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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4248
BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05 (https://dejure.org/2006,4248)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2006 - IV ZR 72/05 (https://dejure.org/2006,4248)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - IV ZR 72/05 (https://dejure.org/2006,4248)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7; ; BGB § 2082; ; BGB § 2282 Abs. 3; ; BGB § 2283; ; BGB § 2287; ; BGB § 2330

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Testaments; Herausgabe eines Grundstücks wegen beabsichtiger Benachteiligung der Erben durch eine vom Erblasser getätigte Schenkung; Missbrauch der lebzeitigen Verfügungsbefugnis; Unterzeichnung eines gemeinschaftlichen Testaments unter psychischem Druck ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 2287
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Beeinträchtigende Schenkung - Anfechtungsrecht des Erblassers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1186
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 125/84

    Annahme einer sittlichen Pflicht zu einer Schenkung als Belohnung für geleistete …

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Für die Frage, ob eine belohnende Schenkung, die auf Kosten des Pflichtteilsberechtigten geht, sittlich geboten ist, kommt es nicht allein auf Gründe für die Dankbarkeit des Schenkers an, wie sie im Berufungsurteil genannt werden, sondern wesentlich auch darauf, ob Gesichtspunkte der Versorgung des Beschenkten, etwa eine Notlage infolge der für den Schenker erbrachten Leistungen, das Ausbleiben einer solchen Belohnung als sittlich anstößig erscheinen ließe (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 9. April 1986 - IVa ZR 125/84 - FamRZ 1986, 1079, 1080; ebenso zu § 534 BGB BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488 unter I).
  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Für die Frage, ob eine belohnende Schenkung, die auf Kosten des Pflichtteilsberechtigten geht, sittlich geboten ist, kommt es nicht allein auf Gründe für die Dankbarkeit des Schenkers an, wie sie im Berufungsurteil genannt werden, sondern wesentlich auch darauf, ob Gesichtspunkte der Versorgung des Beschenkten, etwa eine Notlage infolge der für den Schenker erbrachten Leistungen, das Ausbleiben einer solchen Belohnung als sittlich anstößig erscheinen ließe (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 9. April 1986 - IVa ZR 125/84 - FamRZ 1986, 1079, 1080; ebenso zu § 534 BGB BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488 unter I).
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80

    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Insoweit macht die Nichtzulassungsbeschwerde mit Recht geltend, dass die Frage, ob die Klägerinnen Herausgabe der geschenkten Immobilien Zug-um-Zug gegen Zahlung des Pflichtteils oder aber nur Zahlung des Betrages verlangen können, um den der Wert dieser Grundstücke den Pflichtteilsanspruch übersteigt, danach zu beantworten ist, ob der Wert des Geschenks überwiegend herausgegeben werden muss oder im Hinblick auf den Pflichtteil überwiegend der Beklagten gebührt (vgl. BGHZ 77, 264, 271 f.; 88, 269, 272 f.;… MünchKomm-BGB/Musielak, 4. Aufl. § 2287 Rdn. 22;… Soergel/M. Wolf, aaO § 2287 Rdn. 25;… Staudinger/Kanzleiter, BGB [1998] § 2287 Rdn. 26).
  • BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80

    Schutz des Vertragserben

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Im Übrigen kann es nicht darauf ankommen, welche subjektiven Vorstellungen der Erblasser vom Umfang seiner erbvertraglichen Bindung hat, wenn nicht die am Schutz des Vertragserben orientierte Auslegung und Anwendung von § 2287 BGB gefährdet werden soll (BGHZ 83, 44, 51).
  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Übergehen von Beweisangeboten im zivilgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Darin liegt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (vgl. BVerfG NJW-RR 2001, 1006 f.; BGH, Urteil vom 19. März 2002 - XI ZR 183/01 - VersR 2003, 127 unter II 3 c).
  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82

    § 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Insoweit macht die Nichtzulassungsbeschwerde mit Recht geltend, dass die Frage, ob die Klägerinnen Herausgabe der geschenkten Immobilien Zug-um-Zug gegen Zahlung des Pflichtteils oder aber nur Zahlung des Betrages verlangen können, um den der Wert dieser Grundstücke den Pflichtteilsanspruch übersteigt, danach zu beantworten ist, ob der Wert des Geschenks überwiegend herausgegeben werden muss oder im Hinblick auf den Pflichtteil überwiegend der Beklagten gebührt (vgl. BGHZ 77, 264, 271 f.; 88, 269, 272 f.;… MünchKomm-BGB/Musielak, 4. Aufl. § 2287 Rdn. 22;… Soergel/M. Wolf, aaO § 2287 Rdn. 25;… Staudinger/Kanzleiter, BGB [1998] § 2287 Rdn. 26).
  • BGH, 19.03.2002 - XI ZR 183/01

    Erheblichkeit des Beweisantritts zu einer Haupttatsache

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Darin liegt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (vgl. BVerfG NJW-RR 2001, 1006 f.; BGH, Urteil vom 19. März 2002 - XI ZR 183/01 - VersR 2003, 127 unter II 3 c).
  • BGH, 22.11.1995 - XII ZR 227/94

    Anfechtung eines Ehe- und Erbvertrages wegen Vortäuschung eines …

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Die Mutter der Beklagten soll mit ihrer Drohung bewusst den Zweck verfolgt haben, den Vater zur Abgabe seiner Willenserklärung zu veranlassen (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - FamRZ 1996, 605 unter 2).
  • BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13

    Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei …

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass durch Schenkungen des Erblassers an einen Pflichtteilsberechtigten die Vertragserben nicht beeinträchtigt werden, sofern die Schenkungen dem Pflichtteil wertmäßig entsprechen (Senatsurteile vom 28. September 1983 - IVa ZR 168/82, BGHZ 88, 269, 272; vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, ZEV 2005, 479 unter 3 b; Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 - IV ZR 72/05, ZEV 2006, 505 unter II 3 a;… MünchKomm-BGB/Musielak, 6. Aufl. § 2287 Rn. 10).
  • BGH, 08.07.2026 - IV ZR 256/25

    Zum Anspruch des Vertragserben gegen den Beschenkten auf Herausgabe eines …

    Rn. 26 (bb) Abweichendes folgt nicht aus dem Senatsbeschluss vom 3. Mai 2005 (IV ZR 72/05, ZEV 2006, 505 Rn. 7), dem eine Schenkung bei möglicher Anfechtbarkeit einer bindend gewordenen wechselbezüglichen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament (§ 2271 BGB) zugrunde lag.

    Für die Erheblichkeit der im Senatsbeschluss vom 3. Mai 2005 (aaO) bejahten Gehörsverletzung durch Übergehen eines Beweisantritts kam es allein auf die - daher vom Senat seiner Prüfung zugrunde gelegte - Rechtsauffassung des Berufungsgerichts an (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 49;… vom 25. Juli 2023 - XI ZR 210/12, juris Rn. 14).

    Soweit der Senatsbeschluss vom 3. Mai 2005 (aaO) in einem davon abweichenden Sinne hat verstanden werden können, hält der Senat daran nicht fest.

  • OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16

    Nachlassverteilung zwischen beschenkter und mit einem Vermächtnis bedachter …

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es an einer objektiven Beeinträchtigung fehlt, wenn der Erblasser seine wechselbezügliche Verfügung hätte anfechten können und innerhalb der laufenden Anfechtungsfrist zum Nachteil des Schlusserben Vermögen verschenkt, auch wenn der Erblasser letztlich nicht anficht (vgl. BGH, ZEV 2006, 505).
  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 28/22

    Beeinträchtigend; Schenkung; Anfechtung

    Rn. 49 Ist der Erblasser berechtigt, den Erbvertrag oder ein für ihn bindend gewordenes Testament anzufechten, kann der Erbe keinen Anspruch gemäß § 2287 BGB geltend machen, wenn der Erblasser zum Nachteil des Vertrags- oder Schlusserben noch innerhalb der Anfechtungsfrist Schenkungen vornimmt, auch wenn das Testament letztlich gar nicht angefochten wird (BGH ZEV 2006, 505 - Juris Rz.7;… Grüneberg-Weidlich, § 2287 BGB Rz. 5;… MünchKomm-Musielak, 9. Auflage, § 2287 BGB Rz.10).
  • LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 388/14

    Anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers für Zuwendungen; …

    Da die Klägerin aber als Abkömmling des Erblassers neben dem weiteren Sohn B C und der Beklagten mit einer Quote von 1/6 pflichtteilsberechtigt ist (§§ 1924 Abs. 1 und Abs. 4, 1931 Abs. 4, 2303 Abs. 1 BGB), steht der Beklagten aus § 2287 Abs. 1 BGB ein Zahlungsanspruch nur soweit zu, als noch vorhandene Geschenke den vorrangig von der Beklagten zu befriedigenden Pflichtteilsanspruch der Klägerin übersteigen (BGH ZEV 2006, 505, 506 Rd.13; BGHZ 88, 269ff = NJW 1984, 121, 122 = juris Rd.11 und 12; OLG Oldenburg NJOZ 2007, 5667, 5678; Litzenburger in Bamberger/Roth, BeckOK-BGB, 2016, § 2287 Rd.9;… MüKo/Musielak, aaO., § 2287 Rd.10;… Palandt/Weidlich, aaO., § 2287 Rd.12; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 2014, § 2287 Rd.26).
  • OLG Saarbrücken, 24.07.2019 - 5 U 95/18

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Erblasserschenkung durch Erlass …

    Für die Frage, ob eine belohnende Schenkung, die auf Kosten des Pflichtteilsberechtigten geht, sittlich geboten ist, kommt es nicht allein auf Gründe für die Dankbarkeit des Schenkers an, sondern wesentlich auch darauf, ob Gesichtspunkte der Versorgung des Beschenkten, etwa eine Notlage infolge der für den Schenker erbrachten Leistungen, das Ausbleiben einer solchen Belohnung als sittlich anstößig erscheinen ließe (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2006 - IV ZR 72/05, FamRZ 2006, 1186 ).
  • OLG Naumburg, 13.06.2025 - 2 U 95/23

    Herausgabe einer beeinträchtigenden Schenkung: Wann Erben Geld zurückerhalten

    Rn. 64 d) Die Fallgruppen eines anerkannten lebzeitigen Eigeninteresses sind nicht einschlägig: Weder ging es der Erblasserin, welche sich bereits im Angesicht des bevorstehenden eigenen Todes befand - bei den Zuwendungen ab Mitte August 2018 um die Sicherstellung einer Altersvorsorge oder von Betreuung und Pflege noch um die Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (vgl. nur BGH, Urteil vom 09.04.1986, IVa ZR 125/84, FamRZ 1986, 1079; BGH, Beschluss vom 03.05.2006, IV ZR 72/05, FamRZ 2006, 1186; BGH, Beschluss vom 26.10.2011, IV ZR 72/11, FamRZ 2012, 28).
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