Rechtsprechung
| BGH, 16.05.2024 - IX ZR 38/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsschutzversicherung: Eingreifen des Anscheinsbeweises für ein beratungsgerechtes Verhalten des rechtsschutzversicherten Mandanten; Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 280 BGB, § 675 Abs 1 BGB
Rechtsschutzversicherung: Eingreifen des Anscheinsbeweises für ein beratungsgerechtes Verhalten des rechtsschutzversicherten Mandanten; Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung - IWW
§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 86 Abs. 1 VVG, § 280 Abs. 1, § 675 Abs. 1 BGB, § 287 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO
- Betriebs-Berater
Zum Eingreifen des Anscheinsbeweises für beratungsgerechtes Verhalten des rechtsschutzversicherten Mandanten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 ; BGB § 675 Abs. 1
Unzweifelhaftigkeit der Beurteilung der Erfolgsaussichten aus der maßgeblichen Sicht ex ante in jeder Hinsicht als Voraussetzungen für eine zum Eingreifen des Anscheinsbeweises für ein beratungsgerechtes Verhalten des rechtsschutzversicherten Mandanten führende objektive ... - datenbank.nwb.de
Rechtsschutzversicherung: Eingreifen des Anscheinsbeweises für ein beratungsgerechtes Verhalten des rechtsschutzversicherten Mandanten; Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anscheinsbeweis für beratungsgerechtes Verhalten bei höchstrichterlich nicht geklärter Rechtslage?
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis griff nicht: Rechtsschutzversicherer scheitert mit Anwaltsregress
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Anwendung des Anscheinsbeweises bei Anwaltsregress eines Rechtsschutzversicherers
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 08.10.2021 - 8 O 46/20
- OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 17 U 422/21
- BGH, 26.10.2023 - IX ZR 38/23
- BGH, 16.05.2024 - IX ZR 38/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3290
- ZIP 2024, 2943
- WM 2024, 1806
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.09.2021 - IX ZR 165/19
Rechtsanwaltsvertrag: Pflicht zur Beratung über die Erfolgsaussichten einer in …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - IX ZR 38/23
Rn. 14 1. Das Berufungsgericht ist von einem Übergang der streitgegenständlichen Schadensersatzansprüche gemäß § 86 Abs. 1 VVG von den Versicherungsnehmern auf die Klägerin ausgegangen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. September 2021 - IX ZR 165/19, WM 2023, 91 Rn. 17 ff) sowie davon, dass die Rechtsverfolgung der Klägerin nicht gegen Treu und Glauben verstoße (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2021, aaO Rn. 22 f).Rn. 17 b) Mit Urteil vom 16. September 2021 (IX ZR 165/19, WM 2023, 91 Rn. 37 ff) hat der Bundesgerichtshof Grundsätze zum Eingreifen des Anscheinsbeweises im Falle pflichtwidriger Beratung über die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens bei bestehendem Deckungsanspruch aus einer Rechtsschutzversicherung oder bereits vorliegender Deckungszusage entwickelt.
Die Rechtsverfolgung muss aus der maßgeblichen Sicht ex ante aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen objektiv aussichtslos gewesen sein (BGH, Urteil vom 16. September 2021 - IX ZR 165/19, WM 2023, 91 Rn. 40).
Die niemals auszuschließende Möglichkeit einer zugunsten des Mandanten ergehenden Fehlentscheidung vermag die Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung indes nicht auszuschließen (BGH, Urteil vom 16. September 2021 - IX ZR 165/19, WM 2023, 91 Rn. 40).
Insoweit ist der Streitfall deutlich anders gelagert als der Haftungskomplex, welcher dem Senatsurteil vom 16. September 2021 (IX ZR 165/19, WM 2023, 91) zugrunde lag.
- BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12
Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - IX ZR 38/23
Rn. 5 In zwei Urteilen vom 9. Juli 2013 (II ZR 193/11 und II ZR 9/12) nahm der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bezüglich anderer Fondsgesellschaften eine Haftung der T. gegenüber Anlegern unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung im weiteren Sinne an.Rn. 11 Stelle man wie der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Entscheidungen vom 9. Juli 2013 (II ZR 193/11 und II ZR 9/12) auf eine Aufklärungspflichtverletzung der T. als "normale" Gesellschafterin ab, folge die Haftung aus einer rein unternehmerischen Tätigkeit, die von vornherein nicht vom Umfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfasst gewesen sei.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte mit Urteilen vom 9. Juli 2013 (II ZR 9/12, NZG 2013, 980 und II ZR 193/11, BeckRS 2013, 14004) nur über eine Haftung der T. gegenüber Anlegern entschieden, nicht über den hier maßgeblichen Deckungsanspruch der T. gegenüber dem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer.
- BGH, 09.07.2013 - II ZR 193/11
Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - IX ZR 38/23
Rn. 5 In zwei Urteilen vom 9. Juli 2013 (II ZR 193/11 und II ZR 9/12) nahm der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bezüglich anderer Fondsgesellschaften eine Haftung der T. gegenüber Anlegern unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung im weiteren Sinne an.Rn. 11 Stelle man wie der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Entscheidungen vom 9. Juli 2013 (II ZR 193/11 und II ZR 9/12) auf eine Aufklärungspflichtverletzung der T. als "normale" Gesellschafterin ab, folge die Haftung aus einer rein unternehmerischen Tätigkeit, die von vornherein nicht vom Umfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfasst gewesen sei.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte mit Urteilen vom 9. Juli 2013 (II ZR 9/12, NZG 2013, 980 und II ZR 193/11, BeckRS 2013, 14004) nur über eine Haftung der T. gegenüber Anlegern entschieden, nicht über den hier maßgeblichen Deckungsanspruch der T. gegenüber dem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer.
- BGH, 15.11.2023 - IV ZR 277/22
Inanspruchnahme einer Vermögens-Haftpflichtversicherung nach Insolvenz der …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - IX ZR 38/23
Ob der Sachverhalt, insbesondere die vom Berufungsgericht für maßgeblich gehaltene Beteiligung der T. an der J. auch als Gründungskommanditistin (vgl. dazu jetzt auch BGH, Urteil vom 15. November 2023 - IV ZR 277/22, ZInsO 2024, 414 Rn. 22 ff) in den maßgeblichen Zeitpunkten der Beratung der Versicherungsnehmer hinreichend klar war, ist nicht festgestellt.Diese waren im Blick auf die Auswirkungen der Beteiligung der T. als Gründungskommanditistin auf den Deckungsschutz für Haftpflichtansprüche aus der Tätigkeit als Treuhandkommanditistin auslegungsbedürftig (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2023 - IV ZR 277/22, aaO Rn. 15 ff und 27 ff).
Aus der maßgeblichen Sicht ex ante und unter Berücksichtigung der für die Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen maßgeblichen Grundsätze (BGH, Urteil vom 15. November 2023, aaO Rn. 16) erschien es jedenfalls nicht unvertretbar, von einem Deckungsschutz für Haftpflichtansprüche aus der Tätigkeit der T. als Treuhandkommanditistin auszugehen.
- BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10
Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - IX ZR 38/23
Greift die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens ein, so liegt hierin keine Beweislastumkehr, sondern ein Anscheinsbeweis, der durch den Nachweis von Tatsachen entkräftet werden kann, die für ein atypisches Verhalten des Mandanten im Falle pflichtgemäßer Beratung sprechen (BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - IX ZR 125/10, BGHZ 193, 193 Rn. 36 mwN;… Beschluss vom 15. Mai 2014 - IX ZR 267/12, WM 2014, 1379 Rn. 2 ff; st. Rspr.). - BGH, 15.05.2014 - IX ZR 267/12
Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung: Beweiserleichterung für den …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - IX ZR 38/23
Greift die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens ein, so liegt hierin keine Beweislastumkehr, sondern ein Anscheinsbeweis, der durch den Nachweis von Tatsachen entkräftet werden kann, die für ein atypisches Verhalten des Mandanten im Falle pflichtgemäßer Beratung sprechen (BGH…, Urteil vom 10. Mai 2012 - IX ZR 125/10, BGHZ 193, 193 Rn. 36 mwN; Beschluss vom 15. Mai 2014 - IX ZR 267/12, WM 2014, 1379 Rn. 2 ff; st. Rspr.). - BGH, 24.06.2015 - IV ZR 248/14
Deckungsprozess gegen eine Berufshaftpflichtversicherung nach Haftpflichtprozess …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - IX ZR 38/23
Der IV. Zivilsenat hatte in einer vom vorliegenden Regressverfahren nicht umfassten Parallelsache (Beschluss vom 24. Juni 2015 - IV ZR 248/14, WM 2015, 1573) über eine Nichtzulassungsbeschwerde entschieden und diese für unzulässig gehalten.
- BGH, 30.04.2026 - IX ZR 154/24
Verschlechterung der Erfolgsaussichten löst anwaltliche Hinweispflicht aus!
Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Mandant eher bereit ist, sich auf einen Rechtsstreit ungewissen oder zweifelhaften Ausgangs einzulassen, wenn sein Kostenrisiko aufgrund einer Rechtsschutzversicherung herabgemindert ist (vgl. BGH…, Urteil vom 16. September 2021 - IX ZR 165/19, WM 2023, 91 Rn. 37 ff; vom 16. Mai 2024 - IX ZR 38/23, WM 2024, 1806 Rn. 17 ff). - BGH, 13.11.2025 - IX ZR 103/23
Pflicht des Rechtsanwalts zur klaren Herausstellung der Aussichtslosigkeit eines …
Hierzu wird ein vernünftig urteilender Mandant den Deckungsanspruch gegen seine Rechtsschutzversicherung nicht einsetzen (BGH…, Urteil vom 16. September 2021 - IX ZR 165/19, WM 2023, 91 Rn. 36 ff; vom 16. Mai 2024 - IX ZR 38/23, WM 2024, 1806 Rn. 16 ff); er wird dabei auch mögliche negative Auswirkungen der Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung für eine aussichtslose Rechtsverfolgung im Versicherungsverhältnis berücksichtigen. - OLG München, 12.08.2026 - 15 U 2893/25
Ersatz eines Kostenschadens eines Rechtsschutzversicherers wegen pflichtwidriger …
Rn. 36 c) Da die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Zeitpunkt der Klageeinreichung im Dezember 2019 und der vorangegangenen außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche zwar risikobehaftet, aber nicht aussichtslos war, kann sich die Klägerin diesbezüglich nicht auf den Anscheinsbeweis bei einwandfrei erteilter Deckungszusage (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.2021 aaO juris Rn. 37 ff., vom 16.05.2024 - IX ZR 38/23, NJW 2024, 3290, juris Rn. 17 ff.) berufen.Diesbezüglich sind die Voraussetzungen des Anscheinsbeweises bei einwandfrei erteilter Deckungszusage aufgrund einer höchstrichterlich geklärten Rechtslage (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2024 aaO juris Rn. 22) gegeben.
- OLG München, 19.11.2025 - 15 U 2525/25
Berufung, Schadensersatzanspruch, Rechtsanwaltshaftung, …
Greift die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens ein, so liegt hierin keine Beweislastumkehr, sondern ein Anscheinsbeweis, der durch den Nachweis von Tatsachen entkräftet werden kann, die für ein atypisches Verhalten des Mandanten im Falle pflichtgemäßer Beratung sprechen (BGH…, Urteil vom 16.09.2021 aaO Rn. 36; vom 16.05.2024 - ZR 38/23, NJW 2024, 3290, Rn. 16 jeweils mwN). - KG, 19.02.2025 - 25 U 120/24
Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Tätigkeit bei fehlender Erfolgsaussicht
Eine solche Vermutung kommt hingegen nicht in Betracht, wenn nicht nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit bestanden hätte, sondern nach pflichtgemäßer Beratung verschiedene Handlungsweisen ernsthaft in Betracht gekommen wären, die unterschiedliche Vorteile und Risiken in sich geborgen hätten (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH, Urteil vom 16. Mai 2024 - IX ZR 38/23 - Tz 16, NJW 2024, 3290).Die Rechtsverfolgung muss aus der maßgeblichen Sicht ex ante aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen objektiv aussichtslos gewesen sein (BGH, Urteil vom 16. Mai 2024 - IX ZR 38/23 - Tz 17, NJW 2024, 3290).
