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Rechtsprechung
   BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,21700
BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24 (https://dejure.org/2025,21700)
BFH, Entscheidung vom 03.06.2025 - IX R 18/24 (https://dejure.org/2025,21700)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 2025 - IX R 18/24 (https://dejure.org/2025,21700)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § ... 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 181 Abs 1 S 1, EStG § 16 Abs 3, EStG § 16 Abs 3, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 1, EStG § 7, EStG § 7, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

  • rechtsinformationen.bund.de

    AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 181 Abs 1 S 1 AO, § 16 Abs 3 EStG 2002, § 16 Abs 3 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 1 EStG 2002
    AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

  • IWW

    § 15 Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 174 AO, § 174 Abs. 4 AO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 181 Abs. 1 Satz 1 AO, §§ 172 ff. AO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 4, Abs. 5 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG, § 7 EStG, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 3 EStG, § 11 Abs. 3 FGO, § 44 Abs. 2 FGO, § 181 Abs. 1 Satz 1, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO, § 175 Abs. 1 Satz 2 AO, § 135 Abs. 2 FGO, § 139 Abs. 4 FGO

  • Betriebs-Berater

    AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

  • rechtsportal.de

    AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

  • datenbank.nwb.de

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 174 Abs 4
    Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.02.2021 - IX R 13/19

    Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer …

    Auszug aus BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24
    Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetzen (Anschluss unter anderem an Senatsurteil vom 22.02.2021 - IX R 13/19).

    Es handelt sich um einen "anschaffungsähnlichen Vorgang" (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 22.02.2021 - IX R 13/19, Rz 15, m.w.N.).

    Der Anfall einer Steuerschuld ist unerheblich, sodass eine "steuerliche Erfassung" selbst bei einem Entnahme- oder Betriebsaufgabeverlust vorliegt (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 22.02.2021 - IX R 13/19, Rz 17 f., 22, m.w.N.).

    Rn. 25 Der Wegfall der gewerblichen Prägung der Klägerin im Jahr 2007 führte zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs gemäß § 16 Abs. 3 EStG (vgl. Senatsurteil vom 22.02.2021 - IX R 13/19, Rz 20).

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 8 K 8258/20

    Prüfungsanordnung gegenüber einer Personengesellschaft auf bestimmte …

    Auszug aus BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24
    Das Finanzgericht (FG) entschied mit Urteil vom 03.05.2022 - 8 K 8258/20, dass die Außenprüfung fehlerhaft angeordnet und zum Zeitpunkt des Erlasses des nach der Außenprüfung geänderten Bescheids für das Jahr 2007 bereits Feststellungsverjährung eingetreten gewesen sei.

    Rn. 31 aaa) Die rechtskräftig gewordene Entscheidung des FG vom 03.05.2022 - 8 K 8258/20, den nach der Außenprüfung geänderten Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für 2007 vom 07.06.2016 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.08.2021 wegen bereits eingetretener Feststellungsverjährung ersatzlos aufzuheben, veränderte rückwirkend den für die Besteuerung der Folgejahre (Streitjahre) maßgeblichen Lebenssachverhalt.

    Rn. 32 bbb) Abweichend zur Rechtsansicht der Klägerin ergibt sich aus dem FG-Urteil vom 03.05.2022 - 8 K 8258/20 nicht lediglich eine andere rechtliche Beurteilung eines gleichbleibenden Sachverhalts.

  • BFH, 29.04.1992 - XI R 5/90

    Versagung der Zustimmung zur Revisionsrücknahme

    Auszug aus BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24
    Dies gilt für die AfA in den Folgejahren nach einer Betriebsaufgabe auch dann, wenn bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns oder -verlusts ein der Höhe nach unzutreffender gemeiner Wert steuerlich erfasst wurde (entgegen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.04.1992 - XI R 5/90, BFHE 168, 161, BStBl II 1992, 969).

    Rn. 33 Soweit der XI. Senat des BFH in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung aus dem Jahr 1992 diese Verknüpfung insoweit in Abrede gestellt hat, als einem unzutreffend steuerlich erfassten Entnahme-/Betriebsaufgabewert keine Bindungswirkung für die AfA der Folgejahre zukommt (BFH-Urteil vom 29.04.1992 - XI R 5/90, BFHE 168, 161, BStBl II 1992, 969, unter 2.), teilt der erkennende Senat diese Ansicht im Einklang mit den Stimmen der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.10.1992, BStBl I 1992, 651) und des Schrifttums (…vgl. Schmidt/Kulosa, EStG, 44. Aufl., § 7 Rz 119; Anzinger in Herrmann/Heuer/Raupach, § 7 EStG Rz 147 Brandis/Heuermann/Brandis, § 7 EStG Rz 267) nicht.

