den §§ 34 und 36 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - beruht, unterliegt sie zwar revisionsgerichtlicher Prüfung; insoweit befindet sie sich aber in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der diese bebauungsrechtlichen Vorschriften keine nachbarschützende Funktion haben (vgl.Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 undUrteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268).

    Insoweit hat der Senat wiederholt entschieden, daß - unabhängig vom Vorliegen einschlägiger nachbarschützender Vorschriften des einfachen Rechts - ein unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitetes Abwehrrecht des Nachbarn dann besteht, wenn durch die Baugenehmigung oder deren Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändert und der Nachbar dadurch schwer und unerträglich getroffen werden (vgl. beispielsweiseUrteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - [a.a.O.] sowieUrteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - in BVerwGE 44, 244).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Erteilt die Baugenehmigungsbehörde eine Baugenehmigung unter Verletzung einer solchen Zusage, so kann der Nachbar dagegen nicht mit der Anfechtungsklage, sondern nur mit der auf Rücknahme der Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage vorgehen; diese Klage kann auch wegen eines dem Bauherrn zustehenden Vertrauensschutzes erfolglos bleiben (Abweichung von BVerwG IV C 80.67 und. IV C 81.68).

    In den auch vom Berufungsgericht angeführten Urteilenvom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 und BVerwG IV C 81.68 - (ersteres in DVBl. 1970, 60; letzteres in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22) hat der erkennende Senat grundsätzlich entschieden, daß in solchen Fällen, in denen das öffentliche Baurecht nicht von sich aus Nachbarschutz gewährt, für den Nachbarn ein subjektives Recht durch eine Zusage auf Einhaltung des (objektiven) Rechts geschaffen werden kann.

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Erteilt die Baugenehmigungsbehörde eine Baugenehmigung unter Verletzung einer solchen Zusage, so kann der Nachbar dagegen nicht mit der Anfechtungsklage, sondern nur mit der auf Rücknahme der Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage vorgehen; diese Klage kann auch wegen eines dem Bauherrn zustehenden Vertrauensschutzes erfolglos bleiben (Abweichung von BVerwG IV C 80.67 und. IV C 81.68).

    In den auch vom Berufungsgericht angeführten Urteilenvom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 und BVerwG IV C 81.68 - (ersteres in DVBl. 1970, 60; letzteres in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22) hat der erkennende Senat grundsätzlich entschieden, daß in solchen Fällen, in denen das öffentliche Baurecht nicht von sich aus Nachbarschutz gewährt, für den Nachbarn ein subjektives Recht durch eine Zusage auf Einhaltung des (objektiven) Rechts geschaffen werden kann.

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Soweit das Berufungsgericht seine Annahme, nachbarschützende Vorschriften seien durch die Baugenehmigung nicht verletzt worden, in Auslegung des nach § 137 Abs. 1 VwGO irrevisiblen Landesrechts gewonnen hat, ist sie gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO auch für die Revisionsentscheidung maßgebend; soweit sie auf den §§ 34 und 36 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - beruht, unterliegt sie zwar revisionsgerichtlicher Prüfung; insoweit befindet sie sich aber in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der diese bebauungsrechtlichen Vorschriften keine nachbarschützende Funktion haben (vgl.Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 undUrteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder § …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Das unterliegt, was den damit gezogenen räumlichen Bereich der nach § 34 BBauG beachtlichen Bebauung angeht, keiner rechtlichen Beanstandung, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Umgebung des Baugrundstücks einmal insoweit zu berücksichtigen ist, als sich die Ausführung des Bauvorhabens auf sie auswirken kann, und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch darauf von Einfluß ist (vgl.Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Die Rechtsverbindlichkeit einer solchen Zusage setzt - wie die Rechtsverbindlichkeit jeder verwaltungsrechtlichen Zusage - zunächst voraus, daß diese im Rahmen der Handlungszuständigkeit der Behörde und grundsätzlich von einem Bediensteten gemacht worden ist, der nach seiner Stellung in der Behörde zu derartigen Erklärungen befugt ist(Urteil vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - in BVerwGE 26, 31 [36]).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Daran fehlt es, wenn ein Vorhaben zur vorhandenen Bebauung in einem "bodenrechtlich relevanten Widerspruch steht", wie es insbesondere dann zutrifft, "wenn der hinzutretende Bau die vorhandene Situation mehr als nur geringfügig verschlechtert" (ständige Rechtsprechung, vgl.z.B. Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72
    Insoweit hat der Senat wiederholt entschieden, daß - unabhängig vom Vorliegen einschlägiger nachbarschützender Vorschriften des einfachen Rechts - ein unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitetes Abwehrrecht des Nachbarn dann besteht, wenn durch die Baugenehmigung oder deren Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändert und der Nachbar dadurch schwer und unerträglich getroffen werden (vgl. beispielsweiseUrteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - [a.a.O.] sowieUrteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - in BVerwGE 44, 244).
  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 44.70
  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf …

    Diese Bestandskraft vermittelt dem durch die Genehmigung Begünstigten nach der Rechtsprechung des Senats eine "gesicherte Rechtsposition" (vgl. Urteil des Senatsvom 17. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 66.72 - BVerwGE 49, 244 [BVerwG 17.10.1975 - IV C 66/72] [249]); vgl. fernerUrteil vom 14. April 1979 - BVerwG 4 C 96 und 97.76 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz-Nr. 34 S. 44 [49]).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Maßgebend ist somit nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (…BSG aaO; BSGE 48, 57; BSG VersorgB 1983, 131; BVerwGE 41, 305; 49, 244).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Grundschulauflösung

    In einem Beschluß vom 21. Oktober 1968 (…NJW 1969, S. 202 [203]; siehe nunmehr auch BVerwGE 49, 244 [250]) hat es auch für diese Verwaltungsakte den vorläufigen Rechtsschutz auf § 80 VwGO gestützt und die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe anerkannt (ebenso BayVGH, VGH n.F. 11, 93; VGH Baden-Württemberg, ES VGH 18, 65;… OVG Lüneburg, NJW 1970, S. 963, sowie DVBl. 1977, S. 732).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht