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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14604
BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11 (https://dejure.org/2012,14604)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2012 - IV ZR 19/11 (https://dejure.org/2012,14604)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - IV ZR 19/11 (https://dejure.org/2012,14604)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das Schneeballsystem eines Geldtransportunternehmens verursachten Betrugsschäden; Begriff des gedehnten Versicherungsfalls sowie Fälligkeit und Verjährungsbeginn des Anspruchs auf die Versicherungsleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 aF VVG, § 12 aF VVG, § 15a VVG vom 17.12.1990, § 199 BGB vom 02.01.2002, § 200 aF BGB
    Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das Schneeballsystem eines Geldtransportunternehmens verursachten Betrugsschäden; Begriff des gedehnten Versicherungsfalls sowie Fälligkeit und Verjährungsbeginn des Anspruchs auf die Versicherungsleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Betreibers von Verbrauchermärkten und Lebensmittelsupermärkten auf Versicherungsleistung aus einer Vertrauensschadenversicherung wegen Betrugs durch das Geldtransportunternehmen; Betrug durch die Verantwortlichen eines Werttransportunternehmens ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Betreibers von Verbrauchermärkten und Lebensmittelsupermärkten auf Versicherungsleistung aus einer Vertrauensschadenversicherung wegen Betrugs durch das Geldtransportunternehmen; Betrug durch die Verantwortlichen eines Werttransportunternehmens ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1042
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 13.03.2002 - IV ZR 40/01

    Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
    Es muss also Klage auf sofortige Leistung erhoben werden können (vgl. Senatsurteil vom 13. März 2002 - IV ZR 40/01, VersR 2002, 698 unter 2 m.w.N.).

    Diese Vorschrift wird von § 16 1. AVB in zulässiger Weise (§ 15 a VVG a.F.) modifiziert (vgl. dazu Senatsurteil vom 13. März 2002 aaO unter 2 a).

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass bei Ansprüchen mit einer von der Disposition des Gläubigers abhängenden Fälligkeit die Verjährung schon in dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Gläubiger die Fälligkeit herbeiführen kann, gibt es nicht (vgl. Senatsurteil vom 13. März 2002 aaO unter II 2 a m.w.N.).

    Dies würde bei zögernden Anspruchstellern den Verjährungsbeginn in einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Weise vorverlegen (vgl. Senatsurteile vom 13. März 2002 aaO; vom 4. November 1987 - IVa ZR 141/86, VersR 1987, 1235 unter 3).

    Eine Vorverlegung des Verjährungsbeginns kann nur in Betracht kommen, wenn der Versicherungsnehmer durch Verweigerung seiner "Mitwirkung" gegen die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben verstößt (§§ 162 Abs. 1, 242 BGB; vgl. Senatsurteil vom 13. März 2002 aaO;… Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 12 Rn. 11).

  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 141/86

    Fristgerechte Geltendmachung der Invalidität - Verjährung eines Anspruchs aus der …

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
    Dies würde bei zögernden Anspruchstellern den Verjährungsbeginn in einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Weise vorverlegen (…vgl. Senatsurteile vom 13. März 2002 aaO; vom 4. November 1987 - IVa ZR 141/86, VersR 1987, 1235 unter 3).

    Andernfalls würde ein dem Gesetz in diesem Zusammenhang fremdes Merkmal eingeführt, das die Feststellung des maßgeblichen Zeitpunkts ebenfalls nicht verlässlich genug ermöglichte (Senatsurteile vom 13. März 2002 und 4. November 1987 aaO m.w.N.).

  • BGH, 27.02.2002 - IV ZR 238/00

    Rechtsfolgen der Leistungsablehnung des Versicherers

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
    Rn. 45 b) Hat der Versicherer die Leistung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt endgültig und umfassend abgelehnt (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Februar 2002 - IV ZR 238/00, VersR 2002, 472 unter 1 b), hängt der Eintritt der Fälligkeit und damit auch der Verjährungsbeginn von der Mitwirkung des Anspruchstellers, insbesondere seiner Schadenanzeige und der Vorlage der zum Nachweis des Versicherungsfalles erforderlichen Unterlagen ab.
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
    Dem steht auch nicht die - in gleicher Weise für das Merkmal des Vermögensschadens nach § 263 Abs. 1 StGB relevante (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, wistra 2011, 387 Rn. 7) - neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vermögensnachteil i.S. des § 266 StGB (BVerfGE 126, 170, 205 ff.) entgegen, soweit sich der Gefährdungsschaden hinreichend konkret beziffern lässt (…BVerfG aaO 211 f.).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11

