Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gewährung von Einsicht in Nachlassakten für an Verfahren unbeteiligten Dritten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 GVGEG, § 13 Abs 2 FamFG, § 13 Abs 7 FamFG
Gewährung von Einsicht in Nachlassakten für an Verfahren unbeteiligten Dritten - IWW
§ 13 Abs. 2 FamFG, § ... 23 EGGVG, §§ 58 ff. FamFG, §§ 23 ff. EGGVG, § 26 Abs. 1 EGGVG, § 13 Abs. 7 FamFG, § 69 FamFG, § 70 FamFG, § 28 EGGVG, § 13 Abs. 2, Abs. 7 FamFG, § 38 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 58 Abs. 1 FamFG, § 299 Abs. 2 ZPO, § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG, § 13 FamFG, § 25 Abs. 1 Satz 1 EGGVG, § 2365 BGB, § 2361 BGB
- Wolters Kluwer
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten; Berechtigtes Interesse auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten; Berechtigtes Interesse auf ...
- rechtsportal.de
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten; Berechtigtes Interesse auf ...
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Gewährung von Einsicht in Nachlassakten für an Verfahren unbeteiligten Dritten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Interesse auf Akteneinsicht in Nachlassakten eines verfahrensfremden Dritten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Einsicht in Nachlassakte durch Dritte: Rechtsweg und Berechtigung
- famrz.de (Kurzinformation)
Akteneinsicht durch Dritte in Nachlassakten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Nichtgewährung von Einsicht in Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für nicht beteiligten Dritten
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsbehelf gegen Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter in einem abgeschlossenen Nachlassverfahren
Verfahrensgang
- AG Siegen, 22.04.2022 - 32 VI 1914/21
- AG Siegen, 04.05.2022 - 32 VI 1914/21
- OLG Hamm, 14.02.2023 - 15 VA 12/22
- BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
- AG Nördlingen, 30.03.2025 - XVII 15/98
- BayObLG, 26.05.2025 - 101 VA 58/25
- BayObLG, 07.07.2025 - 102 VA 60/25
- BGH, 17.06.2026 - IV AR (VZ) 20/25
- BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 672
- MDR 2024, 237
- FGPrax 2024, 44
- FamRZ 2024, 453
- WM 2024, 209
- Rpfleger 2024, 333
- NZG 2024, 210
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (22)
- OLG Frankfurt, 09.01.2020 - 20 VA 18/18
Offenbarungs- und Ausforschungsverbot bei Volljährigenadoption
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Teilweise wird dies jedenfalls dann angenommen, wenn das Verfahren beendet ist (OLG Frankfurt, NZFam 2020, 394 [juris Rn. 48 ff. m.w.N.]; OLG Köln…, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 7 VA 11/18, juris Rn. 8;… Bahrenfuss, FamFG 3. Aufl. § 13 Rn. 52 ff. m.w.N.;… Musielak/Borth/Frank, FamFG 7. Aufl. § 13 Rn. 1;… Sternal/Göbel, FamFG 21. Aufl. § 58 Rn. 35;… Haußleiter/Gomille, FamFG 2. Aufl. § 13 Rn. 13;… weiter differenzierend OLG Schleswig, ZEV 2019, 218 Rn. 10 ff.).Um Rechtsprechung in funktioneller Hinsicht handelt es sich nur dann, wenn der Gesetzgeber ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können (vgl. OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2020, 1581 [juris Rn. 53 f.]; BVerfG…, Urteil vom 8. Februar 2001, BVerfGE 103, 111 [juris Rn. 97 m.w.N.]).
Dass der Gesetzgeber mit dieser Formulierung nur Akteneinsichtsgesuche von öffentlichen Stellen erfassen wollte, liegt fern, denn in der Gesetzesbegründung zu § 13 Abs. 2 FamFG ist ausgeführt, dass diese Norm andere gesetzliche Vorschriften, nach denen am Verfahren nicht beteiligte Behörden Akteneinsicht verlangen können, unberührt lässt (…BT-Drucks. 16/6308, S. 181 re. Sp.; vgl. OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2020, 1581 [juris Rn. 57]).
Zwar wird die Sachnähe, die durch die mit § 13 Abs. 7 FamFG erfolgte Zuweisung der Entscheidung über Akteneinsichtsgesuche Dritter an den erstinstanzlich mit der Sache befassten Richter erreicht wird, im Rechtsbehelfsverfahren über §§ 23 ff. EGGVG - nach § 25 Abs. 1 Satz 1 EGGVG ist immer ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts zuständig - anders als im Verfahren nach §§ 58 ff. FamFG, wo das jeweils zuständige Beschwerdegericht entscheidet, wieder aufgehoben (vgl. OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2020, 1581 [juris Rn. 59]).
- BGH, 29.03.2023 - IV ZB 20/22
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach der EU-Erbrechtsverordnung: …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Die Statthaftigkeit der Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. März 2023 - IV ZB 20/22, ZEV 2023, 538 Rn. 7;… vom 14. September 2022 - IV ZB 34/21, ErbR 2023, 38 Rn. 13 m.w.N.).Ihnen steht deshalb sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 29. März 2023 - IV ZB 20/22, ZEV 2023, 538 Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17, NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 m.w.N.).
- BGH, 31.03.2021 - IV ZR 221/19
Rechtsschutzversicherung: Klausel teilweise unwirksam
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Soweit das Oberlandesgericht zur Zulassung ausgeführt hat, die Rechtsbeschwerde werde zugelassen, da es um die Einordnung des statthaften Rechtsbehelfs als Antrag nach § 23 EGGVG gehe, liegt darin lediglich eine Begründung für die Zulassungsentscheidung, die eine Beschränkung der Zulassung nicht bewirkt (vgl. Senatsurteil vom 31. März 2021 - IV ZR 221/19, BGHZ 229, 266 Rn. 19).
- BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92
Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Rn. 24 Ein berechtigtes Interesse muss sich nicht auf ein bereits vorhandenes Recht stützen, es geht über ein rechtliches Interesse hinaus und ist anzunehmen, wenn ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse besteht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BGH, Beschluss vom 21. September 1993 - X ZB 31/92, NJW-RR 1994, 381 [juris Rn. 13 f. m.w.N.];… KG Berlin, FamRZ 2011, 1415 [juris Rn. 7]). - BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14
Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Die Aufbewahrung und Verwaltung von Gerichtsakten nach Abschluss eines Verfahrens ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Spruchkörpers, der mit ihm befasst war, sondern der Gerichtsverwaltung (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - XII ZB 214/14, NJW 2015, 1827 Rn. 10 f.). - BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09
Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Begriff der rechtsprechenden Gewalt maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt wird und es sich bei der Entscheidung über ein Auskunfts- oder Akteneinsichtsgesuch betreffend ein Gerichtsverfahren, auch wenn diese von einem Richter getroffen wird, um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG handeln kann, gegen den der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG stattfindet (vgl. BVerfGE 138, 33 Rn. 18 ff. m.w.N., 25). - BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Um Rechtsprechung in funktioneller Hinsicht handelt es sich nur dann, wenn der Gesetzgeber ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können (…vgl. OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2020, 1581 [juris Rn. 53 f.]; BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001, BVerfGE 103, 111 [juris Rn. 97 m.w.N.]). - BGH, 20.09.2022 - XI ZB 14/22
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Überprüfung der ordnungsgemäßen …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Rn. 15 Vielfach, insbesondere in der obergerichtlichen Rechtsprechung, wird angenommen, dass es sich bei der Entscheidung nach § 13 Abs. 7 FamFG um eine im Beschwerdeverfahren zu überprüfende Endentscheidung im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 FamFG handelt, gegen welche die Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft ist (…vgl. BayObLG ZEV 2023, 237 Rn. 17 m.w.N.;… BayObLG, FamRZ 2020, 621 [juris Rn. 6 ff.]; OLG Karlsruhe, FamRZ 2022, 1867 [juris Rn. 7];… OLG Koblenz, FGPrax 2019, 268 [juris Rn. 6];… OLG Köln, NJW-RR 2018, 767 Rn. 11;… OLG Hamm, FamRZ 2013, 1152 [juris Rn. 3 ff.];… OLG Celle, FamRZ 2012, 727 [juris Rn. 9 f. m.w.N.];… OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 1589 [juris Rn. 11];… OLG Stuttgart, ZErb 2011, 274 [juris Rn. 5];… vgl. auch Bumiller in Bumiller/Haders/Schwamb, FamFG 13. Aufl. § 13 Rn. 18;… Burschel/Perleberg-Kölbel in BeckOK, FamFG § 13 Rn. 46 [Stand: 1. August 2023];… Feskorn in Zöller, ZPO 34. Aufl. § 13 FamFG Rn. 10;… Jacoby in Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG 4. Aufl. § 13 Rn. 12 ff. m.w.N.;… Schöpflin in Schult-Bunert/Weinreich, FamFG 7. Aufl. § 13 Rn. 24 m.w.N.;… Seiler in Thomas/Putzo, ZPO 44. Aufl. § 13 FamFG Rn. 12;… Sternal/Sternal, FamFG 21. Aufl. § 13 Rn. 84; Müller, FamRZ 2021, 480 ff.). - BGH, 14.09.2022 - IV ZB 34/21
Testamentsauslegung: Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Die Statthaftigkeit der Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. März 2023 - IV ZB 20/22, ZEV 2023, 538 Rn. 7; vom 14. September 2022 - IV ZB 34/21, ErbR 2023, 38 Rn. 13 m.w.N.). - BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17
Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs gegen den getrennt lebenden Ehegatten: …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Ihnen steht deshalb sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (…vgl. Senatsbeschluss vom 29. März 2023 - IV ZB 20/22, ZEV 2023, 538 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17, NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 m.w.N.). - OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 277/17
Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Negativauskunft in …
- BayObLG, 24.10.2019 - 1 VA 107/19
Keine Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Rechtsbehelfe …
- BGH, 19.12.2007 - IV AR (VZ) 6/07
Aufnahme von Bewerbern in die beim Insolvenzgericht zu führende Liste von …
- OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 212/11
Nachlasssache: Akteneinsicht durch ein Kind des nichtehelichen Sohnes des …
- OLG Schleswig, 28.05.2018 - 3 Wx 66/18
Nachlasssache: Rechtsmittel gegen die Versagung der Einsicht in die Akte eines …
- BayObLG, 10.01.2023 - 102 VA 127/22
Entscheidung über Akteneinsicht in Nachlassakte als Akt der Rechtsprechung
- OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 14 VA 15/20
Akteneinsicht für einen nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten
- OLG Köln, 04.02.2019 - 7 VA 11/18
Zugänglichmachen der Stellungnahme eines Jugendamtes der Kindesmutter durch ein …
- BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 6/15
Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten aller Insolvenzrichter für die …
- OLG Brandenburg, 14.12.2021 - 13 UF 145/21
Versagung einer nach Beendigung eines Adoptionsverfahrens beantragten …
- OLG Saarbrücken, 08.11.2011 - 5 W 224/11
Erbscheinserteilungsverfahren: Erteilung einer Abschrift des zur …
- OLG Koblenz, 12.08.2019 - 13 UF 439/19
- BGH, 17.06.2026 - IV AR (VZ) 20/25
Akteneinsicht in laufende Betreuungsverfahren: Wann ist der Weg zum …
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts nach § 13 Abs. 2 und 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Akten eines laufenden Betreuungsverfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten (Fortführung Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 13 ff.).Rn. 6 a) Der erkennende Senat hat bereits entschieden und näher begründet, dass es sich bei einer Entscheidung des Nachlassgerichts gemäß § 13 Abs. 2 und 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten jedenfalls dann um einen nach § 23 EGGVG zu überprüfenden Justizverwaltungsakt handelt, wenn das Nachlassverfahren abgeschlossen ist und eine spruchrichterliche Tätigkeit nicht mehr stattfindet (Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 13 ff.).
Unerheblich ist daher, dass § 299 Abs. 2 ZPO die Entscheidung über Akteneinsichtsgesuche Dritter dem Gerichtsvorstand zuweist, während nach § 13 Abs. 7 FamFG das verfahrensführende Gericht unabhängig davon zu entscheiden hat, ob ein Beteiligter oder ein Dritter Einsicht begehrt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 18 m.w.N.).
