Rechtsprechung
BGH, 06.07.2017 - IX ZR 178/16 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 S 2 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 806b ZPO vom 05.12.2005
Insolvenzanfechtung: Schluss des Gläubigers auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit bei mit dem Gerichtsvollzieher vereinbarten Ratenzahlungen auf eine geringfügige Forderung - IWW
§ 143 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1 InsO, § 806b ZPO, § 129 Abs. 1 InsO, § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 286 ZPO, § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 133 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Bereiterklärung des Schuldners einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners; Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit; Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung ...
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zahlungsvereinbarung mit Gerichtsvollzieher über geringfügige Forderung kein zwingender Hinweis auf Zahlungseinstellung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Kein zwingendes Indiz für eine Kenntnis der Zahlungseinstellung, wenn sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung bereit erklärt
- rewis.io
Insolvenzanfechtung: Schluss des Gläubigers auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit bei mit dem Gerichtsvollzieher vereinbarten Ratenzahlungen auf eine geringfügige Forderung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Ratenzahlungsvereinbarung über eine geringfügige Forderung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorsatzanfechtung: Zur Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bereiterklärung des Schuldners einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners; Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit; Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung ...
- datenbank.nwb.de
Insolvenzanfechtung: Schluss des Gläubigers auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit bei mit dem Gerichtsvollzieher vereinbarten Ratenzahlungen auf eine geringfügige Forderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ratenzahlungsvereinbarung spricht nicht für drohende Zahlungsunfähigkeit!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zahlungsvereinbarung mit Gerichtsvollzieher über geringfügige Forderung kein zwingender Hinweis auf Zahlungseinstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zahlungsvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher kein Indiz für Zahlungseinstellung
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)
Insolvenzanfechtung bei Zahlungsvereinbarung gegenüber Gerichtsvollzieher
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Insolvenzanfechtung bei Zahlungen aufgrund Zahlungsvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher (IVR 2018, 72)
Verfahrensgang
- AG Köln, 06.05.2015 - 112 C 223/14
- LG Köln, 26.07.2016 - 11 S 219/15
- BGH, 06.07.2017 - IX ZR 178/16
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 1677
- MDR 2017, 1208
- NZI 2017, 850
- WM 2017, 1709
- DB 2017, 2090
- Rpfleger 2017, 654
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 03.03.2022 - IX ZR 78/20
Beweisdarlegung des Insolvenzverwalters für das Erkennen oder der billigenden …
aa) Die Vorsatzanfechtung beruht nicht auf dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung, sondern schützt das Interesse der Gläubiger, dass der Schuldner ihre prinzipiell gleichen Befriedigungschancen nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - IX ZR 211/02, BGHZ 162, 143, 150;… vom 16. Januar 2014 - IX ZR 31/12, WM 2014, 272 Rn. 17;… vom 22. Juni 2017 - IX ZR 111/14, WM 2017, 1424 Rn. 20; vom 6. Juli 2017 - IX ZR 178/16, ZIP 2017, 1677 Rn. 17;… vom 17. September 2020 - IX ZR 174/19, ZIP 2020, 2135 Rn. 16). - BGH, 18.01.2018 - IX ZR 144/16
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des …
Mit dem Fall, dass sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung bereiterklärt und diese dann auch einhält (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - IX ZR 178/16, ZInsO 2017, 1881), ist dies nicht vergleichbar. - BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 58/16
Insolvenzanfechtung bei Ratenzahlungsvereinbarung mit Gerichtsvollzieher
Auch wenn die bloße Mitteilung des Gerichtsvollziehers, der Schuldner sei bereit, die Forderung in Teilbeträgen zu tilgen, noch nicht den Rückschluss erzwingt, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat und damit der Abschluss der Zahlungsvereinbarung für sich betrachtet noch nicht die Anfechtbarkeit nach § 133 Abs. 1 InsO begründet (BGH 6. Juli 2017 - IX ZR 178/16 - Rn. 20) , ist der Gläubiger, der das Risiko einer Anfechtung minimieren will, gehalten, die Möglichkeit des Gerichtsvollziehers, eine gütliche Erledigung des Zwangsvollstreckungsauftrags zu versuchen, zu beschränken.