- LG Köln, 01.07.2026 - 23 O 371/25 An die Annahme einer solche Aussichtslosigkeit sind im Kontext hohe Anforderungen zu stellen, wie der BGH an anderer Stelle (Engreifen des Anscheinsbeweises) jüngst erneut klargestellt hat (Urt. vom 16.05.2024, IX ZR 38/23, NJW 2024, 3290, Leitsatz): "Fehlt es an einer abschließenden höchstrichterlichen Klärung der für die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung maßgeblichen Frage, setzt eine zum Eingreifen des Anscheinsbeweises für ein beratungsgerechtes Verhalten des rechtsschutzversicherten Mandanten führende objektive Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung voraus, dass die Beurteilung der Erfolgsaussichten aus der maßgeblichen Sicht ex ante in jeder Hinsicht unzweifelhaft war".
- LG Köln, 17.07.2025 - 15 O 487/24 Rn. 44 Die Beklagte ist unter Hinweis auf die Entscheidung BGH, Urt. v. 16.05.2024 - IX ZR 38/23, der Ansicht, die vorgerichtliche Inanspruchnahme der Kraftfahrzeughersteller sei im jeweiligen Zeitpunkt nicht erkennbar aussichtslos gewesen, weil höchstrichterliche Entscheidungen - wie hier - noch gefehlt hätten.
- LG München I, 20.03.2025 - 4 O 7559/24
Versicherungsnehmer, Erfolgsaussichten der Klage, Fehlende Erfolgsaussicht, …
An die Annahme von Aussichtslosigkeit seien hohe Ansprüche zu stellen (Verweis auf Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2021, Az.: IX ZR 165/19, Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2024, Az.: IX ZR 38/23). - LG Offenburg, 27.01.2026 - 2 O 365/24
Anwaltliche Beratungspflicht in "Diesel-Spätkauffällen" im Frühjahr 2021
Greift die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens ein, so liegt hierin keine Beweislastumkehr, sondern ein Anscheinsbeweis, der durch den Nachweis von Tatsachen entkräftet werden kann, die für ein atypisches Verhalten des Mandanten im Falle pflichtgemäßer Beratung sprechen (BGH, Urteil vom 16.05.2024 - IX ZR 38/23, Rn 16 juris). - KG, 18.09.2025 - 7 U 40/25
Anwaltshaftung bei Rechtsschutzdeckung und offenen Erfolgsaussichten
Auch dann können aber im Schrifttum geäußerte Bedenken, mit denen sich die Rechtsprechung noch nicht auseinandergesetzt hat, Veranlassung zu der Annahme geben, die Rechtsprechung werde noch einmal überdacht (BGH, Urteil vom 16. Mai 2024 - IX ZR 38/23 -, juris Rn. 17 ff. m.w.N.). - LG München I, 20.03.2025 - 4 O 9284/24
Versicherungsnehmer, Hinreichende Erfolgsaussicht, Erfolgsaussichten der Klage, …
- LG Offenburg, 18.12.2025 - 2 O 376/24
- LG Berlin II, 23.05.2025 - 58 O 6/25
Verletzung von Pflichten aus dem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit der …
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Rechtsprechung
| BGH, 26.10.2023 - IX ZR 38/23 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 08.10.2021 - 8 O 46/20
- OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 17 U 422/21
- BGH, 26.10.2023 - IX ZR 38/23
- BGH, 16.05.2024 - IX ZR 38/23
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