Anerkannt ist seit langem, dass Justizverwaltungshandeln der Gerichte von ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nach funktionellen Gesichtspunkten abzugrenzen ist und es bei der Qualifikation einer Maßnahme als Justizverwaltungsakt maßgeblich darauf ankommt, welche Art von Aufgabe wahrgenommen wird, und nicht darauf, welche Stelle handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 2023 aaO;… vom 19. Dezember 2007 - IV AR(VZ) 6/07, ZIP 2008, 515 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 6/15, juris Rn. 12; Zöller/Lückemann, ZPO 36. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 1 m.w.N.; zum Begriff der rechtsprechenden Gewalt zuletzt Senatsbeschluss vom 13. Mai 2026 - IV ZB 26/25, juris Rn. 30).
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Begriff der rechtsprechenden Gewalt maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt wird und es sich bei der Entscheidung über ein Auskunfts- oder Akteneinsichtsgesuch betreffend ein Gerichtsverfahren, auch wenn diese von einem Richter getroffen wird, um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG handeln kann, gegen den der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG stattfindet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO;… BVerfG NJW 2017, 1939 Rn. 15;… BVerfGE 138, 33 Rn. 18 ff. m.w.N., 25).
Läge eine materiell allein der Rechtsprechung vorbehaltene Aufgabe vor, wäre eine Zuweisung dieser Aufgabe an den Gerichtsvorstand - wie in § 299 Abs. 2 ZPO erfolgt - nicht möglich (Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 19 zu abgeschlossenen Verfahren).
Um Rechtsprechung in funktioneller Hinsicht handelt es sich nur dann, wenn der Gesetzgeber ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können (Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO;… vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2020, 1581 [juris Rn. 53 f.];… BVerfGE 103, 111 [juris Rn. 97] m.w.N.).
Rn. 13 Aus der Gesetzentwurfsbegründung (…BT-Drucks. 16/6308, S. 182 li. Sp.) ergibt sich, dass auch der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, im Anwendungsbereich des § 13 FamFG könne trotz der in dessen Absatz 7 geregelten ausschließlichen Zuständigkeit des verfahrensführenden Gerichts der Rechtsbehelf nach §§ 23 ff. EGGVG stattfinden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 20).
Wenn es dort heißt "Soweit es sich bei der Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch um einen Justizverwaltungsakt handelt, ist hiergegen die Beschwerde nach § 23 EGGVG gegeben.", setzt dies die Qualifikation jedenfalls bestimmter Akteneinsichtsentscheidungen als Justizverwaltungsakte voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO), wie dies bei dem Akteneinsichtsgesuch eines Dritten in einem laufenden Betreuungsverfahren der Fall ist.
Zwar wird die Sachnähe, die durch die mit § 13 Abs. 7 FamFG erfolgte Zuweisung der Entscheidung über Akteneinsichtsgesuche Dritter an den erstinstanzlich mit der Sache befassten Richter erreicht wird, im Rechtsbehelfsverfahren über §§ 23 ff. EGGVG - nach § 25 Abs. 1 Satz 1 EGGVG ist ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts zuständig - anders als im Verfahren nach §§ 58 ff. FamFG, wo das jeweils zuständige Beschwerdegericht entscheidet, wieder aufgehoben (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 21 m.w.N.).
Das unterscheidet sich aber nicht von der unterschiedlichen Rechtswegzuständigkeit für Entscheidungen nach § 299 Abs. 1 und nach § 299 Abs. 2 ZPO (…vgl. nur MünchKomm-ZPO/Prütting, 7. Aufl. § 299 Rn. 16, 30 m.w.N.) und erscheint auch deshalb nicht sachwidrig, weil bei Akteneinsichtsgesuchen Dritter hinsichtlich deren Interesses an der Einsicht neue Umstände zu berücksichtigen sind, bei denen der Sachnähe zu dem Betreuungsverfahren ohnehin nur geringere Bedeutung zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO).
Nähme man dies an, handelte es sich insoweit um abgeschlossene Verfahren, bei denen die Entscheidung über das Akteneinsichtsgesuch gleichfalls als Justizverwaltungsakt zu qualifizieren wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 13 ff.).
- BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts nach § 13 Abs. 2 und 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Akten eines laufenden Betreuungsverfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten (Fortführung Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 13 ff.).
Rn. 6 a) Der erkennende Senat hat bereits entschieden und näher begründet, dass es sich bei einer Entscheidung des Nachlassgerichts gemäß § 13 Abs. 2 und 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten jedenfalls dann um einen nach § 23 EGGVG zu überprüfenden Justizverwaltungsakt handelt, wenn das Nachlassverfahren abgeschlossen ist und eine spruchrichterliche Tätigkeit nicht mehr stattfindet (Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 13 ff.).
Unerheblich ist daher, dass § 299 Abs. 2 ZPO die Entscheidung über Akteneinsichtsgesuche Dritter dem Gerichtsvorstand zuweist, während nach § 13 Abs. 7 FamFG das verfahrensführende Gericht unabhängig davon zu entscheiden hat, ob ein Beteiligter oder ein Dritter Einsicht begehrt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 18 m.w.N.).
Anerkannt ist seit langem, dass Justizverwaltungshandeln der Gerichte von ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nach funktionellen Gesichtspunkten abzugrenzen ist und es bei der Qualifikation einer Maßnahme als Justizverwaltungsakt maßgeblich darauf ankommt, welche Art von Aufgabe wahrgenommen wird, und nicht darauf, welche Stelle handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 2023 aaO;… vom 19. Dezember 2007 - IV AR(VZ) 6/07, ZIP 2008, 515 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 6/15, juris Rn. 12; Zöller/Lückemann, ZPO 36. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 1 m.w.N.; zum Begriff der rechtsprechenden Gewalt zuletzt Senatsbeschluss vom 13. Mai 2026 - IV ZB 26/25, juris Rn. 30).
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Begriff der rechtsprechenden Gewalt maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt wird und es sich bei der Entscheidung über ein Auskunfts- oder Akteneinsichtsgesuch betreffend ein Gerichtsverfahren, auch wenn diese von einem Richter getroffen wird, um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG handeln kann, gegen den der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG stattfindet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO;… BVerfG NJW 2017, 1939 Rn. 15;… BVerfGE 138, 33 Rn. 18 ff. m.w.N., 25).
Läge eine materiell allein der Rechtsprechung vorbehaltene Aufgabe vor, wäre eine Zuweisung dieser Aufgabe an den Gerichtsvorstand - wie in § 299 Abs. 2 ZPO erfolgt - nicht möglich (Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 19 zu abgeschlossenen Verfahren).
