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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2022 - IV ZR 329/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36802
BGH, 30.11.2022 - IV ZR 329/20 (https://dejure.org/2022,36802)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2022 - IV ZR 329/20 (https://dejure.org/2022,36802)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2022 - IV ZR 329/20 (https://dejure.org/2022,36802)
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - IV ZR 329/20
    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56) entschieden und im Einzelnen begründet hat, erfordert die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst hat.

    Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses, anzugeben (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 aaO Rn. 26).

    Ob die Mitteilung einer Prämienanpassung den gesetzlichen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 38).

    Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass die in der am 24. September 2019 zugestellten Klageerwiderung nachgeholten Angaben zu den Gründen der Prämienanpassungen nur zu einer Heilung ex nunc führten (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 42;… vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 66).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 55) entschieden hat, bildet eine spätere wirksame Prämienanpassung fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe.

    Der Versicherer hat die Gestaltung seiner Mitteilungen zu Prämienanpassungen selbst in der Hand und kann auch angesichts der Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift, zu der noch keine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist, im Zweifel eine rechtssichere Formulierung wählen (Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 37).

  • BGH, 09.02.2022 - IV ZR 291/20

    Klage gegen eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung: Auslegung …

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - IV ZR 329/20
    Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 - IV ZR 291/20, VersR 2022, 503 Rn. 26 m.w.N.).

    Wenn ein Partner eines gegenseitigen Vertrags aus diesem Vertrag Ansprüche gegen den anderen Partner ableitet, die ihm nicht zustehen, kommt daher ein Anspruch aus der Verletzung vertraglicher Pflichten aus § 280 Abs. 1 BGB in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 aaO).

    Soweit sich die Revision darauf beruft, die Beklagte habe ihren Rechtsstandpunkt bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Begründungsanforderungen aus § 203 Abs. 5 VVG für plausibel halten dürfen, beruft sie sich auf einen Rechtsirrtum, der im Allgemeinen nicht entschuldigt (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 aaO Rn. 27 m.w.N.).

    Insoweit werden an die Sorgfaltspflicht strenge Anforderungen gestellt; es reicht nicht aus, dass sie sich ihre Meinung nach sorgfältiger Prüfung und sachgemäßer Beratung gebildet hat; entschuldigt wäre sie erst, wenn mit der Möglichkeit des Unterliegens im Rechtsstreit nicht zu rechnen war (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2022 aaO).

  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 253/20

    Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 für die Prämienanpassung in der …

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - IV ZR 329/20
    Rn. 24 b) Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 22. Juni 2022 (IV ZR 253/20, VersR 2022, 1078) entschieden und im Einzelnen begründet hat, stehen die Regelungen in § 8b MB/KK zu den Voraussetzungen einer Prämienanpassung einer Anwendung des niedrigeren Schwellenwertes für eine Prämienanpassung aus den Tarifbedingungen des Versicherers nicht entgegen.

    Zwar ist § 8b Abs. 2 MB/KK unwirksam (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 aaO Rn. 31 f.), dies lässt aber die Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK und einer Regelung wie § 8b Abs. 1.1 der Tarifbedingungen der Beklagten unberührt (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 aaO Rn. 33 ff.).

    Wie der Senat mit Urteil vom 22. Juni 2022 (IV ZR 253/20, VersR 2022, 1078 Rn. 43) entschieden und im Einzelnen begründet hat, können die Grundsätze der Verjährung bei der Schadenseinheit nicht auf Bereicherungsansprüche übertragen werden.

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - IV ZR 329/20
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass die in der am 24. September 2019 zugestellten Klageerwiderung nachgeholten Angaben zu den Gründen der Prämienanpassungen nur zu einer Heilung ex nunc führten (…vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, BGHZ 228, 56 Rn. 42; vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 66).
  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der …

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - IV ZR 329/20
    Die Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Beitragserhöhungen entstehen vielmehr jeweils mit der Zahlung der Erhöhungsbeträge (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, BGHZ 232, 31 Rn. 41).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 409/06

    Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Darlehensnehmers bei vorzeitiger …

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - IV ZR 329/20
    Bei rechtsgrundlos erbrachten Leistungen, die periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, entsteht mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2008 - XI ZR 409/06, WM 2008, 1258 Rn. 12).
  • LG Erfurt, 01.08.2024 - 8 O 1104/21

    Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen …

    Der Bundesgerichtshof lässt es hierbei genügen (Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20, juris), wenn dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wird, dass er "bei einer bestimmten Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Leistungsausgaben, d. h. den Versicherungsleistungen, zur Anpassung der Beiträge verpflichtet" ist (s. auch BGH, Urteil vom 30. November 2022 - IV ZR 329/20, juris Rn. 17: "Angabe, dass eine Veränderung der Versicherungsleistungen den im Gesetz oder den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schwellenwert überschritten habe").

    Rn. 89 Ein Versicherungsnehmer muss den Mitteilungen mit der gebotenen Klarheit entnehmen können, dass eine Veränderung der Rechnungsgrundlage über dem geltenden Schwellenwert die Beitragserhöhungen ausgelöst hat (BGH…, Urteil vom 15. März 2023 - IV ZR 322/20, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 15. März 2023 - IV ZR 318/21, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 30. November 2022 - IV ZR 329/20, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 30. November 2022 - IV ZR 302/20, juris Rn. 16; BGH…, Urteil vom 30. November 2022 - IV ZR 294/20, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, juris Rn. 39).