- BGH, 18.07.2019 - IX ZR 258/18
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Kennt der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, so weiß er auch, dass Leistungen aus dessen Vermögen die Befriedigungsmöglichkeiten anderer Gläubiger in der Regel vereiteln oder zumindest erschweren und verzögern (BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - IX ZR 178/16, WM 2017, 1709 Rn. 14). - BGH, 17.09.2020 - IX ZR 174/19
Inkongruente Deckung ist Indiz für Benachteiligungsabsicht
Dabei beruht die Vorsatzanfechtung nicht auf dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung, sondern schützt das Interesse der Gläubiger, dass der Schuldner ihre prinzipiell gleichen Befriedigungschancen nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - IX ZR 211/02, BGHZ 162, 143, 150;… vom 16. Januar 2014 - IX ZR 31/12, WM 2014, 272 Rn. 17;… vom 22. Juni 2017 - IX ZR 111/14, ZIP 2017, 1379 Rn. 20; vom 6. Juli 2017 - IX ZR 178/16, ZIP 2017, 1677 Rn. 17). - OLG Frankfurt, 01.08.2018 - 4 U 188/17
Insolvenzanfechtung: Zahlungsverzug allein nicht ausreichend für Schluss auf …
Selbst bei monatelangem Zahlungsrückstand in nicht unbeträchtlicher Höhe setzt die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit das ernsthafte Einfordern der Forderung voraus (BGH, Urteil 6.7.2017, Az. IX ZR 178/16, NZI 17, 850). - LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18
Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher
Aber allein der Umstand, dass Forderungen der Beklagten gegen die Schuldnerin über einen längeren Zeitraum angewachsen sind, reicht hierfür nicht aus, solange nicht konkrete Maßnahmen der Beklagten zur Einziehung dieser Forderungen erfolglos gewesen sind und deshalb den Rückschluss auf eine mindestens ungünstige Vermögenslage der Schuldnerin gestattet haben (BGH NZI 2017, 850, 852 Rd.17; BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - IX ZR 223/13 = BeckRS 2014, 09622 Rd.6; BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08 = FD-InsR 2010, 307961 = NJW-Spezial 2010, 695).Vielmehr fehlt es insgesamt an dem für eine Vorsatzanfechtung regelmäßig erforderlichen Gesamtüberblick der Beklagten über die Liquidität und Zahlungslage der Schuldnerin in dem hier zur Diskussion stehenden Zeitraum November 2011 bis Ende 2015 (vgl. dazu BGH NZI 2017, 850, 852 Rd.19;… MüKo/Kayser, aaO., § 133 Rd.24a jeweils m.w.N.).
aa) Denn die Bejahung sowohl des Benachteiligungsvorsatzes der Schuldnerin als auch der gegebenenfalls über § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO a.F. zu vermutenden Kenntnis der Beklagten hiervon setzt eine einzelfallorientierte Gesamtwürdigung aller für eine Zahlungseinstellung der Schuldnerin sprechenden und damit auf einen Benachteiligungsvorsatz hindeutenden Beweisanzeichen voraus (vgl. BGH NZI 2017, 850, 851 Rd.12; BGH NJW-RR 2016, 1140, 1141 Rd.12; BGH NJW 2016, 1170 Rd.22; BGH NJW-RR 2016, 369, 370 Rd.8ff. jeweils m.w.N.).
Dem entspricht die sich daran anschließende, mit nicht nachgelassenem Klägerschriftsatz vom 23.11.2018 zitierte Fortentwicklung dieser Rechtsprechung durch den IX. Zivilsenat, mit der die Anforderungen der gesetzlichen Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO deutlich angehoben werden (vgl. Jensen NZI 2017, 853f. in Anmerkung zu dem Urteil des IX. Zivilsenates vom 06.07.2017 - IX ZR 178/16).
Dies gilt erst Recht in Anbetracht der hier gemäß § 39 Ziffer 1. beziehungsweise Ziffer 2. EGZPO anwendbaren Neufassung von § 802b Abs. 2 Satz 1 ZPO, der im Gegensatz zu der alten Fassung von § 806b ZPO (aufgehoben mit Wirkung vom 01.01.2013 durch Gesetz vom 29.07.2009 = BGBl. I S.2258) nicht mehr voraussetzt, dass der Ratenzahlungsvereinbarung eine fruchtlose Zwangsvollstreckung vorausgegangen ist (vgl. Fleck in Vorwerk/Wolf, BeckOK-ZPO, 24. Edit. 2017, § 802b Rd.3; vgl. BGH NZI 2017, 850, 853 Rd.20 zu § 806b ZPO a.F.).
Deshalb hat es der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes abgelehnt, bei einer geringfügigen Forderung allein den Abschluss einer derartigen Zahlungsvereinbarung als zwingendes Indiz für eine Zahlungseinstellung zu bewerten (BGH NZI 2017, 850, 853 Rd.20).
- OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 7 U 117/18
Anspruch auf Rückgewähr infolge Insolvenzanfechtung
Grundsätzlich kennt ein Gläubiger die Zahlungseinstellung bereits dann, wenn er selbst bei Leistungsempfang seine Ansprüche ernsthaft eingefordert hat, diese verhältnismäßig hoch sind und er weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die Forderungen zu erfüllen (vgl. BGH, Urteil v. 30.04.2015 - IX ZR 149/14, ZIP 2015, 1549; Urteil v. 06.07.2017 - IX ZR 178/16, ZIP 2017, 1677).Ersatzweise reicht es für die Anfechtung aus, wenn der Leistungsempfänger Indiztatsachen von solcher Beweiskraft kennt, dass sich daraus eine Zahlungseinstellung eindeutig ergibt.Dazu kann unter Umständen ein einziger Anhaltspunkt von hinreichendem Aussagewert genügen, etwa eine eigene Erklärung des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können, auch wenn sie mit einer Stundungsbitte verbunden ist (vgl. BGH, Urteile v. 30.04.2015 und v. 06.07.2017 a.a.O.).