    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim …

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
    Dem steht auch nicht die - in gleicher Weise für das Merkmal des Vermögensschadens nach § 263 Abs. 1 StGB relevante (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, wistra 2011, 387 Rn. 7) - neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vermögensnachteil i.S. des § 266 StGB (BVerfGE 126, 170, 205 ff.) entgegen, soweit sich der Gefährdungsschaden hinreichend konkret beziffern lässt (…BVerfG aaO 211 f.).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
    Daraus entwickelte sich eine vielfach als "Schneeballsystem" bezeichnete Dynamik wachsender Finanzierungslücken (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
    Das ist der Fall, wenn die Gefahr des endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils bereits im Zeitpunkt der Verfügung so groß ist, dass sie eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394, 395; BGH, Urteil vom 5. November 2003 - 1 StR 287/03, NStZ 2004, 264).
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung …

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
    Eine derartige konkrete Gefährdung wird von der Rechtsprechung jedenfalls dann angenommen, wenn der Betrogene ernstlich mit wirtschaftlichen Nachteilen zu rechnen hat (BGH, Urteil vom 20. Juli 1966 - 2 StR 188/66, BGHSt 21, 112, 113).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive …

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
    Vielmehr setzt die Gleichstellung des Unterlassens mit aktivem Handeln weiter voraus, dass der Täter als "Garant" für die Abwendung des strafbewehrten Erfolgs einzustehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, wistra 2000, 419 unter II 1).
  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
    Das Urteil ist rechtskräftig (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427).
  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers; …

  • BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78

    Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen …

  • BGH, 05.11.2003 - 1 StR 287/03

    Betrug (Versuch; Vollendung; Vermögensschaden: schadensgleiche …

  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 21/88

    Begriff des gedehnten Versicherungsfalls; Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …

  • BGH, 23.01.1991 - IV ZR 173/90

    Klage einer Sparkasse gegen die Versicherung auf Deckung aus einer …

  • BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 121/80

    Anspruch auf Versicherungsleistung aus einer …

  • BGH, 14.11.1957 - II ZR 176/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15

    Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung: …

    Rn. 38 Bei einem gedehnten Versicherungsfall erstreckt sich der mit seinem Eintritt geschaffene Zustand über einen gewissen Zeitraum, dessen Fortdauer den Umfang der Versicherungsleistung bestimmt, wie dies etwa bei Versicherungsfällen in der Krankheitskosten-, der Unfall-, der Berufsunfähigkeits- oder der Betriebsunterbrechungsversicherung der Fall sein kann (Senatsurteil vom 9. Mai 2012 - IV ZR 19/11, VersR 2013, 1042 Rn. 37 m.w.N.).

    Demgegenüber stellt es keinen gedehnten Versicherungsfall dar, wenn der Versicherer in den Bedingungen keine fortlaufenden Leistungen, sondern lediglich eine einmalige Zahlung verspricht und der dafür vorausgesetzte Schaden schrittweise eintritt (…Senatsurteil vom 12. April 1989 - IVa ZR 21/88, BGHZ 107, 170 unter II 1 a [juris Rn. 6]; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Mai 2012 aaO).

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung, …

    Der Bundesgerichtshof nimmt eine auf vertragliche Beziehungen gestützte Aufklärungspflicht bezüglich vermögensrelevanter Tatsachen sowohl bei bestehenden Vertrauensverhältnissen als auch bei der Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Verbindungen an, bei denen Treu und Glauben und die Verkehrssitte die Offenbarung der für die Entschließung des anderen Teils wichtiger Umstände gebieten (etwa BGH, Urteil vom 16. November 1993 - 4 StR 648/93, BGHSt 39, 392, 399; Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 203 und vom 2. Februar 2010 - 4 StR 345/09, NStZ 2010, 502; Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff. mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 9. Mai 2012 - IV ZR 19/11, VersR 2013, 1042 ff. und Hebenstreit in Müller/Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl., § 47 Rn. 25 mwN).

