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Rechtsprechung
   BGH, 29.01.2025 - IV ZR 221/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,3240
BGH, 29.01.2025 - IV ZR 221/23 (https://dejure.org/2025,3240)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2025 - IV ZR 221/23 (https://dejure.org/2025,3240)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2025 - IV ZR 221/23 (https://dejure.org/2025,3240)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verjährung von Rückzahlungsansprüchen eines Versicherungsnehmers einer privaten Krankenversicherung gegen den Versicherer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Verjährung von Rückzahlungsansprüchen eines Versicherungsnehmers einer privaten Krankenversicherung gegen den Versicherer

  • IWW

    § 203 Abs. 5 VVG, § ... 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 217 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 214 Abs. 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 203 Abs. 2 VVG, § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG, § 155 Abs. 1 VAG, § 155 Abs. 2 VAG, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 319 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Verjährung von Rückzahlungsansprüchen eines Versicherungsnehmers einer privaten Krankenversicherung gegen den Versicherer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unwirksame Erhöhung der Versicherungsprämie - und die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verjährung von Rückzahlungsansprüchen des Versicherungsnehmers einer privaten Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 478
  • MDR 2025, 456
  • VersR 2025, 493
  • WM 2025, 426
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.2023 - IV ZR 330/22

    Verjährung von Rückzahlungsansprüchen aufgrund unwirksamer Beitragserhöhungen

    Auszug aus BGH, 29.01.2025 - IV ZR 221/23
    Rn. 9 Der Versicherungsnehmer erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 12;… IV ZR 310/22, juris Rn. 12;… vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 42).

    Die erforderliche Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen liegt im Allgemeinen vor, wenn dem Gläubiger die Erhebung einer Klage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (…Senatsurteil vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22 aaO Rn. 16;… IV ZR 310/22 aaO Rn. 14).

    Rn. 10 Die Erhebung einer auf die formelle Unwirksamkeit einer Prämienanpassung gestützten Klage ist auch nicht unzumutbar, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den Anforderungen, die an die nach § 203 Abs. 5 VVG mitzuteilenden Gründe einer Prämienanpassung zu stellen sind, seine Ansprüche gegen den Versicherer geltend gemacht und Klage erhoben hat (…vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 45; Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 12;… IV ZR 310/22, juris Rn. 12); das war hier der Fall.

    Eine erneute Kenntnisnahme vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge aus dem weiteren Grund einer materiellen Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang (…vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 47; Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 12;… IV ZR 310/20, juris Rn. 12).

    Rn. 13 a) Eine zum Schadensersatz verpflichtende Pflichtverletzung liegt in der unberechtigten Geltendmachung der nicht geschuldeten Erhöhungsbeträge aus der unwirksamen Prämienanpassung bei der Beitragsabrechnung des Versicherers (…vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 259/20, juris Rn. 19; Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 14;… IV ZR 310/22, juris Rn. 16).

    Das gilt sowohl, soweit eine Pflichtverletzung der Beklagten in der Geltendmachung der erhöhten Prämien trotz formeller Unwirksamkeit der Prämienanpassung wegen unzureichender Begründung liegt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 15), als auch für den Fall einer materiell unwirksamen Prämienanpassung (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2023 aaO Rn. 16).

    Eine Kenntnis des Versicherungsnehmers im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vom Fehlen der Voraussetzungen der geltend gemachten Prämienerhöhung ist für den Verjährungsbeginn auch für einen Schadensersatzanspruch nicht erforderlich, da nicht ihn die Darlegungs- und Beweislast für deren Nicht-Vorliegen trifft, sondern - nach den oben genannten allgemeinen Beweislastgrundsätzen - den Versicherer diejenige für ihr Vorliegen (…vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2023 aaO Rn. 16 m.w.N.).

    Die auf Rückzahlung von Erhöhungsbeträgen im Wege des Schadensersatzes gerichtete Klage des Versicherungsnehmers bedarf daher keines Tatsachenvortrages, der über die von ihm für materiell nicht berechtigt gehaltene Prämienerhöhung und die Zahlung der Erhöhungsbeträge hinausgeht (…vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 aaO; Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2023 aaO Rn. 16 f.).

    Für einen Vortrag des Versicherungsnehmers zu einem Verschulden des Versicherers besteht angesichts der nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB bestehenden Vermutung ebenfalls kein Anlass (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023, IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 17;… IV ZR 310/22, juris Rn. 17).

    Rn. 15 c) Ein weiterer, selbständiger Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB wegen einer Missachtung der Erhöhungsvoraussetzungen besteht daneben mangels hierdurch verursachten Schadens des Versicherungsnehmers nicht, so dass sich die Frage nach dessen Verjährung nicht stellt (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023, r+s 2024, 162 Rn. 18;… IV ZR 310/22, juris Rn. 18).

  • BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 29.01.2025 - IV ZR 221/23
    Rn. 9 Der Versicherungsnehmer erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (…Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 12; IV ZR 310/22, juris Rn. 12;… vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 42).

