Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2013 - IX ZB 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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RVG § 21 Abs. 1
- Burhoff online
Zurückverweisung, Verfassungsgericht, Angelegenheit
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kostenfestsetzungsverfahren: Behandlung einer durch ein Landesverfassungsgericht zurückverwiesenen Sache
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 1 RVG, Nr 3104 RVG-VV, Nr 7200 RVG-VV
Kostenfestsetzungsverfahren: Behandlung einer durch ein Landesverfassungsgericht zurückverwiesenen Sache - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfall einer zweiten Terminsgebühr nach Entscheidung und Rückverweisung durch ein Verfassungsgericht
- Anwaltsblatt
§ 21 RVG
Zurückverweisung durch Verfassungsgericht kann neue Gebühren auslösen - Anwaltsblatt
§ 21 RVG
Zurückverweisung durch Verfassungsgericht kann neue Gebühren auslösen - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 21 Abs. 1
Anfall einer zweiten Terminsgebühr nach Entscheidung und Rückverweisung durch ein Verfassungsgericht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urteil vom Verfassungsgericht zurückverwiesen: Neuer Rechtszug!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Neues Verfahren nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anfall einer zweiten Terminsgebühr nach Rückverweisung durch ein Verfassungsgericht
- zip-online.de (Leitsatz)
Neuer Rechtszug nach Aufhebung einer Gerichtsentscheidung und Zurückverweisung durch Verfassungsgericht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anfall einer zweiten Terminsgebühr nach Rückverweisung durch ein Verfassungsgericht
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3453
- ZIP 2013, 2284 (Ls.)
- MDR 2013, 1376
- FamRZ 2013, 1971
- DVBl 2014, 63
- AnwBl 2013, 939
- AnwBl Online 2013, 443
- Rpfleger 2014, 45
- ZfBR 2014, 41
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03
Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren
Auszug aus BGH, 19.09.2013 - IX ZB 16/11
Rn. 8 bb) Da § 21 Abs. 1 RVG die durch eine Zurückverweisung entstehende Mehrarbeit des Rechtsanwalts vergüten soll (BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 46/03, NJW-RR 2004, 1294, 1295 zu § 15 Abs. 1 BRAGO; unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zur Vorläuferbestimmung des § 27RAGebO) und das Ausgangsgericht bei Zurückverweisung durch ein Verfassungsgericht die Sache im Lichte der verfassungsrechtlichen Entscheidung (…vgl. Hömig in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, 2009, § 95 Rn. 34) neu verhandeln muss, ist dem Rechtsanwalt auch in diesem Fall gemäß § 21 Abs. 1 RVG die hierdurch entstandene Mehrarbeit zu vergüten. - BGH, 28.10.2004 - III ZB 41/04
Mindestbeschwerdewert für eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung; …
Auszug aus BGH, 19.09.2013 - IX ZB 16/11
Rn. 3 Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 575 ZPO), wobei insbesondere ein Mindestbeschwerdewert wie für die sofortige Beschwerde in § 567 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - III ZB 41/04, NJW-RR 2005, 939), und auch begründet.
- BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite der Bindungswirkung …
Es ist dann in den Fällen des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Aufgabe des zuständigen Fachgerichts, in einem neuen Rechtszug (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 16/11 -, juris, Rn. 6) mit verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung erneut in der Sache zu entscheiden (vgl. BVerfGE 94, 164 - Sondervotum Sommer m.w.N.;… vgl. insgesamt Hömig, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 95 Rn. 35 ). - OLG Braunschweig, 07.08.2017 - 2 W 92/17
Anspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts auf …
Rn. 8 Die hiergegen gerichtete Erinnerung des Antragstellers vom 03.05.2017 (Bl. 31 d. PKH-Heftes) hat das Landgericht durch Beschluss vom 19.05.2017 (Bl. 42 f. d. PKH-Heftes) zurückgewiesen und zur Begründung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 04.10.2013 (2 W 217/13 = NJOZ 2014, 954 ff. = JurBüro 2014, 20) Bezug genommen.Das Landgericht schließe sich hinsichtlich der Begründung seiner Auffassung den Erwägungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Beschluss vom 04.10.2013 (2 W 217/13 = NJOZ 2014, 954 ff. = JurBüro 2014, 20) an, welches eine zu den von dem Antragsteller zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (JurBüro 2016, 632) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (JurBüro 2016, 580) gegenteilige Auffassung vertrete.
- BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19
Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan; …
Hebt das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung auf und verweist es die Sache an ein im Sinne des § 95 Abs. 2 BVerfGG zuständiges Gericht zurück, wird das Ausgangsverfahren bei diesem Gericht in den Stand vor dem Erlass der aufgehobenen Entscheidung zurückversetzt (…vgl. Hömig in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, 60. EL Juli 2020, § 95 Rn. 35 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 16/11). - OVG Sachsen, 15.07.2024 - 2 A 10/23
Asyl Russische Föderation; Roma; Besetzungsrüge
Soweit sie hierzu auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vom 19. September 2013 - IX ZB 16/11) verweist, handelt es sich um einen im Kostenfestsetzungsverfahren ergangenen Beschluss zur Frage, ob nach Zurückverweisung kostenrechtlich von einem neuen Rechtszug auszugehen ist; für die Frage der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts lässt sich daraus nichts herleiten.
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