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Rechtsprechung
   BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8976
BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22 (https://dejure.org/2025,8976)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2025 - IV R 23/22 (https://dejure.org/2025,8976)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2025 - IV R 23/22 (https://dejure.org/2025,8976)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 5 Abs 1 S 3, GewStG § 7 S 2, GewStG § 10a S 6, GewStG § 35b Abs 2, GewStG VZ 2009, GewStG VZ 2010, GG Art 3 Abs 1
    Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

  • rechtsinformationen.bund.de

    Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 GewStG 2002 vom 08.12.2010, § 5 Abs 1 S 3 GewStG 2002 vom 08.12.2010, § 7 S 2 GewStG 2002 vom 08.12.2010, § 10a S 6 GewStG 2002 vom 08.12.2010, § 35b Abs 2 GewStG 2002 vom 08.12.2010
    Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

  • IWW

    § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), § ... 2 Abs. 1 GewStG, § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO), § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 7 Satz 2 Nr. 1 GewStG, § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 40 Abs. 2 FGO, § 35b Abs. 2 GewStG, § 10a Satz 6 GewStG, § 10a GewStG, § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG, § 36 Abs. 10 Satz 1 GewStG, § 6 GewStG, § 10a Satz 1 GewStG, § 15 Abs. 2, Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, § 7 Satz 2 GewStG, § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 15 Abs. 2 EStG, § 121 Satz 1 FGO

  • Betriebs-Berater

    Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hotelbau durch eine Personengesellschaft - und der Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Ein-Objekt-Personengesellschaft: Wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht?

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 39 Abs 2 Nr 2 ; GewStG § 2 Abs 1 S 1 ; GewStG § 10a

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 2 Abs 1 S 1, GewStG § 10a, AO § 39 Abs 2 Nr 2
    Gewerbesteuerpflicht, Beginn der Tätigkeit, Veräußerungsabsicht, Personengesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2025, 982 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (25)

  • BFH, 01.09.2022 - IV R 13/20

    Zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen …

    Auszug aus BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
    Diese Beurteilung gilt im Übrigen auch unter Geltung des § 35b Abs. 2 GewStG i.d.F. des JStG 2010 (GewStG n.F.) fort; denn das Merkmal der sachlichen Gewerbesteuerpflicht ist keine Besteuerungsgrundlage im Sinne des § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG n.F. (z.B. BFH-Urteile vom 07.09.2016 - IV R 31/13, BFHE 255, 266, BStBl II 2017, 482, Rz 28 ff.; vom 01.09.2022 - IV R 13/20, BFHE 277, 423, BStBl II 2024, 121, Rz 20).

    Deshalb beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht der unter § 2 Abs. 1 GewStG fallenden Gewerbebetriebe erst, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines (originären oder fiktiven) Gewerbebetriebs erfüllt sind (§ 2 Abs. 1 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 2 bzw. Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist (z.B. BFH-Urteil vom 01.09.2022 - IV R 13/20, BFHE 277, 423, BStBl II 2024, 121, Rz 22, m.w.N.).

    Allerdings handelt es sich insoweit lediglich um ein Indiz; letztlich maßgebend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der Personengesellschaft (z.B. BFH-Urteil vom 01.09.2022 - IV R 13/20, BFHE 277, 423, BStBl II 2024, 121, Rz 23, m.w.N.).

    Rn. 35 Für den Beginn der werbenden Tätigkeit ist entscheidend, wann die Voraussetzungen für die erforderliche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr tatsächlich erfüllt sind, sodass sich das Unternehmen daran mit eigenen gewerblichen Leistungen beteiligen kann (z.B. BFH-Urteil vom 01.09.2022 - IV R 13/20, BFHE 277, 423, BStBl II 2024, 121, Rz 24, m.w.N.).

    Ebenso beginnt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines (wirksamen) Kaufvertrags über eine erste Immobilie; denn erst hierdurch wird er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt anzubieten (BFH-Urteil vom 01.09.2022 - IV R 13/20, BFHE 277, 423, BStBl II 2024, 121, Rz 29).

  • BFH, 30.08.2012 - IV R 54/10

    Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften - Keine …

    Auszug aus BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
    Der Bau eines Hotels, mit dessen Betrieb erst nach der Fertigstellung begonnen werden soll, begründet dagegen noch keine sachliche Gewerbesteuerpflicht (z.B. BFH-Urteile vom 26.03.1985 - VIII R 260/81, BFHE 143, 368, BStBl II 1985, 433, unter b; vom 30.08.2012 - IV R 54/10, BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 927, Rz 21, m.w.N.; Keß in Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 2 Rz 4555).

    Rn. 40 bb) Diese Rechtsgrundsätze gelten gleichermaßen für Einzelgewerbetreibende wie für Personengesellschaften, und zwar unabhängig von der Rechtsform ihrer Gesellschafter (BFH-Urteil vom 30.08.2012 - IV R 54/10, BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 927, Rz 23, m.w.N.).