Um Rechtsprechung in funktioneller Hinsicht handelt es sich nur dann, wenn der Gesetzgeber ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können (Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO;… vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2020, 1581 [juris Rn. 53 f.];… BVerfGE 103, 111 [juris Rn. 97] m.w.N.).
Rn. 13 Aus der Gesetzentwurfsbegründung (…BT-Drucks. 16/6308, S. 182 li. Sp.) ergibt sich, dass auch der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, im Anwendungsbereich des § 13 FamFG könne trotz der in dessen Absatz 7 geregelten ausschließlichen Zuständigkeit des verfahrensführenden Gerichts der Rechtsbehelf nach §§ 23 ff. EGGVG stattfinden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 20).
Wenn es dort heißt "Soweit es sich bei der Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch um einen Justizverwaltungsakt handelt , ist hiergegen die Beschwerde nach § 23 EGGVG gegeben.", setzt dies die Qualifikation jedenfalls bestimmter Akteneinsichtsentscheidungen als Justizverwaltungsakte voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO), wie dies bei dem Akteneinsichtsgesuch eines Dritten in einem laufenden Betreuungsverfahren der Fall ist.
Zwar wird die Sachnähe, die durch die mit § 13 Abs. 7 FamFG erfolgte Zuweisung der Entscheidung über Akteneinsichtsgesuche Dritter an den erstinstanzlich mit der Sache befassten Richter erreicht wird, im Rechtsbehelfsverfahren über §§ 23 ff. EGGVG - nach § 25 Abs. 1 Satz 1 EGGVG ist ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts zuständig - anders als im Verfahren nach §§ 58 ff. FamFG, wo das jeweils zuständige Beschwerdegericht entscheidet, wieder aufgehoben (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 21 m.w.N.).
Das unterscheidet sich aber nicht von der unterschiedlichen Rechtswegzuständigkeit für Entscheidungen nach § 299 Abs. 1 und nach § 299 Abs. 2 ZPO (…vgl. nur MünchKomm-ZPO/Prütting, 7. Aufl. § 299 Rn. 16, 30 m.w.N.) und erscheint auch deshalb nicht sachwidrig, weil bei Akteneinsichtsgesuchen Dritter hinsichtlich deren Interesses an der Einsicht neue Umstände zu berücksichtigen sind, bei denen der Sachnähe zu dem Betreuungsverfahren ohnehin nur geringere Bedeutung zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO).
Nähme man dies an, handelte es sich insoweit um abgeschlossene Verfahren, bei denen die Entscheidung über das Akteneinsichtsgesuch gleichfalls als Justizverwaltungsakt zu qualifizieren wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 13 ff.).
- BGH, 13.05.2026 - IV ZB 26/25
Erbscheinsverfahren: Eigene Zweifel des Rechtspflegers lösen keine …
Weder der Beschluss über den Antrag noch der - im Falle der Stattgabe zu erteilende - Erbschein klären die Frage der Erbenstellung letztverbindlich, denn sie sind nicht der Rechtskraft fähig (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 26;… BVerfG ZEV 2006, 74 [juris Rn. 8]).Die verbindliche Feststellung der Erbenstellung bleibt unabhängig vom Ausgang des Erbscheinsverfahrens dem Erkenntnisverfahren vorbehalten (Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO).
- BGH, 06.10.2025 - II ZB 19/24
Akteneinsicht eines Dritten in ein Gutachten - im laufenden Verfahren
Die Ermessensausübung hat aufgrund einer Abwägung zu erfolgen, der eine mehrstufige Prüfung vorauszugehen hat (BGH, Beschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, NZG 2024, 220 Rn. 24).Rn. 11 (1) Ein berechtigtes Interesse muss sich nicht auf ein bereits vorhandenes Recht stützen, es geht über ein rechtliches Interesse i.S.v. § 299 Abs. 2 ZPO hinaus und ist anzunehmen, wenn ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse besteht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BGH, Beschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, NZG 2024, 220 Rn. 24 mwN;… zum wissenschaftlichen Interesse BeckOGK FamFG/Flöck, Stand 1.9.2025, § 13 Rn. 63.1;… MünchKommFamFG/Pabst, 4. Aufl., § 13 Rn. 17;… BeckOK FamFG/Perleberg-Kölbel, Stand 1.9.2025, FamFG, § 13 Rn. 20; zweifelnd bezüglich wissenschaftlicher Interessen BayOblG, ZfWG 2002, 202, 206 f. zu § 299 Abs. 2 ZPO).
Dies gilt unabhängig davon, ob die nach § 13 Abs. 7 FamFG zu treffende Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an Dritte in nicht abgeschlossenen Verfahren, wie hier, als Akt der Justizverwaltung oder der Rechtsprechung einzustufen ist (für letzteres BayOblG…, Beschluss vom 7. Juli 2025 - 102 VA 60/25, BeckRS 2025, 15844 Rn. 12 ff.; offengelassen BGH, Beschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, NZG 2024, 220 Rn. 17 ff.).
- BGH, 22.07.2026 - IV ZB 30/25
Erfolglose Rechtsbeschwerde des beteiligten Testamentvollstreckers gegen …
Zu den wesentlichen Begriffsmerkmalen der Rechtsprechung in diesem Sinne gehört das Element der Entscheidung, der letztverbindlichen, der Rechtskraft fähigen Feststellung und des Ausspruchs dessen, was im konkreten Fall rechtens ist (…BVerfGE 103, 111 [juris Rn. 97];… vgl. BVerfGE 31, 43 [juris Rn. 16];… BVerfGE 7, 183 [juris Rn. 24];… vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2026 - IV ZB 26/25, juris Rn. 30; vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 19). - BayObLG, 07.07.2025 - 102 VA 60/25
Justizverwaltungsakt, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Freiwillige …
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung oder schriftlicher Bekanntgabe des Bescheides ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (BGH, Beschluss vom 15.11.2023 - IV ZB 6/23).Rn. 11 bb) In seinem oben genannten Beschluss vom 15. November 2023 (IV ZB 6/23, NJW-RR 2024, 672 Rn. 17 bis 21) hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass jedenfalls in einem Fall, in dem ein Nachlassverfahren abgeschlossen ist, die Entscheidung über das Einsichtsgesuch eines Dritten als Justizverwaltungsakt anzusehen sei.