Auch das Wissen um die ausbleibende oder stockende Tilgung einer verhältnismäßig geringen Forderung begründet regelmäßig noch nicht die Kenntnis des Gläubigers von einer Zahlungseinstellung (vgl. BGH, Urteil v. 06.07.2017 a.a.O.).
So muss ein Gläubiger, auch wenn sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung bereit erklärt, allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (vgl. BGH, Urteil v. 06.07.2017 a.a.O.).
Die Erwägung des Landgerichts, eine Ratenzahlungsbitte für eine geringfügige Forderung spreche per se dafür, dass auch höhere Forderungen nicht bezahlt werden könnten, trifft nicht zu (vgl. BGH, Urteil v. 06.07.2017 a.a.O.).
- LG Bonn, 19.08.2020 - 5 S 61/20
Vorsatzanfechtung, inkongruente Deckung
Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (BGH, NZI 2017, 850, 851 f.).Zwar kann ein monatelanges völliges Schweigen eines Schuldners auf Rechnungen und Mahnungen für sich genommen ein Indiz für eine Zahlungseinstellung begründen (BGH, NZI 2017, 850, 852).
Daher unterliegt der Gläubiger, welcher sich mangels näherer Kenntnisse über die Liquiditätslage des Schuldners der staatlichen Zwangsmittel zur Forderungsdurchsetzung bedient, außerhalb des von den Normen der besonderen Insolvenzanfechtung geschützten Zeitraums, grundsätzlich keinen vom Anfechtungsrecht ausgehenden Beschränkungen (BGH, NZI 2017, 850, 852).
Ferner kann allein aus der Tatsache, dass die Gerichtsvollzieherin mit der Schuldnerin eine Zahlungsvereinbarung nach § 802b Abs. 2 ZPO schloss, kein zwingendes Indiz für eine Zahlungseinstellung abgeleitet werden (vgl. BGH, NZI 2017, 850, 853;… Braun, InsO, 8. Aufl. 2020, § 133 Rn. 27).
Andernfalls wäre ein Einzelgläubiger regelmäßig gehalten, sein Einverständnis zum Abschluss einer Vereinbarung nach § 802b Abs. 2 ZPO aufgrund der hierdurch erst eröffneten Vorsatzanfechtung zu versagen (vgl. BGH, NZI 2017, 850, 853).
- OLG Saarbrücken, 18.12.2019 - 5 U 6/19
1. Ist im Falle einer Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einem …
Hierzu sind die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gem. § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - IX ZR 58/09, NZI 2010, 738; Urteil vom 6. Juli 2017 - IX ZR 178/16, WM 2017, 1709;… Ganter/Weinland, a.a.O., § 133 Rn. 44).Der Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit steht auch im Rahmen des § 133 Abs. 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen (BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - IX ZR 178/16, WM 2017, 1709).
- BGH, 21.11.2019 - IX ZR 238/18
Gläubigerbenachteiligung wegen Überweisung eines Betrags durch den Schuldner an …
- OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 12 W 3/21
Rechtsnachfolge des Schuldners bei Übertragung von Miteigentum und …
- OLG Frankfurt, 18.07.2018 - 4 U 184/17
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Verkürzung der Aktivmasse
- OLG Düsseldorf, 12.07.2021 - 12 U 10/21
Ansprüche aus Insolvenzanfechtung; Voraussetzungen für einen Vorsatz zur …
- OLG Schleswig, 23.06.2021 - 9 U 109/20
Rückgewähr von Leistungen auf abgetretene Forderung nach Insolvenzanfechtung; …
- OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 12 U 12/18
Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers vom …
- OLG Schleswig, 30.11.2022 - 9 U 56/22
Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters nach der …
- OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 12 U 23/21
Haftung des Geschäftsführers
- KG, 07.12.2018 - 14 U 132/17
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Abgrenzung …
- OLG Dresden, 09.10.2019 - 13 U 368/18
- OLG Köln, 25.10.2017 - 2 U 17/17
Insolvenzanfechtung von Zahlungen zur Abwendung der Vollziehung angeordneter …
- OLG Düsseldorf, 04.10.2018 - 12 U 5/18
Insolvenzanfechtung der Erfüllung eines entgeltlichen Vertrages durch den …
- OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 12 W 9/18
Entscheidung des Landgerichts über ein Prozesskostenhilfegesuch bei angenommener …
- LG Nürnberg-Fürth, 11.11.2019 - 6 O 3391/19
Keine Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz trotz Nichtbedienung einer …
- AG Bremen, 27.06.2019 - 4 C 272/18