    Vielmehr setzt die Anwendbarkeit des § 7 Satz 2 GewStG generell die sachliche Gewerbesteuerpflicht der jeweiligen Mitunternehmerschaft voraus (BFH-Urteil vom 30.08.2012 - IV R 54/10, BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 927, Rz 27;… Franke in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, GewStG, 2. Aufl., § 7 Rz 94, 117).

    Die Gewerbesteuer ist als Objektsteuer hingegen auf den tätigen Betrieb bezogen und wird im Wesentlichen durch das Äquivalenzprinzip geprägt, sodass ihr Gegenstand nur der auf den laufenden Betrieb entfallende Gewinn ist (vgl. BFH-Urteil vom 30.08.2012 - IV R 54/10, BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 927, Rz 20).

  • BFH, 15.06.2023 - IV R 30/19

    Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische …

    Auszug aus BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
    Insoweit dürfen die Ebenen der Personengesellschaft und der an ihr beteiligten Gesellschafter nicht miteinander vermengt werden (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.06.2023 - IV R 30/19, BFHE 281, 90, BStBl II 2023, 1050, Rz 54).

    Letztlich maßgeblich ist auch bei der gewerblich geprägten Personengesellschaft die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (z.B. BFH-Urteil vom 15.06.2023 - IV R 30/19, BFHE 281, 90, BStBl II 2023, 1050, Rz 48, m.w.N.).

    Rn. 42 Ist eine Personengesellschaft allerdings zu dem Zweck gegründet worden, eine originär gewerbliche Tätigkeit zu entfalten, und erfüllt diese Gesellschaft im Übrigen die Merkmale des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, so beginnt der Gewerbebetrieb nicht allein wegen der in der Vorbereitungsphase der originär gewerblichen Tätigkeit üblicherweise anfallenden vermögensverwaltenden Tätigkeiten bereits mit deren Aufnahme (z.B. BFH-Urteil vom 15.06.2023 - IV R 30/19, BFHE 281, 90, BStBl II 2023, 1050, Rz 49, m.w.N.).

    Die Tätigkeit beziehungsweise der Unternehmensgegenstand einer Personengesellschaft kann nicht in der Veräußerung der an ihr bestehenden Beteiligungen durch ihre Gesellschafter bestehen (BFH-Urteil vom 15.06.2023 - IV R 30/19, BFHE 281, 90, BStBl II 2023, 1050, Rz 54); ein Wechsel im Gesellschafterbestand ist daher im Grundsatz unerheblich.

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2021 - 10 K 10009/19

    Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

    Auszug aus BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.09.2021 - 10 K 10009/19 aufgehoben.

    Rn. 6 Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen erhobenen Klage mit Urteil vom 06.09.2021 - 10 K 10009/19 im vollen Umfang statt.

    das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 06.09.2021 - 10 K 10009/19 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 19.07.2018 - IV R 39/10

    Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer …

    Auszug aus BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
    Diese Norm will die Gefahr bestimmter Gestaltungsmöglichkeiten beseitigen: Es soll vermieden werden, dass die --Veräußerungsgewinne erfassende-- gewerbesteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Kapitalgesellschaften dadurch umgangen wird, dass die zu veräußernden Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG steuerneutral vor ihrer Veräußerung auf eine Personengesellschaft übertragen werden und anschließend die Beteiligung an der Personengesellschaft gewerbesteuerfrei veräußert wird (vgl. BFH-Urteil vom 19.07.2018 - IV R 39/10, BFHE 262, 149, BStBl II 2019, 77, Rz 25).

    Denn bei mehrstufigen Personengesellschaften ist für das Betriebsfinanzamt regelmäßig nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten feststellbar, ob und in welchem Umfang eine natürliche Person mittelbar an dem Veräußerungsgewinn der Personengesellschaft beteiligt ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 19.07.2018 - IV R 39/10, BFHE 262, 149, BStBl II 2019, 77, Rz 25).

  • BFH, 30.08.2022 - X R 17/21

    Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener …

    Auszug aus BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
    Die Einkommensteuer als vom Leistungsfähigkeitsprinzip beherrschte Personensteuer muss sämtliche betrieblichen Handlungen des Steuerpflichtigen von der ersten Vorbereitungshandlung bis zur Veräußerung oder Entnahme des letzten betrieblichen Wirtschaftsguts erfassen (vgl. BFH-Urteil vom 31.08.2022 - X R 17/21, BFHE 278, 327, BStBl II 2023, 396, Rz 18).

    Dies ist angesichts der Weite des gesetzgeberischen Entscheidungsspielraums bei der Bestimmung des Steuergegenstands eine auch unter gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten zulässige Abgrenzung (BFH-Urteil vom 31.08.2022 - X R 17/21, BFHE 278, 327, BStBl II 2023, 396, Rz 44).