Auch in der Literatur finden sich zu dieser Frage nur wenige Stimmen, die sich überwiegend dafür aussprechen, Entscheidungen über Gesuche auf Einsicht in Akten laufender Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (weiterhin) als einen Akt der rechtsprechenden Tätigkeit anzusehen (…Kretz in Jürgens, Betreuungsrecht, § 13 FamFG Rn. 15;… Pabst in Münchener Kommentar zum FamFG, 4. Aufl. 2025, § 13 Rn. 33;… Lückemann in Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 23 EGGVG Rn. 4.1 [Online-Aktualisierung vom 15. Mai 2024]; Fritzsche, NZFam 2024, 430 unter Verweis auf seine frühere Äußerung in NZFam 2022, 998; a. A. Stockmann, FamRB 2024, 376 [378]).
Rn. 15 (2) Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass sich die Bedeutung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2023 (NJW-RR 2024, 672) auf Gesuche beschränkt, welche die Einsicht in Akten abgeschlossener Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffen.
Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob die Bescheidung des von einem Dritten gestellten Antrags auf Einsicht in die Akte eines noch laufenden Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Akt der Rechtsprechung oder als Justizverwaltungsakt zu qualifizieren ist, ist von grundsätzlicher Bedeutung und auch nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2023 (NJW-RR 2024, 672) noch nicht geklärt (vgl. oben zu 1. b] cc]).
- BayObLG, 28.06.2024 - 102 VA 232/23
Akteneinsicht Dritter in das VKH-Heft
Die Entscheidung ergeht - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2023, IV ZB 6/23, juris - durch Justizverwaltungsakt, gegen den ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG statthaft ist.Rn. 9 Mit Verfügung vom 28. Mai 2024 hat der Vorsitzende auf die - dem Senat erst nach dem Hinweis vom 8. Januar 2024 bekannt gewordene - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2023, Az. IV ZB 6/23, juris, hingewiesen.
Dementsprechend bestanden unterschiedliche Ansichten, ob als statthafter Rechtsbehelf der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG oder die Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG in Betracht kommt (siehe die umfangreichen Nachweise im Beschluss des BGH vom 15. November 2023, IV ZB 6/23, NJW-RR 2024, 672 Rn. 14 ff.).
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr im Beschluss vom 15. November 2023, IV ZB 6/23 (NJW-RR 2024, 672 Rn. 17 ff.) für die Einsicht in die Akten eines abgeschlossenen Nachlassverfahrens ausgeführt, dass die Entscheidung durch Justizverwaltungsakt ergehe.
Jedoch ist diese Entscheidung vor dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2023, IV ZB 6/23, NJW-RR 2024, 672 Rn. 17 ff., ergangen und mithin überholt.
- BayObLG, 18.09.2026 - 101 VA 135/26
Berechtigtes Interesse eines Miterben auf Akteneinsicht in eine Betreuungsakte …
Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein - wie hier - abgeschlossenes (vgl. dazu bereits BGH, Beschluss vom 15. November 2023, IV ZB 6/23, NJW-RR 2024, 672 Rn. 13, 17; 33 BayObLG, Beschluss vom 7. Mai 2025, 101 VA 12/25, FamRZ 2025, 1844 [juris Rn.m. w. N.]) oder um ein laufendes Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2026, 1V AR (VZ) 20/25, FamRZ 2026, 1280 Rn. 5 ff.) handelt.Sodann sind gegebenenfalls die unterschiedlichen Interessen abzuwägen (BGH NJW-RR 2024, 672 Rn. 24;… BayObLG FamRZ 2025, 1844 [juris Rn. 39];… Fritzsche in Prütting/Helms, FamFG, 7. Aufl. 2026, § 13 Rn. 32 m. w. N.).
Wie ausgeführt reicht es aus, wenn Rechte der Antragstellerin durch den Streitstoff der Akten auch nur mittelbar berührt werden können und Kenntnis vom Inhalt der Akten für sie zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist (vgl. BGH NJW-RR 2024, 672 Rn. 24;… BayObLG FamRZ 2025, 1844 [juris Rn. 39 m. w. N.]).
- BGH, 24.04.2024 - IV ZB 23/23
Nachlasssache: Ausschlagungsberechtigung des Fiskus hinsichtlich einer im …
Rn. 10 Soweit das Beschwerdegericht ausgeführt hat, die Rechtsbeschwerde werde für die Fragen zugelassen, ob der Freistaat ein testamentarisches Erbe ausschlagen kann, welches Bestandteil eines Nachlasses ist, dessen Zwangserbe der Freistaat ist, und ob sich die Ausschlagung eines Zweitnachlasses, dessen Bestandteil ein weiterer Erstnachlass ist, auch auf eine Ersatzerbschaft erstreckt, die der Erblasser des Erstnachlasses angeordnet hat, liegt darin keine - unzulässige - Beschränkung der Zulassung auf einen nicht abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs (…zu den Voraussetzungen einer Beschränkung vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2020 - IV ZB 9/20, WM 2021, 2454 Rn. 10 m.w.N.), sondern lediglich eine Begründung für die Zulassungsentscheidung (vgl. Senats-beschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, WM 2024, 209 Rn. 22;… Senatsurteil vom 31. März 2021 - IV ZR 221/19, BGHZ 229, 266 Rn. 19). - BayObLG, 07.05.2025 - 101 VA 12/25
Sachverständigengutachten, Berechtigtes Interesse, Erbscheinsverfahren, …
Rn. 29 a) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen die vom Nachlassgericht nach § 13 FamFG getroffene Entscheidung über die Nichtgewährung von Einsicht in eine Nachlassakte für Dritte - hier die Antragstellerin - bei einem abgeschlossenen Verfahren (BGH, Beschluss vom 15. November 2023, IV ZB 6/23, NJW-RR 2024, 672 Rn. 13, 17; vgl. BayObLG…, Beschluss vom 9. Dezember 2024, 102 VA 138/24, juris Rn. 15;… Beschluss vom 28. Juni 2024, 102 VA 232/23, juris Rn. 23 f.).Sodann sind gegebenenfalls die unterschiedlichen Interessen abzuwägen (BGH NJW-RR 2024, 672 Rn. 24 m. w. N.;… vgl. Pabst in Münchener Kommentar zum FamFG, 4. Aufl. 2025, § 13 Rn. 17;… Ahn-Roth in Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 13 Rn. 23 f.).