    Der Bundesgerichtshof lässt es hierbei genügen (Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20, juris), wenn dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wird, dass er "bei einer bestimmten Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Leistungsausgaben, d. h. den Versicherungsleistungen, zur Anpassung der Beiträge verpflichtet" ist (s. auch BGH, Urteil vom 30. November 2022 - IV ZR 329/20, juris Rn. 17: "Angabe, dass eine Veränderung der Versicherungsleistungen den im Gesetz oder den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schwellenwert überschritten habe").

  • OLG Brandenburg, 08.01.2025 - 11 U 303/23

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …

    Der Versicherungsnehmer muss den Mitteilungen aber mit der gebotenen Klarheit entnehmen können, dass eine Veränderung der genannten Rechnungsgrundlagen über dem geltenden Schwellenwert die konkrete Beitragserhöhung ausgelöst hat (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20;… Urt. v. 09.02.2022 - IV ZR 337/20;… Urt. v. 21.07.2021 - IV ZR 191/20;… Urt. v. 20.10.2021 - IV ZR 148/20;… Urt. v. 17.11.2021 - IV ZR 113/20 - jeweils zitiert nach juris).

    Rn. 109 Da somit eine (formell und materiell) wirksame Neufestsetzung der Prämie in dem in Rede stehenden Tarifen (A) jedenfalls ab 2016 und (B) bzw. (C) jedenfalls ab 2018 erfolgte, erweist sich einerseits auch der Feststellungsantrag zu 1. insoweit als unbegründet; andererseits kommt es auf die Frage der Wirksamkeit der jeweils vorhergehenden Beitragsanpassungen in diesen Tarifen nicht mehr an, weil eine spätere wirksame Prämienanpassung fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe bildet (vg. z.B. BGH, Urt. v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20, Rn. 20 f.) und vorliegend alle bis zum 31.12.2017 entstandenen Ansprüche der Verjährung unterliegen.

  • OLG Brandenburg, 08.01.2025 - 111 U 303/23
    Der Versicherungsnehmer muss den Mitteilungen aber mit der gebotenen Klarheit entnehmen können, dass eine Veränderung der genannten Rechnungsgrundlagen über dem geltenden Schwellenwert die konkrete Beitragserhöhung ausgelöst hat (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20;… Urt. v. 09.02.2022 - IV ZR 337/20;… Urt. v. 21.07.2021 - IV ZR 191/20;… Urt. v. 20.10.2021 - IV ZR 148/20;… Urt. v. 17.11.2021 - IV ZR 113/20 - jeweils zitiert nach juris).

    Da somit eine (formell und materiell) wirksame Neufestsetzung der Prämie in dem in Rede stehenden Tarifen (A) jedenfalls ab 2016 und (B) bzw. (C) jedenfalls ab 2018 erfolgte, erweist sich einerseits auch der Feststellungsantrag zu 1. insoweit als unbegründet; andererseits kommt es auf die Frage der Wirksamkeit der jeweils vorhergehenden Beitragsanpassungen in diesen Tarifen nicht mehr an, weil eine spätere wirksame Prämienanpassung fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe bildet (vg. z.B. BGH, Urt. v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20, Rn. 20 f.) und vorliegend alle bis zum 31.12.2017 entstandenen Ansprüche der Verjährung unterliegen.

  • LG Erfurt, 09.03.2023 - 8 O 159/22

    Formelle und materielle Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten …

    Der Bundesgerichtshof lässt es hierbei genügen (Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20, juris), wenn dem Versicherungsnehmer mitgeteilt wird, dass er "bei einer bestimmten Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Leistungsausgaben, d. h. den Versicherungsleistungen, zur Anpassung der Beiträge verpflichtet" ist (s. auch BGH, Urteil vom 30. November 2022 - IV ZR 329/20, juris Rn. 17: "Angabe, dass eine Veränderung der Versicherungsleistungen den im Gesetz oder den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schwellenwert überschritten habe").
  • OLG Brandenburg, 17.05.2023 - 11 U 103/22

    Unwirksamkeit der Erhöhung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung; …

    Der Versicherungsnehmer muss den Mitteilungen aber mit der gebotenen Klarheit entnehmen können, dass eine Veränderung der genannten Rechnungsgrundlagen über dem geltenden Schwellenwert die konkrete Beitragserhöhung ausgelöst hat (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20;… Urt. v. 09.02.2022 - IV ZR 337/20;… Urt. v. 21.07.2021 - IV ZR 191/20;… Urt. v. 20.10.2021 - IV ZR 148/20;… Urt. v. 17.11.2021 - IV ZR 113/20 - jeweils zitiert nach juris).

    Im Übrigen wendet auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Stammrechtstheorie nicht an (…vgl. z.B. BGH, Urt. v. 22.06.2022 - IV ZR 193/20, Rn. 56, zitiert nach juris), sondern betont in inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass eine spätere wirksame Prämienanpassung fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe bildet (vg. z.B. BGH, Urt. v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20, Rn. 20 f.).

