Rechtsprechung
| BFH, 08.04.2022 - IX B 10/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 1 S 5, FGO § 94, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 11 Abs 2 S 1, ZPO § 165, ZPO § 295, GG Art 103 Abs 1, FGO § 155, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
Umfang der Sachaufklärungspflicht; vorweggenommene Beweiswürdigung; richterliche Hinweispflicht
- rechtsinformationen.bund.de
Umfang der Sachaufklärungspflicht; vorweggenommene Beweiswürdigung; richterliche Hinweispflicht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 1 S 5 FGO, § 94 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Umfang der Sachaufklärungspflicht; vorweggenommene Beweiswürdigung; richterliche Hinweispflicht - IWW
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Voraussetzungen für einen Verzicht auf eine beantragte Beweiserhebung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer vorweggenommenen Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 135 Abs. 2
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Voraussetzungen für einen Verzicht auf eine beantragte Beweiserhebung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer vorweggenommenen Beweiswürdigung - datenbank.nwb.de
Umfang der Sachaufklärungspflicht; vorweggenommene Beweiswürdigung; richterliche Hinweispflicht
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts - und die vorweggenommene Beweiswürdigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Hinweispflicht des Finanzgerichts
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.12.2020 - 3 K 2749/17
- BFH, 08.04.2022 - IX B 10/21
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer …
Auszug aus BFH, 08.04.2022 - IX B 10/21
Denn das FG kann auf eine beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.12.2016 - X B 41/16, BFH/NV 2017, 310, Rz 16;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 31, m.w.N.).Eine gegen die Sachaufklärungspflicht verstoßende vorweggenommene Beweiswürdigung liegt vor, wenn eine Beweiserhebung vom FG mit der Begründung unterlassen oder abgelehnt wird, ihr zu erwartendes Ergebnis könne die Überzeugung des Gerichts nicht ändern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.09.2013 - XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 22, und in BFH/NV 2017, 310, Rz 17;… Gräber/Herbert, a.a.O., § 76 Rz 31).
- BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12
Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene …
Auszug aus BFH, 08.04.2022 - IX B 10/21
Eine gegen die Sachaufklärungspflicht verstoßende vorweggenommene Beweiswürdigung liegt vor, wenn eine Beweiserhebung vom FG mit der Begründung unterlassen oder abgelehnt wird, ihr zu erwartendes Ergebnis könne die Überzeugung des Gerichts nicht ändern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.09.2013 - XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 22, und in BFH/NV 2017, 310, Rz 17;… Gräber/Herbert, a.a.O., § 76 Rz 31). - BFH, 10.12.2012 - VI B 135/12
Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist …
Auszug aus BFH, 08.04.2022 - IX B 10/21
Rn. 11 a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und --gegebenenfalls-- Beweisergebnissen zu äußern sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 10.12.2012 - VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569, Rz 6;… Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 217). - BFH, 10.06.2013 - X B 147/11
Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 08.04.2022 - IX B 10/21
Insoweit wird der Anspruch auf rechtliches Gehör durch die prozessuale Mitverantwortung der Beteiligten begrenzt (vgl. BFH-Beschluss vom 10.06.2013 - X B 147/11, BFH/NV 2013, 1440, Rz 10, m.w.N.). - BFH, 26.05.2020 - IX B 116/19
Grundsätzliche Bedeutung; Umfang der Sachaufklärungspflicht; richterliche …
Auszug aus BFH, 08.04.2022 - IX B 10/21
Denn mit Einwendungen gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung des FG kann die Zulassung wegen eines Verfahrensfehlers nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 26.05.2020 - IX B 116/19, BFH/NV 2020, 1086, Rz 12).
- BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18
Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
Wohl aber muss das FG die sich im Einzelfall aufdrängenden Überlegungen auch ohne entsprechenden Hinweis der Beteiligten anstellen und entsprechende Aufklärungsmaßnahmen treffen (BFH-Beschluss vom 08.04.2022 - IX B 10/21, Rz 4).Verzichten kann das FG auf eine beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur dann, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann oder wenn das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16.03.2022 - VIII R 24/19, BFHE 276, 127, BStBl II 2022, 450, Rz 22, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 08.04.2022 - IX B 10/21, Rz 5 und vom 16.12.2016 - X B 41/16, Rz 16, m.w.N.;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 31, m.w.N.).
- BFH, 18.08.2023 - IX B 104/22
Videoverhandlung
Rn. 6 1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und --gegebenenfalls-- Beweisergebnissen zu äußern sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 08.04.2022 - IX B 10/21, Rz 11;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 119 Rz 14, m.w.N.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 217). - BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
Gehörsverletzung durch Versagung der Akteneinsicht
Insoweit wird der Anspruch auf rechtliches Gehör durch die prozessuale Mitverantwortung der Beteiligten begrenzt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 08.04.2022 - IX B 10/21, BFH/NV 2022, 733, Rz 11).
- BFH, 07.03.2025 - XI B 25/24
Kein Verlust des Rügerechts durch Teilnahme an der mündlichen Verhandlung nach …
Eine Berichtigung des Protokolls, das das Gegenteil beweist (§ 94 FGO i.V.m. § 165 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--; s. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 19.12.2012 - V B 71/12, juris, Rz 16; vom 08.04.2022 - IX B 10/21, BFH/NV 2022, 733, Rz 9; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 94 FGO Rz 88, 91), wurde aber nicht beantragt. - BFH, 12.01.2023 - IX B 81/21
Nichtzulassungsbeschwerde: qualifizierter Rechtsanwendungsfehler, Verletzung des …
Eine gegen die Sachaufklärungspflicht verstoßende vorweggenommene Beweiswürdigung liegt vor, wenn eine Beweiserhebung vom FG mit der Begründung unterlassen oder abgelehnt wird, ihr zu erwartendes Ergebnis könne die Überzeugung des Gerichts nicht ändern (vgl. Senatsbeschluss vom 08.04.2022 - IX B 10/21, BFH/NV 2022, 733, Rz 5). - BFH, 19.11.2025 - IX B 121/24
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Verfahrensfehler
Es hat damit sein Rügerecht in Bezug auf die geltend gemachte Verletzung der Sachaufklärungspflicht verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 08.04.2022 - IX B 10/21, Rz 9, und vom 17.11.2022 - IX B 82/21, Rz 8). - BFH, 28.02.2024 - VIII B 130/22
Keine Einräumung einer Schriftsatzfrist zu einem vom FG vor der mündlichen …
Insoweit wird der Anspruch auf rechtliches Gehör durch die prozessuale Mitverantwortung der Beteiligten begrenzt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 08.04.2022 - IX B 10/21, BFH/NV 2022, 733, Rz 11). - BFH, 08.08.2023 - IX B 86/22
Beweiserhebung durch Beteiligtenvernehmung; Verbot vorweggenommener …
Es ist dabei zwar an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden (§ 76 Abs. 1 Satz 5 FGO), darf aber auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zu Gunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (statt vieler Senatsbeschluss vom 08.04.2022 - IX B 10/21, Rz 5, m.w.N.). - BFH, 17.11.2022 - IX B 82/21
Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.10.2025 - 1 VB 13/24 Die prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts wird durch die prozessuale Mitverantwortung der Beteiligten begrenzt (vgl. BFH…, Beschluss vom 10.6.2013 - X B 147/11 -, Juris Rn. 10 und Beschluss vom 8.4.2022 - IX B 10/21 -, Juris Rn. 11;… Meßling, in: Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl., IX. Kapitel, Revision, Rn. 185).
- FG Düsseldorf, 31.07.2025 - 15 K 2413/24
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