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.07.2024 - 8 K 8119/23

    Neuermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage nach Entprägung einer gewerblich …

    Auszug aus BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.07.2024 - 8 K 8119/23 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    das angefochtene Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2024 - 8 K 8119/23 sowie die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für 2008 bis 2011 vom 20.04.2022 und die hierauf ergangene Einspruchsentscheidung vom 05.06.2023 aufzuheben.

  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das …

    Auszug aus BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24
    Rn. 29 Gerichtsentscheidungen erfüllen diese Anforderungen nur, wenn sie den Tatbestand, an den das Steuergesetz anknüpft, rückwirkend verändern (vgl. BFH-Urteile vom 02.08.1994 - VIII R 65/93, BFHE 175, 500, BStBl II 1995, 264, unter 2.a bb; vom 28.06.2006 - III R 13/06, BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714, unter II.2.c).
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 65/93

    Darlehn unter nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24
    Rn. 29 Gerichtsentscheidungen erfüllen diese Anforderungen nur, wenn sie den Tatbestand, an den das Steuergesetz anknüpft, rückwirkend verändern (vgl. BFH-Urteile vom 02.08.1994 - VIII R 65/93, BFHE 175, 500, BStBl II 1995, 264, unter 2.a bb; vom 28.06.2006 - III R 13/06, BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714, unter II.2.c).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98

    Bilanzenzusammenhang und rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24
    Beide Werte sind miteinander verknüpft (vgl. auch BFH-Urteil vom 19.08.1999 - IV R 73/98, BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18 zur bejahten Frage, ob die bilanzielle Korrektur eines Wertansatzes des Vorjahresendvermögens ein rückwirkendes Ereignis für ein Folgejahr darstellt).
  • BFH, 10.10.2024 - IV R 1/22

    Steuerfreier Sanierungsertrag nach § 3a EStG und § 7b GewStG - Antragstellung …

    Auszug aus BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24
    Aus Sinn und Zweck der Norm ergibt sich, dass das Ereignis den Sachverhalt verändern und dabei derart in die Vergangenheit zurückwirken muss, dass ein Bedürfnis besteht, eine schon endgültige (bestandskräftig getroffene) Regelung an die Sachverhaltsänderung anzupassen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.10.2024 - IV R 1/22, BFHE 286, 495, BStBl II 2025, 294, Rz 47 f., m.w.N.).
  • BFH, 08.12.2010 - III B 5/10

    BFH-Urteil ist kein rückwirkendes Ereignis - Rückgängigmachung des Kaufvertrages …

    Auszug aus BFH, 03.06.2025 - IX R 18/24
    Ein rückwirkendes Ereignis liegt dagegen nicht vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung nur zu einer anderen rechtlichen Beurteilung des unverändert bleibenden Sachverhalts führt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 08.12.2010 - III B 5/10, Rz 3, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2025 - VIII R 4/25

    Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides kein rückwirkendes Ereignis

    Aus dem Sinn und Zweck der Norm ergibt sich, dass das Ereignis den Sachverhalt verändern und dabei derart in die Vergangenheit zurückwirken muss, dass ein Bedürfnis besteht, eine schon endgültige (bestandskräftig getroffene) Regelung an die Sachverhaltsänderung anzupassen (vgl. BFH-Urteile vom 03.06.2025 - IX R 18/24, BFHE 289, 371, BFH/NV 2025, 1409, Rz 28, m.w.N.;… vom 26.09.2023 - VIII R 10/21, BFH/NV 2024, 5, Rz 17).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.10.2025 - 8 K 8025/24

    Einkunftsartübergreifende Betrachtung bei § 15a EStG

    Ein rückwirkendes Ereignis liegt dagegen nicht vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung nur zu einer anderen rechtlichen Beurteilung des unverändert bleibenden Sachverhalts führt (BFH, Urteil vom 3. Juni 2025 - IX R 18/24).
  • FG Düsseldorf, 31.03.2026 - 10 K 817/24
    Aus dem Sinn und Zweck der Norm ergibt sich, dass das Ereignis den Sachverhalt verändern und dabei derart in die Vergangenheit zurückwirken muss, dass ein Bedürfnis besteht, eine schon endgültige (bestandskräftig getroffene) Regelung an die Sachverhaltsänderung anzupassen (vgl. BFH-Urteile vom 03.06.2025 - IX R 18/24, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2025, 1409 Rz. 28 m. w. N.;… vom 26.09.2023 - VIII R 10/21, BFH/NV 2024, 5 Rz. 17;… zu alldem Urteil vom 16.12.2025 - VIII R 4/25, Deutsches Steuerrecht 2026, 272 Rz. 29).
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