    Für das besondere Vertrauensverhältnis zwischen einem Geldtransportunternehmen und seinen Geldtransporte beauftragenden Kunden hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine gemäß §§ 263, 13 Abs. 1 StGB strafbewehrte Aufklärungspflicht der für das Unternehmen Handelnden während laufender Geschäftsbeziehung begangener Veruntreuungen von transportierten Geldern angenommen (BGH, Urteil vom 9. Mai 2012 - IV ZR 19/11, VersR 2013, 1042 ff.).

  • BGH, 03.04.2019 - IV ZR 90/18

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verjährung des Stammrechts nach der Reform des …

    Rn. 17 (1) Beim Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um einen so genannten gedehnten Versicherungsfall, der nicht schrittweise eintritt, sondern durch die Fortdauer des bereits mit seinem Eintritt geschaffenen Zustandes bestimmt wird (Senatsurteil vom 9. Mai 2012 - IV ZR 19/11, VersR 2013, 1042 Rn. 37).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht: …

    Der Bundesgerichtshof nimmt eine auf vertragliche Beziehungen gestützte Aufklärungspflicht bezüglich vermögensrelevanter Tatsachen sowohl bei bestehenden Vertrauensverhältnissen als auch bei der Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Verbindungen an, bei denen Treu und Glauben und die Verkehrssitte die Offenbarung der für die Entschließung des anderen Teils wichtiger Umstände gebieten (etwa BGH, Urteil vom 16. November 1993 - 4 StR 648/93, BGHSt 39, 392, 399; Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 203; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 345/09, NStZ 2010, 502; Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff. mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 9. Mai 2012 - IV ZR 19/11, VersR 2013, 1042 ff. und Hebenstreit in Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl., § 47 Rn. 25 mwN).

    Für das besondere Vertrauensverhältnis zwischen einem Geldtransportunternehmen und seinen Geldtransporte beauftragenden Kunden hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine gemäß §§ 263, 13 Abs. 1 StGB strafbewehrte Aufklärungspflicht der für das Unternehmen Handelnden während laufender Geschäftsbeziehung begangener Veruntreuungen von transportierten Geldern angenommen (BGH, Urteil vom 9. Mai 2012 - IV ZR 19/11, VersR 2013, 1042 ff.).

  • BGH, 09.09.2025 - 5 StR 244/25

    Betrug durch Unterlassen (Täuschung; Garantenstellung; Aufklärungspflicht; …

    Die Gleichstellung des Unterlassens mit aktivem Tun setzt deshalb voraus, dass der Täter als "Garant" für die Abwendung des Erfolgs einzustehen hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013 f.; vom 9. Mai 2012 - IV ZR 19/11, VersR 2013, 1042, 1043; Beschlüsse vom 8. November 2000 - 5 StR 433/00, BGHSt 46, 196, 202; vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72, 76).
  • OLG Celle, 22.01.2026 - 8 U 65/25

    Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente bei Eintritt einer mindestens …

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass bei Ansprüchen mit einer von der Disposition des Gläubigers abhängenden Fälligkeit die Verjährung schon in dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Gläubiger die Fälligkeit herbeiführen kann, gibt es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2012 - IV ZR 19/11; BGH, Urteil vom 13. März 2002 - IV ZR 40/01).

    Andernfalls würde ein dem Gesetz in diesem Zusammenhang fremdes Merkmal eingeführt, das die Feststellung des maßgeblichen Zeitpunkts ebenfalls nicht verlässlich genug ermöglichte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2012, aaO; BGH…, Urteil vom 13. März 2002, aaO).

  • OLG Brandenburg, 05.03.2024 - 11 U 8/24
    Beim Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um einen sogenannten gedehnten Versicherungsfall, der nicht schrittweise eintritt, sondern durch die Fortdauer des bereits mit seinem Eintritt geschaffenen Zustandes bestimmt wird (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 09.05.2012 - IV ZR 19/11, VersR 2013, 1042 Rn. 37).
  • LG Lüneburg, 08.07.2025 - 5 O 392/24
    Beim Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um einen sogenannten gedehnten Versicherungsfall, der nicht schrittweise eintritt, sondern durch die Fortdauer des bereits mit seinem Eintritt geschaffenen Zustandes bestimmt wird (vgl. hierzu BGH, Ort. v. 09.05.2012 - IV ZR 19111, VersR 2013, 1042 Rn. 37).
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