Rechtsprechung
| BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
InsO § 8 Abs. 3; ; InsO § 188 Satz 3; ; InsO § 197 Abs. 2; ; InsO § 200; ; InsO § 290; ; InsO § 290 Abs. 1; ; InsO § 296; ; InsO § 296 Abs. 1 Satz 3; ; InsO § 312 Abs. 2 Satz 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Versagung der Restschuldbefreiung; Geltendmachung von Versagungsgründen im Restschuldbefreiungsverfahren; Verbot einer abschließenden Vorabentscheidung im ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 290 § 295 § 296
Anforderungen an die Bekanntmachung des Schlußtermins im Verbraucherinsolvenzverfahren; Versagung der Restschuldbefreiung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04
Den Antragstellern ist die begehrte Prozeßkostenhilfe auch nicht nach den Grundsätzen zu gewähren, nach denen in Prozeßkostenhilfeverfahren nicht über schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen abschließend vorab entschieden werden darf (vgl. BVerfGE 81, 347, 358; BVerfG NJW 1994, 241, 242; 2000, 1936, 1937; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635). - BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02
Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus …
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04
Der Antrag des Gläubigers, dem Schuldner die von diesem begehrte Restschuldbefreiung zu versagen, ist gemäß § 290 Abs. 1 InsO grundsätzlich im Schlußtermin zu stellen (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, NJW 2003, 2167, 2168). - BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04
Den Antragstellern ist die begehrte Prozeßkostenhilfe auch nicht nach den Grundsätzen zu gewähren, nach denen in Prozeßkostenhilfeverfahren nicht über schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen abschließend vorab entschieden werden darf (vgl. BVerfGE 81, 347, 358; BVerfG NJW 1994, 241, 242; 2000, 1936, 1937; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635). - BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04
Den Antragstellern ist die begehrte Prozeßkostenhilfe auch nicht nach den Grundsätzen zu gewähren, nach denen in Prozeßkostenhilfeverfahren nicht über schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen abschließend vorab entschieden werden darf (vgl. BVerfGE 81, 347, 358; BVerfG NJW 1994, 241, 242; 2000, 1936, 1937; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635). - BGH, 23.07.2004 - IX ZA 9/04
Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens
Auszug aus BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04
Den Antragstellern ist die begehrte Prozeßkostenhilfe auch nicht nach den Grundsätzen zu gewähren, nach denen in Prozeßkostenhilfeverfahren nicht über schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfragen abschließend vorab entschieden werden darf (vgl. BVerfGE 81, 347, 358; BVerfG NJW 1994, 241, 242; 2000, 1936, 1937; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZA 9/04, NZI 2004, 635).
- BGH, 08.03.2018 - IX ZB 12/16
Insolvenzverfahren: Entscheidung über die Restschuldbefreiung im schriftlichen …
Sie ist - ebenso wie die Bestimmung des Schlusstermins (§ 197 Abs. 2 InsO) oder die Einberufung einer sonstigen Gläubigerversammlung (§ 74 Abs. 2 InsO) - im Internet öffentlich bekannt zu machen (§ 5 Abs. 2 Satz 3, § 9 InsO aF; vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - IX ZB 241/04, nv Rn. 6;… vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 229/11, WM 2014, 78 Rn. 8;… MünchKomm-InsO/Stephan, 3. Aufl., § 290 Rn. 17a;… Mohrbutter/Ringstmeier/Pape, Handbuch Insolvenzverwaltung, 9. Aufl., Kap. 17 Rn. 86).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".