  • OLG Brandenburg, 29.09.2023 - 11 U 169/22

    Wirksamkeit Prämienerhöhung private Krankenversicherung Rückforderungsanspruch …

    Der Versicherungsnehmer muss den Mitteilungen aber mit der gebotenen Klarheit entnehmen können, dass eine Veränderung der genannten Rechnungsgrundlagen über dem geltenden Schwellenwert die konkrete Beitragserhöhung ausgelöst hat (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20;… Urt. v. 09.02.2022 - IV ZR 337/20;… Urt. v. 21.07.2021 - IV ZR 191/20;… Urt. v. 20.10.2021 - IV ZR 148/20;… Urt. v. 17.11.2021 - IV ZR 113/20 - jeweils zitiert nach juris).

    Eine Bewertung der von der Beklagten verwendeten Beitragsanpassungsschreiben ist für die Erhöhungen zum 01.04.2013 und zum 01.04.2014 (BGH, Urteile v. 21.07.2021 - IV ZR 191/20; v. 22.06.2022 - IV ZR 253/20; v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20; juris) höchstrichterlich erfolgt.

  • OLG Brandenburg, 07.08.2024 - 11 U 142/23

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich der materiellen …

    Die formelle Unwirksamkeit der jeweiligen Anpassungen endete mit der ersten darauf folgenden, wirksamen Anpassung, da eine spätere wirksame Prämienanpassung fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe bildet (BGH, Urt. v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20, Rn. 20, juris).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 11 U 237/23

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

    Da somit von der wirksamen Anpassung in dem Tarif STN zum 01.07.2018 und 01.07.2021 ebenso auszugehen ist, wie in Bezug auf die behauptete Anpassung, soweit überhaupt gegeben, zum 01.01.2023 - gegen die erstinstanzlichen Feststellungen zur formellen Ordnungsgemäßheit der Beitragsanpassungen wendet sich der Kläger in seiner gemäß § 520 Abs. 3 ZPO maßgeblichen Berufungsbegründung nicht -, kommt es unter Berücksichtigung der Verjährungseinrede der Beklagten auf die Frage der Wirksamkeit der vorhergehenden Beitragsanpassung in dem genannten Tarif zum 01.07.2014 nicht an, weil eine spätere wirksame Prämienanpassung fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe bildet (vg. z.B. BGH, Urt. v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20, Rn. 20 f.) und jedenfalls sämtliche bis zum 31.12.2018 entstandenen Ansprüche der Verjährung unterliegen.
  • OLG Brandenburg, 19.04.2024 - 11 U 237/23

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …

    Da somit von der wirksamen Anpassung in dem Tarif STN zum 01.07.2018 und 01.07.2021 ebenso auszugehen ist, wie in Bezug auf die behauptete Anpassung, soweit überhaupt gegeben, zum 01.01.2023 - gegen die erstinstanzlichen Feststellungen zur formellen Ordnungsgemäßheit der Beitragsanpassungen wendet sich der Kläger in seiner gemäß § 520 Abs. 3 ZPO maßgeblichen Berufungsbegründung nicht -, kommt es unter Berücksichtigung der Verjährungseinrede der Beklagten auf die Frage der Wirksamkeit der vorhergehenden Beitragsanpassung in dem genannten Tarif zum 01.07.2014 nicht an, weil eine spätere wirksame Prämienanpassung fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe bildet (vg. z.B. BGH, Urt. v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20, Rn. 20 f.) und jedenfalls sämtliche bis zum 31.12.2018 entstandenen Ansprüche der Verjährung unterliegen.
  • OLG Brandenburg, 02.10.2024 - 11 U 72/24

    Wirksamkeit der vorgenommenen Prämienanpassungen in der privaten …

    Diese Praxis zur formellen Rechtmäßigkeit der hier in Rede stehenden Beitragsanpassungen der Beklagten für die Jahre 2013 und ab 2017 folgt im Übrigen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urt. v. 30.11.2022 - IV ZR 329/20, Rn. 20, juris).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2023 - 11 U 250/22

    Wirksamkeit einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung; …

  • OLG Brandenburg, 05.07.2023 - 11 U 88/19

    Zulässigkeit der Erhöhung von Beiträgen in der privaten Krankenversicherung; …

  • OLG Jena, 03.12.2025 - 4 U 1138/23
  • OLG Frankfurt, 17.01.2023 - 18 U 10/22

    Private Krankenversicherung: Wirksamkeit von Prämienanpassungen

  • OLG Jena, 30.12.2024 - 4 U 178/23

    Wirksamkeit einer Beitragsanpassung der PKV durch Prämienerhöhung; Zur Existenz …

  • OLG Brandenburg, 28.02.2024 - 11 U 199/23

    Zurückweisung der Berufung eines Versicherten in einem Verfahren auf Feststellung …

  • LG Bamberg, 03.08.2023 - 32 S 39/23

    Materielle Rechtmäßigkeit von Prämienanpassungen in der privaten …

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