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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1976 - IV ZR 136/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,290
BGH, 27.10.1976 - IV ZR 136/75 (https://dejure.org/1976,290)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1976 - IV ZR 136/75 (https://dejure.org/1976,290)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1976 - IV ZR 136/75 (https://dejure.org/1976,290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dem Anfangs- und dem Endvermögen eines Ehegatten sind auch solche gesicherten Anwartschaftsrechte zuzurechnen, durch die der Ehegatte in dem maßgebenden Zeitpunkt bereits in bestimmter und bewertbarer Weise bereichert ist - Werden Anwartschaftsrechte erst nach Eintritt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung einer Lebensversicherung in den Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 262
  • NJW 1977, 101
  • MDR 1977, 211
  • VersR 1977, 53
  • DB 1976, 2396
  • JR 1977, 115
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (7)

  • LG Krefeld, 25.10.1973 - 1 S 201/73

    Berücksichtigung des Wertes einer Lebensversicherung bei der Berechnung des …

    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - IV ZR 136/75
    Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Versorgungsbezüge aus einem Beamtenverhältnis sind nach ganz herrschender Meinung zumindest im Regelfall beim Zugewinnausgleich allerdings nicht zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe FamRZ 1974, 306, vom erkennenden Senat gebilligt durch Verweigerung des Armenrechts für die Revision und durch deren Zurückweisung im Wege des Beschlusses nach dem EntlG, vgl. Anm. FamRZ 1974, 310 und zu LM BGB § 1376 Nr. 2 unter II.; LG Krefeld NJW 1974, 368; Gernhuber S. 377;… Finke in RGRK § 1365 Rdn. 27, § 1375 Rdn. 3;… Soergel/Lange § 1376 Rdn. 15).

    Dieses erfaßt die genannten Anwartschaften nicht als eine Angelegenheit der Vermögensbildung und - im Fall der Ehescheidung - des allgemeinen Vermögensausgleichs, sondern ausschließlich als eine Angelegenheit der Versorgung, welche bisher außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs besonders geregelt ist (vgl. auch LG Krefeld NJW 1974, 368).

    Der insoweit gegenteiligen Ansicht des Landgerichts Krefeld (NJW 1974, 368) kann aus den dargelegten Gründen nicht gefolgt werden.

  • BSG, 13.08.1965 - 1 RA 207/62

    Rentenversicherung - Beitragsbefreiung - Befreiungsvoraussetzungen - …

    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - IV ZR 136/75
    Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn ihre Voraussetzungen später wegfallen, ja selbst wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag nicht erfüllt und damit den Versicherungsschutz aufs Spiel setzt (vgl. §§ 38, 39 VVG und zu alledem BSGE 23, 241, 243 f.).

    Vielmehr entspricht es gerade dem freiheitlichen Charakter des sozialen Rechtsstaats, individuelle Eigenverantwortlichkeit für eine bestimmte Gruppe von Angestellten, die wegen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage eines Schutzes gegen die Wechselfälle des Lebens nicht unbedingt bedürfen, und einen Spielraum für private Initiative anzuerkennen (in diesem Sinne mit Recht auch BSGE 23, 241, 246).

  • OLG Karlsruhe, 14.12.1973 - 9 U 99/72
    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - IV ZR 136/75
    Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Versorgungsbezüge aus einem Beamtenverhältnis sind nach ganz herrschender Meinung zumindest im Regelfall beim Zugewinnausgleich allerdings nicht zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe FamRZ 1974, 306, vom erkennenden Senat gebilligt durch Verweigerung des Armenrechts für die Revision und durch deren Zurückweisung im Wege des Beschlusses nach dem EntlG, vgl. Anm. FamRZ 1974, 310 und zu LM BGB § 1376 Nr. 2 unter II.; LG Krefeld NJW 1974, 368; Gernhuber S. 377;… Finke in RGRK § 1365 Rdn. 27, § 1375 Rdn. 3;… Soergel/Lange § 1376 Rdn. 15).

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 1974, 306) hat diese Sonderstellung für die Sozialversicherung im wesentlichen wie folgt begründet: Es handle sich nicht um eine freiwillige Versicherung, sondern um eine "aufgezwungene" Daseinsvorsorge.

  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - IV ZR 136/75
    Der Fall, daß ein Ehegatte bei der von ihm abgeschlossenen Todes- und Erlebensfallversicherung ein unwiderrufliches, sofortiges Bezugsrecht für den anderen Ehegatten begründet hat und diesem daher der Anspruch auf den Rückkaufwert zusteht (BGHZ 45, 162), kann hier außer Betracht bleiben; denn ein unwiderrufliches, sofortiges Bezugsrecht hat der Beklagte der Klägerin ersichtlich nicht eingeräumt.
  • BGH, 24.09.1959 - II ZR 7/59

