Rechtsprechung
| BGH, 12.02.2020 - IV ZB 23/19, IV ZB 24/19 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenverantwortliche Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt bei ungewöhnlichen Fällen; Gleichsetzung einer Stellungnahmefrist mit der Wiedereinsetzungsfrist; Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung von Amts wegen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 234 Abs 1 S 2 ZPO, § 234 Abs 2 ZPO, § 236 Abs 2 S 2 ZPO, § 238 Abs 2 S 1 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenverantwortliche Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt bei ungewöhnlichen Fällen; Gleichsetzung einer Stellungnahmefrist mit der Wiedereinsetzungsfrist; Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung von Amts wegen - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 234 Abs. 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO; Übertragungsfehler bei der Übermittlung von externen eFaxe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 234 Abs. 1 S. 2
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Fehlende Einreichung des Wiedereinsetzungsgesuchs innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat ab Behebung des Hindernisses - rechtsportal.de
ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 574 Abs. 2
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO ; Übertragungsfehler bei der Übermittlung von externen eFaxe - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenverantwortliche Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt bei ungewöhnlichen Fällen; Gleichsetzung einer Stellungnahmefrist mit der Wiedereinsetzungsfrist; Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung von Amts wegen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.03.2019 - 305 O 185/17
- OLG Hamburg, 09.08.2019 - 2 U 8/19
- OLG Hamburg, 28.08.2019 - 2 U 8/19
- BGH, 12.02.2020 - IV ZB 23/19, IV ZB 24/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17
Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der …
Auszug aus BGH, 12.02.2020 - IV ZB 23/19
Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO offenkundig sind oder nach einem erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenkundig geworden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 19;… vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, NJW-RR 2015, 628 Rn. 12).Auch nach Fristablauf können erkennbar unklare Angaben noch durch Erläuterung offenkundig werden, sofern die nachgeschobenen Angaben innerhalb der Frist zumindest angedeutet worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 aaO;… vom 26. Juni 2014 aaO).
- BGH, 09.09.2008 - VI ZB 8/08
Anforderungen an die Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten in der …
Auszug aus BGH, 12.02.2020 - IV ZB 23/19
Zwar darf ein Rechtsanwalt die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen, wenn die Berechnung der Fristen keine rechtlichen Schwierigkeiten macht (BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - VI ZB 8/08, NJW 2008, 3705 Rn. 6 m.w.N.).Andererseits muss der Rechtsanwalt aber durch geeignete Anweisungen sicherstellen, dass ihm die Feststellung des Beginns und des Endes der Fristen in den Fällen vorbehalten bleibt, die in seiner Praxis ungewöhnlich sind oder bei deren Berechnung Schwierigkeiten auftreten können, denn die eigene Sorgfaltspflicht des Anwalts erhöht sich bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine erhöhte Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Kanzleibetriebs darstellen (BGH, Beschluss vom 9. September 2008 aaO).
- BGH, 26.06.2014 - V ZB 187/13
Wirksamkeit der Berufungseinlegung: Erlöschen der Zulassung des Rechtsanwalts des …
Auszug aus BGH, 12.02.2020 - IV ZB 23/19
Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO offenkundig sind oder nach einem erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenkundig geworden wären (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 19; vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, NJW-RR 2015, 628 Rn. 12).Auch nach Fristablauf können erkennbar unklare Angaben noch durch Erläuterung offenkundig werden, sofern die nachgeschobenen Angaben innerhalb der Frist zumindest angedeutet worden sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 aaO; vom 26. Juni 2014 aaO).
