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Rechtsprechung
   BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5416
BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00 (https://dejure.org/2003,5416)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2003 - IX R 89/00 (https://dejure.org/2003,5416)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - IX R 89/00 (https://dejure.org/2003,5416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1
    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand einer Wohnung und späterer Überlassung an Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6, AO 1977 § 42, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96
    Einkünfteerzielungsabsicht; Fremdvergleich; Gestaltungsmissbrauch; Leerstehende Wohnung; Nahe Angehörige

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2003, 292
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit --auch soweit es sich um die Vermietung einer Ferienwohnung handelt-- davon auszugehen, dass die betreffende Wohnung selbst während sog. Leerstandszeiten der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient und deshalb die auf diese Zeit entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen sind (BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771; vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit --auch soweit es sich um die Vermietung einer Ferienwohnung handelt-- davon auszugehen, dass die betreffende Wohnung selbst während sog. Leerstandszeiten der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient und deshalb die auf diese Zeit entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen sind (BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771; vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
    Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können objektiv feststellbare äußere Umstände, ggf. auch nachträgliche Umstände (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565) als Indizien herangezogen werden.
  • BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02

    Mietverträge mit Kindern

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
    Hierzu verweist der Senat auf seine Rechtsprechungsgrundsätze zur steuerrechtlichen Anerkennung der Vermietung von --nicht eine abgeschlossene Wohnung bildenden-- Räumen an Angehörige, insbesondere wenn diese mit dem Vermieter eine Haushaltsgemeinschaft bilden (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFH/NV 2003, 412, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99

    VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
    Nur wenn mit dem Beginn des Leerstandes der Wohnung die Einkünfteerzielungsabsicht aufgegeben wird, können die anschließend getätigten Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden (…vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850; vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01

    Einkünfteerzielungsabsicht; befristete Vermietung

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
    Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können objektiv feststellbare äußere Umstände, ggf. auch nachträgliche Umstände (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565) als Indizien herangezogen werden.
  • BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
    Nur wenn mit dem Beginn des Leerstandes der Wohnung die Einkünfteerzielungsabsicht aufgegeben wird, können die anschließend getätigten Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850;… vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610).
  • BFH, 15.01.2001 - II R 70/99

    Artfortschreibung - Einliegerwohnung - Wohnungsbegriff - Zweifamilienhaus - …

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
    Zum Gegenstand des Verfahrens haben sie den Einkommensteueränderungsbescheid für 1996 vom ... Dezember 1999 gemacht, der den Werbungskostenüberschuss aus Vermietung und Verpachtung nur noch in Höhe von 2 254, 00 DM berücksichtigt, nachdem das Haus der Kläger als Einfamilienhaus bewertet worden ist; diese --von den Klägern erfolglos vor dem FG angefochtene-- Bewertung ist nach Verwerfung der dagegen eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde und der Revision (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 15. Januar 2001 II B 163/99, BFH/NV 2001, 887, und II R 70/99, BFH/NV 2001, 925) rechtskräftig.
  • BFH, 15.01.2001 - II B 163/99

    Wertfortschreibung - Einliegerwohnung - Einheitswertbescheid - Umbau - …

    Auszug aus BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
    Zum Gegenstand des Verfahrens haben sie den Einkommensteueränderungsbescheid für 1996 vom ... Dezember 1999 gemacht, der den Werbungskostenüberschuss aus Vermietung und Verpachtung nur noch in Höhe von 2 254, 00 DM berücksichtigt, nachdem das Haus der Kläger als Einfamilienhaus bewertet worden ist; diese --von den Klägern erfolglos vor dem FG angefochtene-- Bewertung ist nach Verwerfung der dagegen eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde und der Revision (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 15. Januar 2001 II B 163/99, BFH/NV 2001, 887, und II R 70/99, BFH/NV 2001, 925) rechtskräftig.
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

    Nach der BFH-Rechtsprechung ist bei einer vorangehenden auf Dauer angelegten Vermietung davon auszugehen, dass das betreffende Haus selbst während Leerstandszeiten der Erzielung von Vermietungs-Einkünften diente (vgl. BFH-Urteile vom 6. Mai 2003 IX R 89/00, BFH/NV 2004, 1381;… vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299), zumal das Objekt in dieser Zeit betriebsbereit gemacht wurde.
  • FG Düsseldorf, 12.02.2007 - 11 K 3170/05

    Geltendmachung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als …

    Darüber hinaus waren die Räume regelmäßig mit Büchern- und Aktenschränken bzw. -regalen, Aktenbock und ähnlichen "Büromöbeln" sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen bzw. Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 IX R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl. II 2003, 185 m.w.N.).

    Ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ein zur Wohnung gehörender Raum, in dem betriebliche/berufliche Arbeiten gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Art erledigt werden, wenn er eine bauliche Einheit mit dem Wohnteil bildet und damit grundsätzlich zum privaten Bereich des Steuerpflichtigen gehört (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 IX R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl. II 2003, 185 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 11.04.2011 - 6 K 257/09

    Einkommensteuer: Einkünfteerzielungsabsicht bei Sanierung einer leer stehenden, …

    Für die Ernsthaftigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteile vom 09.07.2003 - IX R 102/00, BStBl. II 2003, 490;… vom 09.07.2003 - IX R 48/02, BFH/NV 2004, 170; vom 06.05.2003 - IX R 89/00, BFH/NV 2004, 1381; …und vom 14.07.2004 - IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37).
  • FG Thüringen, 03.11.2010 - 3 K 285/10

    Nachweis der Vermietungsabsicht

    Rn. 22 Anders als im Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 06.05.2003 IX R 89/00 (…BFH/NV 2003, 1381) zugrunde lag, geht es im Streitfall um die Begründung der Vermietungsabsicht, während der BFH zu entscheiden hatte, ob ein längerer Leerstand nach einer langjährigen Vermietung bereits zur Aufgabe der Vermietungsabsicht ausreicht.
  • FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 10 K 583/03

    Abzugsfähigkeit der auf Leerstandszeiten entfallenden Aufwendungen bei der …

    Für die Ernsthaftigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzungen einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (…BFH-Urteile vom 09.07.2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940 und IX R 48/02, BFH/NV 2004, 170;vom 06.05.2003 IX R 89/00, BFH/NV 2004, 1381;…vom 14.07.2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37).
  • FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 335/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung

    Für die Ernsthaftigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzungen einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (vgl. Urteile des BFH vom 9. Juli 2003, IX R 102/00, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2003, 940, vom 6. Mai 2003 IX R 89/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2004, 1381 …und vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37).
  • FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 1315/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung

    Rn. 23 Für die Ernsthaftigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzungen einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige jedoch die Feststellungslast (vgl. Urteile des BFH vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2003, 940; vom 6. Mai 2003 IX R 89/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2004, 1381 und vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH / NV 2005, 37).
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