Rechtsprechung
| BFH, 03.05.2023 - IX S 17/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 107, FGO § 108
Unzulässiger Antrag auf Berichtigung des Tatbestands
- rechtsinformationen.bund.de
Unzulässiger Antrag auf Berichtigung des Tatbestands
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 2 FGO, § 133a FGO, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG
Anhörungsrüge - Verletzung des rechtlichen Gehörs - rechtsprechung-im-internet.de
§ 107 FGO, § 108 FGO
Unzulässiger Antrag auf Berichtigung des Tatbestands - IWW
§ 108 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 107 Abs. 1 FGO, § 108 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Unzulässiger Antrag auf Berichtigung des Tatbestands
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit einer Besetzungsrüge wegen unterbliebener Vorlage an den EuGH im Rahmen einer Anhörungsrüge
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit einer Besetzungsrüge wegen unterbliebener Vorlage an den EuGH im Rahmen einer Anhörungsrüge
- datenbank.nwb.de
Unzulässiger Antrag auf Berichtigung des Tatbestands
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden
Auszug aus BFH, 03.05.2023 - IX S 17/21
Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056). - BFH, 07.09.2021 - IX R 5/19
Besteuerung einer Sportwettenbörse nach der Rechtslage 2012
Auszug aus BFH, 03.05.2023 - IX S 17/21
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.09.2021 - IX R 5/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 03.05.2023 - IX S 17/21
Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, Rz 2;… vom 28.08.2019 - IX S 18/19, BFH/NV 2020, 25, Rz 2).
- BFH, 28.08.2019 - IX S 18/19
Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung
Auszug aus BFH, 03.05.2023 - IX S 17/21
Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, Rz 2; vom 28.08.2019 - IX S 18/19, BFH/NV 2020, 25, Rz 2). - BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den …
- BFH, 16.02.2022 - X S 16/21
Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen
Auszug aus BFH, 03.05.2023 - IX S 17/21
Für die Entscheidung über die Anhörungsrüge wird eine Gebühr in Höhe von 60 EUR erhoben (Nr. 6400 des Kostenverzeichnisses, Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes; BFH-Beschluss vom 16.02.2022 - X S 16/21, X S 17/21 (PKH), X S 20/21 (PKH), BFH/NV 2022, 423).
- BFH, 14.11.2023 - IX K 2/21
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 10.10.2023 IX K 1/21 - …
Insoweit verweist sie auf das Vorbringen im Rahmen ihrer Anhörungsrüge unter dem Aktenzeichen IX S 17/21.Soweit die Klägerin auf ihr Vorbringen im Rahmen ihrer Anhörungsrüge unter dem Aktenzeichen IX S 17/21 verweist, hat der Senat diese Rüge mit Entscheidung vom 03.05.2023 als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 24.06.2025 - IX R 22/22
Unzulässiger Antrag auf Tatbestandsberichtigung
NV: An einer Tatbestandsberichtigung gemäß § 108 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann nur insoweit ein berechtigtes Interesse bestehen, als damit die Grundlagen für eine Rechtsmittelentscheidung geschaffen werden sollen (vgl. Senatsbeschluss vom 03.05.2023 - IX S 17/21, Rz 5).An einer Tatbestandsberichtigung kann nur insoweit ein berechtigtes Interesse bestehen, als damit die Grundlagen für eine Rechtsmittelentscheidung geschaffen werden sollen (vgl. Senatsbeschluss vom 03.05.2023 - IX S 17/21, Rz 5, m.w.N.).
Rn. 5 Ein Rechtsschutzinteresse lässt sich auch nicht aus einer möglicherweise beabsichtigten Einlegung einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht herleiten, weil in diesem Verfahren keine Tatbestandsbindung besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 03.05.2023 - IX S 17/21, Rz 6, m.w.N.).
- BVerfG, 27.02.2025 - 1 BvR 115/24
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Erhebung einer Sportwettensteuer
b) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. Mai 2023 - IX S 17/21 -,.
- BFH, 23.09.2025 - IV S 9/25
Anhörungsrüge: Fristberechnung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung bei …
Denn mit ihren Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit des Senatsbeschlusses vom 23.04.2025 - IV B 46/24 legt die Klägerin keine Verletzung rechtlichen Gehörs dar (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 03.05.2023 - IX S 17/21, BFH/NV 2023, 986, Rz 9). - BFH, 14.05.2025 - XI S 7/25
Keine Hinweispflicht zu Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde
Insbesondere genügen Ausführungen, die sich im Wesentlichen gegen die inhaltliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung wenden, ohne im Übrigen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör substantiiert darzulegen, nicht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.06.2020 - XI S 11/20, BFH/NV 2021, 26, Rz 5; vom 03.05.2023 - IX S 17/21, BFH/NV 2023, 986, Rz 9). - BFH, 13.12.2024 - XI S 19/24
Begründungsanforderung an Anhörungsrüge; Keine Gegenvorstellung gegen …
Auch die Geltendmachung einer Verletzung des gesetzlichen Richters durch Verletzung einer Vorlagepflicht ist im Rahmen der Anhörungsrüge nicht statthaft (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.09.2016 - V S 24/16, BFH/NV 2017, 49;… vom 22.11.2019 - II S 11-13/19 und II S 15-20/19, BFH/NV 2020, 368, Rz 10; vom 03.05.2023 - IX S 17/21, BFH/NV 2023, 986, Rz 10). - BFH, 17.11.2025 - V S 4/25
Darlegungsanforderungen einer Anhörungsrüge
Denn damit wird nicht die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--), sondern ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Entzug des gesetzlichen Richters) geltend gemacht (…BFH-Beschluss vom 01.09.2016 - V S 24/16, BFH/NV 2017, 49, Rz 5), wobei die Rüge der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Verfahren nach § 133a FGO nicht statthaft ist (BFH-Beschluss vom 03.05.2023 - IX S 17/21, BFH/NV 2023, 986, Rz 10).
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