  • BFH, 22.01.2015 - IV R 10/12

    Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der …

    Auszug aus BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
    So kann nach der Rechtsprechung des BFH bei einer sogenannten Ein-Schiff-Gesellschaft, die vorrangig die Veräußerung und nicht den Betrieb des Schiffs beabsichtigt, die sachliche Gewerbesteuerpflicht bereits mit Abschluss des Bau- oder Kaufvertrags über das Schiff beginnen, wenn die Gesellschaft den entsprechenden Vertrag mit unbedingter Veräußerungsabsicht abgeschlossen hat (BFH-Urteile vom 03.04.2014 - IV R 12/10, BFHE 245, 306, BStBl II 2014, 1000, Rz 76; vom 22.01.2015 - IV R 10/12, Rz 32 f.; vom 13.10.2016 - IV R 21/13, BFHE 256, 156, BStBl II 2017, 475, Rz 45).

    Danach ist in Fällen, in denen das Unternehmen nicht vorrangig den Betrieb des Schiffs, sondern dessen Veräußerung beabsichtigt, bereits der Bau beziehungsweise der Erwerb des Schiffs als Beginn der werbenden Tätigkeit anzusehen (BFH-Urteil vom 22.01.2015 - IV R 10/12, Rz 32 f.).

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer …

    Auszug aus BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
    Rn. 20 b) Nach dem vor der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768, BStBl I 2010, 1394) anwendbaren § 35b Abs. 2 GewStG a.F. war auch für Gewerbesteuermessbescheide der Grundsatz zu beachten, dass ein auf Null lautender Steuerbescheid keine Beschwer enthält (BFH-Urteil vom 09.09.2010 - IV R 38/08, Rz 13).

    Rn. 22 Ebenso bildeten die im Gewerbesteuermessbescheid angesetzten Besteuerungsgrundlagen keine verbindliche Entscheidungsgrundlage für das Verlustfeststellungsverfahren nach § 10a Satz 6 GewStG; sie führten deshalb ebenfalls zu keiner gesonderten Beeinträchtigung des Rechtsbehelfsführers (BFH-Urteil vom 09.09.2010 - IV R 38/08, Rz 13).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--, z.B. Beschluss vom 15.01.2008 - 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, unter C.I.2.).
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …

    Auszug aus BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
    Maßgeblich für die gewerbesteuerrechtliche Bemessungsgrundlage ist die objektivierte Ertragskraft des Gewerbebetriebs, sodass das Prinzip der Leistungsfähigkeit im Lichte dieser objektivierten Ertragskraft zu berücksichtigen ist (BVerfG-Beschluss vom 15.02.2016 - 1 BvL 8/12, BStBl II 2016, 557, Rz 37; BVerfG-Urteil vom 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11, BVerfGE 148, 217, Rz 106).
  • BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der Gewerbebesteuerung unter …

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten …

  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen …

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen …

  • BFH, 23.03.2023 - IV R 27/19

    Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines …

  • BFH, 01.02.2024 - IV R 26/21

    Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft …

  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für …

  • BFH, 13.10.2016 - IV R 21/13

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen …

  • BFH, 11.01.2024 - IV R 25/21

    Bindung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen …

  • BFH, 26.03.1985 - VIII R 260/81

    Gewerbesteuer - Gewerbliche Tätigkeit - GmbH & Co. KG

  • BFH, 10.09.2020 - IV R 14/18

    Klagebefugnis der Personengesellschaft in allein den ausgeschiedenen …

  • BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05

    Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft - …

  • BFH, 07.09.2016 - IV R 31/13

    Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den …

  • BFH, 09.06.1999 - I R 92/98

    Gewerbeverlust bei Wechsel der Steuerpflicht

  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 1 K 462/15

    Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 11.12.2025 - III R 38/22

    Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an …

    Die Anwendbarkeit des § 7 Satz 2 GewStG setzt generell die sachliche Gewerbesteuerpflicht der jeweiligen Mitunternehmerschaft voraus (BFH-Urteil vom 20.02.2025 - IV R 23/22, BFH/NV 2025, 686, Rz 51).

    Rn. 60 (4) § 8 Nr. 8 GewStG und § 9 Nr. 2 Satz 1 GewStG sind --anders als das FA vorträgt-- auch dann anwendbar, wenn die Mitunternehmerschaft zwar als Gewerbebetrieb gilt (vgl. hier § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG), bei ihr aber keine Gewerbesteuer anfällt, weil sie ihre werbende Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat (zur Aufnahme einer werbenden Tätigkeit bei einer GmbH & Co. KG vgl. BFH-Urteile vom 13.04.2017 - IV R 49/15, BFHE 257, 441, BStBl II 2022, 674, Rz 25, und vom 17.04.1986 - IV R 100/84, BFHE 146, 457, BStBl II 1986, 527, unter 1.; vgl. z.B. auch BFH-Urteile vom 20.02.2025 - IV R 23/22, BFH/NV 2025, 686, Rz 56, und vom 30.08.2012 - IV R 54/10, BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 927, Rz 32) und es somit gewerbesteuerlich nicht zu einer doppelten Berücksichtigung von Gewinnen oder Verlusten kommen kann.