    Die erforderliche Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen liegt im Allgemeinen vor, wenn dem Gläubiger die Erhebung einer Klage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (…Senatsurteil vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51 m.w.N.;… Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22 aaO Rn. 16; IV ZR 310/22 aaO Rn. 14).

    Rn. 10 Die Erhebung einer auf die formelle Unwirksamkeit einer Prämienanpassung gestützten Klage ist auch nicht unzumutbar, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den Anforderungen, die an die nach § 203 Abs. 5 VVG mitzuteilenden Gründe einer Prämienanpassung zu stellen sind, seine Ansprüche gegen den Versicherer geltend gemacht und Klage erhoben hat (…vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 45;… Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 12; IV ZR 310/22, juris Rn. 12); das war hier der Fall.

    Rn. 13 a) Eine zum Schadensersatz verpflichtende Pflichtverletzung liegt in der unberechtigten Geltendmachung der nicht geschuldeten Erhöhungsbeträge aus der unwirksamen Prämienanpassung bei der Beitragsabrechnung des Versicherers (…vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 259/20, juris Rn. 19;… Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 14; IV ZR 310/22, juris Rn. 16).

    Die Unwirksamkeit der Prämienerhöhung begründet gleichermaßen den fehlenden Rechtsgrund der Zahlung der Erhöhungsbeträge wie auch die Pflichtwidrigkeit der Geltendmachung dieser Erhöhungsbeträge durch die Beklagte und den durch die Zahlung entstandenen Schaden des Klägers (Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 17).

    Für einen Vortrag des Versicherungsnehmers zu einem Verschulden des Versicherers besteht angesichts der nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB bestehenden Vermutung ebenfalls kein Anlass (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023, IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 17; IV ZR 310/22, juris Rn. 17).

    Rn. 15 c) Ein weiterer, selbständiger Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB wegen einer Missachtung der Erhöhungsvoraussetzungen besteht daneben mangels hierdurch verursachten Schadens des Versicherungsnehmers nicht, so dass sich die Frage nach dessen Verjährung nicht stellt (…Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023, r+s 2024, 162 Rn. 18; IV ZR 310/22, juris Rn. 18).

  • BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22

    Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 29.01.2025 - IV ZR 221/23
    Nicht der Versicherungsnehmer, sondern der Versicherer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer im Zuge einer Prämienanpassung auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG erhöhten Prämie, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn der Versicherungsnehmer einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch geltend macht (vgl. Senatsurteile vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, BGHZ 240, 95 Rn. 63;… vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51).

    Dies beruht auf dem ungeschriebenen Grundprinzip der Beweislastverteilung im Zivilprozess, dass jede Partei die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Normen - ungeachtet der konkreten Parteirolle - darlegen und beweisen muss (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2024 aaO Rn. 68 m.w.N.).

    Für eine Neuberechnung der Prämie auf Grundlage der geänderten Rechnungsgrundlagen gemäß § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG, § 155 Abs. 1 VAG sind die Voraussetzungen für eine erhöhte Leistungspflicht des Versicherten für den Versicherer rechtsbegründend, woraus es sich auch rechtfertigt, ihm insoweit die Darlegungs- und Beweislast aufzuerlegen (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2024 aaO Rn. 69).

    Das betrifft die - für eine Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG, § 155 Abs. 1 VAG unerhebliche - Begrenzung der Prämienerhöhung, da der Versicherungsnehmer insoweit eine Leistung des Versicherers beansprucht (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2024 aaO Rn. 67 ff.).

  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 193/20

    Prämienerhöhung in der Privaten Krankenversicherung: Verjährung eines Anspruchs …

    Auszug aus BGH, 29.01.2025 - IV ZR 221/23
    Die erforderliche Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen liegt im Allgemeinen vor, wenn dem Gläubiger die Erhebung einer Klage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (Senatsurteil vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51 m.w.N.;… Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22 aaO Rn. 16;… IV ZR 310/22 aaO Rn. 14).

    Nicht der Versicherungsnehmer, sondern der Versicherer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer im Zuge einer Prämienanpassung auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG erhöhten Prämie, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn der Versicherungsnehmer einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch geltend macht (…vgl. Senatsurteile vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, BGHZ 240, 95 Rn. 63; vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51).

    Eine Kenntnis des Versicherungsnehmers im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vom Fehlen der Voraussetzungen der geltend gemachten Prämienerhöhung ist für den Verjährungsbeginn auch für einen Schadensersatzanspruch nicht erforderlich, da nicht ihn die Darlegungs- und Beweislast für deren Nicht-Vorliegen trifft, sondern - nach den oben genannten allgemeinen Beweislastgrundsätzen - den Versicherer diejenige für ihr Vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51 m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2023 aaO Rn. 16 m.w.N.).

    Die auf Rückzahlung von Erhöhungsbeträgen im Wege des Schadensersatzes gerichtete Klage des Versicherungsnehmers bedarf daher keines Tatsachenvortrages, der über die von ihm für materiell nicht berechtigt gehaltene Prämienerhöhung und die Zahlung der Erhöhungsbeträge hinausgeht (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 aaO;… Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2023 aaO Rn. 16 f.).