- BGH, 21.02.2023 - VIII ZB 17/22
Wiedereinsetzungsantrag: Anforderung an konkludente Antragstellung; Nachweis der …
Auch für eine Wiedereinsetzung von Amts wegen nach § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ZPO müssen deshalb die Wiedereinsetzungstatsachen des § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO grundsätzlich innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO dargelegt werden (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - VIII ZB 96/20, NJW-RR 2022, 644 Rn. 31; vom 12. Februar 2020 - IV ZB 23/19, IV ZB 24/19, juris Rn. 10;… vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, aaO;… vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, aaO). - BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 96/20
Einlegung der begründeten Berufung per Telefax i.R.d. Frist
Denn auch für eine Wiedereinsetzung von Amts wegen müssen die Wiedereinsetzungstatsachen des § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO grundsätzlich innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO dargelegt werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - IV ZB 23/19, IV ZB 24/19, juris Rn. 10;… vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 19;… vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, NJW-RR 2015, 628 Rn. 12;… vom 11. April 2013 - IX ZB 100/11, juris Rn. 2). - BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 75/20
Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; …
Das kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist offenkundig sind oder nach einem nach § 28 Abs. 1 FamFG erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenkundig geworden wären (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, NJW-RR 2015, 628 Rn. 121;… vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 19; vom 12. Februar 2020 - IV ZB 23/19, juris Rn. 10, jeweils zu § 236 Abs. 2 ZPO;… Burschel/Perleberg-Kölbel in BeckOK FamFG, 45. Ed. [1.1.2023], § 18 Rn. 17;… Pabst in MüKoFamFG, 3. Aufl., § 18 Rn. 9).Das gilt jedoch nur, wenn die nachgeschobenen Angaben innerhalb der Antragsfrist zumindest angedeutet worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - IV ZB 23/19, juris Rn. 10).
- BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19 Die Verfahren über die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 2. Zivilsenat - vom 9. August 2019 und vom 28. August 2019 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden; das Verfahren IV ZB 23/19 führt.
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| BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- ra.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17
Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der …
Auszug aus BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19
Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO offenkundig sind oder nach einem erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenkundig geworden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 19;… vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, NJW-RR 2015, 628 Rn. 12).Auch nach Fristablauf können erkennbar unklare Angaben noch durch Erläuterung offenkundig werden, sofern die nachgeschobenen Angaben innerhalb der Frist zumindest angedeutet worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 aaO;… vom 26. Juni 2014 aaO).
- BGH, 09.09.2008 - VI ZB 8/08
Anforderungen an die Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten in der …
Auszug aus BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19
Zwar darf ein Rechtsanwalt die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen, wenn die Berechnung der Fristen keine rechtlichen Schwierigkeiten macht (BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - VI ZB 8/08, NJW 2008, 3705 Rn. 6 m.w.N.).Andererseits muss der Rechtsanwalt aber durch geeignete Anweisungen sicherstellen, dass ihm die Feststellung des Beginns und des Endes der Fristen in den Fällen vorbehalten bleibt, die in seiner Praxis ungewöhnlich sind oder bei deren Berechnung Schwierigkeiten auftreten können, denn die eigene Sorgfaltspflicht des Anwalts erhöht sich bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine erhöhte Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Kanzleibetriebs darstellen (BGH, Beschluss vom 9. September 2008 aaO).
- BGH, 26.06.2014 - V ZB 187/13
Wirksamkeit der Berufungseinlegung: Erlöschen der Zulassung des Rechtsanwalts des …
Auszug aus BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19
Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO offenkundig sind oder nach einem erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenkundig geworden wären (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 19; vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, NJW-RR 2015, 628 Rn. 12).Auch nach Fristablauf können erkennbar unklare Angaben noch durch Erläuterung offenkundig werden, sofern die nachgeschobenen Angaben innerhalb der Frist zumindest angedeutet worden sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 aaO; vom 26. Juni 2014 aaO).
- BGH, 12.02.2020 - IV ZB 23/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenverantwortliche Fristenkontrolle …
Auszug aus BGH, 12.02.2020 - IV ZB 24/19
Die Verfahren über die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 2. Zivilsenat - vom 9. August 2019 und vom 28. August 2019 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden; das Verfahren IV ZB 23/19 führt.
- BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 96/20
Einlegung der begründeten Berufung per Telefax i.R.d. Frist
Denn auch für eine Wiedereinsetzung von Amts wegen müssen die Wiedereinsetzungstatsachen des § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO grundsätzlich innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO dargelegt werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - IV ZB 23/19, IV ZB 24/19, juris Rn. 10;… vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17, NJW 2018, 1022 Rn. 19;… vom 26. Juni 2014 - V ZB 187/13, NJW-RR 2015, 628 Rn. 12;… vom 11. April 2013 - IX ZB 100/11, juris Rn. 2).
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