Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 304 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Voraussetzungen eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 304 Abs 1 ZPO, § 276 BGB, § 280 BGB, § 670 BGB, §§ 670 ff BGB
Voraussetzungen eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess - IWW
§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 7 ZPO, § 12 VVG, § 199 Abs. 1 BGB, § 139 ZPO, § 139 Abs. 4 Satz 2 ZPO, § 304 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Bestehen eines Anspruchs bei einer Verletzung der Vertragspflichten eines Rechtsanwalts bei der Durchsetzung eines Anspruchs; Ergehen eines einheitlichen Grundurteils bei einem aus mehreren Teilansprüchen zusammengesetzten Klagebegehren
- Anwaltsblatt
§ 304 ZPO
Regressprozess: Gericht muss prüfen, ob Anspruch überhaupt bestand - Anwaltsblatt
§ 304 ZPO
Regressprozess: Gericht muss prüfen, ob Anspruch überhaupt bestand - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; VVG § 12; ZPO § 304 Abs. 1
Berücksichtigung des Bestehen eines Anspruchs bei einer Verletzung der Vertragspflichten eines Rechtsanwalts bei der Durchsetzung eines Anspruchs; Ergehen eines einheitlichen Grundurteils bei einem aus mehreren Teilansprüchen zusammengesetzten Klagebegehren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klagebegehren aus mehreren Teilansprüchen: Wann kann ein einheitliches Grundurteil ergehen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der nicht bestehende Anspruch - und der Anwaltshaftungsprozess
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grundurteil bei mehreren Teilansprüchen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtliche Hinweispflichten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderungen an den Erlass eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an den Erlass eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess
- haufe.de (Kurzinformation)
Nicht durchgesetzter Ersatzanspruch muss für einen Regress bestanden haben
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mehrere Teilansprüche: Wann darf einheitliches Grundurteil ergehen? (IBR 2016, 58)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 05.12.2012 - 15 O 125/12
- OLG Koblenz, 25.10.2013 - 10 U 1530/12
- BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3453
- MDR 2015, 1381
- FamRZ 2016, 42
- VersR 2016, 400
- WM 2016, 534
- AnwBl 2015, 980
- AnwBl Online 2015, 615
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
Rn. 7 a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BGH…, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, ZInsO 2009, 1028 Rn. 5; BVerfGE 84, 188, 189 f).Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936 mwN;… vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; BVerfG, NJW 2003, 2524; BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f).
- BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von …
Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
Rn. 7 a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, ZInsO 2009, 1028 Rn. 5; BVerfGE 84, 188, 189 f).Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH…, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN;… vom 26. Juni 2008 - V ZR 225/07, nv Rn. 5; vom 23. April 2009, aaO).
- BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
Hinweispflichten des Berufungsgerichts
Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936 mwN; vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; BVerfG, NJW 2003, 2524; BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f).Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN;… vom 26. Juni 2008 - V ZR 225/07, nv Rn. 5;… vom 23. April 2009, aaO).