Ein berechtigtes Interesse liegt im Allgemeinen bereits dann vor, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2024, 672 Rn. 24 m. w. N.;… Beschluss vom 21. September 1993, X ZB 31/92, NJW-RR 1994, 381 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 11. März 2010, 20 WF 20/10, FamRZ 2010, 1467 Rn. 3]); dies schließt beispielsweise auch die Möglichkeit ein, dass die Antragstellerin nach Einsicht in das Gutachten keine Zweifel an der Testierfähigkeit mehr hegt.
Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2024, 672 Rn. 26 m. w. N.) bezieht sich die Vermutungswirkung des § 2365 BGB zum einen auf das Bestehen des Erbrechts; positiv wird vermutet, dass dem Erbscheinserben das bezeugte Erbrecht zusteht.
- BGH, 27.03.2024 - XII ZB 237/23
Beschwerdeberechtigung im Verfahren zur Berichtigung eines Adoptionsbeschlusses
- BayObLG, 26.05.2025 - 101 VA 58/25
Rechtspfleger, Erneutes Akteneinsichtsgesuch, Einlegung eines Rechtsmittels, Kein …
- OLG Hamburg, 24.09.2025 - 2 VA 13/25
- OLG Köln, 29.01.2024 - 7 VA 8/23
Zuständigkeit des Gerichts zur Entscheidung über die Beschwerde; Entscheidung …
- BayObLG, 24.10.2024 - 102 VA 105/24
Rechtsmißbrauch, Verfahrensbeteiligte, Berechtigtes Interesse, Gewährung von …
- BayObLG, 09.12.2024 - 102 VA 138/24
Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Nachlassakten, Berechtigtes Interesse, …
- OLG Braunschweig, 04.08.2025 - 11 VA 6/25
Akteneinsichtsgesuch der Staatsanwaltschaft als Amtshilfersuchen eines Dritten
- BayObLG, 31.01.2024 - 101 VA 239/23
Verfahrenskostenhilfe - Entscheidung über Akteneinsichtsgesuch ist kein …
- OLG Brandenburg, 04.08.2025 - 11 VA 6/25
- OLG Brandenburg, 06.03.2025 - 11 VA 2/25
Antrag auf Erteilung eines vollständigen Aktenauszuges aus einer Betreuungsakte
- OLG Brandenburg, 30.12.2024 - 11 VA 3/24
Akteneinsichtsrecht eines nicht beteiligten Dritten in das Erbscheinsverfahren
- AG Hof, 18.08.2025 - 1 F 648/25
Akteneinsicht eines Verfahrensbeteiligten in ein abgeschlossenes einstweiliges …
- KG, 25.02.2025 - 22 W 66/24
Vereinsregisterverfahren: Verfahrensart bei Antrag auf Registereinsicht; Stellung …
- KG, 02.10.2024 - 19 W 101/24
Zurückweisung des Erbscheinsantrags bei Geltung der gesetzlichen Erbfolge
- OLG Köln, 27.12.2024 - 7 VA 19/24
Verschollenhei; Investigativjournalismus; Todeserklärungsverfahren; Akteneinsicht
- AG Nördlingen, 30.03.2025 - XVII 15/98
Akteneinsicht, berechtigtes Interesse, Vertraulichkeit, Betreuungsverfahren, …
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Rechtsprechung
| BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Siegen, 22.04.2022 - 32 VI 1914/21
- AG Siegen, 04.05.2022 - 32 VI 1914/21
- OLG Hamm, 14.02.2023 - 15 VA 12/22
- BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
- AG Nördlingen, 30.03.2025 - XVII 15/98
- BayObLG, 26.05.2025 - 101 VA 58/25
- BayObLG, 07.07.2025 - 102 VA 60/25
- BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
- BGH, 17.06.2026 - IV AR (VZ) 20/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (18)
- BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Gewährung von Einsicht in Nachlassakten für an Verfahren unbeteiligten Dritten
Auszug aus BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts nach § 13 Abs. 2 und 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Akten eines laufenden Betreuungsverfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten (Fortführung Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 13 ff.).Rn. 6 a) Der erkennende Senat hat bereits entschieden und näher begründet, dass es sich bei einer Entscheidung des Nachlassgerichts gemäß § 13 Abs. 2 und 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten jedenfalls dann um einen nach § 23 EGGVG zu überprüfenden Justizverwaltungsakt handelt, wenn das Nachlassverfahren abgeschlossen ist und eine spruchrichterliche Tätigkeit nicht mehr stattfindet (Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 13 ff.).
Unerheblich ist daher, dass § 299 Abs. 2 ZPO die Entscheidung über Akteneinsichtsgesuche Dritter dem Gerichtsvorstand zuweist, während nach § 13 Abs. 7 FamFG das verfahrensführende Gericht unabhängig davon zu entscheiden hat, ob ein Beteiligter oder ein Dritter Einsicht begehrt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 18 m.w.N.).
Anerkannt ist seit langem, dass Justizverwaltungshandeln der Gerichte von ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nach funktionellen Gesichtspunkten abzugrenzen ist und es bei der Qualifikation einer Maßnahme als Justizverwaltungsakt maßgeblich darauf ankommt, welche Art von Aufgabe wahrgenommen wird, und nicht darauf, welche Stelle handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 2023 aaO;… vom 19. Dezember 2007 - IV AR(VZ) 6/07, ZIP 2008, 515 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 6/15, juris Rn. 12; Zöller/Lückemann, ZPO 36. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 1 m.w.N.; zum Begriff der rechtsprechenden Gewalt zuletzt Senatsbeschluss vom 13. Mai 2026 - IV ZB 26/25, juris Rn. 30).
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Begriff der rechtsprechenden Gewalt maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt wird und es sich bei der Entscheidung über ein Auskunfts- oder Akteneinsichtsgesuch betreffend ein Gerichtsverfahren, auch wenn diese von einem Richter getroffen wird, um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG handeln kann, gegen den der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG stattfindet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO;… BVerfG NJW 2017, 1939 Rn. 15;… BVerfGE 138, 33 Rn. 18 ff. m.w.N., 25).