    Bezugrechtsänderung bei Befreiungsversicherung

    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - IV ZR 136/75
    Dem Versicherungsnehmer ist es auch hier sogar unbenommen, die Lebensversicherung einschließlich der vorgesehenen Begünstigungen in Zukunft abzuändern oder aufzuheben, insbesondere nach § 165 Abs. 1 VVG zu kündigen und nach § 4 Abs. 2 Buchst. a ALB n.F. den Rückkaufwert zu beanspruchen; ein entsprechendes Verbot hätte als ein tiefgehender Eingriff in die Vertragsfreiheit im Gesetz ausdrücklich ausgesprochen werden müssen (BGHZ 30, 330, 333;… BSGE a.a.O. S. 243).
  • OLG Nürnberg, 25.07.1975 - 6 U 61/75

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - IV ZR 136/75
    Das ist auch im Schrifttum weithin anerkannt (…Erman/Heckelmann, BGB 6. Aufl. § 1376 Rdn. 5;… Gernhuber, Familienrecht 2. Aufl. 1971 S. 377; Anm. zu LM BGB § 1376 Nr. 2 unter II.;… Palandt/Diederichsen, BGB 34. Aufl. § 1376 Anm. 5;… Finke in RGRK, 12. Aufl. und Soergel/Lange, BGB 10. Aufl., jeweils § 1374 Rdn. 7;… Staudinger/Felgentraeger, BGB 10./11. Aufl. § 1374 Rdn. 3; ebenso OLG Nürnberg NJW 1976, 899).
  • BGH, 23.11.1973 - IV ZR 24/73

    Anforderungen an eine wirksame Schenkung

    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - IV ZR 136/75
    Der erkennende Senat ist dieser Rechtsauffassung in den bereits erwähnten, nicht näher begründeten Beschlüssen vom 23. November 1973 und 18. März 1974 - IV ZR 24/73 - beigetreten.
  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95

    Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen …

    Der Umstand, daß diese Unternehmensbeteiligung nur in Form eines Anwartschaftsrechts Bestand hatte, kann insoweit keinen Unterschied machen (…vgl. Staudinger/Thiele, BGB, 13. Aufl., § 1374, Rn. 3; vgl. auch BGHZ 67, 262, 268, wo zum Ausdruck gebracht wird, daß die verschiedenen im Rechtsleben mit Anwartschaft bezeichneten Positionen im Rahmen der §§ 1365 ff, 1374 ff BGB keine einheitliche Beurteilung erfahren müssen).
  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 109/94

    Bewertung der Anwartschaft aus einer Kapitallebensversicherung

    Die Anwartschaft aus einer Kapitallebensversicherung ist beim Zugewinnausgleich nur dann mit dem sogenannten Rückkaufswert anzusetzen, wenn am Stichtag (§ 1384 BGB) die Fortführung des Versicherungsvertrags nicht zu erwarten ist und auch durch eine Stundung der Ausgleichsforderung (§ 1382 BGB) nicht ermöglicht werden kann (Abgrenzung zu BGHZ 67, 262 = VersR 77, 53).

    b) Soweit in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beim Zugewinnausgleich auf den Rückkaufswert einer Lebensversicherung abgehoben wurde (vgl. BGHZ 67, 262, 264; Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 525/80 - FamRZ 1981, 239; BGH, Urteil vom 22. März 1984 - IX ZR 69/83 - FamRZ 1984, 666), boten die zugrundeliegenden Fallgestaltungen keinen Anlaß für die Prüfung der Frage, ob der Ansatz eines höheren Wertes in Frage kommt (…vgl. auch Voit aaO. S. 81).

  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer …

    Dazu zählen grundsätzlich auch die Anwartschaftsrechte, sofern der Ehegatte durch sie in dem maßgebenden Zeitpunkt bereits in bestimmter und bewertbarer Weise bereichert ist (BGHZ 67, 262 (263) = NJW 1977, 101).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei …

    Hierzu gehören auch geschützte Anwartschaften, durch die der Ehegatte zum maßgebenden Zeitpunkt in bestimmter und bewertbarer Weise bereichert ist (Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 525/80 - FamRZ 1981, 239; BGHZ 67, 262, 263).
  • BGH, 20.05.1992 - XII ZR 255/90

    Zugewinnausgleich bei Anrechten aus gemischter Kapitallebensversicherung

    Dazu gehören auch alle objektiv bewertbaren Rechte, die zu den Stichtagen bereits entstanden sind, sowie geschützte Anwartschaften, durch die der Ehegatte zu den Zeitpunkten in bestimmter und bewertbarer Weise bereichert ist (…Senatsurteile vom 15. Januar 1992 aaO. S. 411; vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 525/80 - FamRZ 1981, 239; BGHZ 67, 266, 263) [BGH 27.10.1976 - IV ZR 136/75].
  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZB 887/80

    Einbeziehung von Anrechten auf Kapitalleistungen aus privatrechtlichen …

    Abgesehen von den unten noch zu erörternden Kapital-Lebensversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (vgl. § 1 Abs. 2 BetrAVG), kann insbesondere auch bei Kapital-Lebensversicherungen, die zur Befreiung von der gesetzlichen Angestelltenversicherungspflicht nach Art. 2 § 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 23. Februar 1957 (BGBl I 88) abgeschlossen worden sind (vgl. dazu BGHZ 67, 262), nicht zweifelhaft sein, daß sie der Altersversorgung des Versicherten dienen sollen.