- BGH, 13.05.1980 - VI ZR 276/78
Zulässigkeit eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozeß
Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
Im Anwaltshaftungsprozess gehört dann, wenn dem Anwalt vorgeworfen wird, seine Vertragspflichten bei der Durchsetzung eines Anspruchs verletzt zu haben, die Frage, ob jener Anspruch überhaupt bestand, zum Grund des Anspruchs (Anschluss an BGH, 13. Mai 1980, VI ZR 276/78, VersR 1980, 867).Eine andere Beurteilung würde zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Regressprozesses führen (BGH, Urteil vom 13. Mai 1980 - VI ZR 276/78, VersR 1980, 867, 868).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936 mwN;… vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; BVerfG, NJW 2003, 2524; BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f). - BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936 mwN;… vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; BVerfG, NJW 2003, 2524; BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f). - BGH, 15.02.2005 - XI ZR 144/03
Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936 mwN;… vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; BVerfG, NJW 2003, 2524; BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f). - BGH, 24.10.2013 - IX ZR 164/11
Anwaltsregressprozess: Gehörsverletzung durch unterlassene Prüfung der …
Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
Dies ist bereits dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - IX ZR 164/11, NJW-RR 2014, 172 Rn. 8 mwN;… vom 3. Juli 2014 - IX ZR 285/13, ZInsO 2014, 1679 Rn. 15). - BGH, 03.07.2014 - IX ZR 285/13
Objektive Klagehäufung: Zulässigkeit der alternativen Verfolgung eines …
Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
Dies ist bereits dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - IX ZR 164/11, NJW-RR 2014, 172 Rn. 8 mwN; vom 3. Juli 2014 - IX ZR 285/13, ZInsO 2014, 1679 Rn. 15). - BGH, 26.06.2008 - V ZR 225/07
Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Hinweispflichten des …
Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH…, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; vom 26. Juni 2008 - V ZR 225/07, nv Rn. 5;… vom 23. April 2009, aaO). - BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01
Voraussetzungen eines Grundurteils
- BGH, 17.12.2015 - IX ZR 61/14
Insolvenzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners und Wirkungen eines …
Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13, Rn. 7). - BGH, 15.02.2018 - I ZR 243/16
Gewohnt gute Qualität - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungs-, …
Rn. 7 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verstößt ein Gericht gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (…vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13;… NJW 2015, 1867 Rn. 20; BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13, NJW 2015, 3453 Rn. 7, jeweils mwN;… Urteil vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 61/14, NJW-RR 2016, 1171 Rn. 52). - BGH, 22.09.2022 - VII ZR 786/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren Teilansprüchen zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur ergehen, wenn feststeht, dass jeder der Teilansprüche dem Grunde nach gerechtfertigt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Dezember 1990 - VII ZR 302/89, BauR 1991, 212, juris Rn. 20; Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13 Rn. 11 m.w.N., NJW 2015, 3453;… Urteil vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15 Rn. 12, MDR 2017, 839).
- BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
Anhörungsrüge: Substanziierungspflicht zum Vorliegen einer Gehörsverletzung
Ein Gericht verstößt insoweit nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und gegen das Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (…Verbot der "Überraschungsentscheidung", vgl. BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13, NJW 2015, 3453 Rn. 7; jeweils mwN). - OLG Dresden, 30.05.2024 - 4 U 452/22
Arthaftungsrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und einer …
Rn. 26 Der Erlass eines Grundurteils kommt in Betracht, wenn der Rechtsstreit hinsichtlich des Grundes betreffend sämtliche geltend gemachten Teilansprüche zur Entscheidung reif ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 263/13, juris). - BGH, 23.06.2022 - VII ZR 677/21
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten als eine eigenständige Schadensposition …
Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren Teilansprüchen (Streitgegenständen) zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur ergehen, wenn feststeht, dass jeder der Teilansprüche dem Grunde nach gerechtfertigt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Dezember 1990 - VII ZR 302/89, BauR 1991, 212, juris Rn. 20; Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13 Rn. 11 m.w.N., NJW 2015, 3453;… Urteil vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15 Rn. 12, MDR 2017, 839). - OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18
Grundbuchberichtigung: Berichtigungsanspruch eines hälftigen Miteigentümers eines …
Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verstößt ein Gericht gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (…BGH, Urt. v. 15.02.2018, I ZR 243/16, Rn. 7 m.w.N., juris; BGH, Beschl. v. 17.09.2015, IX ZR 263/13, Rn. 7, juris). - OLG München, 07.06.2017 - 15 U 161/16
Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils beim Anwaltsregress
Rn. 10 Zum Klagegrund beim Anwaltsregress gehört auch, ob der durchzusetzende Anspruch des Mandanten (hier der Anspruch auf die Versicherungsleistung) überhaupt bestand (BGH, Urt. vom 17.09.2015, IX ZR 263/13). - BGH, 09.07.2020 - I ZR 199/19
Nichtzulassungsbeschwerde wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (…vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13;… NJW 2015, 1867 Rn. 20; BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13, NJW 2015, 3453 Rn. 7, jeweils mwN;… Urteil vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 61/14, NJW-RR 2016, 1171 Rn. 52). - OLG Hamm, 14.02.2022 - 3 U 121/21
Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Anforderungen an ein …
Rn. 16 Der Erlass eines Grundurteils kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsstreit hinsichtlich des Grundes betreffend sämtliche geltend gemachten Teilansprüche zur Entscheidung reif ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 263/13).
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