    Rn. 62 "Gewerbebetrieb" (§ 9 Nr. 2 Satz 1 GewStG) und "im Inland betriebener Gewerbebetrieb" (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, vgl. etwa BFH-Urteil vom 20.02.2025 - IV R 23/22, BFH/NV 2025, 686, Rz 33 ff.) sind keine Synonyme.

  • BFH, 04.02.2026 - IV R 5/24

    Zur Betriebsvermögenseigenschaft von "verlustgeneigten" Wirtschaftsgütern und zum …

    Rn. 64 (1) Bei einem auf Handel gerichteten Unternehmen liegt eine werbende Tätigkeit regelmäßig erst dann vor, wenn der Unternehmer seine Leistung am Markt anbietet (vgl. hierzu näher z.B. BFH-Urteil vom 20.02.2025 - IV R 23/22, Rz 36 ff., zum Grundstückshändler).

    Auch bei nur teilweiser Zurückverweisung der Sache muss dem FG die Entscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens übertragen werden (Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung, z.B. BFH-Urteile vom 20.02.2025 - IV R 23/22, Rz 62; vom 08.05.2025 - IV R 9/23, BFHE 287, 190, BStBl II 2025, 610, Rz 69).

  • BFH, 25.09.2025 - IV R 31/23

    Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem …

    Denn nach § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) --JStG 2010-- löst auch eine Messbetragsfestsetzung von Null eine Beschwer aus, da der Gewerbesteuermessbescheid bezüglich seiner Besteuerungsgrundlagen --des Gewerbeertrags nach § 6 GewStG und des abziehbaren Fehlbetrags nach § 10a Satz 1 GewStG-- für die Verlustfeststellung im Ergebnis wie ein Grundlagenbescheid wirkt (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.02.2025 - IV R 23/22, Rz 29, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2025 - IV R 9/23

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08.05.2025 IV R 40/22 - …

    Auch bei nur teilweiser Zurückverweisung der Sache muss dem FG die Entscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens übertragen werden (Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung, z.B. BFH-Urteil vom 20.02.2025 - IV R 23/22, Rz 62).
  • FG München, 12.05.2026 - 6 K 1713/23

    Erweiterte gewerbesteuerrechtliche Grundstückskürzung bei unterjährigem Verkauf …

    Vor der Einführung des § 35b Abs. 2 GewStG neue Fassung (n.F.) war auch für Gewerbesteuermessbescheide der Grundsatz zu beachten, dass ein auf 0 lautender Steuerbescheid keine Beschwer enthält (BFH, Urteil vom 20. Februar 2025 - IV R 23/22 -, Rn. 20, juris).

    Allerdings nur dann, wenn die Änderung von für die Verlustfeststellung verbindlichen Besteuerungsgrundlagen begehrt wird (BFH, Urteil vom 20. Februar 2025 - IV R 23/22 -, juris).

  • BFH, 02.12.2025 - IV R 20/23

    Zur Einbringung "quoad sortem" - Anteile an der Komplementär-GmbH als …

    Entscheidend für die Beurteilung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft ist letztendlich nicht der im Gesellschaftsvertrag niedergelegte Unternehmensgegenstand, sondern die von ihr tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (z.B. BFH-Urteil vom 20.02.2025 - IV R 23/22, Rz 34, m.w.N., zu § 2 Abs. 1 GewStG).
  • BFH, 28.05.2025 - IV B 13/24

    Keine Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Personengesellschaft

    Die Personengesellschaft als solche ist die Schuldnerin der Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG); Besteuerungsgegenstand ist ihr werbend tätiger Betrieb (Objektsteuer; vgl. BFH-Urteil vom 20.02.2025 - IV R 23/22, Rz 43, m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2026 - IV R 30/23

    Gewerbesteuerliche Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im …

    Dieser Umstand rechtfertigt vor dem Hintergrund des die Gewerbesteuer prägenden Äquivalenzprinzips (vgl. nur BFH-Urteil vom 20.02.2025 - IV R 23/22, Rz 55) eine unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Behandlung.
  • BFH, 07.05.2025 - IV R 10/23

    Keine Klagebefugnis des Gesamtrechtsnachfolgers einer vollbeendeten …

    Zum Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen kann er eigene Feststellungen treffen (BFH-Urteil vom 20.02.2025 - IV R 23/22, Rz 19, m.w.N.).
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