  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der …

    Auszug aus BGH, 29.01.2025 - IV ZR 221/23
    Rn. 9 Der Versicherungsnehmer erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung (…Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 12;… IV ZR 310/22, juris Rn. 12; vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 42).

    Rn. 10 Die Erhebung einer auf die formelle Unwirksamkeit einer Prämienanpassung gestützten Klage ist auch nicht unzumutbar, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den Anforderungen, die an die nach § 203 Abs. 5 VVG mitzuteilenden Gründe einer Prämienanpassung zu stellen sind, seine Ansprüche gegen den Versicherer geltend gemacht und Klage erhoben hat (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 45;… Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 12;… IV ZR 310/22, juris Rn. 12); das war hier der Fall.

    Eine erneute Kenntnisnahme vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge aus dem weiteren Grund einer materiellen Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen setzt keine neue Verjährungsfrist in Gang (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 47;… Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 12;… IV ZR 310/20, juris Rn. 12).

  • BGH, 09.02.2022 - IV ZR 259/20

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; …

    Auszug aus BGH, 29.01.2025 - IV ZR 221/23
    Rn. 13 a) Eine zum Schadensersatz verpflichtende Pflichtverletzung liegt in der unberechtigten Geltendmachung der nicht geschuldeten Erhöhungsbeträge aus der unwirksamen Prämienanpassung bei der Beitragsabrechnung des Versicherers (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 259/20, juris Rn. 19;… Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 330/22, r+s 2024, 162 Rn. 14;… IV ZR 310/22, juris Rn. 16).

    Wenn ein Partner eines gegenseitigen Vertrags aus diesem Vertrag Ansprüche gegen den anderen Partner ableitet, die ihm nicht zustehen, kommt daher ein Anspruch aus der Verletzung vertraglicher Pflichten aus § 280 Abs. 1 BGB in Betracht (Senatsurteil vom 9. Februar 2022 aaO m.w.N.;… Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2023 jeweils aaO).

  • KG, 19.09.2023 - 6 U 11/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei unwirksamen …

    Auszug aus BGH, 29.01.2025 - IV ZR 221/23
    Rn. 5 I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2024, 75 veröffentlicht ist, waren sämtliche streitgegenständlichen Beitragsanpassungen nach Maßgabe des § 203 Abs. 5 VVG unwirksam.
  • BGH, 15.10.2025 - IV ZR 157/24

    Beweisvereitelung führt (nur) zu Beweiserleichterungen!

    Will sich der Versicherer im Zivilprozess zum Zwecke der Erfüllung der ihm im Hinblick auf die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Prämienerhöhung auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG grundsätzlich obliegenden Beweislast (vgl. nur Senatsurteile vom 29. Januar 2025 - IV ZR 221/23, r+s 2025, 260 Rn. 9;… vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, BGHZ 240, 95 Rn. 63 m.w.N.) auf diese Unterlagen berufen, ist er - trotz seines Geheimhaltungsinteresses - gehalten, die Unterlagen dem Versicherungsnehmer zugänglich zu machen, denn werden die Unterlagen dem Prozessgegner nicht zur Verfügung gestellt, kann der Inhalt der Unterlagen mangels Gewährung rechtlichen Gehörs für diesen nicht bei der Endentscheidung berücksichtigt werden (…Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 8/20, VersR 2020, 1609 Rn. 18, 20; BGH…, Beschluss vom 14. Januar 2020 - X ZR 33/19, NJW-RR 2020, 246 Rn. 20).

    Unabhängig von der Frage, ob die von dem Berufungsgericht erwogenen Anforderungen an den Vortrag des Klägers zu einer etwaigen materiellen Rechtswidrigkeit der Prämienkalkulation mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsurteile vom 29. Januar 2025 - IV ZR 221/23, r+s 2025, 260 Rn. 9;… vom 20. März 2024 - IV ZR 68/22, BGHZ 240, 95 Rn. 63; jeweils m.w.N.) zu vereinbaren sind, ist für das Revisionsverfahren jedenfalls zu Gunsten des Klägers zu unterstellen, dass er das Vorliegen der Voraussetzungen für eine rechtmäßige Beitragserhöhung wirksam bestritten hat.

  • LG Köln, 25.03.2026 - 20 O 149/25
    Im Übrigen hat der BGH erst mit Urteil vom 29.1.2025 (IV ZR 221/23) entschieden, dass auch Ansprüche aus § 280 BGB im Hinblick auf die zu erkennende Pflichtverletzung des Krankenversicherers, der eine unwirksam erfolgte Prämienanpassung gegenüber seinem Versicherungsnehmer geltend macht, gleichlaufend wie die Rückzahlungsansprüche aus § 812 BGB verjähren.
  • OLG Jena, 03.12.2025 - 4 U 1138/23
    Das betrifft die - für eine Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG, § 155 Abs. 1 VAG unerhebliche - Begrenzung der Prämienerhöhung, da der Versicherungsnehmer insoweit eine Leistung des Versicherers beansprucht (…vgl. Senatsurteil vom 20. März 2024 aaO Rn. 67 ff.)." (BGH, Urteil vom 29. Januar 2025 - IV ZR 221/23 -, Rn. 9, juris).
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