    Privatrechtliche Lebensversicherungen begründen, auch wenn sie der Altersversorgung dienen sollen, vermögenswerte Rechtspositionen und sind deshalb nach der Rechtslage vor der Einführung des Versorgungsausgleichs durchweg - auch wenn die Versicherungsleistung in der Zahlung einer Geldrente bestand - in den Vermögensausgleich nach Maßgabe des Güterrechts einbezogen worden (BGHZ 67, 262).

    Eine im vorliegenden Zusammenhang interessierende Besonderheit weisen die vom Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als Direktversicherungen nach § 1 Abs. 2 BetrAVG abgeschlossenen Kapital-Lebensversicherungen gegenüber den vom Ehegatten selbst abgeschlossenen Versicherungen allerdings auf: Der Versicherte kann den in dem Anrecht aus der für ihn abgeschlossenen Direktversicherung liegenden Vermögenswert vor dem Eintritt des Versicherungsfalles regelmäßig nicht in der Weise nutzbar machen, wie ihm dies bei einer von ihm selbst abgeschlossenen Versicherung möglich wäre (vgl. zu letzterem BGHZ 67, 262, 268 f.), und zwar auch dann nicht, wenn das Anrecht auf die betriebliche Altersversorgung unverfallbar geworden und er aus dem Betrieb ausgeschieden ist (§ 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 BetrAVG).

  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 86/80

    Einbeziehung einer Abfindung für eine Witwenrente nach Wiederverheiratung in den …

    Das Anfangsvermögen umfaßt die dem Ehegatten bei Eintritt des gesetzlichen Güterstandes zustehenden rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, mithin neben seinen Sachen alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die am Stichtag bereits entstanden sind (BGH Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 525/80 mit Nachweisen = FamRZ 1981, 239 = NJW 1981, 1038; vgl. auch BGHZ 67, 262).

    Auch Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind beim Zugewinnausgleich regelmäßig nicht zu berücksichtigen (BGHZ 67, 262, 264 m.w.Nachw.).

  • BFH, 24.10.2001 - II R 10/00

    Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung des Erblassers an den …

    Er unterliegt --anders als der in der Rentenversicherung versicherte Arbeitnehmer-- keinen gesetzlichen Beschränkungen, sondern kann den Versicherungsvertrag nach § 165 Abs. 1 VVG kündigen, den Rückkaufswert beanspruchen, die Ansprüche beleihen, die Einsetzung der Hinterbliebenen als Bezugsberechtigte ändern oder den Versicherungsschutz durch Nichterfüllung der Pflichten aus dem Vertrag aufs Spiel setzen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. Oktober 1976 IV ZR 136/75, BGHZ 67, 262), ohne dass dies im Hinblick auf die einmal erfolgte Befreiung von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung Folgen hätte.
  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen …

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  • BGH, 22.03.1984 - IX ZR 69/83

    Bewertung von Anrechten aus einer Direktversicherung zur betrieblichen …

    Dieser ist daher beim Zugewinnausgleich mit seinem Zeitwert zu berücksichtigen (BGHZ 67, 262, 263 f.).

    Der Versicherungsnehmer kann nach § 165 Abs. 1 VVG den Vertrag jederzeit kündigen mit der Folge, daß ihm unter bestimmten Umständen der sogenannte Rückkaufswert zu erstatten ist (…BGH Urt. v. 17. Februar 1966 - II ZR 286/63 = NJW 1966, 1071; BGHZ 67, 262, 264).

  • BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 56/82

    Versorgungsausgleich eines Ehepaars nach einer Scheidung - Ausgleich von …

  • BFH, 22.12.1976 - II R 58/67

    Gesellschaftsvertrag - Kommanditgesellschaft - Tod des persönlich haftenden …

  • BFH, 24.10.2001 - II R 11/00

    Befreiende Lebensversicherung

  • OLG Stuttgart, 22.03.1983 - 17 UF 151/81

    Einordnung von Kapitallebensversicherungen unter Versorgungsausgleich; …

  • OLG Celle, 29.01.1987 - 12 UF 122/86
  • BFH, 11.12.2001 - II R 11/00

    Befreiende Lebensversicherung - Steuerpflichtigkeit - Hinterbliebener - …

  • OLG Hamm, 20.02.1985 - 5 UF 457/81

    Scheidung bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit; Form einer Handschuhehe

  • OLG Stuttgart, 12.11.1991 - 18 UF 202/91

    Berücksichtigung von Kapitallebensversicherungen bei der Berechnung des …

  • OLG Köln, 28.04.1983 - 14 UF 164/82

    Vorliegen einer Direktversicherung; Ausgleich einer Direktversicherung bei …

  • OLG Frankfurt, 09.03.1981 - 1 UF 152/80

    Durchführung des Versorgungsausgleiches bei Ehescheidung; Gerichtliche Zweifel an …

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