Läge eine materiell allein der Rechtsprechung vorbehaltene Aufgabe vor, wäre eine Zuweisung dieser Aufgabe an den Gerichtsvorstand - wie in § 299 Abs. 2 ZPO erfolgt - nicht möglich (Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 19 zu abgeschlossenen Verfahren).
Um Rechtsprechung in funktioneller Hinsicht handelt es sich nur dann, wenn der Gesetzgeber ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können (Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO;… vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2020, 1581 [juris Rn. 53 f.];… BVerfGE 103, 111 [juris Rn. 97] m.w.N.).
Rn. 13 Aus der Gesetzentwurfsbegründung (…BT-Drucks. 16/6308, S. 182 li. Sp.) ergibt sich, dass auch der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, im Anwendungsbereich des § 13 FamFG könne trotz der in dessen Absatz 7 geregelten ausschließlichen Zuständigkeit des verfahrensführenden Gerichts der Rechtsbehelf nach §§ 23 ff. EGGVG stattfinden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 20).
Wenn es dort heißt "Soweit es sich bei der Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch um einen Justizverwaltungsakt handelt , ist hiergegen die Beschwerde nach § 23 EGGVG gegeben.", setzt dies die Qualifikation jedenfalls bestimmter Akteneinsichtsentscheidungen als Justizverwaltungsakte voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO), wie dies bei dem Akteneinsichtsgesuch eines Dritten in einem laufenden Betreuungsverfahren der Fall ist.
Zwar wird die Sachnähe, die durch die mit § 13 Abs. 7 FamFG erfolgte Zuweisung der Entscheidung über Akteneinsichtsgesuche Dritter an den erstinstanzlich mit der Sache befassten Richter erreicht wird, im Rechtsbehelfsverfahren über §§ 23 ff. EGGVG - nach § 25 Abs. 1 Satz 1 EGGVG ist ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts zuständig - anders als im Verfahren nach §§ 58 ff. FamFG, wo das jeweils zuständige Beschwerdegericht entscheidet, wieder aufgehoben (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 21 m.w.N.).
Das unterscheidet sich aber nicht von der unterschiedlichen Rechtswegzuständigkeit für Entscheidungen nach § 299 Abs. 1 und nach § 299 Abs. 2 ZPO (…vgl. nur MünchKomm-ZPO/Prütting, 7. Aufl. § 299 Rn. 16, 30 m.w.N.) und erscheint auch deshalb nicht sachwidrig, weil bei Akteneinsichtsgesuchen Dritter hinsichtlich deren Interesses an der Einsicht neue Umstände zu berücksichtigen sind, bei denen der Sachnähe zu dem Betreuungsverfahren ohnehin nur geringere Bedeutung zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO).
Nähme man dies an, handelte es sich insoweit um abgeschlossene Verfahren, bei denen die Entscheidung über das Akteneinsichtsgesuch gleichfalls als Justizverwaltungsakt zu qualifizieren wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 13 ff.).
- BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09
Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht …
Auszug aus BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
Rn. 9 Nach anderer Auffassung trifft das Gericht die Entscheidung über den Akteneinsichtsantrag eines Dritten unabhängig vom Verfahrensstand - also auch in einem laufenden Verfahren - als Justizbehörde, so dass das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG statthaft ist (…OLG Düsseldorf FamRZ 2021, 1748 [juris Rn. 12 f.]; OLG Köln…, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 7 VA 11/18, juris Rn. 7 f.;… Ahn-Roth in Prütting/Helms, FamFG 6. Aufl. § 13 Rn. 50;… Bahrenfuss in Bahrenfuss, FamFG 3. Aufl. § 13 Rn. 53;… Zöller/Feskorn, ZPO 36. Aufl. § 13 FamFG Rn. 10;… BeckOGK/Flöck, § 13 FamFG Rn. 126 f. [Stand: 1. Dezember 2025];… Niepmann in Meysen, FamFG 2. Aufl. § 13 Rn. 14;… Nordmeyer in Anders/Gehle, ZPO 84. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 9;… MünchKomm- FamFG/Pabst, 4. Aufl. § 13 Rn. 32 f.;… MünchKomm-ZPO/Pabst, 6. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 20; Gietl, NZFam 2017, 681, 684 f.; Stockmann, FamRB 2024, 376, 377 f.;… vgl. BVerfG NJW 2017, 1939 Rn. 15; BVerfGE 138, 33 Rn. 20).Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Begriff der rechtsprechenden Gewalt maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt wird und es sich bei der Entscheidung über ein Auskunfts- oder Akteneinsichtsgesuch betreffend ein Gerichtsverfahren, auch wenn diese von einem Richter getroffen wird, um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG handeln kann, gegen den der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG stattfindet (…vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO;… BVerfG NJW 2017, 1939 Rn. 15; BVerfGE 138, 33 Rn. 18 ff. m.w.N., 25).
- BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Feststellungsinteresse bei erledigtem …
Auszug aus BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
Rn. 9 Nach anderer Auffassung trifft das Gericht die Entscheidung über den Akteneinsichtsantrag eines Dritten unabhängig vom Verfahrensstand - also auch in einem laufenden Verfahren - als Justizbehörde, so dass das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG statthaft ist (…OLG Düsseldorf FamRZ 2021, 1748 [juris Rn. 12 f.]; OLG Köln…, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 7 VA 11/18, juris Rn. 7 f.;… Ahn-Roth in Prütting/Helms, FamFG 6. Aufl. § 13 Rn. 50;… Bahrenfuss in Bahrenfuss, FamFG 3. Aufl. § 13 Rn. 53;… Zöller/Feskorn, ZPO 36. Aufl. § 13 FamFG Rn. 10;… BeckOGK/Flöck, § 13 FamFG Rn. 126 f. [Stand: 1. Dezember 2025];… Niepmann in Meysen, FamFG 2. Aufl. § 13 Rn. 14;… Nordmeyer in Anders/Gehle, ZPO 84. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 9;… MünchKomm- FamFG/Pabst, 4. Aufl. § 13 Rn. 32 f.;… MünchKomm-ZPO/Pabst, 6. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 20; Gietl, NZFam 2017, 681, 684 f.; Stockmann, FamRB 2024, 376, 377 f.; vgl. BVerfG NJW 2017, 1939 Rn. 15;… BVerfGE 138, 33 Rn. 20).Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Begriff der rechtsprechenden Gewalt maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt wird und es sich bei der Entscheidung über ein Auskunfts- oder Akteneinsichtsgesuch betreffend ein Gerichtsverfahren, auch wenn diese von einem Richter getroffen wird, um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG handeln kann, gegen den der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG stattfindet (…vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO; BVerfG NJW 2017, 1939 Rn. 15;… BVerfGE 138, 33 Rn. 18 ff. m.w.N., 25).
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
Auszug aus BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
Um Rechtsprechung in funktioneller Hinsicht handelt es sich nur dann, wenn der Gesetzgeber ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können (…Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO;… vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2020, 1581 [juris Rn. 53 f.]; BVerfGE 103, 111 [juris Rn. 97] m.w.N.). - BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
Für seine Akteneinsicht gelten deshalb andere Voraussetzungen als für diejenige der Parteien oder Beteiligten des Verfahrens, die der Kenntnis des Akteninhalts zur Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte bedürfen (…vgl. BT-Drucks. 16/6308, S. 181 re. Sp.; BVerfG NVwZ 2010, 954 Rn. 36 m.w.N.). - BGH, 17.06.2026 - IV AR (VZ) 20/25
Akteneinsicht in laufende Betreuungsverfahren: Wann ist der Weg zum …
Auszug aus BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
BGH, Beschluss vom 17. Juni 2026 - IV AR(VZ) 20/25 - BayObLG. - BGH, 13.05.2026 - IV ZB 26/25
Erbscheinsverfahren: Eigene Zweifel des Rechtspflegers lösen keine …
Auszug aus BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
Anerkannt ist seit langem, dass Justizverwaltungshandeln der Gerichte von ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nach funktionellen Gesichtspunkten abzugrenzen ist und es bei der Qualifikation einer Maßnahme als Justizverwaltungsakt maßgeblich darauf ankommt, welche Art von Aufgabe wahrgenommen wird, und nicht darauf, welche Stelle handelt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 2023 aaO;… vom 19. Dezember 2007 - IV AR(VZ) 6/07, ZIP 2008, 515 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 6/15, juris Rn. 12; Zöller/Lückemann, ZPO 36. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 1 m.w.N.; zum Begriff der rechtsprechenden Gewalt zuletzt Senatsbeschluss vom 13. Mai 2026 - IV ZB 26/25, juris Rn. 30). - BGH, 19.12.2007 - IV AR (VZ) 6/07
Aufnahme von Bewerbern in die beim Insolvenzgericht zu führende Liste von …
Auszug aus BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
Anerkannt ist seit langem, dass Justizverwaltungshandeln der Gerichte von ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nach funktionellen Gesichtspunkten abzugrenzen ist und es bei der Qualifikation einer Maßnahme als Justizverwaltungsakt maßgeblich darauf ankommt, welche Art von Aufgabe wahrgenommen wird, und nicht darauf, welche Stelle handelt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 2023 aaO; vom 19. Dezember 2007 - IV AR(VZ) 6/07, ZIP 2008, 515 [juris Rn. 11]; BGH…, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 6/15, juris Rn. 12;… Zöller/Lückemann, ZPO 36. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 1 m.w.N.;… zum Begriff der rechtsprechenden Gewalt zuletzt Senatsbeschluss vom 13. Mai 2026 - IV ZB 26/25, juris Rn. 30). - OLG Frankfurt, 09.01.2020 - 20 VA 18/18
Offenbarungs- und Ausforschungsverbot bei Volljährigenadoption
Auszug aus BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
Um Rechtsprechung in funktioneller Hinsicht handelt es sich nur dann, wenn der Gesetzgeber ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können (…Senatsbeschluss vom 15. November 2023 aaO; vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2020, 1581 [juris Rn. 53 f.];… BVerfGE 103, 111 [juris Rn. 97] m.w.N.). - OLG Köln, 29.01.2024 - 7 VA 8/23
Zuständigkeit des Gerichts zur Entscheidung über die Beschwerde; Entscheidung …
Auszug aus BGH, 17.06.2026 - IV ZB 6/23
Das hat - auch betreffend andere Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Zustimmung gefunden (…vgl. BayObLG ErbR 2025, 733 Rn. 25; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 23. Mai 2025 - 11 VA 4/25, juris Rn. 6;… NJW-RR 2025, 771 Rn. 7;… OLG Hamburg MDR 2026, 179 [juris Rn. 13 ff.]; OLG Köln FamRZ 2024, 1309 [juris Rn. 6];… Fritzsche in Prütting/Helms, FamFG 7. Aufl. § 13 Rn. 64 f., 67;… Jürgens/Kretz, Betreuungsrecht 8. Aufl. § 13 FamFG Rn. 15;… Mayer in Kissel/Mayer, GVG 11. Aufl. § 12 Rn. 110;… Nordmeyer in Anders/Gehle, ZPO 84. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 9;… BeckOK- FamFG/Perleberg-Kölbel, § 13 Rn. 46 [Stand: 1. März 2026];… Sternal/Sternal, FamFG 22. Aufl. § 13 Rn. 84 f.;… a.A. Zöller/Lückemann, ZPO 36. Aufl. § 23 EGGVG Rn. 4a). - BayObLG, 07.07.2025 - 102 VA 60/25
Justizverwaltungsakt, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Freiwillige …
- OLG Köln, 04.02.2019 - 7 VA 11/18
Zugänglichmachen der Stellungnahme eines Jugendamtes der Kindesmutter durch ein …
- BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 6/15
Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten aller Insolvenzrichter für die …
- OLG Düsseldorf, 19.05.2021 - 3 VA 10/19
Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch eines privaten Dritten Voraussetzungen …
- OLG Brandenburg, 06.03.2025 - 11 VA 2/25
Antrag auf Erteilung eines vollständigen Aktenauszuges aus einer Betreuungsakte
- BayObLG, 07.05.2025 - 101 VA 12/25
Sachverständigengutachten, Berechtigtes Interesse, Erbscheinsverfahren, …
- OLG Brandenburg, 23.05.2025 - 11 VA 4/25
Antrag eines Ehegatten einer Betroffenen auf Akteneinsicht in die Betreuungsakte
- OLG Frankfurt, 01.03.2022 - 20 VA 5/22
Statthafter Rechtsbehelf gegen die einem Dritten Einsichtnahme in die Akten eines …
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